Vernachlässigung Pflegebedürftiger: Was können Anzeichen sein?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann genau die Rede von Vernachlässigung Pflegebedürftiger ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Wann genau die Rede von Vernachlässigung Pflegebedürftiger ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wer seine Angehörigen pflegt, gelangt in seinem Alltag immer wieder an seine seelische und körperliche Belastungsgrenze. Denn die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist nicht selten mit einem enormen Aufwand verbunden. Können Verwandte diese Aufgabe nicht mehr alleine stemmen, erscheint die Unterbringung in einem Pflegeheim meist als gute Lösung. Doch was können Sie unternehmen, wenn der Verdacht auf Vernachlässigung Pflegebedürftiger besteht?

FAQ: Vernachlässigung in der Pflege

Wann liegt eine Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen vor?

Eine Vernachlässigung in der Pflege liegt in der Regel dann vor, wenn diese nur unzureichend versorgt wird.

Wie kann sich eine Vernachlässigung darstellen?

Diese Unterversorgung kann sich auf verschiedenste Bereiche des Pflegealltags erstrecken und sowohl bewusst als auch unbewusst erfolgen. Mehr zu den Formen der Vernachlässigung erfahren Sie hier.

Worunter fällt Vernachlässigung in der Pflege?

Vernachlässigung gehört zu den Formen von Gewalt in der Pflege.

Was ist unter der Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen zu verstehen?

Vernachlässigung in der Pflege kann auch dann vorliegen, wenn die Betroffenen einfach allein gelassen werden.
Vernachlässigung in der Pflege kann auch dann vorliegen, wenn die Betroffenen einfach allein gelassen werden.

Gewalt in der Pflege kann grundsätzlich die verschiedensten Formen annehmen. Manche von ihnen hinterlassen Wunden auf der Haut oder Narben auf der Seele und manche bleiben teilweise viel zu lange unbemerkt, weil eindeutige und auffällige Anzeichen fehlen.

Die Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen stellt dabei eine eher unauffälligere Form der Gewalt dar, welche sich auf alle Bereiche und Tätigkeiten des Pflegealltags erstrecken kann. Mögliche Beispiele können unter anderem ausbleibende hygienische bzw. allgemeine Versorgungsleistungen sein. Schwerwiegende Folgen kann darüber hinaus auch der Entzug von Nahrung und Flüssigkeit haben. Ist eine Person bettlägerig, ist zudem eine besondere Versorgung notwendig, bleibt diese aus, können zum Beispiel Liegegeschwüre entstehen.

Bei der Vernachlässigung in der Pflege lassen sich grundsätzlich zwei Arten differenzieren. Wodurch sich diese unterscheiden, haben wir hier kurz zusammengefasst:

  • passive Vernachlässigung
    Diese liegt vor, wenn Angehörige oder Pflegefachkräfte eine Bedarfssituation nicht als solche erkennen und die pflegebedürftige Person zum Beispiel alleine lassen oder nur eine unzureichende Hilfestellung geben.
  • aktive Vernachlässigung
    Verweigern die Pflegenden bewusst eine Handlung, welche erkennbar notwendig sind, wie zum Beispiel das Windeln oder die Körperwäsche, liegt eine aktive Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen vor.

Vernachlässigung Pflegebedürftiger: Was können Sie unternehmen?

Welche Anzeichen für Vernachlässigen in der Pflege gibt es?
Welche Anzeichen für Vernachlässigen in der Pflege gibt es?

Der Verdacht auf Vernachlässigung gegenüber Pflegekräften oder einem Pflegeheim wiegt schwer. Nicht selten geht dieser aus der Sorge um die pflegebedürftigen Angehörigen und dem Wunsch nach einer bestmöglichen Versorgung hervor.

Allerdings lässt sich die Vernachlässigung pflegebedürftiger Personen gerade zu Beginn oft nur schwer erkennen bzw. belegen. Daher sollten Angehörige auf alle Anzeichen einer Verwahrlosung oder sonstige Missstände achten. Dabei sollten Sie unter anderem auf folgende Aspekte achten:

  • Hat der Pflegebedürftige in kurzer Zeit stark abgebaut, ohne dass dafür eine medizinische Ursache vorliegt?
  • Treten vermehrt blaue Flecken oder sonstige Verletzungen auf?
  • Erscheint die pflegebedürftige Person ungepflegt bzw. wurde ggf. die Körperpflege vernachlässigt?
  • Wirkt der Betroffene dehydriert oder unterernährt?
  • Wurden nicht alle notwendigen Medikamente verabreicht oder erfolgt die medizinische Versorgung nicht?
Bestärken diese Fragen Ihren Verdacht auf Vernachlässigung in der Pflege, sollten Sie das Gespräch mit der Heimleitung sowie dem behandelnden Arzt suchen, um eine mögliche Erklärung für die Missstände bzw. Anzeichen zu finden. Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Heimaufsicht oder die Polizei wenden.
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Vernachlässigung Pflegebedürftiger: Was können Anzeichen sein?
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

