Vaterschaftstest: Ist eine Einwilligung nötig?

Es ist kaum möglich, die DNA-Probe für den Vaterschaftstest zu fälschen.
Es ist kaum möglich, die DNA-Probe für den Vaterschaftstest zu fälschen.

Ungefähr 30.000 Vaterschaftstests werden jedes Jahr in Deutschland durchgeführt. Dank des Gesetzes zu Vaterschaftsfeststellung ist es seit 2008 für Väter deutlich leichter, ein Abstammungsgutachten zu veranlassen. Musste der Vater vorher eine Vaterschaftsklage bei Gericht einlegen, ist dies mittlerweile nicht mehr unbedingt nötig.

Der Gedanke, eventuell nicht der leibliche Vater zu sein, nagt nicht nur am Papa, sondern überträgt sich unter Umständen auch auf das Kind. Auch für die Partnerin dürfte es eine herbe Enttäuschung sein, wenn der Lebensgefährte die Vaterschaft des gemeinsamen Kindes anzweifelt.

Obwohl das neue Gesetz einige Punkte vereinfachte, ist und bleiben Vaterschaftstests eine komplizierte Sache und sind nicht ohne weiteres durchführbar. Einige rechtliche Grundlagen sind zu beachten, um den richtigen Weg für die Vaterschaftsklärung zu wählen.

Wir erklären in diesem Ratgeber, worauf es bei einem Vaterschaftstest ankommt, welche Gesetze gelten und welche verschiedenen Testformen existieren. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, ob es erlaubt ist, einen Vaterschaftstest heimlich durchzuführen und Beteiligte zum Test gezwungen werden dürfen. Auch beantworten wir die Frage, ob ein Vaterschaftstest ohne die Zustimmung der Mutter erfolgen darf und ob ein Vaterschaftstest vor der Geburt durchgeführt werden kann.

FAQ: Vaterschaftstest

Gilt der Ehemann automatisch als Vater?

Ja. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass der Ehemann automatisch als Vater gilt. Ist die Mutter nicht verheiratet, kann Sie einen Mann benennen. Erkennt dieser die Vaterschaft an, gilt er auch rechtlich als Vater.

Wie läuft ein Vaterschaftstest ab?

Es gibt unterschiedliche Testmöglichkeiten, zum Beispiel die DNA-Analyse. Mehr dazu lesen Sie hier.

Kann ich den Vaterschaftstest verweigern?

Sie müssen einem Vaterschaftstest zustimmen, wenn dieser von einem Familiengericht angeordnet wird.

Das deutsche Recht zum Abstammungsgutachten: Urteile und Gesetze

Beim Vaterschaftstest vergeht eine Dauer von ca. eine Woche, bis das Ergebnis vorliegt.
Beim Vaterschaftstest vergeht eine Dauer von ca. eine Woche, bis das Ergebnis vorliegt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschäftigt sich über mehrere Paragraphen hinweg mit der Abstammung und der Mutter- bzw. Vaterschaft. So ist laut § 1591 BGB die Mutter definiert, als die Frau, die das Kind geboren hat.

Während dieses Gesetz sehr klar benennt, wer als Mutter eines Kindes gilt, sieht dies bei der Vaterschaft (§ 1592 BGB) komplizierter aus. Hier werden im Wesentlichen drei Möglichkeiten für eine Vaterschaft genannt.

  1. Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war.
  2. Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkennt.
  3. Vater ist der Mann, der durch einen Vaterschaftstest als dieser festgestellt wird.

Wird eine Ehe durch den Tod des Ehemannes aufgelöst, kann es auch in diesem Zusammenhang zu einem Vaterschaftstest laut Recht kommen (§ 1593 BGB). Bringt die Ehefrau innerhalb von 300 Tagen nach dem Tode des Mannes ein Kind auf die Welt, so gilt der verstorbene Ehemann als Vater.

Heiratet eine Frau kurz nach dem Tode des ersten Mannes erneut und beide Männer kommen theoretisch nach den zuvor genannten Bedingungen als Vater in Frage, so ist der neue Ehemann der Vater.

Fechtet der neue Ehemann die Vaterschaft an und ein Test beweist, dass er nicht der leibliche Vater ist, so wird der verstorbene Ehemann als Vater herangezogen.

§ 1594 BGB legt fest, dass die Vaterschaft erst dann besteht, wenn der Beschluss wirksam wird. Darüber hinaus ist eine bestätigte Vaterschaft solange nicht wirksam, wie eine andere Vaterschaft besteht. Es ist außerdem nicht möglich, an die Anerkennung Bestimmungen zu knüpfen oder diese zeitlich zu limitieren.

§ 1594 Abs. 4 BGB erlaubt indirekt einen Vaterschaftstest während der Schwangerschaft durchzuführen, da auch eine Anerkennung der Vaterschaft bereits vor der Geburt erfolgen kann. Hierzu allerdings später mehr – denn so einfach ist es dann doch nicht.

Bei einem Vaterschaftstest wird in aller Regel die DNA von Mutter, Kind und potenziellem Vater untersucht.
Bei einem Vaterschaftstest wird in aller Regel die DNA von Mutter, Kind und potenziellem Vater untersucht.

Ein heimlicher Vaterschaftstest ist laut § 1595 BGB untersagt. Die Zustimmung der Mutter ist zwingend schriftlich einzuholen. Ist das Kind bereits volljährig, sollte von diesem ebenso eine Genehmigung eingeholt werden, ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Die zu untersuchenden genetischen Merkmalen gehören zu den persönlichsten Informationen und dürfen daher nicht ohne das Wissen der anderen Beteiligten genutzt werden. Wer sich daran nicht hält, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro (§ 26 Gendiagnostikgesetz).

