Über 30 % der Kinder werden nicht ehelich geboren, die Eltern sind also zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet. Rechtlich gesehen sind seit einigen Jahren uneheliche und eheliche Kinder gleichgestellt.
Allerdings ist der behördliche Aufwand nach der Geburt eines unehelichen Kindes höher, denn einige Punkt, welche im Rahmen einer Eheschließung bereits geklärt werden, sind offen. So müssen sich die Eltern gemeinsam auf einen Nachnamen für das Kind einigen. Darüber hinaus muss die Vaterschaft im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch beschäftigt sich über einige Paragraphen hinweg mit der Vaterschaftsanerkennung und gibt damit den gesetzlichen Rahmen vor. Laut BGB bleibt verheirateten Eltern dieser Behördengang erspart, da der rechtliche Vater während einer Ehe immer im Ehemann zu finden ist. Allerdings kann es auch hier zu einer Vaterschaftsanerkennung kommen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden muss, was eine Vaterschaftsvermutung ist und wie dieser Behördengang abläuft. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, ob eine Vaterschaftsanerkennung verweigert oder angefochten werden kann.
Inhalt
FAQ: Vaterschaftsanerkennung
Damit eine Anerkennung der Vaterschaft erfolgen kann, müssen sowohl die Mutter als auch der Vater zustimmen.
Eine Vaterschaftsanerkennung kann sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden.
Das kommt darauf an, wo Sie die Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen. Beim Jugendamt ist sie kostenlos. Beim Standesamt müssen Sie mit etwa 30 Euro rechnen.
Rechte und Pflichten nach einer Vaterschaftsanerkennung
Erkennt ein Mann die Vaterschaft für ein Kind an, so ergeben sich daraus gewisse Rechte, aber eben auch Pflichten. Der Vater ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und das Kind muss für den Vater aufkommen (Elternunterhalt), sofern dies nötig wird und das Kind bereits volljährig ist.
Darüber hinaus kann sich eine Unterhaltspflicht zwischen Mutter und Vater des Kindes ergeben. Mit dem Tode des Vaters kann das Kind seine Erbansprüche geltend machen. Unter Umständen steht dem Kind eine Waisenrente zu. Auch das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht kann nach einer Vaterschaftsanerkennung sowohl vom Vater wie vom Kind genutzt werden.
Auch hinsichtlich der Krankenversicherung ergeben sich Änderungen. Das Kind kann über den Vater familienversichert werden. Gesellschaftlich gesehen sollte der Vater spätestens nun auch Verantwortung für das Kind tragen.
Vaterschaftsvermutung und Vaterschaftsfeststellung: Den rechtlichen Vater finden
Hinsichtlich einer Vaterschaft können bestimmte Konstellationen dazu führen, dass nach der Geburt eines Kindes kein Vater feststeht. Juristisch bedeutet dies, dass keine Vaterschaftsvermutung vorliegt und keine Vaterschaftsanerkennung durchgeführt werden kann.
Eine Vaterschaftsvermutung liegt nicht vor, wenn:
- die Mutter ledig ist
- die Ehe rechtskräftig aufgehoben wurde
- die Ehe geschieden wurde
- der Ehemann bereits länger als 300 Tage vor der Geburt verstorben ist
- die bisherige Vaterschaft im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung aufgehoben wurde
In letzterem Fall wird bei einer Gerichtsverhandlung der Vater ermittelt, im Zweifel folgt ein Vaterschaftstest. Erklären Mutter und potentieller Vater sich mit der Vaterschaft einverstanden, so kann der Mann als Vater anerkannt werden – unabhängig davon, ob der Mann auch der leibliche Vater des Kindes ist.
Benennt die Mutter einen Mann als Vater und dieser stimmt der Vaterschaft zu, so erfolgt kein Vaterschaftstest. Es ist unerheblich, ob der rechtliche Vater auch der leibliche ist.
Zu einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung kommt es regelmäßig nur, wenn der vermeintlich biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennt.
Darüber hinaus ist nach § 1600d BGB eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung immer dann notwendig, wenn nach den § 1592, § 1593 kein Vater zu finden ist:
§ 1592 BGB legt fest, dass Vater eines Kindes immer der Mann ist,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung belegt wurde.
§ 1593 beschäftigt sich mit einer Vaterschaft eines verstorbenen Ehemannes. Bringt die Witwe innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes ein Kind zur Welt, so gilt der verstorbene Ehemann als Vater des Kindes.
Heiratet eine Frau innerhalb dieser 300 Tage erneut, so gilt der neue Ehemann als Kindsvater. Wird von diesem die Vaterschaft erfolgreich angefochten, so gilt wiederum der verstorbene Ehemann als Vater des Kindes.
Lässt sich aus diesen genannten Vorgaben kein Vater ableiten, so kommt es nach § 1600d BGB zu einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung. Nach Abs. 2 erfüllt der Mann die Vaterschaftsvermutung, welcher der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat.