58 Gedanken zu „Vernachlässigung Pflegebedürftiger: Was können Anzeichen sein?

  1. M.Gordon

    Hi, ich brauche etwas Hilfe. Ich habe einen „Betreuer“,den ich nicht brauche und nicht will. Ich habe nie etwas unterschrieben und aus einmal stand diese Frau da. Von Anfang an war mir das sehr unangenehm,es wurde aber viel schlimmer,als ich zur Bank bin und konnte keine Kontoauszüge mehr bekommen. Ich kann nicht mehr Online.Ich kann kein Tan Verfahren einrichten…..nothing…..Ich habe die Damen und Herren von der Bank gefragt und mir wurde gesagt,weil Ihre „Betreuerin“ ihr Konto verwaltet. Ich habe bald einen Herzinfarkt bekommen. Was soll denn das ??Ich bin nicht krank.Ich bin nicht dement und habe auch keine Alzheimer. Warum hat man mir die Dame geschickt ?? Ich verstehe das nicht. Seit Monaten versuche ich alles,um diese Frau los zu werden,aber es klappt nicht. Habe ich denn keine Rechte ?? Kann man denn heutzutage nicht mehr sagen…..nein,ich möchte das nicht….?
    Ich brauche dringend Hilfe…..ganz dringend…..
    Mit freundlichen Grüßen
    M.Gordon

    1. S.w.

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      Viel Glück.

  2. Martina

    Meine Schwester pflegt meine 89jährige Mutter und wohnt bei ihr im Haus. Seit über einem halben Jahr lässt sie keine Besuche mehr bei Mutti von uns anderen Geschwistern zu, wir bekommen Mutti auch nicht mehr ans Telefon und wir wissen nicht ob sie unsere Post erhält. Wir bekommen keinerlei Kontakt mehr zu unserer Mutter. Was können wir tun? Wenn wir Mutti besuchen wollen sagt unsere Schwester kurz vorher den Besuch aus Gründen wie Corona oder zuviel Aufregung für Mutti per Telefon ab. Das Betreuungsgericht hat einer gesetzliche Betreunung nicht entsprochen, da Mutti eine Generalvollmacht unterschrieben hat, zu einem Zeitpunkt an dem sie noch nicht am Grauen Star operiert wurde. Das Haustürschloss vom Elternhaus wurde auch schon ausgetauscht, somit kommen wir anderen Geschwister auch nicht mehr rein. Wie können wir erreichen unsere Mutter einmal im Monat besuchen zu können???

  3. Fabian

    Wir haben ältere Nachbarn. Der Mann ist stark Pflegebedürftig. Er hat Pflegestufe 4 und ruft jede Nacht Stundenlang um Hilfe. Die Ehefrau ist noch relativ fit und fährt sogar noch mit dem Fahrrad einkaufen. Leider haben wir mit denen böses Blut und es lässt sich mit denen schwer reden. Er stürzt öfters und sie kriegt ihn nicht alleine hoch. Wir haben dort auch schon ein paar mal geholfen und der Ehemann besteht nur noch aus Knochen. Wir kriegen kaum Schlaf weil der nachts mehrere Stunden um Hilfe ruft. Die Ehefrau wird nur wach wenn wir dann gegen die Wand Klopfen und beleidigt uns dann nur. Wir wissen nicht was wir noch machen sollen außer dann nachts die Polizei zu rufen. Wir wollen auch nicht jede Nacht aufstehen und drüben klingeln. Wir brauchen auch Schlaf. Wenn wir Klopfen „rächt“ sie sich immer indem sie um 7 Uhr sehr laut das Radio an macht.
    Hat jemand evtl. eine Idee ob man irgendwelche soziale Dienste anrufen könnte?

  4. Katja

    Wo kann ich Meldung machen von eine Vernachlässigung alte Frau die noch Zuhause lebt? Gibt es da ein Amt?

