Reiseveranstalter insolvent: Welche Rechte haben Urlauber?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wichtig: Zur Insolvenz von Thomas Cook und sowie den Tochterunternehmen dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Die wichtigsten Hinweise für Betroffene haben wir aktuell hier in unserer News zum Thema zusammengefasst.

FAQ: Reiseveranstalter insolvent

Was sind Reiseveranstalter?

Laut Reiserecht handelt es sich dabei um Unternehmen, die mindestens zwei Einzelleistungen eines Urlaubs zu einem Gesamtpreis anbieten. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Kombination Flug und Hotel handeln.

Sind Verbraucher abgesichert, wenn ein Reiseveranstalter pleitegeht?

Eigentlich ja, denn die Veranstalter müssen eine entsprechende Versicherung abschließen. Als Nachweis für die bestehende Absicherung dient der Reisesicherungsschein.

Was ist mit meinem Urlaub, wenn das Reisebüro insolvent ist?

Welche Auswirkungen die Pleite eines Reisebüros hat, lesen Sie hier.

Traumurlaub in Gefahr

Geht ein Reiseunternehmen pleite, fürchten Reisende nicht selten, dass sie am Urlaubsort stranden.
Geht ein Reiseunternehmen pleite, fürchten Reisende nicht selten, dass sie am Urlaubsort stranden.

Die Planung von einem Urlaub geht in der Regel mit dem Studium von Reisekatalogen und Online-Angeboten einher. Da werden Hotels und Flugzeiten verglichen und mögliche Inklusivleistungen gegeneinander abgewogen, bis die vermeintlich perfekte Reise steht.

Allerdings können verschiedenste Umstände dem Traumurlaub auch nach der Buchung noch Steine in den Weg legen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Fluggesellschaft pleitegeht oder ein Reiseveranstalter insolvent ist.

Doch bedeutet der Konkurs von einem Reiseveranstalter automatisch auch, dass der gesamte Urlaub ins Wasser fällt? Welche Ansprüche haben Sie, wenn ein Reiseportal von der Pleite bedroht ist? Und was passiert mit Ihrem Geld nach der Insolvenz der Reiseunternehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Was passiert, wenn der Reiseveranstalter insolvent ist?

Geht ein Reiseanbieter in Konkurs sind Pauschalreisen in vielen Fällen abgesichert.
Geht ein Reiseanbieter in Konkurs sind Pauschalreisen in vielen Fällen abgesichert.

Laut einer Auswertung vom Deutschen Reiseverband e.V. gibt es in Deutschland mehr als 2.500 Reiseanbieter. Als Reiseveranstalter gelten Unternehmen, die mindestens zwei Einzelleistungen zu einem Gesamtpreis anbieten. Dabei kann es sich zum Beispiel um Flug und Unterkunft bei einer Pauschalreise handeln.

Geht ein solcher Reiseveranstalter insolvent, kann dies unter Umständen die Urlaubsträume von zahlreichen Kunden zum Platzen bringen. Mögliche Gründe dafür, dass ein Reiseunternehmen in die Pleite geht, können Fehlkalkulationen oder auch Veränderungen am Markt sein.

Allerdings sind die Verbraucher durch das geltende Reiserecht unter bestimmten Umständen vor den weitreichenden Auswirkungen einer Pleite durch den Reiseveranstalter geschützt. Dies gilt insbesondere bei Pauschalreisen, denn in diesem Fall greift eine, in § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definierte, Pflichtversicherung. Diese sichert sowohl die Anzahlung als auch die Restzahlung von Reiseleistungen ab.

Als Nachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz für den Fall, dass ein Reiseunternehmen insolvent geht, dient dabei der sogenannte Reisesicherungsschein. Seit 1994 besteht die Verpflichtung, ein solches Dokument bei jeder Pauschalreise mitzuliefern. Beim Sicherungsschein handelt es sich um die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 90/314/EWG, Art. 7.