Auch in diesem Fall kommen wieder die 300 Tage ins Spiel: Als Empfängniszeit gilt der Zeitraum vom 300. Tag bis zum 181. Tag vor der Geburt. Kann bewiesen werden, dass das Kind außerhalb dieser Zeit gezeugt wurde, so gilt entsprechend dieser Zeitraum. Nach § 1600d Abs. 4 BGB ist eine Vaterschaft erst wirksam, wenn diese auch festgestellt wurde.
Eine Vaterschaftsfeststellung kann von dem Kindsvater sowie von der Kindsmutter, aber auch vom Kind selbst gestellt werden. Ist das Kind noch minderjährig, kann das Jugendamt den Antrag stellen.
Definition des Vaters: biologischer, sozialer und rechtlicher Vater
Im Zuge der Vaterschaftsanerkennung wird immer wieder von verschiedenen Vaterschaftsrollen gesprochen. So ist zwischen diesen drei Rollen zu unterscheiden:
- sozialer Vater: Der Mann, der für das Kind Verantwortung übernimmt und eine persönliche Beziehung zu dem Kind pflegt.
- biologischer Vater: Erzeuger des Kindes, mit diesem ist das Kind blutsverwandt.
- rechtlicher Vater: Er trägt die sogenannten Elternrechte und die entsprechenden Pflichten (z. B. Unterhalt), der Vater kann im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung festgelegt werden.
Vaterschaftsanerkennung im BGB
Steht der Vater des Kindes fest und dieser möchte auch die Verantwortung übernehmen, so ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vaterschaftsanerkennung durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Willenserklärung, welche nicht durch eine Vaterschaftsfeststellung erwirkt werden kann.
Nötig wird eine Vaterschaftsanerkennung immer dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind und ein gemeinsames Kind erwarten. Nach § 1594 BGB ist die Rechtswirkung der Vaterschaftsanerkennung erst gegeben, wenn diese wirksam wird.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist unwirksam, solange noch eine andere Vaterschaft besteht. Die Vaterschaft kann nicht an Bedingungen geknüpft oder zeitlich begrenzt werden. So darf der Vater also nicht den Anspruch stellen, als Vater anerkannt, aber sogleich von den Unterhaltspflichten entbunden zu werden. Nach § 1954 Abs. 4 BGB ist eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt möglich.
Nach § 1595 BGB bedarf es für eine Vaterschaftsanerkennung der Zustimmung der Mutter. Steht dieser die elterliche Sorge nicht zu, ist die Zustimmung des Kindes notwendig. Sollte die Mutter oder der Vater teilweise geschäftsunfähig sein, so bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Liegt eine Geschäftsunfähigkeit vor, wird die Zustimmung des Familiengerichts benötigt. Sofern ein Betreuer eingesetzt ist, muss entsprechend das Betreuungsgericht eingeschaltet werden.
Unter Umständen wird die Zustimmung des Kindes benötigt. Ist dieses geschäftsunfähig oder noch keine 14 Jahre alt, so entscheidet der gesetzliche Vertreter. Sollten durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte eingesetzt sein, so sind diese nicht berechtigt, eine Erklärung abzugeben.
§ 1597 legt fest, dass alle Zustimmungen und auch die Anerkennung öffentlich beurkundet werden müssen. Dies bedeutet, dass die Vaterschaftsanerkennung in Beisein einer zur Beurkundung befugten Person ausgesprochen werden muss.
Hierfür kommen insbesondere Beschäftigte des Jugendamtes, des Amtsgerichtes und Standesbeamte in Betracht. Aber auch ein Notar kann aufgesucht werden.
Sofern die Anerkennung nicht beim Standesamt vorgenommen wurde, sind alle beglaubigten Abschriften (inkl. der Zustimmung) an jenes zu übergeben. Darüber hinaus sind die Abschriften auch dem Vater, der Mutter und dem Kind auszuhändigen.
Binnen eines Jahres kann der Vater die Vaterschaftsanerkennung widerrufen, sofern diese noch nicht wirksam geworden ist.
Eine Vaterschaftsanerkennung wird durch die Zustimmung der Mutter wirksam und wenn die beglaubigten Abschriften durch das Standesamt anerkannt wurden.
Unwirksam sind die Zustimmung, Anerkennung und der Widerruf nur, wenn sie den eben genannten formellen Erfordernissen nicht entsprechen. Sind diese allerdings bereits seit fünf Jahren in das Personenstandsregister eingetragen, so ist die Anerkennung dennoch wirksam und ein Widerruf ist ausgeschlossen.
Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt
Ab wann ist eine Vaterschaftsanerkennung möglich? Eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung ist laut § 1594 Abs. 4 BGB erlaubt. Diese Option sollten die werdenden Eltern auch nutzen, da so der Vater nach der Geburt auch in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.
