Bußgeld und Geldbuße – Wie hoch können Sanktionen ausfallen?

Welche Bußgelder gibt es für Ordnungswidrigkeiten?
Welche Bußgelder gibt es für Ordnungswidrigkeiten?
Ein Bußgeld ist die Folge einer Ordnungswidrigkeit
Ein Bußgeld ist die Folge einer Ordnungswidrigkeit

Macht sich eine Person strafbar, weil sie eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, dann muss sie in den meisten Fällen ein Bußgeld – oder auch eine Geldbuße – zahlen. Auch, wenn das Wort mittlerweile in vielerlei Hinsicht Einzug in die Alltagssprache genommen hat, so ist die „Buße“ vor allem ein religiöser Begriff. Wer Buße ableistet, befreit sich vor Gott von seinen Sünden und kehrt zurück zu ihm. Die Buße findet in den meisten Religionen Erwähnung. So vor allem beim Beten und Fasten im Judentum und im Islam. Aber auch im Buddhismus ist die Buße ein Begriff, nämlich im Reuebekenntnis bei der Reinigung und Läuterung des Geistes oder im Christentum, wenn sich Gläubige zu ihren Sünden bekennen.

Mit Buße wird häufig eine Strafe in Verbindung gesetzt und das Bild von der Selbstgeißelung aus dem Mittelalter tritt in Erscheinung. Doch religiös gesehen, ist hiermit keine Bestrafung, sondern eher eine Art Umkehr gemeint: Das Be- und Erkennen der Sünden und die Umkehr zu einem anderen Leben und einem anderen Denken.

Dennoch – ja – die Geldbuße bzw. das Bußgeld sollen heutzutage verwaltungsrechtlich eine Strafe darstellen, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Schließlich hat der „Täter“ gegen Recht und Gesetz verstoßen und das muss vom Gesetzgeber entsprechend sanktioniert werden. In diesem Ratgeber soll daher die Begrifflichkeit im Mittelpunkt stehen und es soll die Frage geklärt werden: Was ist eigentlich ein Bußgeld? Alle Antworten gibt es im nachfolgenden Text.

FAQ: Bußgeld

Wann droht ein Bußgeld?

Ein Bußgeld folgt meist auf eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Beträge zwischen 5 und 55 Euro werden als Verwarnungsgeld angesehen, ab 60 Euro ist von einem Bußgeld die Rede.

Welche weiteren Sanktionsformen gibt es im Verkehrs‌recht?

Neben einem Bußgeld stellen Punkte in Flensburg, Fahrverbote sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis gängige Sanktionsformen im Verkehrsrecht dar. Womit Verkehrssünder letztendlich genau rechnen müssen, wird ihnen in einem sogenannten Bußgeldbescheid mitgeteilt.

Was passiert, wenn ich ein Bußgeld nicht zahle?

Welche Konsequenzen möglich sind, wenn Sie sich weigern, ein Bußgeld zu zahlen, erfahren Sie hier.

Bußgelder im Verkehrsrecht

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Wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, können Sie mit diesem Bußgeldrechner die Konsequenzen ermitteln:

Bußgeld: Versuch einer Definition

Das Bußgeld ist ein Terminus aus dem Verwaltungsrecht. Es findet Anklang im Ordnungswidrigkeitenrecht, im Strafrecht oder im Disziplinarrecht. Ein Bußgeld ist die Folge eines Gesetzesverstoßes. Damit die Behörde ein Bußgeld verhängen kann, eröffnet sie ein Bußgeldverfahren und sendet den Bußgeldbescheid an den Gesetzesbrecher.

Paragraph 17 des Ordnunsgwidrigkeitengesetzes (OWiG) befasst sich genauer mit der Höhe der Bußgelder in Deutschland. Hier heißt es unter anderem:

  1. Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

Die Geldbuße muss allerdings für jeden Täter individuell, also einzeln, bemessen werden. Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten hält wohl der Straßenverkehr bereit. Der Bußgeldkatalog sorgt im Verkehr für Ordnung und enthält bereits Richtwerte dafür, wie die Bestrafung einzelner Vergehen aussieht. Hieran können sich die Beamten also orientieren, wenn sie Zuwiderhandlungen im Verkehr mit einem Bußgeld ahnden.

Der Begriff der Geldbuße ist im Ordnungswidrigkeitengesetz - dem OWiG - reglementiert
Der Begriff der Geldbuße ist im Ordnungswidrigkeitengesetz – dem OWiG – reglementiert

Theoretisch ist es dennoch möglich, diese Geldbuße zu erhöhen, wenn es die Schwere der Tat erforderlich macht oder etwa eine Wiederholungstat vorliegt. So liegt das Bußgeld beim dritten Vergehen mit Alkohol und Drogen schon von vornherein bei über 1.000 Euro. Diese Verstöße werden ohnehin strafrechtlich geahndet. Nebenbei gesagt, können Ungeduldige online mittels Bußgeldrechner bereits die Höhe des drohenden Bußgeldes ausrechen.

