§ 153 StGB: Die Falschaussage vor Gericht

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 9. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

§ 153 StGB regelt die uneidliche Falschaussage.
§ 153 StGB regelt die uneidliche Falschaussage.

2014 wurden 692.000 Gerichtsverfahren vor Strafgerichten erledigt. Um einen Täter rechtskräftig verurteilen zu können, sind Zeugenaussagen zumeist unerlässlich. Denn nur mit der Hilfe von Zeugen und Sachverständigen kann ein Gericht ein klares Bild von der Tat gewinnen und eine fundierte, gerechte Entscheidung fällen.

Doch manchmal kommt es zu einer Falschaussage bei Gericht (§ 153 StGB) und die kann das Verfahrensergebnis maßgeblich beeinflussen. Daher steht die uneidliche Falschaussage vor Gericht auch unter Strafe.

Der folgende Ratgeber setzt sich mit § 153 StGB, also der Falschaussage auseinander und klärt alle wichtigen Fragen zur Begehung, zur Anstiftung und zum Strafmaß.

FAQ: Falschaussage

Was ist eine Falschaussage?

Hier können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen es sich um eine Falschaussage vor Gericht handelt.

Welche Strafe droht für eine Falschaussage?

Eine Falschaussage kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.

Wann dürfen Sie die Aussage verweigern?

Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn Sie sich durch diese selbst belasten würden. Auch beim Prozess gegen ein enges Familienmitglied besteht in aller Regel ein Aussageverweigerungsrecht.

Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB): Die Grundform der Aussagedelikte

Das Strafgesetzbuch (StGB) behandelt im neunten Abschnitt die Aussagedelikte. An erster Stelle steht dabei § 153 StGB, der bestimmt, was eine falsche Zeugenaussage vor Gericht ist. Daneben gibt es außerdem zwei weitere Grundtypen dieser Strafkategorie:

  • Meineid (§ 154 StGB)
  • Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB)
Der Falschaussage, dem Meineid und der falschen Versicherung an Eides Statt ist das gleiche Schutzgut gemein. Denn die Aussagedelikte dienen der Bewahrung der Rechtspflege vor einer Gefährdung durch unwahre Aussagen.

Außerdem zeichnen sich §§ 153 ff. StGB dadurch aus, dass – ähnlich wie bei der Fälschung von beweiserheblichen Daten – eine abstrakte Gefährdung für die Strafbarkeit genügt. Das heißt, die Feststellung des wahren Sachverhalts muss nicht tatsächlich gefährdet oder vereitelt werden, die bloße Möglichkeit genügt.

Des Weiteren wird der Unrechtstatbestand von § 153 StGB sowie den beiden anderen Delikten bereits durch die Verwirklichung der gesetzlich beschriebenen Handlung erfüllt. Ein Aussagender macht sich also auch dann strafbar, wenn seine falsche Aussage gemäß § 153 StGB keine falsche Gerichtsentscheidung verursacht hat.

Wann ist eine Aussage falsch im Sinne von § 153 StGB?

Damit die strafrechtlichen Konsequenzen des StGB mit Paragraph 153 greifen, muss zunächst einmal eindeutig sein, wann eine Mitteilung als unwahr gilt. Diese Definition, die die Grundlage für § 153 StGB und die anderen Straftatbestände bildet, ist in der Rechtswissenschaft umstritten.

Es gibt drei Theorien, die den Falschheitsbegriff unterschiedlich fassen und daher dem § 153 und den anderen gesetzlich geregelten Falschaussagen, also dem Meineid und der falschen Versicherung an Eides Statt, jeweils ein etwas anderes Gepräge verleihen.

Es gibt unterschiedliche Begriffsbestimmungen für eine Falschaussage nach § 153.
Es gibt unterschiedliche Begriffsbestimmungen für eine Falschaussage nach § 153.

Die objektive Theorie
Nach dieser Ansicht gilt eine Aussage als unwahr, wenn sie mit dem Gegenstand tatsächlich nicht übereinstimmt. Es herrscht ein Widerspruch zwischen Wort und Wirklichkeit. Der geäußerte Sachverhalt kann sich dabei sowohl auf äußere Ereignisse oder Zustände beziehen als auch auf individuelle Überzeugungen.

Die subjektive Theorie
Dieses Theoriegebäude nimmt für eine Falschaussage einen Gegensatz zwischen Wort und Wissen an. Eine Aussage ist also falsch, wenn sie dem Wissen des Aussagenden zuwiderläuft.

Der Unterschied zur objektiven Meinung kommt bei äußeren Tatsachen zum Tragen. Ist im Rahmen der subjektiven Ansicht ein tatsächliches Geschehen zwar in Wirklichkeit falsch, aber der Aussagende überzeugt von deren Richtigkeit, ist die Aussage wahr.