Zu diesem Termin muss unter Umständen der Mutterpass mitgebracht werden.
Vaterschaft nach der Geburt anerkennen
Eine Vaterschaftsanerkennung kann nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Auch nach Jahren kann dies noch geschehen. Allerdings ist in der Zwischenzeit das Jugendamt bestrebt, den Vater des Kindes zu finden und kann dem potenziellen Papa zuvorkommen.
Im Zentrum aller Entscheidungen steht immer das Wohl des Kindes. Gibt eine Mutter keinen Vater an, so prüft das Jugendamt nach, worin die Beweggründe der Mutter liegen. Unter Umständen stellt das Jugendamt selbst einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung beim Familiengericht.
Denken Sie darüber hinaus über eine Sorgerechtserklärung nach. Ledige Mütter haben grundsätzlich das alleinige Sorgerecht inne, möchten Sie dies allerdings mit dem Kindsvater teilen, so muss eine gemeinsame Sorgerechtserklärung öffentlich beurkundet werden.
Erledigen Sie letzteres zusammen mit der Anerkennung der Vaterschaft, denn so sparen Sie sich einen Behördengang.
Die Mutter ist nicht dazu verpflichtet, den Vater des Kindes zu benennen. Allerdings erhält diese dann auch keine Unterhaltsvorschüsse durch das Jugendamt.
Ist sich ein Mann sicher, Vater eines Kindes zu sein, so kann er selbst die Vaterschaftsanerkennung anstreben. Stimmt die Mutter dieser zu, ist der Mann rechtlicher Vater – unabhängig davon, ob er auch der leibliche Vater des Kindes ist. Verweigert die Mutter die Zustimmung allerdings, kann der potentielle Vater eine Vaterschaftsfeststellung beim Familiengericht anstreben.
Allerdings hat gleiches Recht auch die Mutter: Unterschreibt der Vater nicht freiwillig die Vaterschaftsanerkennung, so kann auch sie das Familiengericht anrufen. Dieses prüft dann die Vaterschaft des Mannes.
Der Sonderfall: Geburt des Kindes während der Scheidung
Bringt die in Trennung lebende Ehefrau ein Kind zur Welt und die Scheidung ist bereits eingereicht, so wird zunächst der Ehemann als Vater angenommen. Dieser kann allerdings urkundlich einem anderen Mann die Vaterschaft übertragen. Diese Vaterschaftsanerkennung erhält dann mit der Scheidung der Eheleute Rechtskraft (§ 1599 Abs. 2 BGB).
Wie hängen Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht zusammen?
Eine Vaterschaftsanerkennung führt nicht unbedingt dazu, dass der Vater auch das (geteilte oder gemeinsame) Sorgerecht erhält. Gleiches gilt für das Umgangsrecht. Regelmäßig erhalten ledige Mütter alleine das Sorgerecht. Allerdings können die Eltern öffentlich beurkunden, dass sie sich das Sorgerecht teilen möchten.
Stellt sich die Mutter quer, so darf der Vater das Sorgerecht nicht zur Bedingung der Vaterschaftsanerkennung machen. Das Jugendamt kann in einer solchen Situation helfen und vermitteln. Außerdem kann auch das Familiengericht eine Entscheidung bezüglich des Sorgerechts treffen.
Durch eine Vaterschaftsanerkennung ändert sich bezüglich des Sorgerechts nichts. Eine ledige Mutter hat grundsätzlich das alleinige Sorgerecht für das Kind. Möchte diese allerdings dem Vater ebenfalls das Recht auf Sorge einräumen, muss eine gemeinsame, öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärung abgegeben werden. Sorge- und Umgangsrecht haben also mit der Vaterschaftsanerkennung nichts zu tun.
Urteile zum Thema Vaterschaftsanerkennung
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Jahr 2011, dass eine Mutter dem Vater gegenüber auskunftspflichtig ist, wenn er in der Annahme, der leibliche Vater zu sein, eine Vaterschaft anerkennt, sich allerdings im Nachhinein rausstellt, dass dies nicht der Fall ist.
Der vorliegende Fall gestaltete sich wie folgt: Ein Paar, welches nicht verheiratet war, trennte sich und mehrere Monate später brachte die Frau ein Kind zu Welt. Der Exfreund, in der Annahme, er sei der leibliche Vater, nahm eine Vaterschaftsanerkennung vor und zahlte Kindesunterhalt.
Ein Vaterschaftstest offenbarte, dass der Exfreund nicht der leibliche Vater ist. Der leibliche Vater zahlte nun den Unterhalt, die Männer waren sich nicht bekannt.
Der Exfreund wollte den leiblichen Vater allerdings in Unterhaltsregress nehmen und erbat die Kontaktdaten. Die Mutter des Kindes weigerte sich jedoch. Der BGH entschied, dass die Mutter Auskunft über den leiblichen Vater geben müsse.
