Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht

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Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.

FAQ: Wohnung mieten als Flüchtling

Können Flüchtlinge eine Wohnung mieten?

Grundsätzlich ist das in den ersten drei Monaten nicht möglich. Hier lesen Sie, wann es für Flüchtlinge möglich sein kann, eine Wohnung zu mieten.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um eine Wohnung anmieten zu können, brauchen Sie zum Beispiel eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lesen Sie hier.

Werden die Wohnungskosten für Flüchtlinge übernommen?

Wenn Flüchtlinge Arbeitslosengeld 2 beziehen, werden die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen.

Ein eigenes Heim bedeutet für viele Menschen, dass sie angekommen sind. Die schützenden vier Wände dienen als Rückzugsort und verschaffen den Bewohnern einen großen Freiraum und viel Autonomie.

Ohne Zweifel sehnen sich gerade Flüchtlinge nach ihrer oftmals gefährlichen Reise und der Zeit in Asylbewerberheimen danach, eine eigene Wohnung zu mieten.

Doch welche Bestimmungen gelten hierfür? Dürfen Asylbewerber, Geduldete und subsidiär Schutzberechtigte überhaupt eine Wohnung mieten? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um die Suche und Anmietung von Wohnungen für Flüchtlinge.

Welche Flüchtlinge bekommen eine Wohnung?

Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.
Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.

In Deutschland gelten verschiedene Status bei Flüchtlingen. In den ersten drei Monaten können Flüchtlinge keine Wohnung mieten: In diesem Zeitraum sind sie dazu verpflichtet, in einer Erstaufnahme-Einrichtung zu wohnen. Die Unterbringung und Verpflegung wird somit vom Staat übernommen.

Diese Zeit in der Erstaufnahme-Einrichtung kann ausgedehnt werden, bis der Asylantrag bearbeitet wurde. Es ist somit nur in Ausnahmefällen möglich, eine Wohnung für Asylbewerber zu bekommen – erst mit der Asylberechtigung kommt das Recht auf eine Wohnung.

Ist der Antrag noch nicht bearbeitet, kann ein Flüchtling keinen Mietvertrag unterzeichnen. Ein entsprechender Vertrag müsste von der zuständigen Stadtverwaltung unterschrieben werden. Gibt es Probleme bei der Unterbringung geflüchteter Menschen, ist dies jedoch durchaus möglich.

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, ab wann Geduldete eine Wohnung anmieten dürfen. In der Regel muss die Duldung mindestens ein Jahr angedauert haben. Eine Wohnsitzauflage bleibt aber weiterhin bestehen.

Als Flüchtling eine Wohnung mieten: Schritt für Schritt

Eine passende Wohnung finden

Ist der Asylantrag bearbeitet, dürfen Flüchtlinge in einer Mietwohnung wohnen.
Ist der Asylantrag bearbeitet, dürfen Flüchtlinge in einer Mietwohnung wohnen.

Für Flüchtlinge stellt die Wohnungssuche oftmals eine große Herausforderung dar.

Ohne Sprachkenntnisse ist es meist schwierig, passende Angebote zu finden.

Die Hilfe von Muttersprachlern kann an dieser Stelle viel bewirken.

Heutzutage ist die Suche nach einer geeigneten Wohnung im Internet am erfolgversprechendsten. Die meisten Vermieter nutzen Onlineplattformen, um ihre Räumlichkeiten anzubieten.

Relevant ist bei der Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge meist die Höhe der Miete. Insbesondere dann, wenn die Betroffenen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, wird nur ein bestimmter Betrag von den Behörden übernommen.

Vorsicht bei speziellen Angeboten für Geflüchtete. Nicht jede angebotene Wohnung für Flüchtlinge entspricht den wirtschaftlichen Gegebenheiten: Manche Vermieter versprechen sich ein allzu gutes Geschäft.

Diese Unterlagen sind erforderlich

Vermieter verlangen meist von Flüchtlingen und potentiellen Mietern viele Dokumente. Eine Wohnung ist in der Regel nur dann zu bekommen, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Eine Mietanfrage ohne die folgenden Unterlagen hat wenig Aussicht auf Erfolg:

Mit den passenden Unterlagen können Flüchtlinge eine Wohnung mieten.
Mit den passenden Unterlagen können Flüchtlinge eine Wohnung mieten.

