Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Was Sie bei ihrer Abschlussprüfung beachten sollten.
Was Sie bei ihrer Abschlussprüfung beachten sollten.

FAQ: Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Wann findet die Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte statt?

Die Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte müssen die Auszubildenden am Ende des dritten Lehrjahrs absolvieren.

Wie läuft die Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte ab?

Sie müssen sich in insgesamt fünf Themengebieten beweisen. Hier lesen Sie mehr diesbezüglich sowie zum zeitlichen Ablauf.

Darf die Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte wiederholt werden?

Ja. Klappt es beim ersten Versuch nicht, können Sie die Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte wiederholen. Insgesamt darf die Prüfung maximal zweimal wiederholt werden.

Abschlussprüfung: Rechtsanwaltsfachangestellte – Was Sie wissen müssen

Die Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte findet am Ende des dritten Lehrjahrs statt und besteht aus einer mündlichen und mehreren schriftlichen Prüfungen. Sie decken alle Ausbildungsinhalte ab und werden von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer durchgeführt.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung der Berufsschule erhält der Auszubildende ein Zeugnis und darf sich zukünftig Rechtsanwaltsfachangestellte nennen. Daneben ist der Ausbildende dazu verpflichtet, dem Auszubildenden ein schriftliches Zeugnis auszustellen (laut Berufsbildungsgesetz BBiG § 16).

Inhalt des Ausbildungszeugnisses:

  • Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung
  • erworbene berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)
  • eventuell: Angaben über Verhalten und Leistung des Auszubildenden

Ein einfaches Zeugnis mit diesem Mindestinhalt auszustellen, ist die Pflicht des Ausbilders. Wohingegen ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis auf Verlangen des Auszubildenden ausgestellt wird.

Allgemeines zur Abschlussprüfung in der Ausbildung

Die Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte ist umfangreich und komplex.
Die Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte ist umfangreich und komplex.

Im Vierten Abschnitt des BBiGs sind allgemeine Regelungen für die staatliche Abschlussprüfung aller Ausbildungsberufe festgesetzt.
Wichtig ist zunächst, dass die Abschlussprüfung auch für Rechtanwaltsfachangestellte nur zweimal wiederholt werden darf. Zudem ist die Abschlussprüfung für den Auszubildenden gebührenfrei.

Der Prüfungsgegenstand nach § 38:

Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.

Zulassung zur Abschlussprüfung:
Die Zulassung zur Prüfung ist im BBiG (§ 43) eindeutig geregelt. Folgende Punkte müssen erfüllt sein:

  1. Die Ausbildungszeit wurde vollständig zurückgelegt.
  2. Die Ausbildung sollte nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin enden.
  3. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist genauso Voraussetzung wie das vorschriftsmäßige Führen des sogenannten Berichtshefts.
  4. Schließlich muss das Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgeführt sein.

In Ausnahmefällen können Sie auch vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Damit geht in der Regel eine Verkürzung der Ausbildung einher. Dies tritt dann ein, wenn Sie nachweisen können, dass alle relevanten Ausbildungsinhalte bereits erlangt wurden. Mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildung muss absolviert sein.

Daneben können Sie auch zur Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte zugelassen werden aufgrund von herausragenden Leistungen. Die prüfungsrelevanten Leistungen in der praktischen Ausbildung, in der Berufsschule und in der Zwischenprüfung müssen deutlich über dem Durchschnitt liegen (in Zahlen: besser als 2,4).

Zur schriftlichen Abschlussprüfung können Sie auch aufgrund sehr guter Leistungen vorzeitig zugelassen werden.
Zur schriftlichen Abschlussprüfung können Sie auch aufgrund sehr guter Leistungen vorzeitig zugelassen werden.

Prüfungsausschuss:
Schließlich ist auf den Prüfungsausschuss hinzuweisen. Die zuständigen Stellen, also im Falle der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten die Rechtsanwaltskammern, errichten Ausschüsse für die Abnahme der Prüfungen. Diese müssen mindestens aus drei Mitgliedern bestehen. Sie setzen sich aus mindestens einem Lehrer einer Berufsschule und Beauftragten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen.

Neben einem Rechtsanwalt sitzt auch ein Arbeitnehmervertreter mit der Qualifikation als Rechtsanwaltsfachangestellte, der als geprüfter Rechtsfachwirt in einem Rechtsanwaltsbüro arbeitet, im Ausschuss. Die Mitglieder werden für vier Jahre von der Kammer berufen.

Anmeldung zur Abschlussprüfung – Rechtsanwaltsfachangestellte:
Die zuständigen Rechtsanwaltskammern geben zwei Termine für die Durchführung der Abschlussprüfungen heraus. Sie richten sich nach dem Ablauf der Berufsausbildung und dem Schuljahr. Sie können diese Termine inklusive der Anmeldefristen den Rundschreiben und Mitteilungsblättern der Kammern entnehmen. Sie müssen mindestens drei Monate vorher bekannt werden.

Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Mehrere Komponenten werden überprüft, darunter folgende Prüfungsaufgaben für Rechtsanwaltsfachangestellte:

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Mandantenbetreuung
  • Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
  • Vergütung und Kosten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
In der Abschlussprüfung wird der Punkt der Mandantenbetreuung in einem Fachgespräch geprüft.
In der Abschlussprüfung wird der Punkt der Mandantenbetreuung in einem Fachgespräch geprüft.

Die Prüfung in der Mandantenbetreuung erfolgt in einem Fachgespräch. Bei der Rechtsanwendung und der Mandantenbetreuung wird auf die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache besonderen Wert gelegt. Der § 7 der Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten (ReNoPatAusbV) befasst sich ausführlich mit den Inhalten der schriftlichen Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte. Die Aufgaben richten sich nach den Themengebieten der Seminare an der Berufsschule.Die Abschlussprüfung deckt genau folgende Schwerpunkte ab.

Was beinhalten die Bereiche Geschäfts- und Leistungsprozesse?

Hierbei geht es darum, dass der Prüfling nachzuweisen hat, dass er jegliche arbeitsorganisatorischen Prozesse planen, durchführen und kontrollieren kann. Ein Auszubildender sollte zudem zur Qualitätssicherung der betrieblichen Abläufe beitragen. Das schließt Büro- und Verwaltungsaufgaben mit ein. Sie sollten den elektronischen Rechtsverkehr nutzen können, Auskünfte aus Registern einholen sowie verarbeiten können und die Aktenbuchhaltung beherrschen. Schließlich beinhaltet dieser Abschnitt Aufgaben aus dem Segment des Rechnungs- und Finanzwesens.

Was beinhaltet der Prüfungsbereich „Rechtsanwendung“?

Die Prüfungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte sieht dafür die Erfassung und Beurteilung von Sachverhalten des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Europarechts vor.
Der Prüfling muss unter Beweis stellen, dass er alle Maßnahmen im Rahmen des Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht vorbereiten, durchführen und kontrollieren kann.
Schließlich muss ein Auszubildender fachkundliche Texte formulieren und gestalten können.

Was heißt „Vergütung und Kosten“?

Dieser Bereich umfasst die Ermittlung von Werten, Gebühren und Auslagen für Vergütungsrechnungen, die im außergerichtlichen sowie gerichtlichen Segment erstellt werden. Hierzu zählen auch Zwangsvollstreckungsverfahren.
Kostenfestsetzungsanträge und Anträge auf die Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren spielen genauso eine wichtige Rolle wie Gerichtskostenrechnungen.

Der Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde:

In diesem Segment der schriftlichen Abschlussprüfung dreht sich die Prüfungsfragen für Rechtsanwaltsfachangestellte um die Darstellung und Beurteilung sowohl von allgemeinen wirtschaftlichen als auch gesellschaftlichen Zusammenhängen in der Berufs- und Arbeitswelt.

Zeitliche Gliederung der Prüfung sowie Gewichtung der Themen

Wie sieht also die konkrete Aufteilung der schriftlichen Anteile in der Abschlussprüfung der Ausbildung aus?
Alle Komponenten werden durch fallbezogene Aufgaben geprüft. Prüfungsdauer und Gewichtung:

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse: 60 Minuten mit 15%
  • Rechtsanwendung: 150 Minuten mit 30%
  • Vergütung und Kosten: 90 Minuten mit 30%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten mit 10%

Die Mandantenbetreuung als Fachgespräch wird mit 15 % des Gesamtergebnisses gewichtet und die Prüfungszeit beträgt 15 Minuten.

Wann ist die Prüfung bestanden?

Das Gesamtergebnis muss mindestens ein „ausreichend“ erreichen. Daneben gibt es noch weitere Regelungen. Unter anderem muss der Bereich der Rechtsanwendung mindestens mit einem „ausreichend“ abgeschlossen werden. In keinem Prüfungsteil darf der Prüfling ein „ausreichend“ bekommen. Außerdem hat jeder die Möglichkeit eine Ergänzungsprüfung zu machen, wenn ein Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde. Sie umfasst 15 Minuten und ist aus einem der schriftlichen Bereiche auszuwählen.

Täuschungsversuch:
Täuschungshandlungen sowie eine erhebliche Störung der Prüfung kann einen Ausschluss des zu Prüfenden durch den Aufsichtsführenden nach sich ziehen. Ein endgültiger Ausschluss aus dem Prüfungsverfahren erfolgt jedoch nur nach einer Anhörung durch den Prüfungsausschuss. Auch nachträglich kann ein Rechtsanwaltsfachangestellter noch von der Prüfung ausgeschlossen werden.
In der Regel gilt dies innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der mündlichen Prüfung.

Prüfung – Rechtsanwaltsfachangestellte: Übungen
Die zuständigen Stellen geben in regelmäßigen Abständen alte Prüfungsaufgaben heraus, die Sie zur Übung der Prüfungsfragen nutzen können.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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1 Gedanke zu „Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte

  1. Dirk

    Sehr gut gegliedert und praktisch erklärt.
    Das hat mir alles sehr gut gefallen.

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