Doch wie verhält es sich mit der Zustimmung von geschäftsunfähigen Müttern bzw. Kindern? Hierzu hält das BGB den § 1596 BGB parat. Hierin heißt es, dass wer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einholen muss. Liegt eine volle Geschäftsunfähigkeit vor, muss der Vertreter die Zustimmung des Familiengerichts einholen. Ist ein Betreuer bestellt, muss entsprechend das Betreuungsgericht angerufen werden.

Ist das Kind noch keine 14 Jahre alt oder geschäftsunfähig, so ist ebenfalls die Zustimmung durch die gesetzliche Vertretung zu veranlassen. Damit ein Vaterschaftstest auf legalem Wege vonstattengeht, müssen alle Zustimmungen bzw. Vaterschaftsanerkennungen öffentlich beurkundet werden. Darüber hinaus sind beglaubigte Abschriften anzufertigen und an das Standesamt zu übergeben (§ 1597 BGB). Der Mann hat die Möglichkeit, seine Vaterschaftsanerkennung binnen eines Jahrs zu widerrufen, sofern diese noch nicht wirksam geworden ist.

Nach § 1598 BGB ist ein Widerruf, eine Zustimmung oder eine Anerkennung nur unwirksam, wenn sie den zuvor genannten Bedingungen nicht entspricht. Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits fünf Jahre im deutschen Personenstandsregister eingetragen, so kann diese auch bei Unwirksamkeit nicht widerrufen werden.

Ein Abstimmungsgutachten dürfen alle drei Beteiligten einfordern. So kann der Vater eine Probe von Mutter und Kind verlangen, die Mutter einen Test von Vater und Kind und schließlich auch das Kind von beiden Elternteilen (§ 1598a BGB).

Werden sich die drei Beteiligten nicht einig und eine Partei möchte den Vaterschaftstest verweigern, so kann das Familiengericht auf Antrag tätig werden und die Zustimmung ersetzen. Dies geschieht allerdings nur, wenn das Wohle des minderjährigen Kindes nicht gefährdet ist. Gilt der Test als unzumutbar, stimmt das Gericht nicht zu.

Einem Vaterschaftstest müssen alle Beteiligten zustimmen.
Einem Vaterschaftstest müssen alle Beteiligten schriftlich zustimmen.

Alle Beteiligten haben einen Anspruch auf das finale Gutachten. Kommt es zu einem Streit, da ein Beteiligter das Ergebnis nicht aushändigt, kann erneut das Familiengericht eingeschaltet werden.

Laut § 1599 BGB kann ein negativer Vaterschaftstest dazu führen, dass ein bisher eingetragener Vater diesen Status verliert, auch wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war. Gleiches gilt auch, wenn keine Ehe bestand, aber die Vaterschaft bereits anerkannt wurde.

Nun wurde bereits von einer Vaterschaftsanfechtung gesprochen, allerdings noch nicht erklärt, wer diese einreichen darf (§ 1600 BGB).

  • In erster Linie kann der Mann, der nach § 1592f BGB Vater ist, die Vaterschaft anfechten.
  • Darüber hinaus kann auch der Mann, der unter Eid bestätigt, mit der Mutter zum Zeitraum der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, einen solchen Antrag stellen. Dies ist allerdings nur dann zulässig, wenn zwischen dem bisherigen Vater und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht. Darüber hinaus muss der hier genannte Mann der leibliche Vater sein.
  • Außerdem dürfen Mutter und Kind die Vaterschaft anfechten.
  • Auch einer Behörde steht es zu, eine Anfechtung anzustreben, sofern es dafür einen Anlass gibt. Konkret bedeutet dies: Nur wenn mit einer Anfechtung rechtliche Voraussetzungen für eine Einreise, oder den Aufenthalt des Kindes geschaffen werden können, ist ein Anlass gegeben. Darüber hinaus darf zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung bestehen oder bestanden haben.

Was ist eine sozial-familiäre Beziehung? Als solche gilt ein Umgang zwischen Kind und Vater. Letzterer übernimmt Verantwortung für das Kind. Dies wird auch unterstellt, wenn der Vater des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder in einer häuslichen Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Der Paragraph beschäftigt sich darüber hinaus mit einer künstlichen Befruchtung durch eine Samenspende. In diesem Fall steht es weder der Mutter, noch dem Vater zu, die Vaterschaft anzufechten.

Regelungen zum Vaterschaftstest finden sich im BGB.
Regelungen zum Vaterschaftstest finden sich im BGB.

Nach § 1600a BGB kann ein Bevollmächtigter durch eine Vorsorgevollmacht die Vaterschaft nicht für den Vollmachtgeber anfechten.

Sowohl Mutter wie Vater als auch der Mann, welcher behauptet mit der Mutter zum entsprechenden Zeitpunkt Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, können bei einer beschränkten Geschäftsfähigkeit selbst anfechten und benötigen keine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Liegt eine Geschäftsunfähigkeit vor, muss der gesetzliche Vertreter seines Amtes walten.

Ist das Kind (teilweise) geschäftsunfähig, muss ebenfalls der gesetzliche Vertreter die Vaterschaft anfechten. Die gesetzlichen Vertreter dürfen allerdings nur aktiv werden, wenn dies dem Wohle des Kindes entspricht.

Nimmt ein Berechtigter Kenntnis von Umständen, welche gegen die Vaterschaft sprechen, so ist eine Frist von zwei Jahren zu beachten. Eine bestehende sozial-familiäre Beziehung beeinflusst die Frist nicht (§ 1600b BGB).

Die Behörde hat hingegen nur ein Jahr Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Besteht die Vaterschaftsanerkennung bereits fünf Jahre, ist eine Anfechtung ausgeschlossen. Die Frist beginnt in keinem Fall vor der Geburt des Kindes bzw. nicht, bevor die Anerkennung Wirksamkeit erhält.

