Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was sie bei der Zwischenprüfung beachten sollten.
Was sie bei der Zwischenprüfung beachten sollten.

FAQ: Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Ist eine Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte vorgeschrieben?

Ja. Die Ausbildungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte sieht eine Zwischenprüfung während der Ausbildung vor.

Wie läuft die Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte ab?

Sie erhalten eine fallbezogene Aufgabe und müssen diese innerhalb von einer Stunde lösen. Hier lesen Sie mehr dazu.

Kann ich mich auf die Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte vorbereiten?

Hier haben wir Ihnen einige Fragen aufgelistet, mit deren Hilfe Sie sich auf die Zwischenprüfung vorbereiten können.

In der Ausbildung muss neben der Abschlussprüfung in den meisten Fällen eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Dies gilt auch für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte. Doch wie sieht so eine Zwischenprüfung aus? Was wird abgefragt? Und wer legt das fest? Im Folgenden finden Sie wichtige Tipps zum Thema Zwischenprüfung.

Die Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Für Rechtsanwaltsfachangestellte ist die Zwischenprüfung vorgeschrieben und ist neben dem Berichtsheft ein Beitrag zur Zulassung der Abschlussprüfung.

Generell gilt:

Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen.

Rechtsanwaltsfachangestellte müssen eine Zwischenprüfung ablegen, die zwei Abschnitte mit jeweils 60-minütigen Klausuren umfasst.
Rechtsanwaltsfachangestellte müssen eine Zwischenprüfung ablegen, die zwei Abschnitte mit jeweils 60-minütigen Klausuren umfasst.

(§ 48 BBiG)

Eine Zwischenprüfung ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung sowie Prüfungsordnung geregelt. Dabei gilt bei Rechtsanwaltsfachangestellten die ReNoPatAusbV, die 2014 erneuert wurde.

Wichtige Eckdaten:

  • Die Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte findet am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres statt (§ 6 ReNoAusbV).
  • Sie umfasst zwei grundlegende Themenbereiche der Ausbildung – die Kommunikation und Büroorganisation sowie die Rechtsanwendung.
  • Die Zwischenprüfung ist eine schriftliche Überprüfung dessen, was ein Rechtsanwaltsfachangestellter bis dato gelernt haben sollte. Sie besteht aus zwei 60-minütigen Teilen.

Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte: Aufgaben

Doch wie sind die Prüfungen inhaltlich strukturiert? Und welche Art von Aufgaben muss ein Prüfling lösen?
Der Bereich der Kommunikation und Büroorganisation ist ein Prüfungsabschnitt mit fallbezogenen Aufgaben, die schriftlich in einer Zeit von 60 Minuten gelöst werden müssen.

Dabei müssen die Auszubildenden unter Beweis stellen, dass sie Arbeitsaufgaben planen, durchführen und kontrollieren können, d.h. die Grundlagen der Steuerung verstanden haben. Daneben muss ein Prüfling zeigen, dass er die eingehende Post richtig bearbeiten und die Akten verwalten kann. In all diesen Schritten, ist es wichtig, dass die Vorschriften des Datenschutzes beachtet werden.

Übungsaufgaben der Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte finden Sie im Netz bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern.
Übungsaufgaben der Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte finden Sie im Netz bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern.

Bis zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung sollten Rechtsanwaltsfachangestellte Konferenzen sowie Besprechungen managen und Fristen beziehungsweise Termine überwachen können. Schließlich ist in diesem Prüfungsabschnitt relevant, dass der Prüfling mit Mandanten und Beteiligten serviceorientiert umgehen kann. Dies sind wichtige Pfeiler in der internen und externen Kommunikation des Ausbildungsbetriebs.

Auch die Rechtsanwendung wird mit fallbezogenen Aufgabenstellungen innerhalb von 60 Minuten abgefragt.

Hier geht es eher darum, seinen eigenen Ausbildungsberuf in den größeren Kontext des Rechtssystems einzuordnen. Das schließt verschiedene Kenntnisse zu den Hauptpflichten und der Stellung des Rechtsanwalts mit ein. Daneben geht es vor allem darum, die Handhabung von Gesetzen und Verordnungen zu verstehen und auch umzusetzen. Ein Prüfling sollte die Entstehung und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften prüfen können sowie Leistungsstörungen bei Kaufverträgen feststellen. Dabei ist es von Bedeutung, dass der Auszubildende die verschiedenen Arten der Kaufleute und Unternehmensformen unterscheiden kann.

Schließlich gehört in diesen Komplex die Erstellung von Mahnschreiben.

Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte: Übungsaufgaben

Im Regelfall veröffentlicht die jeweilige Rechtsanwaltskammer(RAK) im Internet die Aufgabenblätter alter Zwischenprüfungen für Rechtsanwaltsfachangestellte. Die Muster können Sie sich runterladen und ausdrucken. Ähnliche Aufgaben und sonstige Informationen bekommen Sie aber auch an der jeweiligen Berufsschule. Außerdem sollten Sie alle Ausbildungsinhalte, die bis zum Beginn des zweiten Lehrjahres gelehrt wurden, im Berichtsheft finden.

Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl an möglichen Fragen zur Übung:

  • Nennen Sie jeweils ein Merkmal, wodurch sich Gesetz und Rechtsverordnung unterscheiden.
  • Definieren Sie materielles Recht und formelles Recht.
  • Nennen Sie drei Aufgaben des Rechtsanwalts.
  • Wie kann man lange Wartezeiten für Mandanten vermeiden (Organisationsmittel)?
  • Welche Grundregeln sind in der Gesprächsführung bei der Begrüßung von Mandanten zu beachten?
  • Nennen Sie allgemeine Verfahrensgrundsätze im Zivilprozess.

Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Prüfungsfragen an die Rechtsanwaltsfachangestellten, die sich mit der Aktenkennzeichnung oder der Zuordnung einzelner Sachverhalte zu bestimmten Themen der Rechtsanwendung beschäftigen. Ähnliche Aufgaben und für die Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte relevante Übungen finden Sie bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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