Die Versorgung von pflegebedürftigen Personen geht mit einem hohen Maß an Verantwortung einher. Denn nicht selten sind die Betroffenen in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen. Doch was ist, wenn die notwendige Unterstützung verwehrt bleibt? Müssen Pflegekräfte oder Angehörige in einem solchen Fall mit einer Anzeige wegen des Tatbestandes „unterlassene Hilfeleistung in der Pflege“ rechnen?
Inhalt
FAQ: Unterlassene Hilfeleistung
In Deutschland gilt in Notfällen eine allgemeine Hilfspflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, kann eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistungen drohen. Mehr zum Tatbestand erfahren Sie hier.
Ja. Dies gilt grundsätzlich auch in der Versorgung von Personen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
Nach einem Sturz oder bei den Anzeichen auf einen Schlaganfall sollte ein Arzt verständigt werden. Anderenfalls liegt unter Umständen unterlassene Hilfeleistung in der Pflege vor.
Wann liegt der Tatbestand „unterlassene Hilfeleistung“ vor?
Bevor wir uns dem Thema „unterlassene Hilfeleistung in der Pflege“ widmen, gilt es zu klären, wann eine entsprechende Hilfsleistung notwendig ist. Grundsätzlich hat jeder Bürger in Deutschland die rechtliche Verpflichtung, seinen Mitmenschen in einer Notlage zu helfen.
Kommt er dieser Hilfspflicht nicht nach, ist eine Bestrafung als unterlassene Hilfeleistung möglich. Wann dieser Tatbestand Anwendung findet, ergibt sich aus § 323c Strafgesetzbuch (StGB). Darin heißt es im Detail:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Gemäß diesem Auszug aus dem StGB liegt unterlassene Hilfeleistung in der Pflege oder jedem anderen Lebensbereich also vor, wenn Personen in einem Unglücksfall keine Hilfe leisten. Als Unglücksfall gilt dabei jedes plötzlich eintretende Ereignis, welches eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen darstellt.
Welches Ausmaß an Hilfe notwendig ist, hängt dabei vom individuellen Einzelfall ab. Allerdings sollte grundsätzlich jeder Mensch dazu in der Lage sein, den Notruf zu verständigen, sich um das Unfallopfer zu kümmern und ggf. unter Anleitung der Notrufzentrale die Erstversorgung vorzunehmen. Dabei gilt aber immer der Grundsatz, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen müssen.
Gelten für die unterlassene Hilfeleistung in der Pflege besondere Vorschriften?
Wie zuvor bereits ausgeführt, gilt in Deutschland eine allgemeine Hilfspflicht. Bestimmte Personen oder Personengruppen, müssen aber auch darüber hinaus aktiv werden. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von sogenannten „Garanten“ bzw. der „Garantenstellung“. Diese Menschen haben die Pflicht, zu verhindern, dass der Betroffene verletzt wird.
Diese Garantenstellung haben zum Beispiel Eltern für ihre Kinder oder Ehepartner untereinander. Darüber hinaus übernehmen aber auch bestimmte Berufsgruppen „freiwillige Schutz- oder Beistandspflichten“.
Dabei kann es sich um Ärzte, Babysitter und auch Pflegekräfte in einem Pflegeheim oder bei einem Pflegedienst handeln.
Doch wann liegt unterlassene Hilfeleistung in der Pflege vor? Als Beispiele lassen sich unter anderem die versäumte Benachrichtigung eines Notarztes nach einem Sturz oder bei den Anzeichen auf einem Schlaganfall benennen. Darüber hinaus kann der Tatbestand unter Umständen auch vorliegen, wenn ein Verdacht auf Gewalt in der Pflege nicht gemeldet wird.
Hey
Mein Uhr Opa ist im Pflegeheim in der Nacht gestürzt er hat sich mehrere Knochen gebrochen unteranderem die Hüfte und Schulter er ist 98 Als ich im Krankenhaus angekommen bin hat er Bitterlich geweint und erzählt das er stundenlang auf dem Boden lag und nach Hilfer geschrien hat
Wie kann das sein das sowas passiert und ihn stundenlang keiner hört ?
Kann ich da was gegen machen
Die Mutter (92) (Pflegestufe 4) meiner Lebensgefährtin wird 5 mal am Tag vom Pflegedienst aufgesucht.Ansonst ist sie alleine. Im März stürzte sie, während sie alleine war und hatte eine lebensgefährliche Verletzung. Im Krankenhaus Bericht fällt der Satz „nach multiplen Sturtzereignissen“.
Der Sohn(Vorsorgebevollmächtigter) will nichts an dem Pflegesystem, trotz Hinweise des Pflegedienst, ändern. Die 92jährige stürzt weiter während sie alleine ist und muss nach paar Wochen wieder im Krankenhaus behandelt werden. Die ältere Frau gibt an dass sie keine Tagespflege oder 24 Stunden Pflege haben will. Der Sohn begrüßt diese Entscheidung und lässt die Mutter zwischen den Pflegedienst Besuchen weiterhin alleine.
Liegt hier der Straftatbestand gegenüber dem Vorsorge bevollmächtigten „fahrlässige Körperverletzung durch unterlassen“ vor?
Hallo mein Onkel lebt seit Januar 2023 alleine, hat Pflegestufe 2 . Seine Tochter kümmert sich nicht um ihn.
Wenn sie zu ihm kommt, was nur selten vorkommt macht sie ihn immer total fertig …schreit ihn an und wenn er wieder worte gibt dann kommt sie wieder mehrere Tage nicht vorbei. Er wohnt im 2. Obergeschoss und kann aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen. oft ist das Brot verschimmelt das einzige was er bekommt ist Essen auf Rädern. Ich wohne weit entfernt und telefoniere öfter mit ihm, was seine Tochter ihm verboten hat. Auch eine frühere Bekannte von ihm hat sie rausgeschmissen. Den Pflegedienst recht schnell abgesagt, sodass ihr keiner auf die Finger schauen kann. zweimal im Jahr fahren wir bei ihm vorbei müssen aber dann von unterwegs warten bis seine Tochter seine Wohnung verlassen hat. Im April 23 haben wir ihn nach der Beerdigung im Januar 23 seiner Frau wieder gesehen, da war er schon etwas ungepflegt dann im Oktober 23 reine Katastophe ganz lange Haare und einen ganz langen Bart , also noch ungepflegter. Ich bot ihm an zum Friseur zu fahren aber er hat Angst vor seiner Tochter. immer wieder rufen wir ihn an dann weint er am Telefon da er seit Tagen manchmal seit Wochen seine Tochter nicht bei ihm war. Er aber Hilfe aus Angst nicht annehmen will. Jetzt ist er ins Krankenhaus gekommen der Notarzt konnte seine Tochter nicht erreichen. Mein Onkel hat mit Atemnot seine Bekannte angerufen die hat den Notruf abgesetzt , er hat laut Hausarzt seit einem dreiviertel Jahr keine Medikamente mehr bekommen. Was kann man machen das seine Tochter keine Handhabe mehr über ihn hat.
Meine Schwiegermutter wird den 2.tag in Folge vom pflegedienst nicht versorgt . Der kam erst garnicht . Sie ist bettlägerig und dement. Was können wir tun ? Das ist auch nicht das erste Mal
Hallo, meine Oma ist im April in einem Pflegeheim auf dem Weg zur Toilette unter Aufsicht eines Pflegers gestürzt. Sie erlitt einen Oberschenkelhalsbruch und mehrere Rippenbrüche. Sie wurde dann mit dem Sanka ins Krankenhaus gebracht und dort operiert. Zudem hat sie noch 3 Blutkonserven erhalten.Am nächsten Tag verstarb sie dann.Bei der Obduktion kam dann heraus dass der Obduktionsbefund nicht mit dem Sturzprotokoll des Heimes übereinstimmt. Meine Frage:macht es Sinn gegen das Heim etwas zu unternehmen oder ist das wieder Aussage gegen Aussage? Meine Oma sagte mir der Pfleger sei auf sie gefallen.
Wir sind 3 Geschwister und haben alle drei die Pflegevollmacht unterschrieben. Ich pflege unsere Mutti aber nur mit meiner älteren Schwester. Unsere jüngere Schwester kümmert sich kaum bis gar nicht. Wir fühlen uns allein gelassen. Meine Frage ist nun, kann man unsere Schwester belangen wegen unterlassener Hilfeleistung? Wir haben es schon lange im guten versucht und auf die Notwendigkeit hingewiesen. Keine Reaktion oder nur Streit. Können Sie mir weiter helfen? Ich möchte noch dazu sagen, dass ich unserer Schwester weiter ins Gewissen reden will. Aber eine gesetzliche Regelung wäre auch nicht verkehrt um dem Sachverhalt etwas Druck verleihen zu können.
Hallo, ich arbeite in einem Wohnheim mit extern beauftragtem Pflegedienst. Sprich, wir werden für pflegerische Tätigkeiten nicht mehr bezahlt und sollen diese auch nicht mehr ausüben. Das Problem hierbei ist finde ich; wenn ein/e BewohnerIn um 14:30 Uhr Pflege benötigt und der Pflegedienst erst um 17:30 Uhr kommt, bleibt die Schutzhose in der Zwischenzeit nass, obwohl viele Anwesende MitarbeiterInnen die Ausbildung und oder Möglichkeiten hätten selbst zu pflegen. Ich finde das absolut unmoralisch und denke über eine Selbstanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung nach. Ist so eine Behandlung von Pflegebedürftigen Personen erlaubt?
Hallo,
in einer Ambulanten Pflegeeinrichtung gibt der Geschäftsführer seinen Mitarbeitern die Anweisung erstmal ihn zu kontaktieren, bevor man das Krankenhaus in Notfällen anruft. Das ist natürlich definitiv nicht rechtens. Bei wem liegt hier die Schuldlast, wenn aufgrund des verzögerten Anrufes im Krankenhaus der Patient stirbt oder weitere Schäden von sich trägt ?
Ich kaufe für eine hochbetagte 91 Jahre alte demenze Dame ein und mache leichte Hausarbeiten. Übers Wochenende ist diese Dame ohne Pflegebetreuung. Ich habe deren Tochter gebeten, sie uns Heim zu tun. Dies würde bis jetzt vehement abgelehnt. Von Montag bis Donnerstag beträgt die Pflegebetreuung ja 2 Std. pro Tag. Die hochbetagte Dame isst und trinkt alleine nicht mehr und hat den Pflegegrad 4. Sie ist extrem verwirrt 😕 Wie kann ich ihr helfen? Danke für das Feedback
Eigentlich müsste Ihre Firma hier schnell reagieren und was tun, ansonsten beim zuständigen Bezirksamt anrufen, Sachlage schildern und dann werden Sie an zuständige Stelle geleitet. Evtl auch selbst Anzeige gegen die Tochter stellen. Scheinbar wartet sie auf den Tod ihrer Mutter. Wenn keine Versorgung statt findet an den 3 Tagen, wird die Frau in Obhut des „Staates,“ genommen. Da würde ich nicht lange zögern.