Ist Ihr Reiseveranstalter insolvent, besteht durch einen gültigen Sicherungsschein ein Zahlungsanspruch. So können Sie in der Regel von der zuständigen Insolvenzversicherung die Kosten für einen Rückflug und zusätzliche Übernachtungen zurückverlangen.

Bietet ein Sicherungsschein grundsätzlich Schutz vor der Insolvenz vom Reiseveranstalter?

Nur ein originaler Sicherungsschein bietet Sicherheit, wenn der Reiseanbieter insolvent geht.
Nur ein originaler Sicherungsschein bietet Sicherheit, wenn der Reiseanbieter insolvent geht.

In jeder Branche gibt es schwarze Schafe, die sich zulasten ihrer Kunden bereichern wollen. Reiseunternehmen stellen da keine Ausnahme dar. So sind bereits Fälle bekannt, in denen statt gültiger Sicherungsscheine – als Absicherung, wenn der Reiseveranstalter insolvent geht – nur Fälschungen ausgestellt wurden.

Daher ist es sinnvoll, Zahlungen erst dann zu leisten, wenn Sie im Besitz des originalen Sicherungsscheines sind. Sind Sie sich unsicher, ob der Reiseanbieter bei einer Pleite auch wirklich versichert ist, lässt sich der bestehende Versicherungsschutz in der Regel mithilfe eines Anrufs bei der angegebenen Versicherung bzw. Bank überprüfen.

Achten Sie unbedingt darauf, dass es sich bei dem Sicherungsschein um ein Original handelt. Kopien oder Faxe sichern nämlich keinerlei Ansprüche, wenn der Reiseveranstalter pleite ist. Sie sollten zudem überprüfen, ob auf dem Druckstück auch ein Gültigkeitsdatum vermerkt ist, welches den Zeitraum Ihrer Reise umfasst.

Wichtig! Bei der Absicherungspflicht von Pauschalreisen räumt der Gesetzgeber verschiedene Ausnahmen ein. So ist ein Reisesicherungsschein zum Beispiel nicht notwendig, wenn es sich um Tagesfahrten handelt oder der Reisepreis bei maximal 75 Euro liegt. In diesem Fall sind Sie, wenn Ihrem Urlaubsanbieter eine Pleite droht, nicht abgesichert.

Reiseveranstalter pleite – was nun?

Ist der Reiseveranstalter insolvent, müssen Sie ggf. Ihre Reise abbrechen.
Ist der Reiseveranstalter insolvent, müssen Sie ggf. Ihre Reise abbrechen.

Die meisten Anbieter von Pauschalreisen sind durch die Pflichtversicherung für den Fall von Konkurs und Zahlungsunfähigkeit abgesichert. Erfahren Sie noch vor dem Reisebeginn, dass der Reiseveranstalter insolvent ist, erstattet der Versicherer in der Regel den Reisepreis bzw. eine bereits geleistete Anzahlung.

Kommt es während Ihres Urlaubs zur Pleite des Reiseveranstalters, erstattet die Insolvenzversicherung die Kosten für einen ggf. längeren Aufenthalt im Urlaubsland und die Rückbeförderung. Ansprüche auf eine Reisepreisminderung aufgrund von bestehenden Mängeln können Sie in diesem Fall allerdings nicht mehr geltend machen.

Außerdem gilt: Geht ein Reiseveranstalter insolvent, sind Urlauber auf Geheiß des Versicherers dazu verpflichtet, die Reise abzubrechen und die Heimreise anzutreten. Entscheiden Sie sich stattdessen dazu, den Urlaub wie geplant fortzusetzen, verwirken Sie dadurch Ihren Anspruch auf die Erstattung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise. Diese Ausgaben müssen Sie dann also aus eigener Tasche bezahlen.

War der Veranstalter trotz der gesetzlichen Verpflichtung nicht versichert, fließt der gezahlte Reisepreis in die Insolvenzmasse. In diesem Fall entscheidet der Insolvenzverwalter, ob die Reise durch einen anderen Anbieter durchgeführt wird oder ob nur Ansprüche auf eine Rückzahlung bestehen. Bei letzterem stehen die Chancen allerdings in den meisten Fällen schlecht, da die Ansprüche anderer Gläubiger Vorrang haben.