Einem volljährigen Kind steht es zu, die Vaterschaft anzufechten, auch dann, wenn der Vater seine Frist verpasst hat. Erhält ein Berechtigter seine Geschäftsfähigkeit zurück, kann ebenfalls eine Anfechtung vorgenommen werden, sofern der gesetzliche Vertreter die Frist versäumt hat.

Erhält das Kind neue Kenntnisse, die die Vaterschaft unzumutbar machen, beginnt die bereits genannte Frist von zwei Jahren erneut.

Während des Verfahrens der Vaterschaftsanfechtung gilt die Vermutung, dass das Kind vom rechtlichen Vater abstammt. Falls der Mann, welcher die Vaterschaft angenommen hat, diese wiederum anficht, gilt die Vermutung nicht (§ 1600c BGB).

Ist kein Vater nach den § 1592f BGB zu ermitteln, so muss die Vaterschaft gerichtlich geklärt werden (§ 1600d BGB). Es wird der Mann als Vater vermutet, welcher während der Empfängniszeit zwischen dem 300. und dem 181. Tag vor der Geburt der Mutter beigewohnt hat.

Das hat das Jugendamt mit dem Vaterschaftstest zu tun

Auch das Jugendamt kann ein Abstammungsgutachten in die Wege leiten.
Auch das Jugendamt kann ein Abstammungsgutachten in die Wege leiten.

Ein Vaterschaftstest kann vom Jugendamt verlangt werden. Dies passiert dann, wenn nach der Geburt eines Kindes kein rechtlicher Vater durch die Mutter benannt werden kann und kein Mann sich als Vater anerkennen lässt.

Das Jugendamt ist dann bestrebt, den leiblichen Vater zu finden und ihn mit seinen rechtlichen Aufgaben zu beauftragen. Der Mann wird in erster Linie auf freiwilliger Basis gebeten, einen Vaterschaftstest durchzuführen.

Verweigert dieser den Test, kann eine Vaterschaftsklage beim Familiengericht eingereicht werden, im Rahmen derer dann ein Test durchgeführt wird.

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest und welche Testformen gibt es?

Mit der Weiterentwicklung der Medizin und Technik, stehen mittlerweile verschiedene Möglichkeiten bereit, einen Vaterschaftstest zu machen.

Die DNA-Analyse

Die bekannteste Methode ist wohl die DNA-Analyse. Hierfür werden dem Vater, der Mutter und dem Kind DNA-Proben (meist ein Abstrich der Mundschleimhaut) entnommen, welche im Anschluss in einem Fachlabor analysiert werden.

Im besten Fall findet die Probenentnahme bereits unter gerichtlichen Bedingungen statt, sodass der DNA-Vaterschaftstest auch offiziell genutzt werden kann. Hierzu ist es wichtig, die Identität der Probanden sicherzustellen und auch die Probe entsprechend auszuweisen.

Wenn alle Beteiligten einstimmen, kann ein privater Vaterschaftstest durchgeführt werden. Kommt es allerdings im Anschluss zu einer Gerichtsverhandlung, ist der Test nicht zu gebrauchen und es muss eine neue Analyse durchgeführt werden. Prinzipiell ist es auch möglich, nur den Vater und das Kind zu testen und den Vaterschaftstest ohne die Mutter durchzuführen. Regelmäßig ist dies allerdings nicht vorgesehen.

Ein Vaterschaftstest ohne die DNA der Mutter ist nicht empfehlenswert. Denn die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft kann durch die zweite DNA sicherer analysiert werden. Hierdurch wird zudem sichergestellt, dass kein völlig fremdes Kind getestet wird.

Um die DNA-Werte zu isolieren, kann der Vaterschaftstest beispielsweise mit Haaren oder der Zahnbürste durchgeführt werden. Auch Taschentücher oder Kaugummis können genutzt werden, wobei die richtige Beschriftung der Proben elementar ist, damit im Labor eine richtige Zuordnung erfolgen kann. Eine Vaterschaft kann dann mit einer Wahrscheinlichkeit von bis zu 99,9 % bestätigt oder eben ausgeschlossen werden.

Vaterschaftstest durch die Blutgruppenbestimmung

Die Analysen beim Vaterschaftstest sind mit hoher Sicherheit fehlerfrei.
Die Analysen beim Vaterschaftstest sind mit hoher Sicherheit fehlerfrei.

Darüber hinaus kann ein Vaterschaftstest mittels der Blutgruppe der Probanden durchgeführt werden. Ein Nachteil dieser Methode ist, dass die Vaterschaft nur ausgeschlossen, aber eben nicht bestätigt werden kann. Ein Vorteil besteht hingegen in der unkomplizierten Bestimmung der Blutgruppe. Erwachsene erfahren diese beispielsweise auch bei der Blutspende.

Werden statt eines Mundschleimhautabstrichs oder einer Blutprobe, sogenannte forensische Sonderproben für den Vaterschaftstest eingereicht, beispielsweise Haare, Taschentücher oder Zahnbürsten, so erhöht sich der Aufwand für das Labor und die Kosten steigen.

Die oben genannten gesetzlichen Bestimmung beziehen sich auf DNA-Analysen, da eine Probenentnahme beim Kind in dessen Persönlichkeitsrecht eingreift.

Pränataler Vaterschaftstest

Ein Vaterschaftstest in der Schwangerschaft unterliegt gesetzlichen Bestimmungen und kann nicht ohne weiteres durchgeführt werden. Seit Anfang 2010 ist es nicht mehr erlaubt einen Vaterschaftstest vor der Geburt durchzuführen. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn der Mutter eine Straftat nach den Paragraphen 176 bis 179 des Strafgesetzbuches (StGB) angetan wurde.
Hierzu zählen folgende Straftaten:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)

Ein privater Vaterschaftstest ist in Deutschland während der Schwangerschaft deshalb untersagt.

Muss also beispielsweise nach einer Vergewaltigung geklärt werden, ob der Täter der Vater des Kindes ist, so kommen mehrere Testformen in Frage. In zwei der drei Methoden ist ein erhöhtes Fehlgeburtsrisiko zu beachten.