Nach § 242 BGB müsse die Mutter mitteilen, welche Person ihr zur Empfängniszeit beigewohnt habe. Der Exmann wurde im Unklaren darüber gelassen, dass er nicht der leibliche Vater sei und konnte sich durch seinen Wissensnachteil auch selbst nicht aus der Situation helfen. Die Mutter hingegen hätte mit den Unklarheiten aufräumen müssen, schließlich wusste sie, wer der leibliche Vater ist.
Ein weiterer Fall beschäftigte das Bundesverfassungsgericht (BverfG) im Jahr 2013. Durch das Urteil schob das Bundesverfassungsgericht den Behörden einen Riegel vor. Diese durften seit 2008 nach § 1600 BGB eine Vaterschaftsanerkennung anfechten, wenn davon auszugehen ist, dass die Anerkennung nur erfolgte, um dem Kind bzw. der Mutter die Einreise zu ermöglichen (Abs. 3).
Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dieses Gesetz stelle Eltern unter einen Generalverdacht, weswegen dieses unzulässig sei. Die Zielführung, nämlich zu verhindern, dass eine Vaterschaftsanerkennung für das Aufenthaltsrecht von Kind und damit auch Mutter missbraucht werde, sei zwar richtig, aber die Formulierung des Gesetzes verstoße gegen das Grundgesetz.
Das Gesetz müsse neu gefasst werden und dabei auf den konkreten Fall des Missbrauchs der Vaterschaftsanerkennung für ein Aufenthaltsrecht beschränkt sein. Bisher ist es den Behörden auf diese Weise möglich gewesen, die Staatsangehörigkeit des Kindes rückwirkend bis zur Geburt zu entziehen – dies sei unverhältnismäßig, so die Richter.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die behördliche Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 BGB unzulässig ist.
Wo kann eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen werden?
Eine Vaterschaftsanerkennung kann bei verschiedenen Stellen vorgenommen werden. Hierzu zählen:
- die Standesämter
- die Amtsgerichte
- die Jugendämter
- Notare
Leben deutsche Staatsbürger dauerhaft im Ausland, so kann die Anerkennung auch im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen vorgenommen werden.
Erledigen Sie die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt, so sparen Sie sich einen Behördengang, da bei allen anderen Varianten ohnehin die beglaubigten Abschriften final dem Standesamt vorgelegt werden müssen, damit die Anerkennung wirksam wird.
Hingegen kann das Jugendamt bezüglich der Vaterschaftsanerkennung Hilfestellung leisten und bei eventuellen Streitigkeiten helfen. Möchten Mutter und Vater parallel eine Sorgerechterklärung abgeben, so ist hier ebenfalls das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Dennoch kann beim Standesamt weiterhin die Vaterschaftsanerkennung durchgeführt werden.
Notare können ebenfalls sowohl über die Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgerechtserklärung informieren, allerdings sollten die Eltern hier mit höheren Kosten im Vergleich zu den anderen Optionen rechnen. Lassen Sie sich vom Notar vorher eine Kostenaufstellung zeigen, denn mitunter kann ein Besuch beim Notar sehr teuer werden.
Eine Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich und in Anwesenheit der Mutter und des Vater vorgenommen werden. Bevollmächtigte Personen werden nicht akzeptiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In aller Regel werden für die Vaterschaftsanerkennung folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern im Original
- Geburtsurkunden der Eltern; weicht der Name von der Geburtsurkunde ab, so ist hierfür ebenfalls ein Nachweis mitzubringen (z. B. Eheurkunde)
- Anerkennung vor der Geburt: ggf. Mutterpass
- Ankerkennung nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes (nur wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde)
- eventuell Übersetzungen ausländischer Urkunden
War die Mutter bereits verheiratet, ist darüber hinaus die Eheurkunde und der Scheidungsbeschluss (vormals Scheidungsurteil) mitzubringen. Ist die Scheidung anhängig, ist der Antrag auf Scheidung vorzulegen.
Unter Umständen benötigen Sie weitere Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung. Dies kann insbesondere vorkommen, wenn ein Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt. Erkundigen Sie sich in diesem Fall im Vorfeld bei den oben genannten Ansprechpartnern.
Welche Unterlagen sind für eine Vaterschaftsanerkennung, welche vor der Geburt vorgenommen wird, mitzubringen? In diesem Fall ist bei einigen Behörden der Mutterpass vorzulegen. Ist das Kind bereits geboren, wird die Geburtsurkunde benötigt. Außerdem sind in jedem Fall die Personalausweise oder Reisepässe mitzubringen sowie die Geburtsurkunden der Eltern.
Welche Kosten birgt die Vaterschaftsanerkennung
Für eine Vaterschaftsanerkennung fallen Kosten an. Beim Standesamt sind ca. 30 Euro zu zahlen. Bei manchen Jugendämtern ist die Anerkennung kostenfrei möglich. Nach § 55a Kostenordnung dürfen Notare für die reine Vaterschaftsanerkennung keine Gebühren erheben, legen Sie allerdings auch den Nachnamen des Kindes fest und lassen eine Sorgerechtserklärung beurkunden, so fallen Gebühren an.