Bestehen Ansprüche, wenn das Reisebüro Konkurs anmeldet?

Die Insolvenz von einem Reisebüro kann zu Problemen mit dem Veranstalter führen.
Die Insolvenz von einem Reisebüro kann zu Problemen mit dem Veranstalter führen.

Es ist ein verhältnismäßig seltenes Ereignis, dass ein Reiseveranstalter insolvent geht. Im Vergleich dazu müssen deutlich mehr Reisebüros Konkurs anmelden. Tritt dieses Szenario ein, bietet auch der Reisesicherungsschein keinen Schutz.

Haben Sie den Reisepreis an das Reisebüro überwiesen, kann durch die Insolvenz das Problem bestehen, dass der eigentliche Veranstalter diese Zahlung nicht erhalten hat. Der Urlaub ist somit effektiv nicht bezahlt.

Können Sie allerdings anhand von Zahlungsbelegen nachweisen, dass Sie die Überweisung an das Reisebüro veranlasst haben, sind Sie laut geltendem Recht so gestellt, als ob der Reisepreis beim Veranstalter angekommen ist. Dieser ist somit zur Durchführung der Reise verpflichtet und muss sich mit seinen Forderungen ans Reisebüro bzw. den Insolvenzverwalter wenden.

Unabhängig davon, ob Ihr Reisebüro oder der Reiseveranstalter insolvent gegangen sind, sollten Sie Ihre Ansprüche gründlich prüfen und die nächsten Schritte sorgsam planen. Erkundigen Sie sich insbesondere bei den zuständigen Kundenhotlines und Insolvenzverwaltern, was im konkreten Fall auf Sie zukommt.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (47 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5)
Reiseveranstalter insolvent: Welche Rechte haben Urlauber?
Loading...

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

40 Gedanken zu „Reiseveranstalter insolvent: Welche Rechte haben Urlauber?

  1. Axel

    Betrifft : Pauschalreise mit Sicherungsschein
    Guten Morgen,wir haben am 14.05.2020, aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters , alle Unterlagen, inklusive des Sicherungsscheins, online per PDF bei dem zuständigen Versicherer eingereicht.Leider erhielten wir bis heute immer nur auf Nachfrage die telefonische Auskunft, dass der Vorgang bearbeitet wird.Eine schriftliche Bestätigung erhielten wir nicht.Wie sollen wir uns verhalten?Weiter warten oder alles in Papierform per Einschreiben hinsenden?
    Danke und Gruß Axel

  2. Ali

    Hallo,

    Ich habe im September eine Reise gebucht die ich auch angetreten bin , die Reisegesellschaft hat meine Kontodaten alles bekommen. Da die gesellschaft jetzt insolvent ist können sie angeblich nicht mehr an mein Konto um das Geld abzubuchen.

    Habenach 2 Monaten einen Schreiben bekommen , mit der Bitte das ich das Geld auf ein Konto überweisen soll innerhalb der nächsten Wochen . Nun meine Frage muss ich das Geld überweisen wenn muss ich die volle Summe überweisen und kann ich irgendwelche Reisemängel dann noch geltend machen ?

    Danke

    1. Sab

      Wie sieht es den aus mit kontoUszug prüfen und dann an den veranstalter überweisen… Selbstverständlich zahlt man eine reise die man angetreten ist… Und so wie es aussieht ist das keine frage für den anwalt sondern kann durch ein bischen grips auch selbst gelöst werden… Pardon…

  3. S, Hans-Joachim

    Ich habe eine Reise für März 2020 bei Neckermann nach Mallorca gebucht und eine Anzahlung geleistet.
    Was muss ich tun um nicht auf einem weiteren -Schaden sitzen zu bleiben ? Ist die Reise wirklich storniert? oder wen muß ich kontaktieren?

  4. Monika

    Guten Morgen, ich habe bei Tour Vital für den 17.03.2020 eine Pauschalreise nach Südindien gebucht, aber noch keine Anzahlung getätigt. Bisher sind Reisen auf Grund der Insolvenz des Reiseanbieters bis zum 31.12.19 abgesagt. Wie muss ich mich in meinem Fall verhalten?

