Punkte in Flensburg: Was Sie über das Punktekonto wissen sollten!

Die Punktetabelle in Flensburg beinhaltet einen bis acht Punkte für schwere Verstöße bis hin zu Straftaten.
Die Punktetabelle in Flensburg beinhaltet einen bis acht Punkte für schwere Verstöße bis hin zu Straftaten.

Einen Bußgeldbescheid bekommt sicher niemand gern nach Hause geschickt. Sind Sie aber einmal zu schnell unterwegs gewesen oder vielleicht wegen kurzer Unaufmerksamkeit über eine rote Ampel gefahren, dann wissen Sie sicher, wie schnell solch ungeliebte Post im heimischen Briefkasten landet.

Doch wofür können Flensburg-Punkte im Verkehrsrecht wirklich verhängt werden? Was hat sich mit der Punktereform vor einiger Zeit alles geändert? Können Punkte abgebaut werden? Diese und noch weitere Fragen werden Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet. Hier können Sie das Wichtigste rund um das Punktesystem in Flensburg nachlesen.

Da der Suchbegriff „Punkte in Flensburg“ mehrere Bedeutungen haben kann, wählen Sie hier bitte das Thema aus, über welches Sie mehr erfahren möchten:

Informationen über Punkte für Verkehrsverstöße erhalten Sie hier:

Weitere Ratgeber rund um Punkte in Flensburg

FAQ: Punkte in Flensburg

Wie viele Punkte in Flensburg darf ich haben?

Wenn Sie insgesamt acht Punkte auf Ihrem Konto angesammelt haben, wird der Führerschein entzogen.

Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Je nachdem, wie schwer Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben, können ein, zwei oder drei Punkte auf einmal auf Sie zukommen. Ein Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte sind nach fünf Jahren getilgt und drei Punkte gelten nach zehn Jahren als verjährt.

Kann ich auch selbst Punkte in Flensburg abbauen?

Ja, diese Option gibt es tatsächlich. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Was ist unter dem Punktekonto in Flensburg zu verstehen?

Verhängt eine Behörde für eine Verkehrsverstoß Punkte in Flensburg, ist die Tat kein Kavaliersdelikt, was einfach durch ein Verwarnungsgeld abgehakt werden kann.

Das Fahreignungsregister, ehemals auch Verkehrszentralregister, dient nämlich vor allem dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und zu verbessern. Durch strenge Maßnahmen, wie das Vergeben von Punkten in Flensburg, sollen die Betroffenen merken, dass bestimmte Handlungen im Straßenverkehr Unfälle verursachen können und die allgemeinen Straßenverkehrssicherheit damit gefährden. Erhält ein Betroffener zu viele Flensburger Punkte, wird ihm der Führerschein oder auch die Fahrerlaubnis entzogen.

Auf diese Weise dienen die Punkte in Flensburg der Verkehrserziehung. Das sogenannte Fahreignungsregister gehört zum Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg und basiert auf den Bestimmungen, welche die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeben.

Bei den Punkten in Flensburg gibt es drei Abstufungen:

Das Flensburg-Punktesystem wurde mit der Punktereform komplett umgestellt.
Das Flensburg-Punktesystem wurde mit der Punktereform komplett umgestellt.
  • ein Punktschwerer Verkehrsverstoß, zum Beispiel für Ordnungswidrigkeiten wie Vorfahrts- oder Geschwindigkeitsverstöße, Missachtung von Vorschriftszeichen, falsche Bereifung
  • zwei Punktesehr schwerer Verkehrsverstoß, der ein Fahrverbot zur Folge hat, jedoch keinen Entzug der Fahrerlaubnis, beispielsweise für unterlassene Hilfeleistung, Trunkenheit im Straßenverkehr
  • drei PunkteStraftat mit einem Fahrerlaubnisentzug, unter anderem für fahrlässige Körperverletzung und Tötung, Nötigung, Vollrausch mit mehr als 1,1 Promille im Blut

Flensburg-Punktestand: Abfragen, kennen und verstehen

Jeder, der seinen den Stand seiner Punkte in Flensburg gern in Erfahrung bringen möchte, kann diesen abfragen. Das über verschiedene Wege möglich. Sie können eine Auskunft darüber entweder per Post, über das Internet oder persönlich vor Ort beantragen.