Um die Werte des Kindes zu erhalten, kann eine Fruchtwasserentnahme durchgeführt werden. Diese Methode ist ab der 15. Schwangerschaftswoche anwendbar und birgt ein Risiko einer Fehlgeburt von 0,5 Prozent.

Ein Vaterschaftstest kann ab der neunten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Ein Vaterschaftstest kann ab der neunten Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Darüber hinaus kann in der 10. bis 12. Schwangerschaftswoche eine Chorionzottenbiopsie in Auftrag gegeben werden. In diesem Fall wird ein Teil der sogenannten Chorionzotte (Mutterkuchen), welche den Fötus umgibt, entnommen und getestet. In diesem Fall liegt das Risiko einer Fehlgeburt bei einem Prozent. Die Entnahme erfolgt über Bauchdecke der Schwangeren oder über die Gebärmutter.

Seit 2012 ist es nun auch möglich, einen Vaterschaftstest durchzuführen, ohne den Fötus zu gefährden. In diesem Fall wird der werdenden Mutter Blut entnommen und das Blut des Fötus isoliert. Es ergibt sich hieraus kein Risiko für Mutter oder Kind und der Test kann aber der 9. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Ab wann kann man einen Vaterschaftstest machen? Nur in seltenen Fällen kann ein Vaterschaftstest vor der Geburt durchgeführt werden, da eine solche Analyse nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die Methodik macht es möglich, schon ab der 9. Schwangerschaftswoche eine Probe zu entnehmen und die Vaterschaft festzustellen.

Wie lange dauern Vaterschaftstest und Auswertung?

Der eigentliche Vaterschaftstest ist in wenigen Minuten erledigt. Pränatale Tests können dabei etwas länger dauern, da sie in der Ausführung aufwendiger sind. Sind die Proben verschickt, beginnt das Warten.

Wie lange sich Betroffenen gedulden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:

  • der Qualität der Proben und
  • der Auslastung des Labors.

In aller Regel dauert die Auswertung fünf bis sieben Werktage. Einige Labore bieten an, das Gutachten vorab per E-Mail zu versenden, da die postalische Zustellung mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Kann ein Vaterschaftstest heimlich durchgeführt werden?

Ein Vaterschaftstest kann nicht anonym und heimlich durchgeführt werden, zumindest nicht, wenn sich Betroffene an die Gesetze halten und den Test vor Gericht verwenden wollen. Seit 2012 ist es nämlich nicht mehr erlaubt, einen heimlichen Vaterschaftstest einzureichen.

Es ist in jedem Fall eine Einverständniserklärung der Mutter und des Kindes beizulegen. Ist das Kind nicht volljährig, entscheidet der Erziehungsberechtigte bzw. das Jugendamt, ob der Test durchgeführt werden soll.

Einen heimlichen Vaterschaftstest durchzuführen, kann teuer werden: Diese Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Auch dem Labor droht eine Geldbuße.

Ein Vaterschaftstest kann mit einer Sicherheit von 100 % eine Vaterschaft ausschließen.
Ein Vaterschaftstest kann mit einer Sicherheit von 100 % eine Vaterschaft ausschließen.

Letztere zeigt, dass auch die Labore besonderen Regelungen unterliegen. Ein zertifiziertes Fachlabor darf demnach keine heimlichen Vaterschaftstests durchführen. Liegen die Einverständniserklärungen dem Labor nicht vor, nimmt dieses auch keine Analyse vor.

Wenden sich Betroffene allerdings an ein privates Labor oder lassen die Proben im Ausland testen, so ist keine Einverständniserklärung vorzulegen, dennoch liegt seitens des Beauftragenden eine Ordnungswidrigkeit vor. Tests aus privaten Laboren werden deshalb auch vor Gericht nicht anerkannt.

Im Übrigen gelten gleiche Regelungen ebenso für andere Verwandtschaftstests, wie z.B. Geschwistertests. Auch in diesem Fall sind schriftliche Einverständniserklärungen vorzulegen.

Kann ein Elternteil einen Vaterschaftstest erzwingen?

Grundsätzlich lässt sich erst einmal sagen, dass weder Mutter, noch Vater, noch Kind zu einer DNA-Abgabe gezwungen werden können. Scheitert der außergerichtliche Umgang und ein Beteiligter unterschreibt die Einverständniserklärung nicht, so kann ein Familiengericht unter gewissen Voraussetzungen helfen.

Um die Gesetzeslage besser erklären zu können, greifen wir im Folgenden auf Fallbeispiele zurück.

  • Fall 1: Vaterschaftsanfechtung

Gibt es Zweifel, dass der eingetragene Vater auch der leibliche Vater ist, kann die Vaterschaft angefochten werden. In diesem Fall spricht das Recht von einer Vaterschaftsanfechtung. Diese ist allerdings nur möglich, wenn es stichhaltige Argumente für die Zweifel gibt, welche dem Gericht dargelegt werden müssen.

Darüber hinaus ist eine Frist von zwei Jahren einzuhalten, welche mit Kenntnisnahme der Umstände beginnt. Das Familiengericht kann dann einen Vaterschaftstest anordnen, um die Vaterschaft zu klären.

  • Fall 2: Vaterschaft ist ungeklärt
Als DNA-Proben werden beim Vaterschaftstest z. B. Haare oder auch benutzte Zahnbürsten benötigt.
Als DNA-Proben werden beim Vaterschaftstest z. B. Haare oder auch benutzte Zahnbürsten benötigt.

Bringt eine Frau ein Kind zu Welt, weiß allerdings nicht wer der Vater ist, so kann sie von den infrage kommenden Männern eine Probe fordern. Diese sind allerdings nicht dazu verpflichtet, die Proben abzugeben.