  5. L Maria

    Ich habe eine Reise bei Bucher Reise gebucht ,allerdings noch nicht bezahlt. Jetzt weiß ich nicht, ob das noch aktuell ist, oder kann ich nach eine andere Reise schauen, ohne, daß ich später auf 2 Reisen sitze ?

  6. Oliver H

    Guten Morgen,
    a.) mir ist bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland seit Jahren von der EU aufgefordert ist, dass Europäische Reiserecht für Pauschalreisen anzuwenden und darauf zu achten, dass die Summe des Sicherungsscheins entsprechend des evtl. Ausfallrisikos zum Jahresumsatz angepasst wird. Reiserechtler zeigen auf, dass die Bundesrepublik im Schadensfall ( sofern Versicherungs-summe aus Sicherungsschein nicht ausreichend ist) gemäß EU Recht haften muss. Ist der Sachverhalt richtig und wie ist dann im Schadenfall vorzugehen ? Sammelklage ? . b.)Muss ich meine Rechte neben der
    Schadensmeldung bei der Versicherung auch beim Insolvenzverwalter anmelden ?

    Besten Dank für Ihre Unterstützung
    Oliver H

  7. Robert H

    Hallo, ich wollte eine Reise am 23.09.2019 eine Reise über Bucher antreten.
    Wurde aber am check in wieder nach hause geschickt.
    Da ja noch keine offizielle Insolvenz bestand, habe ich da Chancen auf eine Rückerstattung des Vollen Reisepreis ?

  8. Dustin

    Kann ich eine gebuchte Reise im Februar 2020 aufgrund der Insolvenz kostenfrei stornieren ? Ich will nicht warten ob Thomas Cook Deutschland jetzt gerettet wird oder nicht um vielleicht nachher höhere Preise zu bezahlen oder gar nicht in den Urlaub zu können. Gilt hier ein sonderkündigungsrecht wegen der Insolvenz ?

  9. Sedat

    Guten morgen,

    ich habe eine Reise über Bucher Reisen gebucht. Reisebeginn wäre der 16. November 2019. Eine Anzahlung war fällig aber wurde nicht abgebucht. Da ich kein Vertrauen mehr habe möchte ich natürlich keine Zahlungen mehr vornehmen und vom Vertrag zurücktreten ohne Stornokosten zu bezahlen. Darüberhinaus gibt es zurzeit die Meldung das Stornierungen nicht möglich seien. Das zuständige Reisebüro hat mich außerdem falsch beraten, da ich die gleiche Reise über einen anderen Reiseanbieter, bei dem gleichen Reisebüro erneut gebucht habe. Nun habe ich 2 Verträge und das Reisebüro behauptet sie hätten mir gesagt dass ich im Fall der Fälle Stornokosten tragen muss obwohl ich mehrfach nachgefragt habe, ob der Altvertrag hinfällig ist. Dies wurde mehrfach bestätigt Ich kann ja noch nicht einmal stornieren, da es angeblich zurzeit nicht möglich sei.

  10. Lydia

    Hallo, ich habe eine Pauschalreise für Februar 2020 gebucht, mein Flug ist bestätigt, leider weiß ich nicht ob auch vollständig bezahlt. Darf ich den Flug behalten? Ich möchte gerne den Hotel separat buchen. Gruß Lydia

  11. Phil

    Hallo,

    Wir haben über Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht. Hotel und Flug in Südafrika. Die Flüge sind bezahlt und die Tickets bereits ausgestellt und haben wir erhalten. Hotels sind nicht bezahlt. Heute bekamen wir ein Schreiben, dass diese Pauschalreise aus insolvenzrechtlichen Gründen abgesagt wurde. Wir überlegen diese Flüge dennoch anzutreten und dafür neue Hotels zu buchen. Können wir sicher sein, dass die Airline (KLM) uns sicher akzeptiert?
    Mit freundlichen Grüßen
    P.Lahann

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert