Steuererklärung für Selbstständige: Wer sich kümmert, spart Bares!

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Eine Steuererklärung ist bei selbstständiger Arbeit Pflicht.
Eine Steuererklärung ist bei selbstständiger Arbeit Pflicht.

Die Einkommensteuererklärung stellt einen Arbeitnehmer unter Umständen schon vor große Herausforderungen. Deshalb verzichtet der ein oder andere auch darauf, eine Steuererklärung rückwirkend abzugeben.

Selbstständige und Freiberufler müssen hingegen in den sauren Apfel beißen und jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben – das ist Pflicht.

Es gilt der gleiche Stichtag wie bei pflichtveranlagten Arbeitnehmern, nämlich der 31. Juli des Folgejahres. Bis dahin muss die Steuer beim Finanzamt liegen. Im Gegensatz zum Arbeitnehmer, muss der Selbstständige seine Einkommensteuererklärung online ausfüllen. Der Arbeitnehmer kann dies auch noch auf Papier erledigen.

Hat ein Selbstständiger seine Aus- und Einnahmen und seine Steuern im Blick, kann er seine Steuerlast erheblich senken. Wir erklären in diesem Ratgeber, was alles von den Steuern absetzbar ist und was bei einer Selbstständigkeit in Sachen Steuererklärung alles zu beachten ist.

FAQ: Steuererklärung für Selbstständige

Müssen Selbstständige eine Steuererklärung machen?

Ja. Erzielen Sie Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit, die nicht versteuert werden, müssen Sie eine Steuererklärung machen.

In welcher Höhe können Sie außerordentliche Belastungen absetzen?

Unser Rechner hilft Ihnen zu ermitteln, in welcher Höhe Sie außerordentliche Belastungen absetzen können.

Was passiert, wenn Sie keine Steuererklärung abgeben?

Geben Sie keine Steuererklärung ab, machen Sie sich ggf. wegen einer Steuerhinterziehung strafbar.

Wie viel können Sie von der Steuer absetzen? Jetzt berechnen!

Wer gilt steuerlich als Selbstständig?

Steuerlich gesehen ist eine selbstständige und eine freiberufliche Tätigkeit das gleiche. Wer im Gesundheitsbereich oder im Bereich der Juristerei selbstständig tätig ist, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Gleiches gilt für Architekten, Journalisten, Berater und Prüfer sowie Dolmetscher, die nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeiten.

Wer das Glück hat und die Lottozahlen knackt, muss den Gewinn ebenfalls als selbstständige Arbeit angeben. Auch ein Aufsichtsratmitglied gilt steuerlich als selbstständig. Diese Berufsgruppen können verschiedenste Ausgaben absetzen und so die Steuern mindern.

Steuererklärung für Selbstständige: Was kann abgesetzt werden?

Ist jemand selbstständig, muss die Steuererklärung die Einnahme und die Betriebsausgaben enthalten.
Ist jemand selbstständig, muss die Steuererklärung die Einnahme und die Betriebsausgaben enthalten.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Freiberufliche und Selbstständige keinen Arbeitgeber, der für sie monatlich die Steuer einbehält. Deswegen müssen diese Berufsgruppen die Einkommensteuer im Voraus zahlen. Wie viel Steuer zu zahlen ist, hängt von den Verhältnissen des Vorjahres ab.

Bewirtungskosten

Geschäftsessen können bis zu 70 Prozent abgesetzt werden. Das Finanzamt verlangt dafür allerdings einen plausiblen, schriftlichen Nachweis, wann, mit wem, wo und mit welchem Anlass das Essen stattfand. Üblicherweise wird hierzu ein Bewirtungsbeleg genutzt.

Fahrtkosten

Wer das Auto über 50 Prozent betrieblich nutzt, muss einen Prozent des Listenpreises pro Monat versteuern oder ein Fahrtenbuch führen. Wird der Pkw über 90 Prozent geschäftlich genutzt, dann sind alle Kosten und Aufwendungen als Werbungskosten von den Steuern absetzbar.

Weiterbildung

Wer sich weiterbildet, profitiert davon auch aus steuerlicher Sicht. Die Ausgaben, wie Anreise, Kursgebühren etc. können auf der Steuererklärung eines Selbstständigen angegeben werden.

Spenden und Beiträge

Versicherungsbeiträge, Spenden, Kosten für eine Kinderbetreuung und Unterhalt können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für Selbstständige angegeben werden und damit von den Steuern abgesetzt werden.

