Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: So müssen Sie vorgehen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Unser Ratgeber klärt Sie umfassend darüber auf, wie Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können.
Unser Ratgeber klärt Sie umfassend darüber auf, wie Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können.

FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Kann ich einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Ja. Sie können grundsätzlich gegen jeden Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen. Wichtig ist, dass dieser fristgerecht bei der Bußgeldstelle eingeht. Ein Einspruch gegen einen Strafzettel ist hingegen nicht möglich. In diesem Falle müssten Sie abwarten, bis ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde.

Bis wann kann ich Einspruch einlegen?

Wird der Einspruch nicht binnen 14 Tagen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid eingelegt, wird dieser rechtskräftig und Sie müssen die Sanktionen akzeptieren. Weigern Sie sich, das Bußgeld zu bezahlen, werden Sie zunächst einmal Mahnungen erhalten. In letzter Konsequenz kann eine Erzwingungshaft gegen Sie angeordnet werden.

Was passiert, wenn man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt?

Verfassen Sie ein Einspruchsschreiben gegen den Bußgeldbescheid, wird der Fall erneut von der Bußgeldstelle geprüft. Stellt diese beispielsweise fest, dass die Verjährung bereits eingetreten ist, wird das Bußgeldverfahren beendet und Sie müssen die Sanktionen nicht bezahlen bzw. antreten. Hält die Bußgeldstelle an den Anschuldigungen fest, landet der Fall vor dem zuständigen Amtsgericht. Der Richter wird dann im Verfahren prüfen, ob die gegen Sie ausgesprochenen Sanktionen aufrechterhalten werden oder nicht.

Wie muss ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aussehen?

Unser Muster verschafft Ihnen einen Überblick, wie Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid formulieren können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Vorlage handelt, welche an die individuellen Umstände Ihres Falls angepasst werden muss.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ein Einspruch gegen einen neuen Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind und eine Fehlmessung vermuten. Zudem gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, durch einen Einspruch ein Fahrverbot abzuwenden. Das kann besonders lohnenswert sein, wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Was kostet ein Einspruch in einem Bußgeldverfahren?

Die Kosten für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lassen sich vorab nicht pauschal festlegen. Zunächst müssen Sie nur das Porto übernehmen. Landet der Fall vor Gericht und Sie verlieren, müssen Sie die Anwalts- und Verfahrenskosten tragen.

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Sie können gegen den Bußgeldbescheid keinen Widerspruch einlegen. Es handelt sich um einen Einspruch.
Sie können gegen den Bußgeldbescheid keinen Widerspruch einlegen. Es handelt sich um einen Einspruch.

Damit im Straßenverkehr alles geregelt abläuft, gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutige Verhaltensweisen vor. Wer sich nicht daran hält und gegen die StVO verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Diese kann gemäß Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten geahndet werden. Haben Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt.

Doch wann haben Sie eigentlich die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen? Welche Frist müssen Sie beachten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund. Außerdem stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, welches Sie verwenden können, wenn Sie gegen ein Bußgeld Einspruch einlegen.

Video: Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

In diesem Video erfahren Sie, wann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ratsam ist.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Bevor wir auf den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingehen, beleuchten wir erst einmal, wie ein Bußgeldverfahren grundsätzlich abläuft. Ein Verkehrsteilnehmer begeht eine Ordnungswidrigkeit – er wird beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder an einer roten Ampel geblitzt.

Daraufhin leitet die Bußgeldstelle das Verfahren ein und versucht anhand des Nummernschilds, den Halter des Kfz ausfindig zu machen. Diesem wird ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen (wenn der Halter nicht als Fahrer infrage kommt) zugeschickt.

Im nächsten Schritt wird der Bußgeldbescheid erstellt (da es sich um eine maschinelle Erstellung handelt, ist dieser auch ohne Unterschrift gültig). Dieser wird an den Verkehrssünder geschickt. Akzeptiert dieser die Sanktionen und bezahlt das Bußgeld, gilt das Bußgeldverfahren als abgeschlossen.

Gut zu wissen: Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss stets schriftlich erfolgen. Sie können diesen nicht telefonisch oder per E-Mail einlegen. Die Möglichkeiten für einen Einspruch können Sie mit dem kostenlosen Bußgeldcheck ** prüfen.