Achten Sie auf die Forderungen der Vermieter – in manchen Fällen werden noch zusätzliche Dokumente gefordert – etwa ein polizeiliches Führungszeugnis.

Haben Sie ein passendes Angebot gefunden und die erforderlichen Unterlagen beisammen, ist es an der Zeit, den Vermieter zu kontaktieren.

Dieses Anschreiben können Sie nutzen

Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

ich interessiere mich für Ihre Wohnung in [Adresse hinzufügen]. Sehr gerne komme ich zu einer Besichtigung vorbei. Wann wäre ein Termin hierfür möglich? Erreichen können Sie mich gerne unter der E-mailadresse: [E-mailadresse hinzufügen] oder unter [Telefonnummer hinzufügen].

Optional: Die erforderlichen Unterlagen kann ich selbstverständlich bereits zum Besichtigungstermin vorlegen.
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.

Mit besten Grüßen,
[Eigenen Namen hinzufügen]

Wer zahlt die Miete für Flüchtlinge und Asylbewerber?

Haben Flüchtlinge noch keine Arbeit und beziehen Arbeitslosengeld II, wird die Miete von dem Jobcenter oder – in der ersten Zeit – von dem zuständigen Sozialamt übernommen. Allerdings gelten hier je nach Stadt unterschiedliche Höchstmieten, welche von den Behörden bezahlt werden.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

143 Gedanken zu „Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht

  1. Phillip

    sehr geehrte Damen und Herren
    ich hab ein Haus aus den 50er die.bude ist in einem schlechten Zustand jedoch nach Renovierung bewohnbar. Darf dort die Unterbringung von Flüchtlingen stattfinden? welche Sanierungen sind Pflicht für die Unterbringung? Tritt das GEG Gesetz in Kraft wenn man ein Haus an Flüchtlinge vermieten möchte?

    mit freundlichen Grüßen

  2. Matoussi

    Hallo,
    Ich bin verheiratet und ich habe zwei kind 12j und 10j ein ist krank .ich habe 140 punkt bei wohnungsamt München. Am 25.06 2022 meine wohnung komplette ausgebrannd. Ich liebe und mein familie notunterkünft auf die strasse .ich habe bei wohnungsamt gemeldet .und hat mich nicht geholffen.bis jetzt.? Sie habe nur zeit für ükraini.

    Lieber Grüße

    Matoussi

  3. Anastasiia

    Guten Tag, ich bin mein Mann, und ein kleines Kind lebt seit dem dritten Jahr in einem Flüchtlingsheim, jetzt sind viel mehr Menschen hier als früher, wir sind eine christliche Familie, der Rest sind Muslime. Sagen Sie mir, ich kann einen Antrag auf Bereitstellung einer separaten Wohnung (Wohnung) auf religiöser Grundlage schreiben, in letzter Zeit gibt es hier viele Konflikte.

    1. Mr. Niceguy

      Nein

  4. Zohreh

    Hallo, ich bin 19 und bin seit 6 Jahre mit meiner Familie in Deutschland und wohnen wir zusammen. Aber ich kann nicht mehr mit meiner Eltern und meine Geschwistern wohnen und meine Psychischer Zustand ist nicht gut und will meine eigene Wohnung haben… zur Zeit besuche ich Fachoberschulreife aber Sozial-Amt meinte, dass ich erst ab 25 Jahren eine anspruch auf eigene Haus habe. Gibt es irgend eine ausnahme für Asylbewerber die unter 25 Jahre alt sind?

  5. Asis

    ich habe keine Wohnung und ich wohne bei Freund und meine Freund hat mir gesagt das ist meine letze Monat ich muss leider auf der Straße schlafen

  6. Helmut

    Hallo!
    Ich kann in … 1 Zimmer mit Bad für 1 Erwachsene mit Kind anbieten.
    1 Kochmöglichkeit besteht. Die Miete kann auf der Grundlage der Gesetzen vereinbart werden. Leider ist die Vermietung auf 2 Jahre begrenzt.

  7. Masoud

    Hallo ich habe einen frage.

    Ich habe keine Anerkennung(duldung) im Deutschland.

    Wie geht es bei uns, wegen Wohnung Zu Mieten.!?

    Ich lebe im NRW.