Wer seinen Kunden oder Mitarbeitern zu Weihnachten oder auch unterm Jahr eine Freude macht, kann einen Teil dieser Kosten als Betriebskosten angeben.

Internet und Telefonkosten, Häusliches Arbeitszimmer

Bei der Steuererklärung für Freiberufler können die Internet- und Telefonkosten gelistet werden, allerdings ist hierfür eine strikte Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung Pflicht. Arbeitet ein Selbstständiger vollständig von zu Hause, ist das Arbeitszimmer in Gänze anrechenbar. Ansonsten sind bis zu 1250 Euro absetzbar.

Kosten für bewegliche Wirtschaftsgüter

Die Steuererklärung für Selbstständige muss Anlage S und eventuell Anlage EÜR enthalten.
Die Steuererklärung für Selbstständige muss Anlage S und eventuell Anlage EÜR enthalten.

Anschaffung mit einem Wert bis zu 410 Euro netto können vollständig als Betriebsausgaben abgezogen werden. Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro und 1000 Euro lassen sich je nach Nutzungsdauer über mehrere Jahre abschreiben.

Wie viele Jahre dies möglich ist, ergibt sich aus der amtlichen Liste „Absetzung für Abnutzung“ (AfA). So kann ein Fernseher über sieben Jahre abgeschrieben werden, ein Auto über sechs Jahre, ein Tresor 23 Jahre.

Durch eine jährliche Abschreibung wird der Wertverlust des Gegenstandes berücksichtigt und das Betriebsvermögen entsprechend angepasst.

Diese Anlagen sind der Steuererklärung bei Selbstständigkeit beizulegen

Die Steuererklärung ist für Selbstständige Pflicht und Jahr für Jahr beim Finanzamt einzureichen. Welche Anlagen der Erklärung der Steuer beizulegen sind, hängt von den Betriebseinnahmen ab. Der Mantelbogen und Anlage S sind allerdings immer auszufüllen.

Mantelbogen und Anlage S

Wie bei jeder Einkommensteuererklärung ist auch in diesem Fall ein Mantelbogen Pflicht. Zusätzlich muss die Anlage S befüllt werden. Hier werden die Gewinne, die Betriebsausgaben und –einnahmen aufgelistet. Veräußerungsgewinne sind gesondert anzugeben.

Die entsprechenden Freibeträge werden durch die Anlage S beantragt. Auch Schuldzinsen, und Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung finden hier Berücksichtigung.

Einnahmeüberschussrechnung „EÜR“

Wer Betriebseinnahmen in der Höhe von 17.500 Euro oder mehr generiert, muss darüber hinaus die Einnahmeüberschussrechnung „EÜR“ mit der Steuererklärung für Selbstständige beim Finanzamt einreichen.

Hier sind die steuerpflichtigen Einnahmen aufzuführen und eine Einnahme-Überschuss-Rechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung durchzuführen. Es können allerdings alle steuermindernden Ausgaben bereits verrechnet werden.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

5 Gedanken zu „Steuererklärung für Selbstständige: Wer sich kümmert, spart Bares!

  1. Lisa

    Ich bin selbstständig und muss bald wieder meine jährlich eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das ist immer sehr kompliziert. Gut zu wissen, dass ich mein Arbeitszimmer und meine Internet Kosten für das Büro absetzten kann. Ich werde mich für die Zukunft, jedoch nach einem Steuerberater umgucken, der mir bei der Steuererklärung hilft.

  2. Petkanin

    Hallo,
    sind die Betriebseinnahmen oder nur der Gewinn als Selbständig/ Gewerbe bei der “ Gesamtbetrag der Einkünfte“ anzugeben ?
    Danke !

  3. Nurcan

    Hallo
    Bin seid August 2020 als Einzelunternehmer im Onlineshopping tätig
    Kleingewerbe muss Ich die Steuererklärung machen und wie an wem muss ich mich wenden
    Danke

  4. Oscar

    Seit zwei Monaten arbeite ich selbständig. Hab auch ein eigenes Arbeitszimmer. Ich kann also die Kosten von Steuer absetzen? Das wäre echt super.

  5. T.

    ich habe als selbständiger einen Gewinn von 100.000 Euro

    Diese 100.000 Euro werden bei der EInkommenssteuer als Einkommen gewertet

    Ich muß von diesem 100.000 aber wiederum meinen gesamten EInkauf finanzieren und meinen Lebensunterhalt.

    Warum wird der ganze Gewinn besteuert und nicht nur ein fiktives EInkommen.

    mit den besten Grüßen
    Herr T.

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