Die Mutter kann dann das Familiengericht anrufen, welches den Fall prüft. Die Mutter kann nun aber nicht jeden ihr beliebigen Mann aufzählen, welcher getestet werden soll. Vielmehr muss die Mutter glaubhaft versichern, zur Empfängniszeit mit dem Mann auch Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

  • Fall 3: Symbiose aus Fall 1 und 2

In seltenen Fällen kann sich folgende Situation zutragen: Eine Frau wird schwanger, noch während der Schwangerschaft heiratet die Frau, womit der neue Ehemann automatisch der rechtliche Vater des Kindes wird, sofern er nicht dagegen vorgeht. Dies ist auch der Fall, wenn der Ehemann zur Empfängniszeit keinen Umgang mit der Frau hatte.

Das Kind erfährt von diesem Umstand und möchte nun den leiblichen Vater ausfindig machen. Unter Umständen liegen Anhaltspunkte vor, wer der leibliche Vater sein könnte, dieser Mann verweigert allerdings einen Test. Trotz des Rechts auf Kenntnis der Abstimmung, welches im Grundgesetz verankert ist, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dieses Recht nur gegenüber dem rechtlichen Vater besteht und nicht gegenüber dritten Männern – auch wenn es Anhaltspunkte gibt, dass dieser der leibliche Vater sein könnte.

In diesem Fall kann der eventuell leibliche Vater nicht dazu gezwungen werden, einen Test abzugeben. Der rechtliche Vater kann hingegen durch das Gericht gezwungen werden, einen Test abzugeben. In diesem Zuge kann dann geklärt werden, ob dieser auch der leibliche Vater ist – auch wenn dadurch der leibliche Vater nicht gefunden werden kann.

Wird eine Frau schwanger und heiratetet während der Schwangerschaft, so ist der Ehemann der rechtliche Vater des Kindes, sofern er nicht dagegen vorgeht. Das Kind kann dann von einem potenziellen leiblichen Vater keinen Test verlangen. Das Recht auf Kenntnis der Abstammung besteht nur gegenüber dem rechtlichen Vater.

Verweigerung des Vaterschaftstestes

Es ist im privaten Bereich möglich, den Vaterschaftstest zu verweigern. Dies gilt nicht nur für den (möglichen) Vater, sondern auch für Mutter und Kind. Die Lösung sollte dann kein heimlicher bzw. anonymer Vaterschaftstest sein, sondern der Gang zum Familiengericht.

Sowohl das Kind wie auch die Eltern können den Vaterschaftstest verweigern.
Sowohl das Kind wie auch die Eltern können den Vaterschaftstest verweigern.

Dieses klärt die Umstände und ersetzt, wenn nötig, die Einverständniserklärung eines Betroffenen. Das Gericht richtet sich bei seiner Entscheidung immer nach dem Wohle des Kindes. Ein Vaterschaftstest kann also abgelehnt werden.

Darüber hinaus muss die Mutter bzw. der Vater stichhaltige Argumente für den Test vorbringen und erklären, warum ein Betroffener als Vater (nicht) in Frage kommt und getestet werden sollte. Dass eine Frau also von jedem x-beliebigen Mann einen Test verlangen kann, ist demnach ein Mythos.

Vaterschaftstest im Ausland durchführen: Ist das legal?

Da es grundsätzlich in Deutschland möglich ist, einen Vaterschaftstest in der Apotheke zu erwerben, ist ein Blick ins Ausland nur hinsichtlich eines Tests während der Schwangerschaft interessant.

Ist das Kind bereits auf der Welt, muss lediglich eine schriftliche Einverständniserklärung von der Mutter und dem vermeintlichen bzw. eingetragenen Vater vorliegen und der Test kann völlig legal durchgeführt werden.

Anders sieht dies aus, wenn die Vaterschaft früher geklärt werden soll, denn diese Option ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In einigen Nachbarländern, wie Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden können pränatale Vaterschaftstests durchgeführt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in diesen Ländern lockerer als in Deutschland.

Die Proben können theoretisch in Deutschland entnommen werden und dann per Post ins Ausland versendet werden. In der Praxis ist dies allerdings kaum möglich, da Sie fachliche Unterstützung benötigen. In diesem Fall muss eine Reise in das entsprechende Land mit eingeplant werden.

Trotz dieser Möglichkeit, unterliegen deutsche Staatsbürger auch dem deutschen Recht. Wer also ins Ausland fährt, um dort einen pränatalen Vaterschaftstest durchzuführen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür zu Rechenschaft gezogen werden.

Sicherheit: Wie sicher ist ein Vaterschaftstest und ist eine Fälschung möglich?

Der Datenschutz beim Vaterschaftstest ist streng geregelt.
Der Datenschutz beim Vaterschaftstest ist streng geregelt.

Eine Vaterschaft kann bis zu einer Wahrscheinlichkeit von 99,99999 % bestätigt werden oder eben zu 100 % ausgeschlossen werden. Wie hoch die Chance liegt, hängt von dem Testverfahren ab. Eine Blutgruppenanalyse kann beispielsweise eine Vaterschaft nur ausschließen, aber nicht bestätigen.

Anders sieht dies bei einer DNA-Analyse aus. In diesem Fall ist sowohl eine Aussage einer Vaterschaft oder keiner vorliegenden Vaterschaft möglich. Die Höhe der Wahrscheinlichkeit hängt dabei von der Anzahl der verschiedenen Genorte ab und ob auch Proben der Mutter vorliegen.

In aller Regel werden 16 verschiedene Genorte untersucht. Ist das Ergebnis nicht eindeutig genug, kann die zu analysierende Anzahl erhöht werden. Liegen 60 Genorte und die DNA der Mutter vor, kann eine Wahrscheinlichkeit von 99,99999 % erreicht werden.

