Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.

FAQ: Wohnung mieten als Flüchtling

Können Flüchtlinge eine Wohnung mieten?

Grundsätzlich ist das in den ersten drei Monaten nicht möglich. Hier lesen Sie, wann es für Flüchtlinge möglich sein kann, eine Wohnung zu mieten.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um eine Wohnung anmieten zu können, brauchen Sie zum Beispiel eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lesen Sie hier.

Werden die Wohnungskosten für Flüchtlinge übernommen?

Wenn Flüchtlinge Arbeitslosengeld 2 beziehen, werden die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter übernommen.

Ein eigenes Heim bedeutet für viele Menschen, dass sie angekommen sind. Die schützenden vier Wände dienen als Rückzugsort und verschaffen den Bewohnern einen großen Freiraum und viel Autonomie.

Ohne Zweifel sehnen sich gerade Flüchtlinge nach ihrer oftmals gefährlichen Reise und der Zeit in Asylbewerberheimen danach, eine eigene Wohnung zu mieten.

Doch welche Bestimmungen gelten hierfür? Dürfen Asylbewerber, Geduldete und subsidiär Schutzberechtigte überhaupt eine Wohnung mieten? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um die Suche und Anmietung von Wohnungen für Flüchtlinge.

Welche Flüchtlinge bekommen eine Wohnung?

Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.
Es ist nicht immer einfach, Wohnungen für Flüchtlinge zu finden.

In Deutschland gelten verschiedene Status bei Flüchtlingen. In den ersten drei Monaten können Flüchtlinge keine Wohnung mieten: In diesem Zeitraum sind sie dazu verpflichtet, in einer Erstaufnahme-Einrichtung zu wohnen. Die Unterbringung und Verpflegung wird somit vom Staat übernommen.

Diese Zeit in der Erstaufnahme-Einrichtung kann ausgedehnt werden, bis der Asylantrag bearbeitet wurde. Es ist somit nur in Ausnahmefällen möglich, eine Wohnung für Asylbewerber zu bekommen – erst mit der Asylberechtigung kommt das Recht auf eine Wohnung.

Ist der Antrag noch nicht bearbeitet, kann ein Flüchtling keinen Mietvertrag unterzeichnen. Ein entsprechender Vertrag müsste von der zuständigen Stadtverwaltung unterschrieben werden. Gibt es Probleme bei der Unterbringung geflüchteter Menschen, ist dies jedoch durchaus möglich.

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, ab wann Geduldete eine Wohnung anmieten dürfen. In der Regel muss die Duldung mindestens ein Jahr angedauert haben. Eine Wohnsitzauflage bleibt aber weiterhin bestehen.

Als Flüchtling eine Wohnung mieten: Schritt für Schritt

Eine passende Wohnung finden

Ist der Asylantrag bearbeitet, dürfen Flüchtlinge in einer Mietwohnung wohnen.
Ist der Asylantrag bearbeitet, dürfen Flüchtlinge in einer Mietwohnung wohnen.

Für Flüchtlinge stellt die Wohnungssuche oftmals eine große Herausforderung dar.

Ohne Sprachkenntnisse ist es meist schwierig, passende Angebote zu finden.

Die Hilfe von Muttersprachlern kann an dieser Stelle viel bewirken.

Heutzutage ist die Suche nach einer geeigneten Wohnung im Internet am erfolgversprechendsten. Die meisten Vermieter nutzen Onlineplattformen, um ihre Räumlichkeiten anzubieten.

Relevant ist bei der Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge meist die Höhe der Miete. Insbesondere dann, wenn die Betroffenen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, wird nur ein bestimmter Betrag von den Behörden übernommen.

Vorsicht bei speziellen Angeboten für Geflüchtete. Nicht jede angebotene Wohnung für Flüchtlinge entspricht den wirtschaftlichen Gegebenheiten: Manche Vermieter versprechen sich ein allzu gutes Geschäft.

Diese Unterlagen sind erforderlich

Vermieter verlangen meist von Flüchtlingen und potentiellen Mietern viele Dokumente. Eine Wohnung ist in der Regel nur dann zu bekommen, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden. Eine Mietanfrage ohne die folgenden Unterlagen hat wenig Aussicht auf Erfolg:

Mit den passenden Unterlagen können Flüchtlinge eine Wohnung mieten.
Mit den passenden Unterlagen können Flüchtlinge eine Wohnung mieten.

