Überliegefrist: Wann Punkte in Flensburg endgültig gelöscht werden

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was bedeutet die Überliegefrist bei Punkten in Flensburg?
Was bedeutet die Überliegefrist bei Punkten in Flensburg?

FAQ: Überliegefrist

Was ist eine Überliegefrist?

Erteilte Pun‌kte in Flensburg verfallen nach bestimmten Tilgungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen werden sie jedoch nicht sofort gänzlich aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht, sondern befinden sich zunächst einmal in der sogenannten Überliegefrist. Es handelt sich dabei sozusagen um eine Speicherung des Löschvorgangs.

Was bedeutet es, wenn Punkte in der Überliegefrist sind?

Befinden sich Punkte in der Überliegefrist, zählen sie zwar nicht mehr zum Punktestand dazu, es kann allerdings darauf zurückgegriffen werden, sollte sich der Betroffene erneut eine Verkehrsordnungswidrigkeit leisten. Überschneidet sich die Eintragung neuer Punkte in Flensburg mit der Verjährung bereits vorhandener, kann durch die Überliegefrist der tatsächliche Punktestand zum Zeitpunkt des Verstoßes ermittelt werden.

Wie lange gilt die Überliegefrist?

Die Überliegefrist der Punkte in Flensburg dauert insgesamt ein Jahr. Erst wenn sie abgelaufen ist, werden die Eintragungen endgültig gelöscht.

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Infos rund um den Punkteverfall finden Sie in diesem Video.

Löschung der Punkte in Flensburg: Wofür die Überliegefrist sorgt

Wenn Sie als Kraftfahrer einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht begehen, der Punkte in Flensburg nach sich zieht, werden diese im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) eingetragen und dort gespeichert. Das FAER wird bereits seit 1958 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet. Sobald sich insgesamt acht Punkte auf Ihrem Konto befinden, müssen Sie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Der Löschvorgang verjährter Punkte bleibt aufgrund der Überliegefrist im FAER noch für ein Jahr gespeichert.
Der Löschvorgang verjährter Punkte bleibt aufgrund der Überliegefrist im FAER noch für ein Jahr gespeichert.

Erteilte Punkte verbleiben allerdings nicht ewig im Register, sondern verjähren nach bestimmten Tilgungsfristen. Nach Ablauf der Fristen werden die Eintragungen jedoch nicht automatisch gelöscht, sondern verbleiben noch ein weiteres Jahr im FAER. Während dieser Zeit befinden sie sich in der sogenannten Überliegefrist. Komplett gelöscht werden die Punkte also erst ein Jahr nach der eigentlichen Verjährung.

Was soll die Überliegefrist bezwecken?

Je nachdem, wie viele Punkte Sie auf einmal für eine Zuwiderhandlung erhalten haben, sind andere Fristen maßgeblich für die Verjährung. Grundsätzlich verfallen Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen:

  • Ein Punkt gilt nach zweieinhalb Jahren als verjährt.
  • Bei zwei Punkten tritt nach fünf Jahren die Verjährung ein.
  • Drei Punkte verfallen nach zehn Jahren.

Doch auch wenn die Eintragungen nach Ablauf der gerade erwähnten Fristen an und für sich verjährt sind, werden sie erst ein Jahr später endgültig aus dem FAER gelöscht. Während der Überliegefrist zählen sie zwar nicht mehr zum eigentlichen Punktestand, die Eintragungen können aber relevant werden, wenn Sie sich abermals eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr leisten, die mit Punkten geahndet wird.

Schließlich kann sich die Eintragung neuer Punkte mit dem Verfall bereits vorhandener überschneiden. In diesem Fall werden die Punkte in Flensburg in der Überliegefrist berücksichtigt, um den tatsächlichen Punktestand zum Zeitpunkt der begangenen Regelmissachtung ermitteln zu können.

Beispiel: Wann die Überliegefrist von Bedeutung ist

Abschließend stellen wir Ihnen ein kurzes Beispiel vor, das deutlich machen soll, wie die Überliegefrist funktioniert und welche Folgen es haben kann, wenn sich ein neuer Verstoß mit dem Punkteverfall überschneidet und sich daher eine Eintragung in der Überliegefrist befindet:

Überliegefrist: Punkte in Flensburg werden erst ein Jahr nach der Verjährung endgültig gelöscht.
Überliegefrist: Punkte in Flensburg werden erst ein Jahr nach der Verjährung endgültig gelöscht.
  • Das Fahreignungsregister von Frau B. weist bereits sieben Punkte auf.
  • Frau B. begeht erneut eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr, die mit einem Punkt in Flensburg sanktioniert wird. Die Eintragung erfolgt jedoch erst einige Wochen später.
  • Kurz danach verjährt ein Punkt auf dem Konto von Frau B. und befindet sich daraufhin in der Überliegefrist.
  • Da die sich in der Überliegefrist befindliche Eintragung nicht mehr zum Punktestand zählt, hätte Frau B. an und für sich „nur“ noch sechs Punkte.
  • Die zuständige Behörde kann in diesem Fall dank der Überliegefrist jedoch nachvollziehen, dass Frau B. zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung nicht sechs, sondern bereits sieben Punkte hatte.
  • Durch die neu hinzukommende Eintragung beläuft sich der Punktestand von Frau B. demzufolge auf insgesamt acht Punkte. Frau B. muss sich daher darauf einstellen, dass ihr die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Daraus ergibt sich: In Bezug auf die Verjährung der Punkte in Flensburg sollte die Überliegefrist keinesfalls außer Acht gelassen werden, da sie schlimmstenfalls dafür sorgen kann, dass Sie sich von Ihrem Führerschein verabschieden müssen. Sie sollten sich daher nicht zu früh in Sicherheit wiegen, nur weil ein Punkt verfallen ist. Erst nach Ablauf der Überliegefrist, deren Dauer bei einem Jahr liegt, werden die Eintragungen komplett gelöscht und können Ihnen nicht mehr zur Last gelegt werden.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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