Gibt es ein Formular für die Vaterschaftsanerkennung?
Um eine Vaterschaftsanerkennung in Deutschland durchzuführen, gibt es kein Formular, welches im Vorfeld ausgefüllt werden könnte. Ebenso wird kein Antrag gestellt, sondern die Mutter und der Vater müssen persönlich beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder einem Notar vorsprechen.
Dieser Termin wird in einem Protokoll festgehalten und die Anerkennung, welche der Vater ausspricht, schriftlich aufgenommen. Dieses Dokument ist im Anschluss von allen Beteiligten zu unterschreiben.
Für die Vaterschaftsanerkennung steht kein Formular zur Verfügung, welches im Vorfeld vorbereitet werden könnte. Mutter und Vater haben bei der entsprechenden Stelle persönlich vorzusprechen und die Anerkennung bekannt zu geben. Die beurkundende Person fertigt ein Protokoll an, welches dann zu unterschreiben ist.
Vaterschaftsanerkennung anfechten: Gibt es ein Zurück?
Die sogenannte Vaterschaftsanfechtung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann nicht von jedem potentiellen Vater angestrebt werden. Um diese durchzusetzen, bedarf es eines Antrages beim Familiengericht und ein anschließendes gerichtliches Verfahren.
Ziel der Vaterschaftsanerkennung ist es normalerweise, dass dem rechtlichen Vater, welcher nicht der biologische ist, die Elternrechte entzogen und diese dem biologischen Vater übertragen werden. Um die Verwandtschaftsverhältnisse der Männer und des betreffenden Kindes aufzudecken, kann ein Abstammungsgutachten angeordnet werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest, wer eine solche Vaterschaftsanfechtung beantragen darf (§1600 BGB):
- der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war, der die Vaterschaft anerkannt hat oder der Mann, der die Mutter während der Schwangerschaft und nach dem Tode des ersten Ehemannes heiratete (§ 1593 BGB)
- der Mann, der unter Eid versichert, während der Empfängniszeit der Mutter beigewohnt zu haben
- die Mutter
- das Kind
- die zuständige Behörde in Fällen des § 1592 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu oben genanntes Gerichtsurteil)
Der Mann, welcher behauptet zur Empfängniszeit der Mutter beigewohnt zu haben, kann nur eine Anfechtung beantragen, sofern zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht bzw. zum Zeitpunkt des Todes des rechtlichen Vaters bestanden hat. Darüber hinaus muss der Antragsteller der leibliche Vater sein.
Im Klartext bedeutet dies: Laut deutschem Recht hat der leibliche Vater kein Vorrecht auf die Vaterschaft, sofern das Kind bereits einen sozialen Vater als Bezugsperson hat oder entsprechend.
Einer Behörde ist es nur gestattet eine Vaterschaftsanfechtung zu beantragen, sofern das Kind zu dem Vater, welcher die Vaterschaft in der Vergangenheit anerkannt hatte, keine sozial-familiäre Beziehung pflegte bzw. zum Zeitpunkt des Todes des Vaters bestanden hatte.
Laut § 1600 Abs. 4 BGB besteht eine sozial-familiäre Beziehung immer dann, wenn der Vater tatsächlich Verantwortung übernimmt. Dies ist gegeben, wenn der Vater mit der Mutter verheiratet ist oder mit dem Kind für längere Zeit in einem Haushalt gelebt hat.
Ist das Kind durch eine künstliche Befruchtung mittels Samenspende entstanden, so kann weder die Mutter noch der Vater die Vaterschaft anfechten (§ 1600 Abs. 5 BGB).
Ein rechtlicher Vater kann die Vaterschaftsanerkennung nicht einfach zurückziehen, weil er behauptet, nicht der biologische Vater zu sein.
Im Zweifel wusste er dies bei der Vaterschaftsanerkennung und/oder er pflegt mit dem Kind eine familiäre Beziehung. Stattdessen müssen prüfbare Fakten vorgetragen werden, die die Zweifel rechtfertigen.
Hierzu zählen beispielsweise ein Seitensprung der Mutter während der Ehe und der Empfängniszeit, Unfruchtbarkeiten des Mannes während der Empfängniszeit oder ein Abstammungsgutachten, welches mit Zustimmung von Mutter und Kind angefertigt wurde.
Auch die Mutter kann die Vaterschaft anfechten, muss allerdings ebenfalls stichhaltige Argumente vorweisen können. Ebenfalls darf das Kind einen Antrag stellen. In diesem Rahmen kann der rechtliche Vater zwar zu einem Vaterschaftstest durch das Gericht verpflichtet werden, dies gilt allerdings nicht für den potentiellen biologischen Vater. Ist das Kind minderjährig, so muss der gesetzliche Vertreter der Anfechtung zustimmen.
