Muss ein Nebenjob in der Steuererklärung angegeben werden?

Muss ein Nebenjob auf einer Steuererklärung angegeben werden?
Muss ein Nebenjob auf einer Steuererklärung angegeben werden?

Möchte sich ein Arbeitnehmer neben dem Hauptberuf noch etwas dazu verdienen, hat er verschiedene Optionen. Wichtig ist, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, welche Variante lohnenswerter ist, denn die Zweit- und Nebenjobs werden verschiedentlich besteuert.

Grundsätzlich sollte zwischen drei verschiedenen Begrifflichkeiten unterschieden werden:

  • Minijob: monatlicher Verdienst bis 520 Euro (vor Oktober 2022 noch 450 Euro)
  • Midijob: monatlicher Verdienst bis 1.600 Euro (vor Oktober 2022 noch 1.300 Euro)
  • Nebentätigkeit: variabel

Ein Minijob muss nicht auf einer Steuererklärung angegeben werden.

Auf einen 520-Euro-Job fällt keine Steuer an. Sozialabgaben führt der Arbeitgeber bei einer geringfügigen Beschäftigung pauschal ab. Dies sieht bei einem Midijob und einer Nebentätigkeit anders aus. Daher stellt sich auch die Frage, ob auf einer Steuererklärung eine Nebentätigkeit bzw. ein Midijob anzugeben ist.

FAQ: Steuererklärung bei einem Nebenjob

Müssen Sie bei einem Minijob eine Steuererklärung machen?

Gehen Sie einem Minijob nach, sind Sie in aller Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen.

Müssen Sie bei einem Midijob eine Steuererklärung machen?

In diesem Fall kann es vorkommen, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Hier mehr dazu.

Was kann ich bei der Steuererklärung absetzen?

Sie können bei einer Steuererklärung zum Beispiel Fahrtkosten absetzen. In welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, verrät Ihnen unser Rechner.

Wie viel können Sie von der Steuer absetzen? Jetzt berechnen!

Wie wird ein Nebenjob steuerlich behandelt?

Wer einen Nebenjob ausübt und über 520 Euro verdient, findet sich mit seinem Einkommen in Steuerklasse VI wieder. In dieser können kaum Steuerfreibeträge geltend gemacht werden, weswegen sehr hohe Steuern anfallen. Aus diesem Grund sollte im Vorfeld unbedingt berechnet werden, ob sich ein Nebenjob rechnerisch überhaupt lohnt. Unter Umständen ist eine so hohe Steuer fällig, dass ein Minijob sinnvoller ist und die Einkünfte schlussendlich vergleichbar sind.

Üben Arbeitnehmer einen Midijob hauptberuflich aus, wird  dieser in Steuerklasse I bis V eingruppiert. Dann ist nur Lohnsteuer zu zahlen, wenn Sie sich in Steuerklasse V wiederfinden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn Ihr Ehegatte in Steuerklasse III geführt wird. In Lohnsteuerklasse I bis IV fällt dagegen keine Lohnsteuer an.

Generell lässt sich erst einmal sagen: Es kann sich unter Umständen lohnen, einen Midi- bzw. Nebenjob in der Steuererklärung anzugeben. Dies ist gerade dann der Fall, wenn Sie unter dem Jahr zu viele Steuern gezahlt haben.

Wie muss eine Nebentätigkeit auf der Steuererklärung angegeben werden?

Eine Steuererklärung für die Nebentätigkeit ist in Steuerklasse VI ein Muss.
Eine Steuererklärung für die Nebentätigkeit ist in Steuerklasse VI ein Muss.

Auf der Steuererklärung ist der Nebenverdienst immer dann einzutragen, wenn Sie über 1.600 Euro verdienen. Denn dann ist auf das Einkommen eine Steuer zu zahlen.

Es besteht gar eine Pflicht die Einkommensteuererklärung einzureichen, wenn die Tätigkeit in Steuerklasse VI geführt wird.

In der Praxis werden dann die beiden Verdienste zum Ende des Jahres addiert und daraus der steuerliche Prozentsatz ermittelt, der dann auf beide Jobs angewendet wird.

Ist bei einem Nebenjob eine Steuererklärung ein Muss? Sofern der Nebenjob in Steuerklasse VI geführt wird, muss der Zweitjob in der Steuererklärung angegeben und diese beim Finanzamt eingereicht werden.

Welche Anlage muss bei einer Steuererklärung für einen Nebenjob ausgefüllt werden?

Beschäftige geben den Nebenjob auf der Steuererklärung in Anlage N an. Zusätzlich ist auch der Arbeitslohn der Hauptbeschäftigung hier einzutragen.

Wer die abzuführenden Steuern senken und so eventuell eine Rückzahlung erhalten möchte, sollte darüber hinaus auch die Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen neben den Fortbildungskosten auch berufliche Reisekosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel, das häusliche Arbeitszimmer, die Fahrtkosten zur Arbeit und Mitgliedsbeiträge für berufliche Verbände oder Gewerkschaften.

Neben dem Mantelbogen ist bei einem Nebenverdienst für die Steuererklärung auch die Anlage N auszufüllen. Hier sind der Arbeitslohn der beiden Jobs und eventuelle Werbungskosten einzutragen. Veranlagt das Finanzamt ein Ehepaar zusammen, ist die Anlage N für jeden Einzelnen auszufüllen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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2 Gedanken zu „Muss ein Nebenjob in der Steuererklärung angegeben werden?

  1. Linda

    Gibt es die Möglichkeit auch für mein Minijob (450 Eurobasis) Fahrtkosten, erstattet zu bekommen, da ich ja da auch 5 Tage arbeite? Wenn ja wie muss ich das eintragen?

  2. RO

    Bei meiner Haupttätigkeit bin ich in der Buchhaltung unter anderem für die Zuarbeit der Steuererklärung für Unternehmen zuständig. Dadurch weiß ich auch, dass alle Beschäftigungen in die Steuererklärung reinmüssen. Gut zu wissen, dass aber auf einen 450-Euro-Job keine Steuer anfällt.

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