Steuererklärung für Rentner: Wann können im Alter Steuern anfallen?

Unter Umständen müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Unter Umständen müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Das Alterseinkünftegesetz, welches seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist, dürfte dem einen oder anderen Rentner Kopfzerbrechen bereiten: Im Zentrum steht die Frage „Muss ein Rentner eine Steuererklärung machen?“.

Das Gesetz besagt, dass Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen nun einer nachgelagerten Besteuerung unterliegen. In welcher Höhe Steuern anfallen, hängt maßgeblich von dem Renteneintritt ab.

Wir erklären in diesem Ratgeber, ab wann eine Steuererklärung für Rentner anfällt, welcher Freibetrag ihnen zugutekommt und ob ein zusätzliches Einkommen versteuert werden muss.

FAQ: Steuererklärung für Rentner

Muss ein Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann es auch vorkommen, dass Rentner zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Hier lesen Sie, wann das der Fall ist.

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Gibt es eine Einkommensteuererklärung für Rentner?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass manch ein Rentner auch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen muss. Ob eine Steuererklärung einzureichen ist, hängt von der Höhe der Rente, dem Renteneintritt ab und letztlich ob der Grundfreibetrag überschritten wird.

  • Wer 2005 oder früher in Rente ging, muss 50 % versteuern
  • ab dem Jahr 2006 sind 52 % zu versteuern
  • ab 2007 sind 54 % zu versteuern
  • ab 2010 fallen auf 60 % Steuern an
  • ab 2014 sind 68 % zu versteuern
  • ab 2015 sind es 70 %
  • ab 2016 72 %
  • geplant ist, dass ab 2040 jeder seine Rente zu 100 % besteuern muss

Sind Sie also beispielsweise im Jahr 2014 in Rente gegangen, so müssen Sie auf 68 Prozent Ihrer Rente eine Steuer zahlen. Demnach werden Ihnen 32 Prozent steuerfrei überlassen. Dieser Prozentsatz wird Rentenfreibetrag genannt. Dieser Freibetrag findet Jahr für Jahr immer weniger Beachtung, da er immer geringer wird – die Renten werden also immer mehr besteuert.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentner und Steuererklärung: Alle Fragen beantworten wir hier.
Rentner und Steuererklärung: Alle Fragen beantworten wir hier.

Gibt es eine generelle Steuererklärungspflicht für Rentner? Bleiben Sie mit Ihrem Einkommen und Ihrer Rente unter dem Grundfreibetrag, muss keine Steuererklärung abgegeben werden. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Alleinstehende und bei 23.208 Euro für Rentnerehepaare.

Fordert das Finanzamt eine Steuererklärung für Rentner ein, so müssen Sie dieser Forderung nachkommen, egal, ob Sie über oder unter dem Grundfreibetrag liegen. Ignorieren Sie das Schreiben, so wird das Finanzamt Ihre Einkünfte und die zu entrichtenden Steuern schätzen. Es droht dann eine Steuernachzahlung.

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Welche Steuersätze gelten bei Rentnern?

Wie viel Einkommensteuer ein Rentner zu zahlen hat, ergibt sich aus dem progressiven Steuersatz. Konkret bedeutet dies, dass der Steuersatz zwischen einem und 45 Prozent liegt. Je höher das Einkommen bzw. die Rente, desto mehr Steuern müssen gezahlt werden (Stand 2024):

  • Keine Steuern: Für alleinstehende Rentner mit einem Jahreseinkommen bis zu 11.604 Euro fallen keine Steuern an. Ein Rentnerehepaar muss bis zu einem Einkommen von 23.208 Euro keine Einkommensteuer abführen.
  • 14 bis 24 Prozent Steuern: Liegt bei einem Alleinstehenden das Einkommen zwischen 11.605 und 17.005 Euro, so sind zwischen 1 und 7,2 Prozent Einkommensteuer zu zahlen. Bei einem verheirateten Paar liegt das Einkommen doppelt so hoch.
  • 24 bis 42 Prozent Steuern: Um diese Steuersätze zu zahlen, liegen die Einkünfte bei einem Alleinstehenden bei 17.006 und 66.760 Euro. Für ein Rentnerehepaar ist das doppelte Einkommen anzusetzen.
  • Spitzensteuersatz von 42 Prozent: Dieser wird ab einem Einkommen von 66.761 Euro angesetzt.
  • Reichensteuer“ von 45 Prozent: Wer Einkünfte von über 277.826 Euro zur Verfügung hat, zahlt den Spitzensteuersatz. Ehepaare mit einem Jahreseinkommen von mehr als 555.652 Euro trifft dies ebenso.

Um dies nun zu verdeutlichen, soll ein Beispiel helfen:

Ein in Rente lebendes Ehepaar erhält zusammen ein Einkommen von 20.000 Euro. Da die beiden 2010 in Rente gegangen sind, müssten Sie 60 Prozent versteuern. Dies entspricht 12.000 Euro, womit Sie unter dem Grundfreibetrag von 23.208 Euro liegen. Das Ehepaar muss damit keine Steuern zahlen.