    1. K Schindler

      guten Tag, eine Frage gestern war der medizinische Dienst bei einem sehr guten Bekannten, der Bekannte wollte das ich dabei bin. Bei meiner Mutter war schon Medizinische Dienst und hat meine Mutter obwohl sie Demenz ist und nicht mehr duschen und Haushalt und ich weiter weg wohne erst abgelehnt nach dem Widerruf dann nur eins gegeben es war für mich ein Schlag ins Gesicht, es ist schrecklich mit anzusehen wenn Menschen zu Hause bleiben möchten und bekommen keine Hilfe und wenn sie Grundsicherung bekommen werden sie behandelt wie wertlos. Meine Mutter hat für Hartz iv täglich 8 Std gearbeitet bei Caritas und das Jahre lang. Ich muss meine Mutter eine stattlichen Betreuer suchen das sie höher Pflegestufe bekommt und geduscht wird und auch jemand da ist wo Mal sie einkaufen fahren tut. Jetzt zurück zum bekannten, er sitzt seit 2021 im Rollstuhl und kann ohne seinen Bruder nicht einmal zum Arzt, er kann kein Haushalt machen weder einkaufen, Arztbericht Lagen damals schon vor dass er kaum laufen kann und mit armen wegen schmerzen nichts mehr kann. Er ist im betreuten wohnen und hat Pflegestufe 1 wir wollen mindestens drei das er eine Reinigungskraft und eine Hilfe bekommt für seine körperliche Hygiene, gestern habe ich erfahren durch den medizinischen Dienst es ist egal ob der Mensch verwahrlost was ist das für ein Gesundheitssystem ich dachte ich falle vom Stuhl. Es hat sich angehört das er keine Erweiterung bekommen tut ist das wahr dass im Gesetz steht Verwahrlosung ist nicht schlimm und egal wie es dem Mann geht wo nur im Rollstuhl sitzt und nicht zum Arzt kann ohne Hilfe und jemand wo ihn fahren tut. Und es ist in Ordnung wenn der Mensch stinken tut weil er sich nicht mehr duschen kann seit 2021 ? wo leben wir. Auch zu meiner Person ich bin ein Jahr im krankenstand habe kaum Geld um zu leben ich kann mir keine Rechnung leisten und bezahlen und ich bitte um Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen

      k. Schindler

  5. Gabriele S

    Ich habe das Gefühl das meine Mutter 96 Jahre von meiner Schwägerin und meinen Bruder seelisch fertig gemacht wird. Meine Mutter ist nicht kein Alzheimer oder so was ähnliches. Sie kann nur nicht mehr gut hören und sehen. Das selige fertig machen sind Kleinigkeit zb ni
    nicht anklopfen wenn man ins Zimmer kommt so dass sie sich erschrecken muss. Oder sie einfach alleine lassen beim Duschen um andere Gespräche zu führen die sie dabei stören. Die Leute wohnen in Haus, die wissen wann sie nach meiner Mutter geht. Dann lassen sie meine Mutter allein zu Haus um mit Freunden zu grillen das macht ja nichts ich würde ja 3 Stunden bei ihr bleiben aber bestimmt keine 7 Stunden. Ich bekommen zwar 100 Euro mit. Ich kümmere mich schon seit Jahren um eine Mutter wo die kein einzigen Finger krumm gemacht haben um zu helfen. Die helfen erst ein halbes Jahr seit es meiner Mutter nicht mehr so gut geht und Geld gibt. Ich habe Angst um meine Mutter. Ich hätte mein Mutter auch ohne Geld geholfen. Meine Mutter hat darauf bestanden das ich 100 Euro erhalte

  6. Zielke

    Der Ehemann meiner Mutter ist pflegebedürftig. Ihm wurde bereits ein Betreuer zur Seite gestellt. Meine Mutter hat teilweise die Pflege übernommen, die sie jetzt komplett ablehnt. Sie ist 84 Jahre und psychisch nicht mehr in der Lage. Es geht so weit, dass sie nicht mehr mit ihrem Mann zusammen leben kann. Kann sie darauf bestehen, dass ihr Mann ausziehen muss? Es ist ihr Elternhaus, sie hat Nissbrauchrecht, ich bin Eigentümerin. Das Pflegepersonal kommt 1x pro Tag, was nicht mehr ausreichen wäre. Meine Mutter hätte selbst durch den mehrmals täglichen Besuch der Pflegekräfte nur Aufregung.

