Bußgeldkatalog: Drogenverstoß im Straßenverkehr
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie führten das Kfz unter Wirkung eines berauschenden Mittels. | 500 € | 2 | 1 Monat |
... beim 2. Verstoß | 1000 € | 2 | 3 Monate |
.. beim 3. Verstoß | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Straßenverkehrs | Freiheits- oder Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte |
FAQ: Drogen am Steuer
Zeigt ein Fahrzeugführer Anzeichen von Drogenkonsum, kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Drogentest durchführen. Der Speichel- oder Schweißtest ist dabei üblicherweise freiwillig, allerdings kann ein Richter ggf. eine Blutabnahme anordnen.
Der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren unter Drogen mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. Bei wiederholten Verstößen verschärfen sich die Sanktionen, wie diese Tabelle zeigt.
Das Fahrverbot kann einen bis drei Monate andauern. Darüber hinaus besteht zudem die Möglichkeit, dass der Verstoß als Straftat gewertet wird und mit einem Führerscheinentzug wegen Drogen einhergeht. Für die Wiedererlangung verhängt die Fahrerlaubnisbehörde dann eine Sperrfrist und verlangt ggf. eine MPU.
Unter Drogen Auto fahren: Eine gefährliche Angelegenheit
Inhalt
Der Konsum von berauschenden Mitteln wie Drogen ist in Deutschland illegal. Drogen, wie zum Beispiel Cannabis oder Ecstasy beeinflussen die Fahrtauglichkeit eines Menschen zudem erheblich, daher ist es verboten, unter dem Einfluss berauschender Substanzen ein Kfz zu führen. Das Fahren unter Drogen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt.
Fahren Betroffene unter Drogeneinfluss, gefährden sie damit nicht nur massiv ihre Mitmenschen, sondern auch sich selbst. Daher sieht der Gesetzgeber, anders als beim Konsum von Alkohol, für Drogen im Straßenverkehr keine Grenzwerte vor.
Doch womit müssen Autofahrer rechnen, die mit Drogen am Steuer erwischt werden? Stellt ein solches Fehlverhalten eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat dar? Spielt es eine Rolle, ob die Person harte oder weiche Drogen konsumiert? Und ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen möglich? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Arten von Drogen
Es wird grundsätzlich zwischen harten und weichen Drogen unterschieden. Kriterien für die Kategorisierung sind Merkmale wie das Abhängigkeitspotential, die geistige sowie körperliche Schädlichkeit, wie stark und kontrollierbar der Rauschzustand ist, die Dosierbarkeit und die Verunreinigungen von Drogen.
Weiche Drogen
Zu weichen Drogen gehören Cannabisprodukte. Dazu zählen Haschisch oder Marihuana. Diese Drogen werden bei einer Verkehrskontrolle, bei der berauschte Autofahrer erwischt werden, am häufigsten festgestellt.
Harte Drogen
Zu den harten Drogen zählen zum Beispiel Ecstasy, starke Opiate, wie Methadon, starke Amphetamine, wie Crystal Meth, Kokain und Heroin.
Fahren unter Drogeneinfluss: Mögliche Reaktionen
Die genauen Auswirkungen von Drogen auf die Fahrtauglichkeit eines Einzelnen, lassen sich nur schwer bestimmen. Denn Drogen wirken individuell sehr verschieden. Oft wird der Drogenkonsum mit dem Konsum von Alkohol kombiniert. Dieser Mischkonsum kann noch heftigere Reaktionen des Körpers hervorrufen.
Cannabis
Cannabis wird meist in Form von Marihuana oder Haschisch konsumiert. Das Rauchen von Joints ist die häufigste Konsumform. Umgangssprachlich wird das Rauchen dieser in Deutschland nur für medizinische Zwecke zugelassenen Droge „kiffen“ genannt. Folgende Reaktionen können durch Cannabis am Steuer hervorgerufen werden:
- Verlängerung der Reaktionszeit
- Euphorie/ Halluzinationen
- Raumeinschätzung gestört
- Entfernungen können nicht mehr eingeschätzt werden
- Motorische Störungen
- Erhöhte Blendempfindlichkeit
Derzeit läuft in Deutschland eine rege Diskussion um eine Cannabis-Legalisierung. Lesen Sie mehr dazu unserem Artikel „Cannabis-Legalisierung: Was bedeuten die Pläne für Autofahrer?“
LSD
LSD gehört zur Gruppe der Halluzinogene und wird auf dem illegalen Markt meist in Form von kleinen, mit unterschiedlichen Motiven bedruckten Pappen oder als kleine Pillen verkauft. Es ruft tiefgreifende psychische Veränderungen hervor:
- Verlust der Selbstkontrolle/Halluzinationen
- Orientierungslosigkeit
- Schwindelgefühle
Kokain und Crack
Kokain ist eine Rauschdroge mit einem hohen psychischen Abhängigkeitspotential. Diese Droge wird meist als Pulver konsumiert, deshalb wird dieses Rauschmittel meist durch die Nase aufgenommen. Crack ist eine Droge aus Kokain und Natron und wird geraucht. Auf den Schwarzmärkten wird Kokain oft in gestreckter Form verkauft, was die Droge noch gefährlicher machen kann. Die genauen Auswirkungen unterschiedlichster Drogen können Sie auch auf drugcom.de nachlesen.