Erhält ein Alleinstehender, welcher 2010 in Rente gegangen ist, Einkünfte von 20.000 Euro, so sind ebenso 12.000 Euro zu versteuern. Hiermit würde der Grundfreibetrag um 396 Euro überschritten werden. Auf diese Summe sind dann Steuern zu zahlen.

Stirbt ein Ehegatte, so erhält der hinterbliebene Rentner im selben und im Folgejahr weiterhin den doppelten Grundfreibetrag. Erst im zweiten Jahr nach dem Tode des Ehegatten erfolgt eine einzelne Veranlagung.

Muss zusätzliches Einkommen versteuert werden?

Steuererklärung für Rentner: Ab welchem Einkommen wird diese nötig?
Steuererklärung für Rentner: Ab welchem Einkommen wird diese nötig?

Gerade bei einer Einkommensteuererklärung bei Rentnern ist zu beachten, dass auch zusätzliches Einkommen zu versteuern ist, sobald der Grundfreibetrag überschritten wird. Wie viel Steuern dann zu zahlen sind hängt maßgeblich von der Art der Einkünfte ab.

So werden beispielsweise Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen steuerlich anders behandelt als Kapitaleinnahmen. Wer Nebeneinkünfte zwischen 410 und 820 Euro erzielt, darf sich darüber freuen, dass hier eine ermäßigte Besteuerung zum Tragen kommt.

Was hat es mit dem Altersentlastungsbetrag auf sich?

Der Altersentlastungsbetrag kommt bei Nebeneinkünften zum Tragen und wird vom Finanzamt automatisch beachtet. Nebeneinkünfte, die unter 410 Euro liegen, bleiben steuerfrei.

Um diesen Steuervorteil zu erhalten, müssen Sie im Alter aber nicht genau 410 Euro verdienen, denn Ihnen steht der Altersentlastungsbetrag zu, der von den Nebeneinkünften abgezogen werden. Fallen Sie dann unter die 410 Euro, sind keine Steuern zu zahlen.

Der Altersentlastungsbetrag wird erst angerechnet, ab dem Jahr, dass auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Darüber hinaus wird dieser nicht beachtet, wenn Ihre Nebeneinkünfte ausschließlich aus der Rente bestehen.

Welche Anlagen sind für Rentner von Bedeutung?

Fällt eine Steuererklärung für den Rentner an, so ist als erstes der Mantelbogen auszufüllen. Beizufügen sind dann verschiedene Anlagen. In jedem Fall ist die Anlage R auszufüllen. Hier sind die gesetzlichen Renten und weitere Einnahmen aus Altersvorsorgen einzutragen.

Eine Steuererklärung für ein Rentnerehepaar enthält diese Anlage zweimal, denn jeder Ehegatte hat diese auszufüllen.
Weitere Anlagen kommen in Betracht je nachdem, welche weiteren Einnahmequellen Sie haben:

  • Anlage N: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Wichtig bei einer Steuererklärung für Pensionäre)
  • Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Anlage V: Einkünfte aus Verpachtung und/oder Vermietung

Erzielen Rentner Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder aus Verkäufen von Immobilien oder Wertpapieren sind weitere Anlagen Pflicht.

Muss eine Betriebsrente auf der Steuererklärung angegeben werden? Sowohl Betriebsrenten wie auch Beamtenpensionen sind als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auf der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Steuererklärung für Rentner: Diese Freibeträge gibt es

Eine Steuererklärung für Rentner fällt an, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.
Eine Steuererklärung für Rentner fällt an, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.

Rentnern stehen verschiedene Freibeträge zu, welche eventuell dazu führen, dass Einkommen, die knapp über dem Grundfreibetrag liegen, nicht versteuert werden müssen.

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersentlastungsbetrag
  • Außergewöhnliche Belastungen, wie Arzt- und Medikamentenrechnungen
  • Behinderten-Pauschbetrag
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Steuererklärung für Rentner: Wann können im Alter Steuern anfallen?

  1. Oden

    Gut zu wissen, dass das Gesetz besagt, dass Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen nun einer nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Meine Oma hat mir geraten mich an eine Steuerkanzlei zu wenden. Die kriegen ja alle gesetzlichen Neuerungen mit und können mir da sicherlich helfen.

  2. willi

    Das Geburtsjahr 1950 muß einheitlich 4 Monate länger arbeiten bis zur Rente egal ob er im Januar oder Dezember geboren ist.
    Bei der Besteuerung der Rente ist aber der Geburtsmonat maßgeblich. Wer im Januar bis Juli 1950 geboren ist muß 70% seiner Rente versteuern weil er ab 2015 seine Rente bekommt und wer von August bis Dez. 1950 geboren ist muß 72% seiner Rente versteuern, weil er erst ab 2016 seine Rente bekommt.
    Ist das so richtig und warum diese Benachteiligung?
    Es könnte ja auch heissen alle 1950 Geborenen müssen 70% ihrer Rente versteuern, aber 4 Monate länger arbeiten bevor sie die Rente bekommen.
    mfg

  3. Luise

    Meine Eltern sind seit kurzem Rentner und wir haben uns nun gefragt, ob sie weiterhin eine Steuererklärung abgeben müssen. Vielen Dank für die einfach verständliche Zusammenfassung und vor allem den hilfreichen Rentensteuer-Rechner. Meine Eltern werden sich von einem Steuerberater genauer beraten lassen.

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