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FAQ: Meineid
Ja. Der Meineid wird im StGB aufgeführt und stellt somit eine Straftat dar. Wer also trotz Vereidigung vor Gericht eine Falschaussage macht, muss entsprechend mit einer Strafe rechnen.
Für einen Meineid droht gemäß § 154 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Ja. Bei einem Meineid handelt es sich um ein Verbrechen, da für diese Straftat mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr droht.
Es liegt stets im Ermessen des Gerichts, wann ein Zeuge vereidigt wird. Was § 59 der StPO diesbezüglich genau bestimmt, können Sie hier nachlesen.
Nach deutschem Recht tritt beim Meineid eine Verjährung erst nach 20 Jahren ein. Eine Falschaussage verjährt bereits nach fünf Jahren.
Was ist ein Meineid?
Ein Strafverfahren dient dazu herauszufinden, ob ein Angeklagter die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat. Um die Wahrheit zu ermitteln, sind die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen in aller Regel unerlässlich.
Grundsätzlich ist jeder Mensch, der bei der Polizei oder vor einem Gericht aussagt, verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Wer selbst beschuldigt oder mit dem Angeklagten verwandt bzw. verschwägert ist, kann jedoch von seinem Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass niemand sich selbst oder seine engsten Angehörigen belasten muss.
Wer also vor Gericht oder bei der Polizei nicht die Wahrheit sagt, macht sich einer Falschaussage schuldig. In einem Gerichtsverfahren hat der Richter zudem die Möglichkeit, Zeugen und Sachverständige zu vereidigen.
Wird dieser Eid durchgeführt und der Betroffene schwört, die Wahrheit zu sagen, wird dann aber einer falschen Aussage überführt, so begeht er einen sogenannten Meineid. Es handelt sich dabei um ein Verbrechen.
Interessant: Der Tatbestand Meineid kommt heutzutage nicht mehr so oft vor, da es eher unüblich ist, einen Zeugen vor Gericht zu vereidigen. Dennoch kann es durchaus noch Fälle geben, in welchen Personen unter Eid falsch aussagen und im Anschluss ein Ermittlungsverfahren befürchten müssen.
In welchen Fällen werden Zeugen vor Gericht vereidigt?
Vor der Jahrhundertwende war es in Deutschland üblich, dass Zeugen und Sachverständige unter Eid vor Gericht aussagen mussten. Mit einer Reform der Strafprozessordnung wurde diese Regelvereidigung im Strafverfahren abgeschafft.
Sie wird heute nicht mehr so häufig angewendet. Doch in welchen Fällen führt das Gericht eine Vereidigung durch? Das hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. § 59 Strafprozessordnung (StPO) definiert diesbezüglich:
(1) Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält. Der Grund dafür, dass der Zeuge vereidigt wird, braucht im Protokoll nicht angegeben zu werden, es sei denn, der Zeuge wird außerhalb der Hauptverhandlung vernommen.
(2) Die Vereidigung der Zeugen erfolgt einzeln und nach ihrer Vernehmung. Soweit nichts anderes bestimmt ist, findet sie in der Hauptverhandlung statt.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Zeugen nicht vereidigt werden können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- die Person das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- die Person selbst im verhandelten Fall verdächtigt wird oder bereits verurteilt wurde oder
- die Person an einer psychischen Krankheit oder geistigen bzw. seelischen Behinderung leidet und somit die Tragweite eines Eides nicht einschätzen können.
Anklage wegen Meineid: Welche Strafe droht?
Es ist im Zweifelsfall gar nicht so einfach, einem Menschen nachzuweisen, dass dieser einen Meineid begangen hat. Bedeutung kommt diesem Fall vor allem zu, wenn aufgrund der Falschaussage ein falsches Urteil getroffen wird.
Stellt sich dies erst im Nachhinein aus, kann auch nach einer langen Zeit noch wegen des Verdachts auf eine falsche Aussage unter Eid ermittelt werden. Erhärten die Ermittlungen den Verdacht, so kommt es zu einer Anklage vor Gericht.
Die Strafe für einen Meineid ist in § 154 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt:
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Wie unterscheiden sich Meineid und Falschaussage?
Neben dem Meineid, der wie eben beschrieben hart sanktioniert wird, gibt es noch einen anderen Tatbestand im Zusammenhang mit einer falschen Aussage vor Gericht: die falsche uneidliche Aussage gemäß § 153 StGB.
Wie der Name schon verrät, handelt es sich hierbei um eine einfache Falschaussage, bei welcher der Zeuge oder Sachverständige nicht vereidigt wurde. Dementsprechend fällt auch das Strafmaß geringer aus als die Strafe bei einem Meineid.
Wichtig: Für eine falsche uneidliche Aussage müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die Möglichkeit einer Geldstrafe ist für diesen Tatbestand nicht vorgesehen.
Wann tritt die Verjährung bei einem Meineid ein?
Damit nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden herrscht, gibt es in Deutschland Verjährungsfristen. Sind diese abgelaufen, kann eine Straftat keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr nach sich ziehen. Wie lang die jeweilige Frist läuft, richtet sich nach dem Höchststrafmaß für den jeweiligen Tatbestand.
Wann tritt die Verjährung beim Meineid im Strafrecht ein? Da es sich hierbei um eine Tat handelt, für welche als Höchstmaß eine Freiheitsstrafe von über zehn Jahren vorgesehen ist, tritt die Verjährung erst 20 Jahre nach der begangenen Tat ein.
Interessant: Grundsätzlich unterliegen alle Straftaten in Deutschland einer Verjährungsfrist. Eine Ausnahme bildet unter anderem Mord: Dieser verjährt niemals.