Eine 100-prozentige Wahrscheinlichkeit für eine Bestätigung einer Vaterschaft gibt es nicht, da die Labore nicht ausschließen können, dass auf der Welt nicht irgendwo ein Mann mit einer gleichen DNA zu finden wäre.

Im Rahmen eines Vaterschaftstestes können keine Erbkrankheiten oder Genmutationen festgestellt werden. Darüber hinaus kann das Laborpersonal aus den Proben keine Rückschlüsse auf das Aussehen der Probanden schließen.

Die Identität der Probanden wird durch die Labore nicht an Dritte herausgegeben. Laut des Gendiagnostikgesetzes sind die Labore dazu verpflichtet, die Proben nach der Analyse zu vernichten. Darüber hinaus legt das Gesetz fest, dass die Ergebnisse der Analyse 30 Jahre lang aufbewahrt werden müssen, es sei denn, die betroffenen Personen veranlassen anderes.

Grundsätzlich kann ein Betroffener einen Vaterschaftstest fälschen, ganz leicht ist dies allerdings nicht. Daher ist es auch bei einem privaten Test zu empfehlen, eine neutrale Person, beispielsweise einen Arzt hinzuzuziehen. Diese prüft und dokumentiert die Identität aller beteiligten und kann später als Zeuge fungieren.

Darüber hinaus sollten alle Probanden bei den einzelnen Entnahmen anwesend sein und kontrollieren, dass die Proben richtig beschriftet werden. Standardmäßig werden zwei Proben genommen, um Verunreinigungen oder Vertauschungen vorzubeugen. Möglich aber unwahrscheinlich ist, dass die Proben im Labor vertauscht werden.

Möchte ein Beteiligter den Test fälschen, müsste dieser beispielsweise während der Entnahme des Mundschleimhautabstrichs fremde DNA im Mund haben. Das dürfte in der Praxis kaum umzusetzen sein.

Eine Manipulation ist also, sofern alle Betroffenen anwesend sind und sich gegenseitig kontrollieren, kaum möglich, womit der Test als sicher bezeichnet werden kann.

Ein Vaterschaftstest kann angefochten werden, wenn berechtigte Zweifel an dem Ergebnis bestehen. Das Gericht kann dann einen zweiten Test veranlassen.

Weitere Fragen zum Vaterschaftstest

Der Vaterschaftstest sollte in Anwesenheit einer neutralen Person durchgeführt werden.
Der Vaterschaftstest sollte in Anwesenheit einer neutralen Person durchgeführt werden.
  • Kann ich einen Vaterschaftstest privat veranlassen oder benötige ich einen Gerichtsbeschluss? Stimmen alle Betroffenen dem Test zu, kann dieser auch privat gemacht werden. Allerdings muss auch in diesem Fall ein neutraler Zeuge anwesend sein.
  • Kann ich den Test privat machen und je nach Ergebnis vor Gericht verwenden? Dies kommt darauf an, ob der Test den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Hierzu müssen Einwilligungen und eine lückenlose Dokumentation vorliegen. Darüber hinaus muss ein neutraler Zeuge, beispielsweise ein Arzt oder eine Amtsperson dabei gewesen sein. Das Labor muss außerdem zertifiziert sein.
  • Brauche ich die Zustimmung der Mutter und des Kindes? Ja, es müssen von allen Probanden Zustimmungen in schriftlicher Form vorliegen. Heimliche Vaterschaftstest sind in Deutschland nicht erlaubt – es droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.
  • Werde ich bei dem Vaterschaftstest meinem Ex-Freund über den weglaufen? Nein, das ist nicht zwingend nötig. Die Entnahme der Proben kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, sodass sich die Parteien nicht über den Weg laufen müssen.
  • Muss die Mutter auch eine DNA-Probe abgeben? Unbedingt notwendig ist dies nicht, es wird allerdings empfohlen. Zum einen kann so verhindert werden, dass ein völlig fremdes Kind getestet wird, zum anderen ist der Test mit der Probe der Mutter genauer.
  • Ist das Ergebnis sicher? Die Labore erstellen ein Gutachten, in welchem ein eindeutiges Ergebnis und die Wahrscheinlichkeit genannt werden. Eine Vaterschaft kann in aller Regel mit mindestens 99,9 Prozent bestätigt werden oder eben mit 0 % abgelehnt werden.
  • Was muss bei minderjährigen Kindern beachtet werden? Ist das Kind noch minderjährig, muss die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten bzw. des Jugendamtes eingeholt werden.
  • Der potenzielle Vater verweigert den Test, was kann ich unternehmen? Wenden Sie sich an das zuständige Familiengericht. Dieses behandelt den Fall und ersetzt im Zweifel die Zustimmung des eventuellen Vaters. Es muss allerdings stichhaltig dargelegt werden, weswegen der Mann als Vater in Frage kommt.
  • Kann der Vaterschaftstest manipuliert oder vertauscht werden? Beides ist äußerst unwahrscheinlich. Trauen Sie den anderen Probanden nicht, so bestehen Sie darauf bei der Entnahme der Probe anwesend sein zu dürfen. Darüber hinaus wird jeder einzelne Schritt dokumentiert, weswegen eine Vertauschung nahezu ausgeschlossen werden kann, vor allem, wenn Sie darauf achten, dass die Proben richtig beschriftet werden.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

18 Gedanken zu „Vaterschaftstest: Ist eine Einwilligung nötig?

  1. Rosalinde B

    Was ist zu tun, wenn der Vaterschaftstest 97% beträgt? Ist der Beweis dann nicht erbracht? Und muss dann ein “ neuer Vater“ gesucht werden? Danke für die Antwort

  2. Ampeli

    Leute! Ich habe einen Sohn aber ich glaube er ist nicht von mir!…bitte wo kann ich in deutschland vat.sch.test machen. Aber ich habe nur 2 haarproben mit wurzel und deine b.narbel von d.geburt…meine ex familie lebt nicht mehr in deutschland deswegen speichel pr.kan man nicht machen