Das Bußgeld wird im Übrigen an die öffentliche Hand gezahlt, also an die örtliche Behörde bzw. die allgemeine Finanzkasse. Dann kommt dieses Geld staatlichen Institutionen zugute, die der Behörde angehören. Das können beispielsweise staatliche Kindergärten sein oder das Straßenbauamt.

Im Video: Das Bußgeld erklärt

Was genau das Bußgeld ist, erfahren Sie in diesem Video
Was genau das Bußgeld ist, erfahren Sie in diesem Video

Bußgeld, Verwarnungsgeld und Geldstrafe: Wo ist der Unterschied?

Neben dem Bußgeld kennt die Verwaltung bei Strafzahlungen auch noch das Verwarngeld und die Geldstrafe. Diese beiden Sanktionen sind von der Geldbuße zu unterscheiden.

Zwar ist das Verwarnungsgeld im Grunde auch ein Bußgeld, doch wie sein Name es schon sagt, handelt es sich hier nur um eine Form der Verwarnung. Es werden dabei also nur Kleinstbeträge von der Verwaltungsbehörde gefordert. Laut § 56 OWiG werden die Gelder zwischen 5 und 55 Euro als Verwarngeld bezeichnet. Diese Summen tun dem Verwarnten nicht weh. Sie sollen auf ihn aber belehrend einwirken und ihn ermahnen, den Verstoß nicht erneut zu begehen.

Anderweitige Kosten oder Gebühren werden beim Verwarnungsgeld übrigens nicht erhoben. Dies ist allerdings beim Bußgeld der Fall. Alle Sanktionen ab 60 Euro sind dann nicht mehr Verwarngeld, sondern um richtiges Bußgeld. Auf dem Bußgeldbescheid sind dann neben diesem auch Kosten für Auslagen zu finden. Für ein Bußgeld werden Gebühren von in der Regel 28,50 Euro erhoben.

Bei der Geldstrafe handelt es sich um eine härtere Maßnahme, denn sie ist eine strafrechtliche Konsequenz für ein schwerwiegendes unerlaubtes Handeln gegen das Gesetz. Die Geldstrafe besteht oftmals aus einer hohen Geldsumme. Daher wird sie in der Regel in Tagessätzen bemessen, weil sie meist nicht in einem ganzen Betrag zu zahlen ist. Dabei bemisst sich der Tagessatz nach den individuellen sozialen Verhältnissen des Täters. Berücksichtigt werden dabei also das Einkommen sowie eventuelle Unterhaltszahlungen oder ähnliches.

Nebenbei werden Geldstrafen über 90 Tagessätze ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Es können im Übrigen insgesamt Geldstrafen bis zu 720 Tagessätze verhängt werden. Kann der Täter die Geldstrafe nicht erbringen, dann besteht die Möglichkeit, sie als eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis abzusitzen.

Fazit: Somit wird deutlich, dass Verwarngeld, Bußgeld und Geldstrafe vor allem in ihrer Ursache zu unterscheiden sind, nämlich nach der Schwere der begangenen Tat. Mit dem Verwarngeld werden leichte Verstöße geahndet, mit dem Bußgeld an sich geringfügige Rechtsverletzungen bzw. Ordnungswidrigkeiten und mit der Geldstrafe schwere Zuwiderhandlungen und Straftaten.

Verkehrsrecht: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld

Das Verkehrsrecht verzeichnet in Deutschland die meisten Bußgelder
Das Verkehrsrecht verzeichnet in Deutschland die meisten Bußgelder

Vor allem im Straßenverkehr hagelt es das ein oder andere Bußgeld, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wird. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das Bußgeld zum Beispiel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier ist das Bußgeld innerorts und außerorts zu unterscheiden. Innerorts liegt bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit natürlich eine wesentlich höhere Gefährdung vor. Zu schnelles Fahren ist aber nur einer von vielen Verstößen. Es bringt ebenfalls ein Bußgeld mit sich, wenn ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt nimmt, wenn er die falsche Bereifung besitzt, falsch parkt oder ein gefährliches Überholmanöver vornimmt.

Obendrein erwarten den Fahrer im Verkehrsrecht neben dem Bußgeld Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot; schlimmstenfalls sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Es kann sogar ein Bußgeld auf dem Fahrrad drohen; etwa, wenn die Ampel bei Rot überfahren wird. Selbst hier kann unter Umständen der Führerschein des Verkehrssünders in Gefahr sein.