Achten Sie auf die Forderungen der Vermieter – in manchen Fällen werden noch zusätzliche Dokumente gefordert – etwa ein polizeiliches Führungszeugnis.

Haben Sie ein passendes Angebot gefunden und die erforderlichen Unterlagen beisammen, ist es an der Zeit, den Vermieter zu kontaktieren.

Dieses Anschreiben können Sie nutzen

Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

ich interessiere mich für Ihre Wohnung in [Adresse hinzufügen]. Sehr gerne komme ich zu einer Besichtigung vorbei. Wann wäre ein Termin hierfür möglich? Erreichen können Sie mich gerne unter der E-mailadresse: [E-mailadresse hinzufügen] oder unter [Telefonnummer hinzufügen].

Optional: Die erforderlichen Unterlagen kann ich selbstverständlich bereits zum Besichtigungstermin vorlegen.
Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.

Mit besten Grüßen,
[Eigenen Namen hinzufügen]

Wer zahlt die Miete für Flüchtlinge und Asylbewerber?

Haben Flüchtlinge noch keine Arbeit und beziehen Arbeitslosengeld II, wird die Miete von dem Jobcenter oder – in der ersten Zeit – von dem zuständigen Sozialamt übernommen. Allerdings gelten hier je nach Stadt unterschiedliche Höchstmieten, welche von den Behörden bezahlt werden.

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Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

142 Gedanken zu „Wohnungen mieten: Für Flüchtlinge ist das nicht immer leicht

  1. Brigitte G

    Die syrische Familie die ich betreue hat endlich eine private Wohnung gefunden.
    Das JobCenter bezahlt die Miete, die Heizung und die Kaution. Wie wird das mit Vermieter beziehungsweise Mieter abgerechnet. Direkt auf das Konto des Vermieters? Welcher Anteil wird in das Konto des Mieters überwiesen?

    1. anwalt.org

      Hallo Brigitte G,

      in der Regel muss der gesamte Mietzins an den Vermieter überweisen werden. Im Mietvertrag sollte geregelt sein, auf welches Konto zu überweisen ist. Entweder überweist das Jobcenter direkt an den Vermieter oder zahlt an den Mieter, der die Summe dann selbst an den Vermieter überweist,. Klären Sie das am besten mit dem Vermieter und auch mit dem Jobcenter falls diesbezüglich Unklarheiten bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Maria

    Hallo

    Mein Name ist Maria, ich bin in DL geboren, habe nur einen unbefristeten Aufenthaltstitel von 3 Monaten, der ewig weiter verlängert wird. Meine Staatsbürgerschaft ist ungeklärt und wegen diesen beiden Gründen wurde ich von unzähligen Vermietern und Genossenschaften abgelehnt, obwohl ich sogar in einer Bäckerei arbeite und Vollzeit eingestellt werde. Es wäre sehr erfreulich, wenn ich einen Rat zu meiner Situation erhalten könnte, denn leider weiß ich nicht mehr weiter und brauche dringend eine Wohnung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Maria

  3. M. R.

    Guten Tag!

    Ich betreue einen jungen Syrer, der mit seiner Familie bereits die Zusage für eine Wohnung erhalten hatte. Beide Eltern sprechen auf C1-Niveau Deutsch und wollen demnächst ein Studium anfangen.
    Jetzt kam von dem Wohnungsunternehmen sehr kurzfristig eine Absage, weil der Aufenthaltstitel des jungen Mannes nur noch bis Februar 2020 gültig ist. Es ist davon auszugehen, dass er danach einen neuen erhält, aber dafür kann ich natürlich keine Garantie abgeben.
    Könnte man sich an die zuständige Ausländerbehörde oder eine andere Stelle wenden oder ist das aussichtslos?
    Mit freundlichen Grüßen
    M. R.