  8. Ellouati

    Hallo mein Name ist Ellouati Samir bin in Deutschland geboren habe seit 25 Jahren die Duldung und möchte eine Wohnung und Arbeit in Langenfeld sagen mir Nein aber warum bin hier geboren habe recht auf eigne Wohnung oder nicht

  9. Gabriela

    Hallo, ich habe eine grosser Wohnung und möchte für Flüchtlinge mieten, aber dass die Mieter die Stadt oder eine Organisation übernehmen kann. wohin muss ich gehen?

    1. T

      Hallo, welche bundesland sind sie den?
      Haben sie ihre Wohnung schon vermietet oder brauchen sie noch Vermieter?
      Wir sind ein Flüchtlinge Familie mit 5 Personen und suchen nach Wohnung wenn sie wollen können sie an uns mieten

  10. Aman

    Hallo
    Ich wolte gerne fragen ob ich ein wohnung mieten kann
    Ich und meine mutter und kleiens bruder
    Haben ein Aufenthaltsgestatung duldung 6 monaten
    Und wir waren schon in einem erstaufnahme einrichtung 9 monaten lang
    Wohnen jetzt in Königsbrunn meine mutter ist serh krank dager sie nicht in asylheime wohnen kann
    Wurd emich freuen auf ne Rückantwort

    1. O Sahour

      Hallo ich bin Herr Sahour, und ich möchte gerne fragen, ich hab Duldung seit 5 Jahre, und ich arbeit mit unbefristete arbeit Vertrag, und ich möchte gerne Wohnung mieten,? Darf ich?

  11. Ali

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin seit einem Jahr in Deutschland. Ich arbeite Aber sie lassen mich nicht nach Hause kommen. Ich habe ein Zuhause gefunden. Ich habe kein Problem damit, die Miete zu bezahlen. Es ist mir jedoch nicht gestattet, ein Haus zu mieten. Was soll ich tun?

  12. Mansour

    Hallo ich habe eine wichtige Frage und ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Ich bin jetzt schon seit 4 Jahren in Deutschland und habe vor ein paar Monaten einen Antrag auf eine private Wohnung gestellt gestern habe ich Post bekommen und es wurde abgelehnt als Grund wurde geschrieben das mein Gehalt nicht für die Miete für die Lebensgrundlagen reichen sollten.
    Aber ich habe doch Anspruch auf Sozialleistungen oder Ausbildungsbeihilfen? Ich will diesen Antrag jetzt noch mal stellen was soll ich als nächsten Schritt tun ich will unbedingt eine eigene Wohnung und endlich mal zu Hause sein und ankommen.
    Mfg. M. A

    1. Margrit

      Wer seine Wunschwohnung nicht bezahlen kann, muß mit dem zufrieden sein, was der Staat bereit und in der Lage ist, von den Steuern anderer Bürger aufzubringen. So ist das nun mal in Deutschland! Das gilt für alle!

      1. Rose P

        Hallo Mansour
        Das hast vielleicht nicht richtig verstanden. Wenn man zu wenig verdient, wie bei einem Azubi kann man beim Jobcenter die Übernahme prüfen lassen
        Oder Wohngeld beantragen. Ich empfehle dir zur einer Jugendmigrationsstelle zu gehen und sich beraten zu lassen
        Ich wünsche viel Glück dabei

      2. André

        Ich finde es unfassbar, wie viel Verachtung ich aus dieser Antwort auf eine freundlich gestellte Frage herauslese. Vielleicht ist das ja aber auch nur meine persönliche Wahrnehmung.

        Sollte Mansour das allerdings ähnlich wie ich aufgenommen haben, so ist es mir wichtig deutlich zu machen, dass diese Auffassung nicht alle Menschen teilen!

        Viele Grüße

        1. Christiane

          @ Andre: Danke. Empfinde ich genauso mit der Verachtung.
          Ich möchte mich deiner Aussage anschließen.

        2. Stefanie

          Danke André, habe ich genauso empfunden . Mir ist vor Schreck das Gesicht abgefallen

      3. Jens

        Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man eventuell ruhig sein und sein Hass für sich behalten. Unfassbar wie sie sich verhalten.

    2. Omer

      Sher geehrte Damen und Herren,
      Seit fast 5 Jahren wohne in in Deutschland und habe Duldung aber Arbeite ich seit 9 Monaten als Sicherheitsdienst und habe B1 Zertifikat als deutsche Sprache. Meine frsge ist das : Gibt es eine Hoffnung damit ich eine aufenhaltstatungen bekomme oder nicht?

      Mit besten Grüßen
      Omer A

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