Der nachfolgenden Grafik können Sie den üblichen Ablauf eines Bußgeldverfahrens entnehmen:

Ablauf von einem Bußgeldverfahren: Unsere Grafik zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte.
Ablauf von einem Bußgeldverfahren: Unsere Grafik zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte.

Was begründet einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Zwar können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ohne Begründung einlegen. Wenn Sie gegen die Sanktionen vorgehen wollten, sollten Sie jedoch einen konkreten Grund dafür haben. Andernfalls hat der Einspruch in aller Regel wenig Aussicht auf Erfolg.

Doch welche Gründe können einen Bußgeldbescheid eigentlich ungültig machen? Wird als Beweismittel die Messung durch einen Blitzer angeführt, kann diese möglicherweise einen Einspruch begründen.

Es kann nämlich zu Fehlmessungen kommen. Diese können durch eine Einsicht in das Messprotokoll in der Regel aufgedeckt werden. Zudem muss das Personal, welches einen Blitzer bedient, ausreichend dafür geschult sein.

Meist lassen sich solche Fehler durch eine Akteneinsicht aufdecken. Ein weiterer Faktor, der einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen kann, ist die Verjährung. In Deutschland gibt es eine Verjährungsfrist.

Diese soll sicherstellen, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden herrscht. Während Mord als einzige Ausnahme nie verjährt, beträgt die Verjährungsfrist für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr drei Monate.

Das bedeutet, dass die Bußgeldstelle nur drei Monate Zeit hat, um Ihnen einen Bußgeldbescheid zuzustellen. Kommt dieser später bei Ihnen an, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Doch Vorsicht: Die Verjährungsfrist kann auch unterbrochen werden. Dies geschieht beispielsweise, wenn dem Fahrer ein Anhörungsbogen zugestellt wird.

Wichtig: Auch wenn die Verjährung eingetreten ist, muss zwingend ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgen. Legen Sie diesen nicht ein, werden die Sanktionen rechtskräftig.

Bis wann können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Um den eben beschriebenen Rechtsfrieden zu erreichen, gibt der Gesetzgeber auch vor, wie lange Sie Zeit haben, um Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. In § 67 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist geregelt, bis wann Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen müssen:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.

Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Sie können somit keinen Einspruch mehr einlegen und müssen sich mit den Sanktionen abfinden.

Brauche ich einen Anwalt, um Einspruch zu erheben?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann durch einen Messfehler begründet sein.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann durch einen Messfehler begründet sein.

Viele Betroffene stehen vor der Frage: „Wie wird gegen ein Bußgeld Einspruch eingelegt?“ und gehen davon aus, dass für diesen Schritt ein Anwalt vonnöten ist. Grundsätzlich können Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aber auch selbst formulieren.

Es empfiehlt sich, einen Rechtsbeistand zu konsultieren, wenn Sie zum Beispiel ein Fahrverbot abwenden möchten. Der Anwalt kann dann eine Argumentation ausarbeiten, die darlegt, dass es sich dabei für Sie um einen Härtefall handelt.

Zudem hat ein Anwalt des Verkehrsrechts Erfahrung mit Messprotokollen von Blitzern. Er kann so durch eine Akteneinsicht etwaige Messfehler schnell aufdecken und den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf eine entsprechende Argumentation stützen.

Gut zu wissen: Sie können keinen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Es handelt sich dabei immer um einen Einspruch. Durch den kostenlosen Bußgeldcheck ** können Sie überprüfen, wie die Möglichkeiten für einen Einspruch in Ihrem Fall aussehen.

Wie kann ich gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot vorgehen?

Für viele Betroffene ist bei dem Bußgeldbescheid ein Einspruch besonders von Bedeutung, wenn die Sanktionen ein Fahrverbot enthalten. Der Verkehrssünder muss dann seinen Führerschein für bis zu drei Monate in amtliche Verwahrung geben und ist nicht befugt, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.

Gerade Menschen, die aus privaten oder beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, versuchen dann, das Fahrverbot durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu umgehen. Haben Sie dies vor, empfiehlt es sich, auf die Dienste eines Anwalts für Verkehrsrecht zurückzugreifen.