  4. klehm

    guten tag,ich habe an eine 4 köpfige familie aus syrien vermietet,1 frau und ihre 3 kleinkinder .mittlerweile schon ca 4 monate schlafen hier fremde personen ,gehen ein und aus.die frau begründet das ,es sind verwandte.auch auf den hinweis das ich das nicht möchte,kommen immer wieder fremde leute,passkontrolle etc darf ich ja nicht durchführen.was kann ich dagegen tun,die anderen mieter im haus fühlen sich nicht gerade mehr wohl

    1. anwalt.org

      Hallo klehm,

      Sie als Vermieter haben in der Regel das Hausrecht, einen Besuch zu untersagen, ist jedoch pauschal üblicherweise nicht möglich. Hier sollten Sie sich direkt an einen Anwalt wenden und abklären, welche Möglichkeiten Sie hier haben. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Emilija

    Hallo

    Ich interessiere mich für eine Wohnung zu finden aber ich weis es nicht ob ich es bekomme weil ich eine Duldug habe.
    Ich bin seit 6 Jahre in Deutschland und seit 6 Jahre habe ich das Duldung Ausweis und meine Kind ist Deutsche ich habe auch ofethaltitel Beitrag aber es dauert

    Was ist ihre Meinung in meine Fall ?

    Mit besten Grüßen,
    A.

  6. Serhat

    Hallo guten tag, ich hab eine frage
    Wie sind seit 3 jahre hier in deutschland und bekommen immer noch 6 monatliche ausweis und wollte fragen ob es geht wenn wir in einer wohnung wohnen wollen, wir sind in einem heim und sind 8 personen. 4 kinder 4 erwachsene.

    1. Robert

      Hallo,
      ohne Aufenthaktsstatus darfst Du keine Wohung haben. Du musst in der GU Geimeinsvhaftunterkunft bleiben.

  7. Soleiman H.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Soleiman H. und bin 19 Jahre alt .Ich und meine Eltern und meine 3 Geschwister sind wir seit 3 Jahren in Deutschland.Wir wohnen seit 2 Jahre in einem Zimmer in einem Heim.
    Unsere Asylverfahren zum ersten Mal ist abgelehnt dann haben wir einen Anwalt genommen und haben angeklagt.Am 08.08.18 hatten wir ein Interview im Gericht gehabt und wir haben Abschiebungsverbot bekommen, und zurzeit warten wir immer noch auf einem Papier vom BAMF .
    Meine Frage ist ,ob wir nach einer Wohnung suchen dürfen,wenn ja könnten Sie bitte uns sagen wie es geht.
    Und noch eine Frage ! Darf ich Mal selbst eigene Wohnung haben ,weil ich über 18 bin.Und Sie wissen schon für 6 Personen ist es natürlich schwer eine Wohnung zu finden.
    Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.
    Mit freundlichen Grüßen
    Soleiman H.

    1. Robert

      Hallo Soleimann,
      wenn Du eine Duldung hast mit Bleibestatus, also Du und Deine Familie, das ist wie ein Personalausweis in rosa. Dort steht Dein Status drauf und auf einem grünen Papierdokument deine pflichten. Ob und wo Du wohnen darfst und wo und ob Du arbeiten darfst. Solange Du dieses Dokument nicht hast, darfst Du keine Wohung haben. Deine Familie mus warten bis bis BamF bzw Ausländerbehörde entschieden hat.

      Deine Familie ist sehr groß und ja es gibt das Problem das Du mit soviele Leute keine Wohnung bekommen könntest. Es ist sehr schwer zu finden.
      Ich gebe Dir einen Tipp: Gehe und mache einen Kurs in Deutscher Sprache. Am besten A1, dann A2, dann B1 und dann B2 damit hast du bessere Chancen in Deutschland ufür Deine Zukunft auf dem Arbeitsmarkt.
      Wenn Du alle Kurse abgeschlossen hast ud Du auch eine Schule besucht hast entweder Hauptschule oeder Realschule oder noch besser, dann suche Dir eine Ausbildungsstelle. Sehr gefragt uind wo u schnell eine Ausbildung bekommst ist der Beruf Altenpflege. Suche eine Altenpflegeschule und lasse Dich dort dür eine 3-jährige Ausbildung beraten.
      Wenn Du eine Ausbildung machst egal welche kannst Du (BAB) Berufsausbildungsbeihilfe beantragen außerdem kannst Du auch einen Zuschuss vom Sozialamt bekommen. So ist es für Dich einfacher eine Wohnung zu finden. Vermeiter wollen Mieter haben die Arbeiten gehen und Geld verdienen. Mit einer Ausbildung in Deiner tasche hast Du gute Chacen eine Wohung zu bekommen.

      Ich wünsch Dir viel Erfolg. :-)

  8. Davit

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich besitze im Moment Aufenthaltsgestattung und wohne ich in einer Flüchtlingsheim. Habe ich auch 3 Jährige Ausbildunsvertrag vor kurzem abgeschlossen.
    Meine Frage ist: Darf ich selber eine private Wohnung finden und einen Mietvertrag abschließen?
    Danke im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Davit,

      dass sollten Sie mit der zuständigen Behörde abklären und auch klären, ob Sie bei der Wohnungssuche bestimmte Auflagen einhalten müssen. Dürfen Sie eine Wohnung suchen, dann obliegt es auch Ihrer eigenen Verantwortung.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Nana

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Fr. A. ist eine Flüchtlingsfrau ohne rechtmäßigen Status. Sie ist behindert und leider an posttraumatischen Störungen. Sie hat in Februar 2018 Sozialwohnung bekommen. Der Mietvertrag wurde vom Sozialamt unterschrieben. Jetzt müsse sie aus der Wohnung ausziehen, da sie keinen rechtmäßigen Status habe und den Mietvertrag privat nicht unterschreiben kann.(Voraussetzung mindesten 1 Jahr Aufenthaltstitel).
    Wieso hat Sozialamt dann Mietvertrag für sie unterschrieben und wieso kann sie nicht länger unter dem gleichen Mietvertrag bleiben?
    Wieso soll sie privaten Mietvertrag abschließen, wenn die Kosten sowieso Sozialamt übernimmt?
    Kann eine Frau mit Behinderung, die ein Umzug sich nicht mehr vorstellen kann, die nach mehreren Umzügen von Übergangseinrichtungen in Übergangseinrichtungen endlich ihre Ruhe bekommen hatte, von der Wohnung rausgeschmissen werden?
    Wie soll sie vorgehen?

    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüssen
    N.A.

    1. anwalt.org

      Hallo Nana,

      wir können nicht einschätzen oder beurteilen warum in diesem Fall ein neuer Mietvertrag geschlossen werden soll. Hier sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden und sich auch Unterstützung bei einem örtlichen Mieterverein holen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. herr Taha

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Familie besteht aus 5 Personen 3 Kinder und die Eltern, die wohnen alle zusammen in einem Zimmer im heim seit zwei Jahre und sie haben Aufenthaltsgestattung .

    dürfen sie zu einer Wohnung umziehen ? haben sie Anspruch auf eine Wohnung zu vermieten ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Taha

    1. anwalt.org

      Hallo herr Taha,

      das sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde abklären. Wir können nicht beurteilen, welche Auflagen hier bestehen. Ein Umzug muss in der Regel von der zuständigen Behörde zunächst genehmigt werden, auch ist die Kostenübernahme zu klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. abdulhay y.

    Sehr geehrte Damen und Herren

    ich und meine Frau , wir leben seit ca. 3 Jahren in [von der Redaktion geändert]
    ich habe nun in zwischen einen Vollzeit Job gefunden mit unbefristeten Vertrag
    da mein Arbeitsort ist ca. 2 std. hin und 2 std. her muss ich fahren aus dem Grund möchte ich umziehen .
    Darf ich ?
    ich bin aber im besitzt aufenthaltgestattung die alle 6 Monat verlängert wird

    1. anwalt.org

      Hallo abdulhay y.,

      ob Ihnen ein Umzug genehmigt wird, können wir nicht beurteilen. Das sollten Sie direkt mit der zuständigen Ausländerbehörde klären, da eventuelle eine Wohnsitzauflage besteht.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Arman

    Sehr greehte Damen und Herren
    Zurzeit lebe ich in einer WG. Mein Vertrag war nicht zeitlich begrenzt, aber die Vermiterin har mir gesagt, dass meine Tochter Ihr Zimmer braucht und du solltest diesen Zimmer verlassen. Als Asyl ist es für mich zu schwer, eine wohnung oder ein günstiges zimmer zu finden.Heutzutage bin ich beschäftigt bei Schule. Ich habe Aufenthaltserlaubnis und bin ich verpflichtet bis 2020.9 nur in meiner kleinen stadt eine Wohnung finden. Jeden Tag sende ich Nachrichten an die Mietanzeigen, aber leider bis jetzt konnte ich nicht erfolgreich sein. Was kann ich also tun? Ich habe wenig Zeit bis zur Vertragsbeendigung.

    1. anwalt.org

      Hallo Arman,

      in der Regel können die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei der Wohnungssuche unterstützen. Meist gibt es bei diesen auch spezielle Sprechstunden. Darüber hinaus können Sie oft auch bei karitativen Vereinen anfragen, ob diese Sie unterstützen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Valentyna P.

    Guten Tag. Mein Name ist Valentina. Mein Ehemann und ich wohnen in Deitschland seit 3 Jahre und haben noch nicht den Status von Flüchtlingen erhalten. Aber aus gesundheitlichen Gründen (ich habe 50% Schwernehindert) gab Sozialamt uns die Erlaubnis für eine private Wohnung. Sagen Sie uns bitte, wo fangen wir an, welche Dokumente werden benötigt und wie geht das richtig? Vielen Dank.

    1. anwalt.org

      Hallo Valentyna P.,

      ein guter Ansprechpartner sind hier die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. In der Regle bieten diese auch Beratungssprechstunden an, in denen Sie Informationen bezüglich der notwendigen Unterlagen erhalten. Auch örtliche Mietervereine oder Flüchtlingshilfeorganisationen können Sie bei der Wohnungssuche unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Roheed

    Hello good morning
    my name is roheed I’m looking for a house or apartments for rent in Frankfurt yet I’m learning Deutsche language and yet not working but I’m looking but I’m also looking for a job will you help me
    Best regards

    1. anwalt.org

      Hello Roheed,

      the public housing associations in the city should be able to support you and give you information how to find a suitable apartment. There are volunteer workers who support refugees and foreigners as well. Maybe ask for help at one of the „Flüchtlingshilfestellen“. We cannot provide legal advice.

      Your team at anwalt.org

  15. Hamzeh M.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich suche seit Ende 2015 in Deutschland und habe immernoch keine Miet – Wohnung gefunden. Ich habe Aufenthaltsgestattung, egal welche Wohnung ich besichtigt habe, würde ich zurück gestellt. Weil ich keinen Aufenthaltstitel habe, haben mir mehren Hausverwaltungen keine Mietwohnung gegeben, obwohl Lageso die Kosten für eine Mietwohnung für mich übernimmt. Wer kann mir da helfen, wäre Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen. Hamzeh M.

    1. anwalt.org

      Hallo Hamzeh M.,

      eventuell kann Ihnen ein Mieterverein wichtige Tipps und Hinweise geben. Auch Flüchtlingshilfevereine oder wohltätige Organisationen können mitunter die richtigen Anlaufstellen und Ansprechpartner sein. Darüber hinaus sollten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften immer auch eine Sprechstunde zum Thema Anmietung von Wohnungen haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Lina

    Liebes Team von Anwal.org

    Vielen Dank für eure Artikel. Ich möchte gerne fragen, im Fall einer Bürgschaft. Ich versuche zzt eine Familie zu helfen bei der Suche einer Wohnung. Nun verlangt die Vermittlungsagentur in dem Fall eine Bürgschaft. Wie können wir in diesem Fall weiter gehen? Ich kann leider auch nicht die Familie bürgen. Ist es überhaupt möglich ohne Bürgschaft die Wohnung zu bekommen? Oder ist der Fall nicht mehr realistisch? Vielen Dank im Voraus!
    VG aus Norddeutschland

    1. anwalt.org

      Hallo Lina,

      ob eine Bürgschaft verlangt wird oder nicht, hängt in der Regel vom Vermieter ab. Es steht diesem frei, eine solche als Sicherheit zu verlangen. Wir können nicht beurteilen, inwieweit die Chancen stehen, eine Wohnung in Ihrem Raum ohne eine Bürgschaft mieten zu können. Eventuell kann hier auch ein Mieterverein weiterhelfen und Hinweise sowie Tipps geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. I.T.