So gehen Sie dabei vor:

Möglichkeit 1: Punkte in Flensburg über Internet-Anbieter herausfinden

Um Punkte in Flensburg abzufragen, müssen Sie nicht unbedingt beim KBA einen Antrag stellen. Es gibt auch andere Anbieter, die Ihnen diesen Service anbieten – zum Beispiel punkte-flensburg.de. Anders als das KBA sind diese Anbieter jedoch kostenpflichtig. Hier können Sie bei punkte-flensburg.de Ihren Punktestand herausfinden. **

Möglichkeit 2: Punktestand per Post beantragen

Dafür müssen Sie nur den passenden Antrag ausfüllen, die Vorder- und Rückseite Ihres Reisepasses oder Personalausweises kopieren und beides dem Kraftfahrt-Bundesamt zukommen lassen. Alternativ können Sie Ihre Unterschrift auf dem Formular auch amtlich beglaubigen lassen und brauchen keine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mit einsenden.

Für die kostenlose Auskunft beim KBA finden Sie auf dessen Internetseite einen entsprechenden Antragsvordruck.

Möglichkeit 3: Punkte vor Ort erfahren

In Flensburg gibt es direkt am KBA einen Auskunftspavillon. Um Ihre Punkte persönlich beim KBA in Flensburg zu erfahren, müssen Sie einen gültigen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Abfrage vor Ort ist kostenlos.

Öffnungszeiten des Auskunftspavillons:

  • Montag bis Mittwoch: 9 bis 15 Uhr
  • Donnerstag: 9 bis 16:30 Uhr
  • Freitag: 9 bis 14 Uhr

Adresse:
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Möglichkeit 4: Online über kba.de den Punktestand herausfinden

Eine Online-Abfrage ist nur möglich, wenn Sie bereits einen Ausweis besitzen, welcher einen elektronischen Datenchip hat, Sie die Online-Ausweis-Funktion aktiviert haben und Ihnen die 6-stellige PIN vorliegt. Zusätzlich benötigen Sie ein Kartenlesegerät für Ihren Computer oder ein NFC-fähiges Smartphone. Damit Ihr Ausweis ausgelesen werden kann, ist es zudem notwendig, dass Sie eine Online-Ausweis-App oder -Software installiert haben (z. B. AusweisApp2). Anschließend können Sie kostenlos Ihre Punkte abfragen.

Was hat es mit der Punktereform auf sich?

Der 01. Mai 2014 gilt als Stichtag zur Umstellung der Führerschein-Punkte. Bis dato wurden diese nämlich anders gerechnet. Während bis zu diesem Zeitpunkt 18 Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg landen konnten bis der Führerschein abgegeben werden musste, dürfen es seitdem nur noch acht Punkte sein.

Dabei erfolgte die Umrechnung der Punkte in Flensburg in das neue Flensburger Punktesystem und wurde automatisch vorgenommen. Nach dem neuen Prinzip verjährt nun jeder Punkt selbstständig für sich und wird nicht durch eventuelle, neu hinzukommende Punkte beeinflusst.

Die Verjährung der Punkte in Flensburg schlüsselt sich wie folgt auf:

  • Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren.
  • Zwei Punkte verjähren nach fünf Jahren.
  • Drei Punkte verjähren nach zehn Jahren.

Die Tilgungsfristen, die bis zur Reform galten, gelten auch weiterhin für diejenigen Punkte, die auch vor der Umstellung der Punkte auf dem Punktekonto gelandet sind.