  3. Petra S

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe ein Problem und zwar bis ich mit dem Vater unseres Sohnes seit 1984 verheiratet und unser Sohn kam am .1985 auf die Welt.
    Mein Mann hat aber mittlerweile die 3. Partnerin, wollte aber keine Scheidung und es reichte mir und ich reichte 2021 die Scheidung ein. Bis heute bin ich leider keinen Schritt weiter und habe schon viel Geld bezahlt. Meine Nerven liegen Blank.
    Ich bin 37 Jahre mit ihm verheiratet wie unser 2. Sohn alt ist. Vor einer Woche erfuhr er, daß seine Vater die Vaterschaft nacht 37 Jahren anfechtet, weil unser Sohn braune Augen hat, das ist nicht richtig, er hat grüne Augen und das er bräunliche Haut hat und deshalb nicht sein Sohn ist und er brauch die Klärung noch in diesem Jahr. Mein Sohn viel aus allen Wolken und er tut mir leid.
    Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ist das alles rechtens.

  4. Lina-Marie W

    Guten Tag
    Ich werde nächste Woche einen Vaterschaftstest mit meinem Kind und ex Freund durchführen.
    Wir beide leben getrennt von einander und der kleine lebt bei mir (der Mutter).
    Wird das Ergebnis des Vaterschaftstest an den Vater des Kindes und an mich gesendet?

  5. Jonas

    Guten Tag,

    Eine junge Dame mit der ich im letzten Jahr im Empfängniszeitraum geschlafen habe, sagt ich sei der Vater. Daraufhin habe ich mit ihrer Einwilligung einen Vaterschaftstest machen lassen bei folgendem Unternehmen [ … ], nun kam der Test an und es steht negativ drin.

    Sie meint aber weiterhin das nur ich der Vater sein kann und will damit vor Gericht gehen. Inwiefern ist das nun noch möglich und was für Voraussetzungen gibt es dazu wenn bereits ein Negatives Testergebnis vorliegt was von einer Apothekerin durchgeführt und protokolliert wurde.

    Wird vor Gericht erneut ein Test gemacht ? Kann es überhaupt soweit kommen? Und könnte der zweite Test positiv sein ?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen, kann durch all die Fragen immernoch nicht richtig abschalten.

    LG

  6. Paul0204

    Ich habe einen Sohn hier in Deutschland, der im Mai 2016 geboren wurde.

    Ich hatte im Juli 2015 eine kurze Beziehung zur Mutter meines Sohnes und so früh wurde sie schwanger und ich unterschrieb die Vaterschaftsbestätigung, ohne einen Test zu machen, weil ich dachte, es sei mein Kind.

    Alles lief gut, aber leider erhielt ich im Juni 2019 maskierte Anrufe von einem Fremden, von dem er sagte, er sei der leibliche Vater meines Sohnes.

    Nach Ermittlungen hatte die Mutter meines Sohnes immer noch Sex mit ihrem Ex-Freund, so scheint es mir, und so habe ich Zweifel, dass das Kind nicht mein ist.

    Kann ich nach so langer Zeit meine Frage zur Vaterschaft in Frage stellen oder bestreiten?

    Bisher hat mein Sohn noch keine Geburtsurkunde, da bei seiner Geburt mein Reisepass noch nicht verfügbar war

    Ich habe die Wartung bis Juni 2019 und ein wenig im Jahr 2020 bezahlt.

    Ich bin mir so sicher, dass es nicht meins ist.

    Was kann ich tun, um aus dieser Situation herauszukommen?

  7. Rudolph M

    Einen schönen guten Abend,
    ich lebe getrennt seit 8 Monaten und habe aus einer unehelichen Lebensgemeinschaft eine fünfjährige Tochter. Nach der Geburt habe ich umgehend die Vaterschaft anerkannt. Vor fünf Tagen wurde ich während des Einkaufens von einem mir unbekannten Herren angesprochen, welcher den Namen der früheren Lebensgefährtin und auch meinen im ca. einminütigen Gespräch, eigentlich aber einem Monolog, nannte. Er fragte mich, ob ich „entsprechende Info“ habe und bereits einen Vaterschaftstest gemacht hätte. Dies habe ich natürlich bislang nie in Erwägung gezogen, daher schüttelte ich bereits etwas benommen den Kopf. Weiter äußerte er, dass er keinen Namen nennen wird und ich solle einen Vaterschaftstest machen lassen, um nicht meine Zukunft mit vielleicht einer Lüge zu leben zu müssen. Ich blieb kurz wie angewurzelt stehen als er ging und starrte in nachdenkend in die Leere. Er war dann nicht mehr auffindbar und ist mir gänzlich unbekannt. Als ich am nächsten Tag der früheren Lebensgefährtin von diesem Vorfall berichtete, war ihre Reaktion äußerst fragwürdig bzw. verdächtig und einem Test stimmt sie nicht zu!
    Was soll ich nun machen, bzw. wie sind die Aussichten einen solchen erwirken zu können? Die seither verbrachte mit „meiner Tochter?“ ist aufgrund meiner Bedenken seither unbefreit da mich der Umstand sehr belastet.
    Über eine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen und verbleibe
    mit freundlichem Gruß
    Rudolph

  8. David. H

    Schönen guten Tag,
    Ich hätte eine kurze Frage.
    Ich wurde als möglicher Vater genannt jedoch war ich mir sicher das ich es nicht bin. Beide Seiten stimmten einen Vaterschaftstest den wir über die Seite bestellt haben zu. Die Proben wurden von jeweiligen Hausarzt mit allen Auflagen entnommen. Die Proben wurden vom Labor ausgewertet und die Vaterschaft wurde ausgeschlossen. Nun hat mir das Jugendamt geschrieben das es vor Gericht gehen soll weil es ein privater Test war und die Frau sich sicher ist das ich es sei. Ist dieser Test nun vor Gericht verwertbar? Kann ich mich irgendwie dagegen wehren ? Wie sind meine Rechte und was kann ich tun ?