Die Pflichttheorie
Die Pflichttheorie definiert eine Äußerung als falsch, wenn die Person dabei die ihr obliegende Pflicht zu Wahrheitsfindung verletzt. Voraussetzung ist eine selbstkritische Betätigung des Erinnerungsvermögens. Berichtet die Person also etwas, das nicht das Wissen wiedergibt, welches durch Nachdenken hätte gebildet werden können, dann liegt eine falsche Aussage vor.

Die erstgenannte Meinung wird von der Mehrheit vertreten, da sie im Allgemeinen dem Schutzcharakter der Aussagedelikte also auch dem § 152 StGB am besten Rechnung trägt.

Die gesetzlichen Merkmale der falschen uneidlichen Aussage nach § 153 StGB

Das Strafrecht versieht die Falschaussage nach § 153 StGB mit spezifischen Merkmalen, die vorliegen müssen, damit es zu einer Strafe wegen Falschaussage kommen kann.

Es muss eine Aussage vor Gericht oder einer anderen zu einer eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle stattfinden, um den Tatbestand des § 153 StGB zu erfüllen. Möglich ist die Falschaussage via StGB beispielweise bei:

  • Notaren
  • deutschen Konsularbeamten
  • Prüfungsstellen des Parlaments

Entscheidend ist, dass nur die Möglichkeit, die Vernehmung unter einer Vereidigung durchzuführen, besteht, diese jedoch nicht stattfindet. Denn ansonsten käme der Straftatbestand vom Meineid in Betracht.

Polizei und Staatsanwaltschaft besitzen diese Befugnis nicht. Sie können keine Vernehmungen durchführen und daher bei einer unwahren Äußerung auch nicht § 153 StGB geltend machen.
§ 153 setzt einen bestimmten Täterkreis und einen Ort für die Falschaussage voraus
§ 153 setzt einen bestimmten Täterkreis und einen Ort für die Falschaussage voraus

Als Täter kommen nur Zeugen oder Sachverständige in Frage. Ein Beschuldigter kann hingegen kein Täter des § 153 StGB sein und somit auch keine Strafe für eine Falschaussage erhalten.

Um eine Anzeige wegen Falschaussage vor Gericht zu erstatten, muss der als Täter taugliche Zeuge oder Sachverständige eine falsche Aussage abgeben. Dabei ist jedoch wichtig, dass der Rahmen der Wahrheitspflicht nicht unbegrenzt ist. Vielmehr muss der Aussagende nur zutreffende Aussagen bezüglich der Angaben zu seiner Person und zum Vernehmungsgegenstand machen.

Üblicherweise wird dem Zeugen in einem Strafverfahren vorab der Gegenstand der Untersuchung genannt. Der Aussagende ist nicht dazu verpflichtet, außerhalb der ihm gestellten Beweisfragen, zusätzliche Informationen zu liefern, die für die richterliche Entscheidung von Belang sein könnten. Außerdem ist eine Aussageverweigerung nicht automatisch eine falsche uneidliche Aussage.

Achtung: Auch eine unvollständige Aussage kann den Tatbestand des § 153 StGB erfüllen und eine Strafanzeige wegen Falschaussage nach sich ziehen. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn die lückenhafte Mitteilung von dem Aussagenden als vollständig ausgewiesen wird und sich im Nachhinein herausstellt, dass er bestimmte Informationen absichtlich verschwiegen hat.

Was passiert bei einer Falschaussage – Die uneidliche Falschaussage und ihr Strafmaß

Wenn eine Anzeige wegen einer Falschaussage erstattet und der Zeuge oder Sachverständige tatsächlich der falschen uneidlichen Aussage für schuldig gesprochen wurde, dann wird das Strafmaß für die Falschaussage festgelegt.

Für die Falschaussage ist folgende Strafe in § 153 StGB geregelt: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Demnach ist für die uneidliche Falschaussage eigentlich keine Geldstrafe vorgesehen. Allerdings lässt § 47 Absatz 2 Satz 2 StGB ausnahmsweise eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen zu.

Außerdem gibt es die Möglichkeit der Strafmilderung nach § 157 StGB. Hiernach kann für die uneidliche Falschaussage sogar von einer Strafe abgesehen werden, wenn der Aussagende die Unwahrheit gesagt hat, um einen Angehörigen oder sich selbst vor einer Bestrafung zu schützen.