    Guten Tag,

    ich möchte einem jungen Mann zu einer Wohnung verhelfen, der zum 31.3. aus der betreuten Jugend-Wohngemeinschaft auszieht (auf eigene Kündigung). Er ist Azubi und seit Februar 2017 „anerkannter Flüchtling“.

    Ich habe für ihn eine 1-Zimmer-Wohnung gefunden, deren Kosten m.E. vom Jobcenter übernommen werden können (lt. aktueller Tabelle der Wohnungs-Obergrenzen vom Flüchtlingsrat). Der Vermieter, eine private Wohnungsbaugesellschaft, verlangt aber von mir, dass ich mich als „Mitmieter“ eintrage (als Bürge, nicht, um dort mit zu wohnen).

    Könnte das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft annehmen, wenn ich mich als (fiktiver) Mitmieter eintrage, und mir dann die gesamten Kosten für diese 1-Zimmer-Wohnung auflegen (Miete, Kaution, …)?

    1. anwalt.org

      Hallo I.T.,

      wir können nicht beurteilen wie das Jobcenter die Sachlage sehen wird. Das sollten Sie direkt mit dem Jobcenter abklären. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten, im Zweifel sollten Sie sich als an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Jenny

    Meinem Verlobten wird eine Wohnung zu mieten von der Ausländerbehörde verweigert. Er ist seit über 2 Jahren da; hat nun eine Ausbildungsduldung und einen Nebenjob. Insgesamt verdient er über 1.200€ netto, doch das ist dem Amt zu wenig. Wir hatten eine Wohnung für ihn, die 300€ monatlich gekostet hätte. (Mit Bad/Küche und Zimmer.) Ab juli wird seine Miete im Camp auf 380€ steigen (nur 10qm Zimmer ). Das ist doch Abzocke!? Die wollen den Kleinhalten. Unser Anwalt kommt nun auch an seine Grenzen und möchte nicht in einen Papierkrieg mit dem Amt. Was können wir tun, dass er sich eine Wohnung mieten kann? Aus der Wohnsitzauflage ist er raus, da er sein ganzen Lebensuntehalt selber bestreitet.
    Ich freue mich auf antworten!

    1. anwalt.org

      Hallo Jenny,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher auch nicht beurteilen warum Ihr Freund keine Wohnung anmieten kann. Eventuell kann eine Flüchtlingshilfestelle oder ein zweiter Anwalt hier weitere Wege und Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Sharif S.

    Hallo
    Meine Name ist Sharif ich mache jetzt Ausbildung obwohl ich vorher eine Nigativ Bescheid bekommen. Und kann ich jetzt umziehen?
    Kann ich dann wohnggeld beantragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Sharif S.,

      Sie sollten mit der zuständigen Behörde klären, ob eine Wohnsitzauflage für Sie besteht und welche weiteren Möglichkeiten Sie haben. Dies hängt sicher auch von Ihrem derzeitigen Aufenthaltsstatus ab.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Hans-Georg

    Guten Tag.

    Wenn ein Geflüchteter zunächst beim Jobcenter registriert ist und jetzt eine Stelle in Teilzeit beginnt, muss der Geflüchtete selbst für seine Kosten der Unterkunft in einer Gemeinschaftsunterkunft aufkommen oder gilt dies nur bei einer Vollzeitstelle?
    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    1. anwalt.org

      Hallo Hans-Georg,

      in der Regel spielt es eine Rolle, ob derjenige ein anerkannter Flüchtling ist und welche Auflagen für Ihn gelten. Ist er anerkannter Flüchtling, muss er in der Regel für die Kosten der Unterkunft aufkommen, das Jobcenter berücksichtigt diese üblicherweise und zieht auch die Einkünfte mit heran. Informieren Sie sich am besten beim zuständigen Jobcenter, wie dieses das handhabt.

      Ihr Team von anwalt.org

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