Denn es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, warum ein Einspruch gegen ein Fahrverbot erfolgreich sein kann. Zum einen gibt es den sogenannten Härtefall. Dieser kann beispielsweise eintreten, wenn Sie zur Pflege von Angehörigen auf den Führerschein angewiesen sind.

Die Bedrohung der beruflichen Existenz wird auch oft als Argument angeführt, allerdings ist dieses vor Gericht nicht immer zulässig. Wer gegen ein Fahrverbot wegen eines Härtefalls vorgehen möchte, muss den Fall vor Gericht bringen.

Es obliegt nämlich stets einem Richter zu überprüfen, ob auch tatsächlich eine besondere Härte des Fahrverbots vorliegt. Wer nur argumentiert, dass er keine Lust hat, auf öffentliche Verkehrsmittel zur Fortbewegung zurückzugreifen, wird damit in aller Regel keinen Erfolg haben.

Eine weitere mögliche Begründung für einen Einspruch gegen das Fahrverbot kann das sogenannte Augenblicksversagen sein. Was damit genau gemeint ist, hat das Oberlandesgerichtes (OLG) Hamm im Jahr 2004 definiert:

Unter einem Augenblicksversagen kann nur ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten bzw. Außerachtlassen der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt verstanden werden.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann ein Augenblicksversagen vorliegen, wenn der Betroffene ein Verkehrsschild übersehen hat. Unter Umständen kann ein gegen den Bußgeldbescheid eingelegter Einspruch dann dazu führen, das Fahrverbot abzuwenden.

Gut zu wissen: Auch der Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß kann auf die Argumentation eines Augenblickversagens gestützt werden. Auch hierbei empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Dieser kann Sie vor dem Gericht vertreten und Ihren Fall vortragen.

Wie teuer ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? 

Wollen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, kann Sie ein Anwalt beraten.
Wollen Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, kann Sie ein Anwalt beraten.

Die Kosten für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid hängen vom Einzelfall ab und lassen sich pauschal nicht beziffern. Wird Ihnen Recht gegeben und der Einspruch ist erfolgreich, zahlen Sie lediglich das Porto für das Einspruchsschreiben.

Landet der Fall allerdings vor einem Gericht und der Richter bestätigt die Sanktionen, kommen gleich zwei Kostenfaktoren auf Sie zu: die Verfahrenskosten sowie das Honorar für den Anwalt, welchen Sie mit diesem Fall betraut haben.

Interessant: Besitzen Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung, kann diese ggf. für die Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht aufkommen. Sie sollten vorab allerdings in jedem Fall klären, ob die Anwaltskosten in vollem Umfang gedeckt sind oder ob die Versicherung von Ihnen eine Selbstbeteiligung verlangt.

Kann man den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen? 

Wer gegen den Bußgeldbescheid einen Einspruch eingelegt hat, denkt oft, dass es nun kein Zurück mehr gibt. Das ist allerdings nicht richtig. Sie können den Einspruch jederzeit vor dem Gerichtstermin zurücknehmen.

Ist die Verhandlung bereits eröffnet, ist dieser Schritt nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt. Bedenken Sie allerdings, dass die im Bescheid vermerkten Sanktionen dann umgehend rechtskräftig werden.

Das bedeutet, dass Sie die Geldbuße bezahlen müssen und die Punkte dann in Flensburg eingetragen werden. Ist auch ein Fahrverbot Teil der Sanktionen, müssen Sie dieses ebenfalls antreten. Wann Sie den Führerschein konkret abgeben müssen, hängt auch davon ab, ob Sie Ersttäter sind oder nicht.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, welches Sie für Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verwenden können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich lediglich um eine Vorlage handelt, welche Sie an die individuellen Umstände Ihres Einzelfalls anpassen müssen.

[Ihre Adresse]

[Adresse der Bußgeldstelle]

Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen xy)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen yx), welchen Sie mir am [Datum] zugestellt haben, ein.

[Ggf. Begründung hinzufügen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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Ein Gedanke zu „Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: So müssen Sie vorgehen

  1. Tuula L

    Gut zu wissen, inwiefern der Richter für die Überprüfung involviert ist. Ich habe ebenfalls einen Bußgeldbescheid erhalten und möchte dagegen Einspruch einlegen. Zuerst suche ich mir einen passenden Fachanwalt, der mich unterstützt.

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