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Straftat – Wider dem Gesetz

Bei einer Straftat handelt es sich um eine verbotene Handlung, die schuldhaft und rechtswidrig begangen wurde
Bei einer Straftat handelt es sich um eine verbotene Handlung, die schuldhaft und rechtswidrig begangen wurde

Wenn in den Nachrichten die Rede von Körperverletzung oder Mord ist, dann wissen wohl alle, dass es sich hierbei jeweils um eine Straftat handelt. Diese beiden Delikte verkörpern jedoch die schlimmsten Straftaten im Recht. Straftaten werden in Deutschland über das Strafrecht geregelt, das im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst ist. Es sind jedoch längst nicht alle Straftaten im StGB zu finden. Stattdessen sind diese in zahlreichen Nebenstrafrechten und -gesetzen verteilt, wie zum Beispiel im Arzneimittelgesetz.

Der Begriff Straftat hängt laut Definition mit der Verletzung von Rechtsgütern zusammen. Sie ist eine verbotene Handlung. Die Rechtsgüter werden bei einer Straftat, was eine schuldhaft und zu Unrecht begangenen Tat darstellt, unter dem Einfluss menschlichen Verhaltens beschädigt oder zerstört.

Die Strafnormen im Strafgesetzbuch sollen dafür Sorge tragen, dass die Rechtsgüterverletzung in Form von Strafverfahren eine Bestrafung zur Folge hat, die über die Straftäter verhängt und vollzogen wird. Letzterer Teil fällt dann in das Strafvollzugsrecht. So beschreiben die Strafnormen die jeweilige Straftat und dessen Rechtsfolgen. Die Sanktionierung einer Straftat soll vor allem eine erzieherisch-tadelnde Wirkung erzielen, sodass der Straftäter das Vergehen nicht nochmals begeht. Ziele der Bestrafung von Straftaten sind also:

  1. Spezialprävention – erzieherischer Effekt
  2. Generalprävention – Abschreckung vor einer weiteren Begehung
  3. Repression – Sühnen bzw. Verbüßen der Straftat, für das Fehlverhalten geradestehen

Inhalt

  • 1 Arten von Straftaten und Beispiele
    • 1.1 Straftaten laut Statistik
    • 1.2 Ordnungswidrigkeit und Straftat
  • 2 Straftaten im Straßenverkehr
    • 2.1 Verjährung von Straftaten

Arten von Straftaten und Beispiele

Eine Straftat ist nur eine Straftat, wenn sie als solche im Gesetz beschrieben ist. Tatsächlich darf eine Verhaltensweise nur dann geahndet werden, wenn auch gesetzlich eine Strafbarkeit festgelegt ist – und zwar bevor die Straftat überhaupt begangen wurde (siehe Art. 103 Abs. 2 GG sowie § 1 StGB). Demzufolge liegt nur dann eine Straftat vor, wenn die folgenden Bedingungen gegeben sind:

  1. Die verbotene Tat muss im StGB oder in einem anderen Gesetz als Straftat erwähnt sein und eine Strafe nach sich ziehen.
  2. Der Straftäter muss die Handlung völlig bewusst und schuldhaft begangen haben.
  3. Die Straftat muss rechtswidrig begangen worden sein und darf keine Gründe der Rechtfertigung enthalten, wie es das beispielsweise bei der Tötung aus Notwehr der Fall wäre.
Eine Straftat hat ein Strafverfahren zur Folge
Eine Straftat hat ein Strafverfahren zur Folge

Die Bestrafung erfolgt üblicherweise über einen Strafbefehl oder aber durch ein gerichtliches Strafverfahren. Handelt es sich um eine schwere Straftat, dann kann es daher auch vorerst ohne Verfahren zu einem Haftbefehl kommen. Unter dem Terminus „schwere Straftat“ sind Verbrechen zu verstehen, bei denen es sich um schwerwiegende Handlungen bzw. Missgriffe handelt, bei denen gegen die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens oder aber gegen die Rechtsordnung der Gesellschaft verstoßen wurde. Somit stellt das Verbrechen die schwerste Form einer Straftat dar. Damit sind jene Delikte gemeint, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind.

Bei folgenden Taten kann die Straftat laut StGB zum Beispiel schwerwiegend gewertet werden:

  • Sexueller Missbrauch (Abschnitt 13)
  • Üble Nachrede (§ 186)
  • Verleumdung (§ 187)
  • Mord (§ 211)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227)
  • Menschenraub (§ 234)
  • Kinderhandel (§ 236)
  • Geiselnahme (§ 239b)
  • Nötigung (§ 240)
  • Raub (§ 249)
  • Betrug (§ 263)
  • Urkundenfälschung (§ 267)
  • Schwere Brandstiftung (§ 306a)
  • Bestechung (§ 334)

Für diese Straftaten, wie auch für die meisten anderen besteht laut § 138 StGB eine Anzeigepflicht. Ist die Straftat also bekannt, bzw. eine Person weiß von dem Vorhaben oder der Ausführung einer solchen, so liegt es in seiner Verantwortung und Pflicht, entweder der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen. Folgt der Wissende dieser Regelung nicht, dann droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Manchmal kommt es auch zur Einstellung von Strafverfahren. Das kommt vor, wenn die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht feststellen kann. So etwas passiert zum Beispiel aufgrund von mangelhaftem Beweismaterial oder aber, wenn der Straftäter nicht ermittelt werden konnte. Rechtlich gesehen kann es ebenfalls zur Einstellung von einem Strafverfahren kommen, wenn der Straftatbestand nicht erfüllt wurde oder das Verhalten des Täters zu rechtfertigen ist. In solch einem Fall wird das Verfahren vorzeitig beendet. Das kann durch einen Gerichtsbeschluss erfolgen oder durch die Disposition (Verfügung) der Staatsanwaltschaft.

Strafbar sind außerdem ebenfalls diese Vergehen:

    • Die Vortäuschung einer Straftat (§ 145d): Täuscht eine Person wider besseren Wissens (bewusst) gegenüber einer Behörde oder entsprechenden Stelle vor, dass eine Straftat begangen wurde oder die Verwirklichung dieser bevorsteht, dann muss er mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
    • Die Anstiftung zur Straftat (§ 26 StGB): Der Anstifter zu einer Straftat wird gleichermaßen bestraft, wie der Straftäter selbst. Anstifter ist jene Person, die eine andere Person vorsätzlich zu einer rechtswidrig begangenen Straftat animiert hat. Der Strafgrund ist hier die Verursachung einer Straftat und Rechtsgutverletzung.
In Deutschland werden alle Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert
In Deutschland werden alle Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert
  • Die Bezichtigung einer Straftat (§ 164 StGB): Im Strafgesetzbuch wird auch der Straftatbestand „Falsche Verdächtigung“ sanktioniert. Wer also eine Person wider besseren Wissens einer Straftat bezichtigt, die ein behördliches Verfahren herbeiführt, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht. Selbiges gilt, wenn eine Person falsche Verdächtigung ausübt, um selbst eine mildere oder gar keine Strafe zu erlangen.
  • Der Versuch einer Straftat (§ 23 StGB): Ist Bezeichnung des Deliktstadiums vor der Vollendung einer Straftat. Bei den meisten Straftaten im StGB ist auch der Versuch dazu strafbar, weil hier ein Tatentschluss vorliegt, der ein unmittelbares Ansetzen zur Tat voraussetzt, selbst, wenn der Erfolg der sträflichen Handlung nicht eintritt. Eine bloße Geneigtheit zur Tat reicht hier aber nicht, der Entschluss zur Straftat muss jedoch vorsätzlich gefasst worden sein. Der Versuch einer Straftat kann vor Gericht milder bestraft werden, als der vollendete Akt.

Straftaten laut Statistik

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) stellt jährlich eine Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vor. Darin enthalten sind Fakten zu

  • Staatsschutzdelikten
  • Verkehrsdelikten
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Delikte außerhalb des polizeilichen Aufgabenbereiches
  • Straftaten

So hat die Polizei im Jahr 2014 über sechs Millionen Straftaten in Deutschland regestiert. Das bedeutet, dass die Anzahl der Fälle seit 2013 gestiegen ist. Von diesen Taten wurden lediglich knapp 55 Prozent aufgeklärt. Es gab zudem über 2,1 Millionen Tatverdächtige. Mehr als ein Viertel von ihnen sind Wiederholungstäter bzw. Mehrfachtatverdächtige. Mit mehr als 2,4 Millionen Vorfällen verzeichnet die Straftat des „Diebstahls“ die meisten Aktivitäten. Auf Platz zwei findet sich die Straßenkriminalität mit rund 1,3 Millionen Vorkommnissen und auf Platz drei die Straftat „Betrug“ mit rund 970.000 Geschehnissen.

Ordnungswidrigkeit und Straftat

Neben Straftaten gibt es auch noch andere Gesetzesverstöße. Ordnungswidrigkeiten sind von Straftaten zu unterscheiden. Sie sind weniger schwere Vergehen, die eine wesentlich geringere bis gar keine kriminelle Energie zur Motivation haben. Ordnungswidrigkeiten wiederum besitzen kaum  Sie geschehen vornehmlich durch das Außerachtlassen der Sorgfaltspflichten. Eine Straftat besitzt auf der anderen Seite zudem einen höheren Unrechtsgehalt. Dieser leitet sich von dem Begriff „Unrecht“ her. Die Straftat an sich erhält also eine negative Wertung aufgrund von gesellschaftlichen Normen und Moralvorstellungen. Im Gegensatz dazu ist die Ordnungswidrigkeit lediglich eine geringfügige Verletzung der deutschen Gesetze und rechtlichen Regeln, die nur in einem Bußgeldverfahren und nicht in einem Strafverfahren vor Gericht endet.