    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    David

  9. Andreas 111

    Ich lebte 1,5 Jahre mit Mutter und Kind zusammen habe ohne einen Test zu machen die Vaterschaft Anerkennung unterschrieben im denken es sei mein Kind dann trennten sich unsere Wege.
    nach 10 Jahren Wiedersehen kommt es mir so vor und das ist so das das Kind nicht von mir ist.
    Meine Frage kann ich nach dieser langen Zeit die Vaterschaft anzweifeln bzw. anfechten?
    Neunmal mir über diesen Zeitraum der Unterhaltsvorschuss angelastet wird.
    Ich bin so sicher das er nicht von mir ist .
    Was kann ich tun um aus dieser Situation heraus zu kommen ?

  10. Kurt B

    Hallo, ich bin laut Geburtsurkunde eines Kindes auf den Philippinen Rechtlicher Vater,jedoch Zweifel ich an Erbbiologische Merkmale und seit 5 Jahren, verweigert die Kindes Mutter mir alle Kontakte zum Kind.
    Was sollte ich tuen, dads Kind ist Unehelich geboren, trägt aber mein Familien Namen in Seine Dokumenten?

    1. anwalt.org

      Hallo Kurt B,

      wir können nicht beurteilen, welche rechtlichen Bestimmungen diesbezüglich auf den Philippinen gelten. Wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt, der sich mit den rechtlichen Gegebenheiten vor Ort auskennt. Klären Sie am besten auch mit dem Standesamt hier in Deutschland inwieweit die Dokumente anerkannt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Petra A

    Situation: Zwei Brüder, sie haben die gleiche Mutter und die Väter sollen Brüder gewesen sein. Dies ist allerdings nur eine Vermutung. Kann man anhand von DNA-Proben der Brüder feststellen, ob die Väter Brüder waren?

    1. Martin S

      Hilfreich wäre es die DNA der Mutter zu bekommen, dann würde man sehen, welche DNA Anteile die Brüder von den Vätern vererbt bekommen haben. Sind die Väter Brüder kann es sein, dass die Kinder sehr ähnliche DNA Bereiche aufweisen. Dies ist ein kann, aber kein muss. Dies lässt sich nicht generell auf alle Fälle immer mit Bestimmtheit sagen, im Einzelfall kann dies bestimmbar sein.

  12. Rosemarie S.

    Kann ein Beteiligter zur Probeentnahme so vorbereitet kommen, z.B. dadurch dass er kurz davor etwas bestimmtes isst, trinkt oder kaut, und dadurch den Test in der von ihm beabsichtigten Richtung beeinflußen? Die entnohmene Probe, die sein DNA ja verfälscht, bestätigt damit die angenommene Übereinstimmung nicht.

    Ist das möglich? Ist das realistisch machbar? Wird derartiges in der Fachliteratur beschrieben?

    1. Martin S

      Es gibt keine Möglichkeit die DNA zu verändern. Für den Test im Labor werden Mundschleimhautzellen verwendet, die durch einen Abstrich gewonnen werden. Hat sich die Testperson z.B. eine fremde DNA in die Backe gespritzt, dann taucht im Labor ein sog. Mischprofil auf. Dies ist nicht auswertbar und muss verworfen werden. Dann wird vom Labor eine neue Probe angefordert. Essen, Trinken, Drogen, Medikamente, Rauchen usw. verändern keine DNA. Einzig eine Knochenmarkspende kann die DNA verändern. Im Regelfall wird auch dies vom Labor erkannt. Bislang ist es auf diesem Wege noch niemandem gelungen, das Labor auszutricksen. Zudem ist es heute einfach und bezahlbar geworden, wenn z.B. die Mutter das Ergebnis anzweifelt, ein Einzelprofil nochmal wiederholen zu lassen. So etwas wird dann gemacht, wenn die Mutter behauptet, der Vater hätte seinen ähnlich aussehenden Bruder zur Entnahme gesendet.

  13. Klaus l.

    ◾Fall 1: Vaterschaftsanfechtung

    Gibt es Zweifel, dass der eingetragene Vater auch der leibliche Vater ist, kann die Vaterschaft angefochten werden. In diesem Fall spricht das Recht von einer Vaterschaftsanfechtung. Diese ist allerdings nur möglich, wenn es stichhaltige Argumente für die Zweifel gibt, welche dem Gericht dargelegt werden müssen.

    Darüber hinaus ist eine Frist von zwei Jahren einzuhalten, welche mit Kenntnisnahme der Umstände beginnt. Das Familiengericht kann dann einen Vaterschaftstest anordnen, um die Vaterschaft zu klären.

    Stichhaltige Argumente interessieren die Gerichte nicht sondern es genügt die Vermutung dass der rechtliche Vater nicht der Erzeuger ist.

    Bitte um Klarstellung bzw. welche Ansicht ist nun richtig?

    1. anwalt.org

      Hallo Klaus,

      bloße Vermutungen einer Vaterschaftsanfechtung werden regelmäßig nicht berücksichtigt. Stattdessen müssen stichhaltige Argumente vorgetragen werden.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Klaus l.

        Das habe ich aber anders erlebt. Der Richter argumentierte damit dass eine bloße Vermutung gilt und schmetterte meine Klage mit der Begründung ab dass ich auf Grund des Scheidungsurteil hätte davon ausgehen können das mein rechtlicher Vater nicht mein Erzeuger sei.
        Auch das es für mich unzumutbar ist dessen Namen tragen zu müssen scheint den F.-Richter nicht zu interessieren.
        Das OLG Frankfurt am Main stimmte dem Familienrichter zu und einer Klage vor dem BGH wurde nicht stattgegeben. Ich bin sehr verzweifelt.

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