Fristen der Vaterschaftsanfechtung
Eine Vaterschaft kann binnen zwei Jahren angefochten werden. Die Frist beginnt, sobald der Betroffene von einem Umstand erfährt, welcher an der Verwandtschaft zum Vater zweifeln lässt.
Betrifft dies ein Kind, ist dieses darauf angewiesen, dass sein gesetzlicher Vertreter die Vaterschaft anzweifelt. Erledigt der gesetzliche Vertreter dies nicht, hat das Kind mit Erreichen der Volljährigkeit ein Anfechtungsrecht von zwei Jahren. Erhält das Kind Kenntnis von weiteren Umständen, welche gegen eine Vaterschaft sprechen, beginnt die Frist neu zu laufen.
Ist die Vaterschaftsanfechtung erfolgreich, trägt jeder Beteiligte seine eigenen Kosten. Gerichts- und Verfahrenskosten werden in aller Regel aufgeteilt. Ein minderjähriges Kind hat grundsätzlich keine Kosten zu tragen, da diese auf die Eltern oder den Staat übergehen.
Vaterschaftsanerkennung verweigern: Ist das möglich?
Eine Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Willenserklärung, sodass sowohl Mutter als auch Vater dieser zustimmen müssen, damit sie wirksam wird. Möchte ein Elternteil dies nicht, kann er die Vaterschaftsanerkennung selbstverständlich verweigern.
Allerdings sollten sich die Beteiligten zuvor Gedanken über die Konsequenzen machen. Sind sich Vater und Mutter einig, dass der Vater nicht als solcher geführt werden soll, so kann die alleinerziehende Mutter keinen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Allerdings kann in einer solchen Situation das Jugendamt hellhörig werden und eine Prüfung der Umstände anfordern. Handelt die Mutter aus eigenem Interesse und schadet wohlmöglich dem Kind, da sie den Vater vorenthält, so kann dies weitreichende Konsequenzen haben.
Möchte Vater oder Mutter die Vaterschaft klären, bleibt nur der Gang vor das Familiengericht. Durch ein Abstammungsgutachten soll dann die Vaterschaft geklärt werden. Die Zustimmung von Mutter oder Vater kann dann durch Gericht ersetzt werden.
Wie sieht eine Geburtsurkunde ohne Vaterschaftsanerkennung aus? In diesem Fall wird eingetragen, dass der „Vater unbekannt“ ist.
Vaterschaftsanerkennung: Das Wichtigste auf einen Blick
- Bedarf es der Zustimmung der Mutter? Einer Vaterschaftsanerkennung müssen sowohl die Mutter als auch der Vater zustimmen.
- „Muss ich der leibliche Vater sein?“ In bestimmten Konstellationen kommt es vor, dass der rechtliche Vater nicht der leibliche Vater ist. Väter, die wissen, dass sie nicht mit dem Kind verwandt sind, können trotzdem die Vaterschaft annehmen. Das deutsche Gesetz definiert die rechtliche Vaterschaft nicht über die Blutsverwandtschaft.
- „Die Mutter des Kindes ist verheiratet und während der Ehe fremdgegangen, wie kann ich nun Verantwortung für mein Kind übernehmen?“ Gesetzlich gesehen ist erst einmal der Ehemann der Vater des Kindes. Sie können allerdings eine Vaterschaftsfeststellung beantragen und durch einen Vaterschaftstest den Nachweis schaffen. Dann besteht die Möglichkeit, die Vaterschaft zu übernehmen.
- „Kann mich die Mutter des Kindes zu einer Anerkennung zwingen?“ Nein, denn bei einer Vaterschaftsanerkennung handelt es sich um eine freiwillige Willensbekundung. Die Mutter kann allerdings eine Vaterschaftsfeststellung vor Gericht anstreben, im Rahmen dessen müssen Sie dann einen Vaterschaftstest machen.
- Was kostet eine Anerkennung? Je nach Ansprechpartner werden für die Anerkennung unterschiedliche Kosten erhoben. Bei Jugendämtern ist eine Anerkennung kostenlos möglich. Beim Standesamt werden ca. 30 Euro erhoben. Die Notargebühren können deutlich hoher ausfallen.
- „Ich bin nicht der biologische Vater des Kind, wie kann ich die Vaterschaft anfechten?“ Es ist ein Antrag beim Familiengericht auf Vaterschaftsanfechtung zu stellen. Können Sie stichhaltige Beweise vorbringen, kann ein Vaterschaftstest veranlasst werden. Dies ist allerdings nur möglich, solange keine sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind besteht. Ansonsten ist eine Anfechtung nicht möglich.