Straftaten im Straßenverkehr

Die Verjährung von Straftaten sind in § 78 StGB festgehalten
Die Verjährung von Straftaten sind in § 78 StGB festgehalten

Natürlich passieren im Straßenverkehr nicht nur Ordnungswidrigkeiten. Es gibt auch Zuwiderhandlungen die von der Schwere her als Straftat einzuordnen sind. Dazu gehören Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Auch die Fahrerflucht ist eine Straftat, ebenso, wie unterlassene Hilfeleistung. Die Bestrafung sieht hier neben empfindlichen Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen für den Fahrer auch einen Führerscheinentzug für die Straftat vor. Folglich wird eine Straftat im Straßenverkehr auch strafrechtlich verfolgt und es kommt zu einem gerichtlichen Strafverfahren.

Verjährung von Straftaten

Die Verjährungsfristen von Straftaten sind in § 78 StGB festgehalten. Demzufolge verjähren Straftaten wie folgt:

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Dabei ist zu erwähnen, dass es für den Straftatbestand „Mord“ nach § 211 StGB keine Verjährung gibt.

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Comments

  1. Sarah K. says

    6. Januar 2017 at 23:34

    Guten Tag,

    ich habe gerade im Zuge meiner Hausarbeit zum Strafrecht auf Ihrer Seite recherchiert und eigentlich alles verstanden, bis auf die Stelle, an der Sie schreiben, dass bei ,,folgenden Vergehen” eine Straftat schwerwiegend gewertet werden kann, und dann als ,,Vergehen” Straftaten aufzählen wie Mord, Kinderhandel und Geiselnahme.
    Ich bin keine Expertin auf dem Gebiet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Straftaten wie diese mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bestraft werden.
    Möglicherweise habe ich das auch einfach falsch verstanden, in jedem Fall würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah K.

    Antworten
    • anwalt.org says

      12. Januar 2017 at 9:40

      Hallo Sarah,

      tatsächlich handelt es sich hier um eine Ungenauigkeit, da es sich bei vielen der aufgezählten Delikte um Verbrechen handelt. Wir haben diesen Fehler korrigiert.

      Vielen Dank für den Hinweis.

      Ihr Team von anwalt.org

      Antworten
  2. Marinko R. says

    13. Mai 2017 at 1:43

    Guten Tag.maki hier was und wie kann ich meinen Vater helfen er ist leider ilegal in Deutschland und ist 57.wie kann ich ihm helfen

    Antworten
    • anwalt.org says

      15. Mai 2017 at 10:31

      Hallo Marinko R.,

      in diesem Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Asylrecht. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise und der Möglichkeiten beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

      Antworten
  3. emanuel says

    22. Mai 2017 at 7:20

    Hi
    I was convicted in july 2004 having been arrested in March 2004 for driving through Germany with drugs was sentenced to 3 years 9 months and stayed in 26 months in
    various prisons in Bayern….. Rosenheim is the auslanderboehoerde..

    I was sent back to Canada with a Schengen einreiseverbot for 6 years (3 years x2)
    then i could come to Europe no problem. but they told me I was still not allowed to enter Germany

    its already 10 years past my deportation and was wondering if my non entry to Germany
    status could be changed

    .

    Could you please advise what the procedure is to have this lifted

    thank you
    emanuel

    Antworten
    • anwalt.org says

      29. Mai 2017 at 11:27

      Hello emanuel,

      you can enquire at the “Ausländerzentralregister” if the ban is still valid. If so, you can enquire with the authorities, which requierements you’ll have to meet to be able to reenter Germany. Contacting a lawyer might be advisable if the authorities cannot provide information.

      Your team at anwalt.org

      Antworten
  4. Fred F. says

    12. Januar 2018 at 7:13

    Hallo,

    Ich bin ein Albaner und ich bin mit einer Deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Wir sind in Albanien verheiratet. Leider bin ich im Jahr 2005 in Italien wegen Drogen verurteilt worden. Die Strafe habe ich gesessen, aber in Italien sagt man dass ich auch eine 10 000 Euro Strafgeld bezüglich den Tat bezahlen muss. Ich habe einen Anwalt in Italien, aber er macht noch nicht einen Antrag auf Rehabilitation. Als ich im 2014 nach Italien wollte meinen Bruder zu besuchen, haben mir die Grenzpolizei zurückgewiesen, und derzeit habe ich einen Einreiseverbot in den Schengen Raum. Ich habe einen Termin in den Deutschen Botschaft in Tirana für einen National Visum nach Deutschland gemacht. Denken Sie dass sie würden mir das Visum ablehnen?

    Vielen dank in Voraus!
    Fred.

    Antworten
    • anwalt.org says

      22. Januar 2018 at 11:05

      Hallo Fred F.,

      es kann durchaus sein, dass ein Visum aufgrund der Einreisesperre in den Schengenraum abgelehnt wird. Hier müssen Sie die Entscheidung der Botschaft abwarten.

      Ihr Team von anwalt.org

      Antworten

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