Führerscheinentzug: Acht Punkte führen dazu, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen.
Führerscheinentzug: Acht Punkte führen dazu, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis abgeben müssen.

Des Weiteren sollte beim Thema Punkteverfall nicht die sogenannte Überliegefrist in Vergessenheit geraten. Dieser Frist unterliegt nämlich jeder Punkt in Flensburg. Im Prinzip ist dies eine einjährige Verlängerung der Verjährungsfrist, bevor die Punkte endgültig aus der „Verkehrssünderkartei“ gelöscht werden.

Allerdings haben die Behörden innerhalb dieses Jahres keinen Zugriff mehr auf die Punkte, für sie sind die Punkte bereits gelöscht. Die Überliegefrist ist nur zur Einsicht der betreffenden Bürger bzw. deren Anwälte für Verkehrsrecht gedacht, beispielsweise, wenn eine Relevanz für ein Gerichtsverfahren besteht.

Nützlich zu wissen: Bei der Umrechnung fand eine Löschung derjenigen Punkte statt, die für einen sehr leichten Verstoß verhängt wurden und bei welchen keine Gefährdung der Verkehrssicherheit gegeben war.

Nachfolgend sehen Sie die Punkte in Flensburg in einer Tabelle aufgestaffelt und umgerechnet in das neue Führerschein-Punktesystem. Auf diese Weise wurden zur Punktereform alle Punkte automatisch umgewandelt.

Punkte nach dem alten Systemneue Punkte nach der ReformFolgen
1 – 31Der Verstoß wird vorgemerkt.
4 – 52
6 – 73
8 – 104Sie werden schriftlich ermahnt.
11 – 135
14 – 156Sie werden verwarnt.
16 – 177
18 und mehr8Die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Wie funktioniert der Punkteabbau?

Grundsätzlich ist es möglich, sein Flensburg-Punktekonto etwas zu schmälern. Schließlich sind die Punkte ärgerlich und sollen schnellstmöglich wieder aus dem Fahreignungsregister verschwinden.

Nichtsdestotrotz ist solch ein Abbau Ihrer Punkte in Flensburg gar nicht so einfach. Beachten Sie die nachfolgenden Punkte, sollte dem Punkteabbau allerdings nichts mehr im Wege stehen:

Flensburg-Punkte: Der Führerschein bleibt, solange Sie keine acht Punkte erreichen.
Flensburg-Punkte: Der Führerschein bleibt, solange Sie keine acht Punkte erreichen.
  1. Ein Punkteabbau ist freiwillig und muss durch Eigeninitiative erfolgen.
  2. Um Punkte in Flensburg zu schmälern, dürfen Sie nicht mehr als fünf Punkte auf Ihrem Konto haben. Durch ein sogenanntes Fahreignungsseminar, für das eine freiwillige Anmeldung erforderlich ist, können Sie einen Punkt abbauen.
  3. Diese Möglichkeit können Sie jedoch nur einmal alle fünf Jahre in Anspruch nehmen.
Achtung: Wer also bereits kurz vor dem Fahrerlaubnisentzug steht und die acht Punkte in Flensburg vermeiden will, kann dies nicht mehr durch ein Fahreignungsseminar tun. Hier greifen nur die Verjährungsfristen.

Punkte in Flensburg und die Probezeit

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist es besonders wichtig, dass Sie die Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr immer befolgen. Zu den normalen Folgen, die für Verstöße im Straßenverkehr drohen, wie zum Beispiel ein Bußgeld, kommen hier nämlich oftmals noch Probezeit-Maßnahmen hinzu – besonders bei Taten, die Punkte in Flensburg zur Folge haben.

Dazu gehören beispielsweise:

  • die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
  • ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Wird solch ein Kurs für Fahranfänger von der zuständigen Behörde angeordnet, sollte der Betroffene diesen auch absolvieren. Tut er das nicht, muss er seine Fahrerlaubnis abgeben, bis er ihn nachgeholt hat.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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