Neben § 157 StGB gibt es eine weitere Sonderregelung in § 158 StGB. Dieser Paragraph sieht die Berichtigung einer falschen Aussage vor. Dies ist eine Form der tätigen Reue, die allerdings rechtzeitig stattfinden und eine vollständige Richtigstellung beinhalten muss.

Anstiftung zur Falschaussage vs. Verleitung zur Falschaussage

Das Gesetz stellt die Verleitung oder Anstiftung zu einer uneidlichen Falschaussage nach § 153 StGB unter Strafe.
Das Gesetz stellt die Verleitung oder Anstiftung zu einer uneidlichen Falschaussage nach § 153 StGB unter Strafe.

Obwohl § 153 StGB nur durch den Aussagenden selbst begangen werden kann, gibt es Konstellationen, bei denen dieser unter Beeinflussung eines anderen handelt.

In Betracht kommen hier der Versuch der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB) und die Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB).

Bei § 160 StGB wirkt der Täter auf den Zeugen oder Sachverständigen ein, um eine falsche Aussage bei diesem hervorzurufen. Dies kann beispielsweise durch Einschüchterungen oder Bestechung geschehen. Hier glaubt die Beweisperson jedoch gutgläubig, eine wahre Aussage zu tätigen und der Täter schlägt Profit aus der Gutgläubigkeit des Zeugen.

Beispiel: A benötigt ein Alibi für die Nacht des 1.3.2015 und bittet B, vor Gericht auszusagen, dass die beiden diesen Abend gemeinsam verbracht hätten. Tatsächlich fand das Treffen am 2.3.2015 statt, aber B geht davon aus, dass die Datumsangabe korrekt ist. B wurde also zu einer Falschaussage verleitet.

Bei der versuchten Anstiftung von § 153 StGB geht es dem Täter darum, dass der Aussagende willentlich und bewusst eine Falschaussage macht. Der Anstifter weckt also einen Tatenschluss in der Beweisperson.

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§ 153 StGB: Die Falschaussage vor Gericht
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

9 Gedanken zu 㤠153 StGB: Die Falschaussage vor Gericht

  1. Amani

    Die Polizei hat mein Lebensgefährten kaputt geschlagen als er alkoholisiert war, nun behauptet die Polizei er hat sie geschlagen was der Richter auch so geglaubt hat was mir von Anfang an auch klar war allerdings bekomme ich heute eine Anzeige wegen falsch Aussage vor Gericht ich bin wirklich sprachlos ich habe nichts als die Wahrheit gesagt und soll dafür auch noch bestraft werden

  2. helmut

    Guten Abend
    Ich hatte ein Verfahren wegen Körperverletzung,(bin Geschädigter).
    Es ging bis zum Verwaltungsgericht.
    Der Beschuldigte war in zweiter Instanz Geständig.
    Das Verfahren wurde darauf hin eingestellt.
    Frage.?
    Am Amtsgericht wurde ein Zeuge hinzu gerufen der bei der Tat nicht Anwesend war nun Offensichtlich eine Vorsätzliche Falschaussage tätigte.
    Er sagte aus er wäre mit dem Beschuldigten Nachtangeln gewesen,da der Beschuldigte nun Geständig war hat sich seine Aussage als falsch erwiesen.
    Sollte ich gegen den Zeugen eine Klage wegen Falschaussage in Erwägung ziehen.?
    Ja oder Nein wäre genug für mich.
    Mfg Helmut

    1. Delia G

      ja natürlich.

  3. susannb.

    hallo ich bräuchte mal dringend ohr hilfe.. ich werde zur polizei eingeladen da eine person mich angezeit hat weil sie denkt das ich nacktbilder von ihr geschickt habe was aber nicht stimmt da ich während des vorfalls kein handy hatte. was sollte ich bei der polizei sagen? ich würde sie auch gerne wegem falschaussage anzeigen

    ich brauch echt hilfe
    bin (15)

    1. anwalt.org

      Hallo susannb.,

      wenden Sie sich zunächst an Ihre Eltern, damit diese Ihnen einen rechtlichen Beistand organisieren können. Wir können keine Rechtsberatung anbieten und empfehlen daher, dass Sie sich mit einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

    1. anwalt.org

      Hallo Tina,

      vielen Dank. Wir haben den Fehler behoben.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. §§§§

    1.wie kann ich gegen die Falschaussage einer Verkäuferin vorgehen.
    2. Durch die Verdächtigung habe ich unschuldig eingesessen.
    3. Um meine Freiheit wieder zu erhalten musste ich Geld bezahlen.
    4. Wie bekomme ich das zu Unrecht einbehaltene Geld wieder.

    1. anwalt.org

      Hallo §§§§,

      kontaktieren Sie hierzu einen Anwalt. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

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