All diese Vergehen sind im Bußgeldkatalog aufgelistet und mit einem Regelsatz als Strafe versehen. Im Mai 2014 wurde außerdem das Punktesystem reformiert, sodass viele Verstöße neue Sanktionen erhielten. Doch es gab insbesondere bei den Punkten Neuerungen. So droht der Fahrerlaubnisentzug nun bereits bei acht Punkten in Flensburg.

Bußgeld in Raten zahlen: Geht das?

Ja, tatsächlich können Betroffene das Bußgeld auch in Raten abbezahlen, wenn sie finanziell nicht anders dazu in der Lage sind. Sind Sie davon betroffen, dann können Sie dies der Bußgeldbehörde mitteilen. Sie wird Ihnen die Möglichkeit zur Ratenzahlung erläutern und entsprechende Raten festlegen sowie einen Termin, bis wann das Bußgeld abbezahlt sein muss. Zeigen Sie also keine Scheu, sondern klären Sie dies mit der entsprechenden Bußgeldstelle und zwar je eher umso besser, bevor sich die Geldbuße wegen eventueller Mahnungen erhöht.

Verjährungsfristen vom Bußgeld

Die Verjährung von Bußgeldern hängt mit der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides zusammen sowie mit der sogenannten Vollstreckungsverjährung. So kann ein Bußgeld nur dann von der Behörde vollstreckt werden, wenn der Bußgeldbescheid Rechtskraft erlangt. Er ist dementsprechend dann rechtskräftig, wenn er innerhalb von drei Monaten beim Adressaten eintraf und dieser nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bescheid einlegte. Denn dann wurde die Frist der Verfolgungsverjährung durch die Verwaltungsbehörde eingehalten. Sie beträgt maximal sechs Monate, wenn die Verjährung – beispielsweise durch einen Anhörungsbogen – unterbrochen wurde.

Ist der Bußgeldbescheid nun also rechtskräftig, dann beginnt eine neue Frist zu laufen. Ein Bußgeld verjährt demnach laut § 34 OWiG:

  • Nach drei Jahren bei Bußgeldern bis zu 1.000 Euro und erst
  • Nach fünf Jahren bei Geldbußen über 1.000 Euro

Bußgeld nicht zahlen: So einfach drum herum kommen?

Das Bußgeld einfach nicht zu zahlen, ist keine gute Idee. Wie oben bereits erwähnt, kann die Behörde das Bußgeld mindestens drei Jahre lang vollstrecken. Zahlt der Adressat die Geldbuße nicht, dann werden ihm ziemlich wahrscheinlich Mahnungen geschickt. Dabei erhöht sich die Strafe. Somit rutscht der Verkehrssünder noch tiefer in die Bußgeldfalle.

Wer das Bußgeld nicht zahlt, muss damit rechnen, in Erzwingungshaft zu kommen
Wer das Bußgeld nicht zahlt, muss damit rechnen, in Erzwingungshaft zu kommen

Verweigert sich der Fahrer weiterhin, kann ihm eine Erzwingungshaft zum Bußgeld angedroht werden. Diese verläuft jedoch nicht wie die Ersatzfreiheitsstrafe bei einer Geldstrafe. Die Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit muss trotzdem vom Täter gezahlt werden. Die Erzwingungshaft soll als Abschreckung wirken, um dem Sünder bewusst zu machen, dass er für seinen Fehler einstehen muss. Die Dauer der Haft von sechs Wochen bis maximal drei Monate (bei mehreren Bußgeldern) ist jedoch nicht zu überschreiten. Zudem darf die Erzwingungshaft nicht mehrfach wegen ein und desselben Bußgeldes angeordnet und vollstreckt werden. Wird das Bußgeld gezahlt, dann kann die Haft abgewendet werden.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Bußgeld und Geldbuße – Wie hoch können Sanktionen ausfallen?

  1. Günter H

    Der Sinn einer Buße ginge bei einer erneuten Bestrafung des gleichen Delikte verloren.
    Hat er sich der angeordneten Busse unterworfen und sie abgeleitet, ist er dann wieder ein unbescholtener Bürger!

  2. Günter H

    Ist eine Straftat mit einem Bußgeld beglichen, kann man dann bei einem anderen Delikt, dieses erneut verwenden und den Verursacher wiederholt dafür bestrafen?

  3. Steffen

    wie ist die verjährung bei Bußgeldbescheid corona

  4. Jim

    Guten Tag und vielen Dank, dass sie das Bußgeld so gut erklären.
    Bisher hatte ich schon so einige Bußgeldverfahren die mir auferlegt worden sind. Es gibt allerdings auch Leute, davon habe ich schon einmal gehört, die übernehmen die Punkte-Eintragungen auf den Führerschein und Überweisen das Bußgeld an die Stelle welches sie Zuvor von dem eigentlichen Verursacher erhalten haben.

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