  7. Rene S

    Hallo famielienteam Ich bin der Bruder meines Bruders, mein Bruder ist nach Schlaganfall 60% behindert. Die Ehefrau hat ab Sommer 2020 seine Wäsche nicht mehr gewaschen, meine Mutter, bald 80, bemerkte das „ stinken “ und übernahm die Wäsche, wohnt auch in Dorf. Mein Bruder hat Arbeit in einer diakonischen Werkstatt ist halbseitig gelähmt ,hat laufen gelernt, spricht sehr schlecht , keine Wortfindung , hat lesen und schreiben wieder erlernen wollen, ist aber in der „ 1.“ Klasse geblieben, kann heute mit einem Brief nichts anfangen. Die Ehe war lange „ kaputt “ haben wir in der Familie gemerkt,da gab es keine Liebe mehr . Im Herbst 2020 habe ich mein Bruder geraten das Konto zu sperren lassen von dem sich die Ehefrau frech bediente . Nach der Sperrung hörte die Versorgung im gemeinsamen Haus auf. Der Kühlschrank leer. Mutter hat dann die Versorgung und den Einkauf übernommen , bekocht ihren Sohn jedes Wochenende, ich zu Besuch ,da lag sein Brot mit Wurst und so ein Eisbein in Holzschuppen . Schwägerin nicht zu sprechen, eingeladen zum Familiengespäch , negativ. Meine Mutter ist schon im Sommer des Hofes ververwiesen geworden, bis in den Herbst schleicht sich meine Mutter noch ins Haus und wechselt die überfällig geworde „ Bettwäsche “ . Ende November zieht die Ehefrau aus dem gemeinsamen Haus still und heimlich aus keine wuste Bescheid, mein Bruder angerufen „ Conny Autos Leute “. 2 Zimmer ausgeräumt und alles was ihr gefallen hat. Schwägerin hat im Sommer 2020 das komplette Haus abgemeldet alles gekündigt oder nicht mehr bezahlt so das schon im Dezember Inkasso Briefe im Haus waren . Strom Versicherung alles abgemeldet . Bruder total verzweifelt wusste garnicht was los was ist und heute kann er geistig mit der Situation nicht umgehen. Hat diese Ehefrau sich strafbar gemacht

  8. Lu

    Hallo
    Mein Nachbar hat eine Frau die an Alzheimer leidet und er ist für ihre Pflege verantwortlich.
    Das Problem ist dass man ihn fast jeden Tag schreien hört und er sie regelmäßig auch beleidigt und man die Frau auch manchmal weinen hört. Manchmal hört man auch lautes Gestampfe oder Gerumpel, aber ich kann nicht sagen ob eine körperliche Misshandlung stattfindet. Ich habe die Frau noch nie getroffen da sie ihre Wohnung nicht oft verlässt, aber mache mir aufgrund der Häufigkeit dieser Vorkommnisse Sorgen.
    Kann ich da als Außenstehende irgendetwas tun?
    Lg Lu

  9. Lu

    Hallo
    Mein Nachbar hat eine Frau die an Alzheimer leidet und er ist für ihre Pflege verantwortlich.
    Das Problem ist dass man ihn fast jeden Tag schreien hört und er sie regelmäßig auch beleidigt und man die Frau auch manchmal weinen hört. Manchmal hört man auch lautes Gestampfe oder Gerumpel, aber ich kann nicht sagen ob eine körperliche Misshandlung stattfindet. Ich habe die Frau noch nie getroffen da sie ihre Wohnung nicht oft verlässt, aber mache mir aufgrund der Häufigkeit dieser Vorkommnisse Sorgen.
    Kann ich da als Außenstehende irgendetwas tun?
    Lg Lu

  10. Sylvia

    Ich wohne in K., mein Vater in L., leider konnte ich ihn in den letzten 10 Monaten nicht besuchen und somit auch bei ihm nicht putzen Betten beziehen etc . Was soll ich tun . Lg Sylvia

    1. anwalt.org

      Hallo Sylvia,

      prüfen Sie, ob eine ambulante Pflege umgesetzt werden kann.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Sylvia

    Ich wohne in K., mein Vater in L., leider konnte ich ihn in den letzten 10 Monaten nicht besuchen und somit auch bei ihm nicht putzen Betten beziehen etc . Was soll ich tun . Lg Sylvia

    1. anwalt.org

      Hallo Sylvia,

      prüfen Sie, ob eine ambulante Pflege umgesetzt werden kann.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. Ilse

    Guten Abend, in der Nachbarschaft gibt es einen älteren alleinstehenden Herrn. ca.90 Jahre alt. Nachdem seine Frau Anfang des Jahres verstorben ist, wird er von mehreren Nachbarn mal mehr, mal weniger mitversorgt. Er hat wohl eine Tochter die angeblich das Geld für die Pflegestufe einkassiert.( Aussage des älteren Herrn) Diese Tochter kümmert sich aber nicht um ihren Vater.
    Der ältere Herr ist mittlerweile sehr sehr ungepflegt.
    An wen kann man sich wenden, damit der ältere Mensch adäquat versorgt werden kann?
    Liebe Grüße
    I.