- „An wen muss ich mich wenden, um eine Vaterschaftsanerkennung durchzuführen?“ Eine Anerkennung ist beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder einem Notar persönlich abzugeben. Sowohl die Mutter wie auch der Vater müssen gegenüber der beurkundenden Person zustimmen.
- Wo kann eine solche Anerkennung öffentlich beurkundet werden? Dies ist beim Standes- oder Jugendamt sowie bei Amtsgerichten und Notaren möglich. Eine öffentliche Beurkundung ist immer nötig, wenn ein Rechtsgeschäft geschlossen wird, wozu eine Vaterschaftsanerkennung zählt.
- „Ich möchte mein Kind alleine großziehen, muss ich den Vater des Kindes angeben?“ Jedem Kind steht es zu, über seine Abstimmung Bescheid zu wissen, denn noch kann keine Mutter verpflichtet werden, den Vater des Kindes zu nennen. Unter diesen Umständen kann diese dann allerdings keine Unterhaltsvorschüsse beim Jugendamt beantragen. Darüber hinaus wird dieses sich der Sache annehmen und überprüfen, warum die Mutter den Vater nicht nennen will. Unter bestimmten Voraussetzung kann auch das Jugendamt eine Feststellung der Vaterschaft bei Gericht beantragen.
- Hat der Vater nach einer Vaterschaftsanerkennung automatisch das (geteilte oder gemeinsame) Sorgerecht? Nein, das Sorgerecht hat in keiner Weise mit der Vaterschaftsanerkennung zu tun. Möchte der Vater sich mit der Mutter das Sorgerecht teilen, so ist eine gemeinsame Sorgerechtserklärung öffentlich zu beurkunden. In diesem Fall ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner. Aber auch Notare und Amtsgerichte beurkunden die Erklärung.
- „Mein Vater ist nicht mein leiblicher Vater, kann ich die Vaterschaft anfechten?“ Für minderjährige Kinder muss die gesetzliche Vertretung die Anfechtung vornehmen. Volljährige Kinder können diese selbst einreichen.
- Ab wann kann eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden? Schon während der Schwangerschaft können Mutter und Vater bei der beurkundenden Person vorsprechen. Vorteil dieser Variante ist, dass dann der Vater auch auf der Geburtsurkunde genannt wird. Ansonsten muss der Vater nachgetragen werden, wozu wieder ein Gang zum Standesamt nötig wird. Grundsätzlich steht aber auch einer Anerkennung nach der Geburt nichts im Wege.
- „Ich möchte mit dem Kind nichts zu tun haben, kann ich die Anerkennung verweigern?“ Natürlich kann ein Vater die Anerkennung verweigern. Jedoch wird es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen, um die Vaterschaft festzustellen. Im Rahmen dessen wird ein Abstammungsgutachten erstellt.
Sehr geehrte Damen / Herren,
Ich möchte mich über die Voraussetzungen für die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht informieren und gerne einen Termin vereinbaren.
Grüße
Gafar
Guten Abend,
ich hoffe mal hier kann mir jemand weiterhelfen.
Und zwar habe ich 2014 eine Vaterschaft anerkannt obwohl ich nicht der leibliche Vater bin. Nach weiteren Jahren zusammenleben und Heirat, kam dann 2018 die Scheidung. Meine Ex Frau möchte nicht das dass Kind erfährt wer der leibliche Vater ist. Kann ich die Vaterschaft anfechten? Auch wenn die Frist von zwei Jahren nach Unterschrift abgelaufen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Marco E.
Ich habe die vaterschaftsanerkennung nicht mehr was kann ich machen ich brauche das für jobcenter
Hallo Herr und Dannen
meine Cousine ist schwanger von mir 06 Monate ich möchte sie sollen geboren meine Kind in Deutschland und was kann ich tun ich brauche eine Antwort zu helfen für sie holen die wollen meine Kinder in Deutschland am 27.03.2023 Geburt mein Kind sie lebt in Marokko sie war schon in Deutschland Botschaft in Marokko. sie warten von mir eine Vaterschafterkennen
Also eine bekannte von mir ist schwanger 🤰 und der Vater ist Deutscher der wohnt in Berlin. So die Frau die schwanger ist wohnt in Portugal sie ist Studentin, wegen der Schwangerschaft stress hatte sie mit des Kindes Vaters entscheiden dass sie nach Deutschland kommt. Sie ist nach Deutschland angekommen und wohne mit des Kindes Vaters aber sie ist noch nicht angemeldet, sie will hier in Deutschland Vaterschaft anerkennung und Sorgerecht machen und hatte schon einen Termin mit der Notar vereinbaren. Für die Erfüllung der Blätter der Vaterschaft anerkenung sie hatte die Adresse des Kindes Vaters Benutzen obwohl sie noch nicht offiziell mit ihn angemeldet bei Meldebüro ist und der Notar will gerne der anerkennung machen. Jetzt meine Frage ist: ist das dass sie die Vaterschaftsanerkennung mit der Adresse des Vaters des Kindes macht, ohne dass es sich dabei aber um seine offizielle Adresse handelt, kann ihr Ärger mit der Ausländerbehörde bereiten?