- Gesteigerte Risikobereitschaft
- Kein Realitätsbezug
- Suizidgedanken
- Verminderte Reaktion
- Erhöhte Blendempfindlichkeit
Ecstasy
Als Kapsel oder in Pillenform wird die gefährliche Droge auf illegalen Märkten in der Regel verkauft. Das Psychopharmakon kann bei jeder Person einen unterschiedlich starken Rausch verursachen.
- Gestörte Konzentration
- Verstärkte Nervosität
- Gesteigerte Risikobereitschaft
- Gleichgültigkeit
- Erhöhte Blendempfindlichkeit
Opiate
Aus dem Milchsaft von Schlafmohn kann eine psychoaktive Substanz gewonnen werden. Darin enthalten sind hauptsächlich Morphin und Codein. Heroin wird auch als Opiat bezeichnet. Opiate bewirken eine hohe körperliche sowie psychische Abhängigkeit.
- Zusammenbruch des Kreislaufs
- Stark verminderte Leistungsfähigkeit
- Atemlähmungen
Es gibt viele Suchtberatungsstellen in Deutschland, welche Ihnen weitere Informationen über die Wirkung berauschender Mittel auf den Körper und die damit verbundene Fahrtüchtigkeit geben können. Des Weiteren bieten Beratungsstellen Betroffenen Hilfe an, wenn ein Drogenproblem besteht. Zögern Sie bei einem Problem nicht, Beratungsstellen zu kontaktieren.
Drogen am Steuer: Welche Folgen sieht der Gesetzgeber vor?
Egal ob Fahrer, Beifahrer oder Fußgänger – wer mit Drogen erwischt wird, dem kann der Fahrerlaubnisentzug drohen. Allerdings ist dies bei einem ersten Verstoß eher unüblich. Die Maßnahme wird in der Regel nur angewandt, wenn der Drogenkonsum in Zusammenhang mit einer Gefährdung oder einem Unfall bestand bzw. das Fehlverhalten als Straftat zu bewerten ist. Welche Sanktionen Sie genau erwarten, können Sie dem obigen Auszug aus dem Bußgeldkatalog entnehmen. Die mögliche Höhe des Bußgeldes und die möglichen Punkte in Flensburg werden Ihnen zu dem jeweiligen Verstoß angezeigt.
Neben Punkten in Flensburg, mehreren Monaten Fahrverbot und Bußgeldern können Drogen am Steuer aber noch weitere Konsequenzen haben. Denn unter § 315c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) heißt es:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
[…]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Somit können Drogen am Steuer als Straftat gewertet werden. Darüber hinaus muss der Fahrzeugführer meist mit dem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Nach dem Ablauf der Sperrfrist ist eine Neuerteilung des Führerscheins dabei üblicherweise an eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geknüpft.
Was gilt bei Drogenabhängigkeit?
Bei einem chronischen Drogenkonsum sind die Menschen schnell von der jeweiligen Droge abhängig. Die stoffgebundene Sucht führt zu körperlichen, kognitiven und seelischen Veränderungen. Sie schädigen den Körper und beeinträchtigen den Menschen massiv. Bei chronischem Drogenkonsum, welcher durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen wurde, kann der Führerschein entzogen werden, auch wenn der Betroffene „nüchtern“ mit dem Auto unterwegs war. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Fahreignung der betroffenen Person angezweifelt wird.
Informationen zum Drogentest
Fallen den Beamten bei einer Verkehrskontrolle rote Augen, Gleichgewichtsstörungen und eine langsame Reaktion des Betroffenen auf, dann geben diese Merkmale einen Anhaltspunkt, dass der Betroffene Drogen konsumiert haben könnte.
Durch einen Drogenschnelltest können die Beamten überprüfen, ob tatsächlich unter Einfluss einer illegalen Substanz gefahren wurde. Hierzu wird Speichel oder Schweiß vom Verdächtigen entnommen. Allerdings sind Autofahrer nicht dazu verpflichtet, einer solchen Untersuchung zuzustimmen. In solchen Fällen besteht dann aber noch die Möglichkeit, dass ein Richter oder Staatsanwalt bei einem begründeten Verdacht eine Blutprobe oder einen Urintest veranlasst.
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Es ist , meiner Meinung nach, fragwürdig, dass man uner Methadon (vom Arzt verschrieben) nach Prüfung durch einen Amtsarzt, sowie bei Konsum von Methylphenidat (ebenfalls vom Arzt verschrieben, trotz wissen von Methadonkonsum) und also auch bei dem Konsum beider Substanzen, ganz legal einen PKW führen darf. Setzt man beide Sunstanzen nachweislich schon langfristig ab, reicht aber der einmalige Konsum von Amphetamin en aus, dass die scheinbar über alles stehende Führerscheinbehörde, einen die Fahreignung abspricht und den Führerschein kurzerhand entzieht.
Dabei fällt es einem schwer, nicht an reine Willkür zu denken.
MfG,
Eva E.