    1. anwalt.org

      Hallo Ilse,

      Sie können sich ggf. an den Hausarzt des Betroffenen wenden (sofern bekannt) oder sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden (bei möglicher Demenzerkrankung). Auch eine Information an das zuständige Vormundschaftsgericht (etwa bei möglicher Notwendigkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung) kann im Einzelfall möglich sein. Wenden Sie sich jedoch zunächst auch an den Betroffenen selbst. Dieser kann – wenn er dazu in der Lage ist – auch eigenständig Schritte einleiten, um Unterstützung bei Pflege oder Haushaltsführung zu erhalten.

      Ihr anwalt.org-Team

  13. Ilse

    Guten Abend, in der Nachbarschaft gibt es einen älteren alleinstehenden Herrn. ca.90 Jahre alt. Nachdem seine Frau Anfang des Jahres verstorben ist, wird er von mehreren Nachbarn mal mehr, mal weniger mitversorgt. Er hat wohl eine Tochter die angeblich das Geld für die Pflegestufe einkassiert.( Aussage des älteren Herrn) Diese Tochter kümmert sich aber nicht um ihren Vater.
    Der ältere Herr ist mittlerweile sehr sehr ungepflegt.
    An wen kann man sich wenden, damit der ältere Mensch adäquat versorgt werden kann?
    Liebe Grüße
    I.

    1. anwalt.org

      Hallo Ilse,

      Sie können sich ggf. an den Hausarzt des Betroffenen wenden (sofern bekannt) oder sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden (bei möglicher Demenzerkrankung). Auch eine Information an das zuständige Vormundschaftsgericht (etwa bei möglicher Notwendigkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung) kann im Einzelfall möglich sein. Wenden Sie sich jedoch zunächst auch an den Betroffenen selbst. Dieser kann – wenn er dazu in der Lage ist – auch eigenständig Schritte einleiten, um Unterstützung bei Pflege oder Haushaltsführung zu erhalten.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. Elke

    Unsere Mutter hat eine Wohnung im betreuten Wohnen. Wir haben, da sie an fortschreitender Demenz erkrankt ist, für sie tägliche Hilfe beim Waschen und Ankleiden und zweimal wöchentlich Begleitung beim Essen, das wir für Sie zubereiten, hinzu gebucht. An den übrigen Tagen versorgen wir sie selbst. Leider haben wir wiederholt festgestellt, dass sie mittags noch ungewaschen im Bett liegt und auch, dass ihr kein Essen aufgewärmt und serviert wurde, das wir bereitgestellt hatten. Beschwerden bei der Pflegedienst Leitung werden offensichtlich nicht ernst genommen, auf ein Pflegezimner in der stationären Pflege warten meine Schwester und ich nun schon seit einem Jahr. Was können wir tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Elke,

      dokumentieren Sie ggf. bestehende Mängel in der vereinbarten Pflege. Sollte die Heimleitung selbst nicht einsichtig sein, können Sie sich ggf. auch an übergeordnete Institutionen wenden (z. B. die Heimaufsicht des jeweiligen Bundeslandes).

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Elke

    Unsere Mutter hat eine Wohnung im betreuten Wohnen. Wir haben, da sie an fortschreitender Demenz erkrankt ist, für sie tägliche Hilfe beim Waschen und Ankleiden und zweimal wöchentlich Begleitung beim Essen, das wir für Sie zubereiten, hinzu gebucht. An den übrigen Tagen versorgen wir sie selbst. Leider haben wir wiederholt festgestellt, dass sie mittags noch ungewaschen im Bett liegt und auch, dass ihr kein Essen aufgewärmt und serviert wurde, das wir bereitgestellt hatten. Beschwerden bei der Pflegedienst Leitung werden offensichtlich nicht ernst genommen, auf ein Pflegezimner in der stationären Pflege warten meine Schwester und ich nun schon seit einem Jahr. Was können wir tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Elke,

      dokumentieren Sie ggf. bestehende Mängel in der vereinbarten Pflege. Sollte die Heimleitung selbst nicht einsichtig sein, können Sie sich ggf. auch an übergeordnete Institutionen wenden (z. B. die Heimaufsicht des jeweiligen Bundeslandes).

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Katja

    Hallo!!!!ich hatte2011 einen Schlaganfall,seit dem versorgt mich meine schwester.nur wenn ihr was nicht passt,vernachlässigt sie die pflege.was kann ich tun?lg

  17. Katja

    Hallo!!!!ich hatte2011 einen Schlaganfall,seit dem versorgt mich meine schwester.nur wenn ihr was nicht passt,vernachlässigt sie die pflege.was kann ich tun?lg

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