Ihr Portugal Visum ist noch gültig und Sie darf in Deutschland zu besuchen bleiben für 90 Tagen
Guten Abend , ich bin verheiratet , ich habe eine Mädchen 3 Jahre alt , das ist aber nicht von meine Ehemann , der weist das selber auch ,wir sind nicht mehr zusammen aber haben noch keine Scheidung gemacht , der leibliche Vater weißt das es sein Kind ist , sieht das Kind regelmäßig nur wir sind in eine schwerere Situation und ich weiß garnicht was ich machen soll.
Das Kind erkennt Ihr leibliche Vater , die haben fast jeden Tag Kontakt , nur auf Papier ist ja meine Ehemann das Vater.
Kann Mann nach 3 Jahren noch was machen ? Werde ich bestraft irgendwie das ich das nicht sofort angegeben habe wer das richtige Vater ist ?
Ich hoffe meine Frage wird hier verstanden und mir eine hilfreiche Antwort gegeben , Schuldige für schriftliche Fehler .
Danke im Voraus .
Mit freundlichen Grüßen
Ich hatte ein außereheliches Kind, mein Ehemann war sich der Situation bewusst und meldete das Kind als seins an, aber nach weniger als zwei Jahren starb er, das Kind ist Erbe, aber der biologische Vater will die Anerkennung der Vaterschaft. Verliert das Kind das Recht zu erben?
Ich bin aktuell schwanger, aber mit dem Vater des Kindes noch nicht verheiratet. Mir war gar nicht bewusst, dass in so einem Fall die im Familienrecht festgelegten Regelungen für die Vaterschaftsanerkennungen gelten. Sehr interessant ist, dass wir das alles noch während der Schwangerschaft klären können und der Vater auch direkt nach der Geburt auf die Geburtsurkunde eingetragen wird. Ich werde mal einen Termin bei einem Notar machen, damit wir uns nochmal genau beraten lassen können.
Hallo , ich bin gerade schwanger und habe Vaterschaftsanerkennung gemacht dass mein Freund leichter eine Visum bekommen kann (er kommt aus Bosnien) . Auf jeden Fall ist er aus meiner Wohnung ausgezogen, ich weiss es nicht wo er lebt , möchte sich nicht abmelden und Visum hat er noch nicht bekommen. Das Kind interessiert ihn wie es aussieht gar nicht. Was kann ich tun ? Kann ich irgendwie Vaterschaftsanerkennung widerrufen? Im Rathaus haben sie mir nein gesagt. Wie kann ich ihn abmelden?
Vielen Dank im voraus
Sanja
Vaterschaft anerkannt, beim Facebook lässt er auf seinem Profil von einer Person über Vaterschaft zweifeln, was kann ich dagegen unternehmen, was ihn betrifft?Ich meine keine Anzeige oder sonst was.
Guten Abend,
Ich habe eine Frage zur Geburtsurkunde. Standesamt verlangt von uns die Geburtsurkunde der Eltern. Mein Mann kommt aus Syrien und kann seine Geburtsurkunde unter den jetzigen Umständen nicht besorgen. Elterngeld, Krankenkasse, Arbeitgeber warten alle auf die Geburtsurkunde. Was kann man in diesem Fall tun?
Ich freue mich auf eine Antwort und Danke im voraus.
MfG
Guten Tag,
wie könnte ich die Vaterschaft gesetzlich feststellen? Ich bin in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater eingetragen. Wir beide (das Kind und ich) sind Litauer, beide leben in Deutschland. Das Kind ist 15 Jahre alt. Mit der Mutter des Kindes war ich nicht verheiratet. Neun Jahre lang habe ich das Kind nicht gesehen, keine soziale und familiäre Beziehungen mit ihm gehabt, weil die Mutter vom Kind behauptet hat, dass ich kein leiblicher Vater bin. Sie ist mit dem Kind zu anderem Mann umgezogen, ohne ihre Adresse mir zu hinterlassen. Vor ihrem Tode hat die Frau mich angerufen und gesagt, dass ich mich um das Kind kümmern muss, weil ich doch leiblicher Vater bin. Das Kind will mich nicht sehen und nichts vom mir hören. Ich soll dem Kind den Unterhalt zahlen. Ich zweifle aber, dass es mein leibliches Kind ist. Im voraus dankbar für Ihre Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
ich suche ein Blanko-Formular für die Vaterschaftsanerkennung, welches meine Eltern nur ausfüllen müssen und es direkt dem Amt schicken können. Ich habe bisher kein entsprechendes Blanko-Formular im Internet gefunden und hoffe, dass Sie mir hierbei behilflich sein können. Haben Sie ein entsprechendes Blanko-Formular für die Vaterschaftsanerkennung?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
Yannic E