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FAQ: Rechtsgebiete in Deutschland
Das Rechtssystem in Deutschland unterscheidet abhängig von der Zuständigkeit eigentlich nur zwei große Rechtsgebiete: Zivilrecht und Öffentliches Recht. Darüber hinaus wird mitunter auch das Strafrecht als eigenständiger Rechtsbereich angesehen.
Als Rechtsgebiet wird üblicherweise ein Teilbereich des Rechts bezeichnet, der auf einer bestimmten Rechtsquelle fußt oder einen Aspekt der Lebenswirklichkeit behandelt. Da es allerdings keine Vorgaben gibt, wann ein eigenständiges Rechtsgebiet vorliegt, können die Unterteilungen variieren. Auf anwalt.org informieren wir Sie über zahlreiche Rechtsgebiete, eine Übersicht dieser finden Sie hier.
Grundsätzlich kann sich ein Rechtsanwalt auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisieren. Eine Begrenzung gilt lediglich für Fachanwälte bzw. den Erwerb von Fachanwaltstiteln. So kann der Titel gemäß § 43c Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden.
Übersicht der Rechtsgebiete auf anwalt.org
Was ist ein Rechtsgebiet?
Rechtsgebiete beschreiben in der Rechtswissenschaft einen Fachbereich des Rechts. Dieser kann auf einer bestimmten Rechtsquelle basieren oder thematisch begründet sein. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass sich Rechtsgebiete nicht strikt voneinander trennen lassen und es praktisch immer zu Überschneidungen kommt.
Die Unterteilung in verschiedene Rechtsbereiche dient daher mitunter vor allem als Orientierungshilfe. So können potenzielle Mandanten besser einschätzen, welcher Jurist für ihr Anliegen geeignet ist. Darüber hinaus bieten Rechtsgebiete den Anwälten auch die Möglichkeit, sich auf bestimmte Aspekte des Rechtssystems zu spezialisieren.
Dabei wird in Deutschland üblicherweise zwischen zwei bzw. drei großen Rechtsgebieten unterschieden. Abhängig von der Zuständigkeit lässt sich zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht differenzieren. Darüber hinaus werden die eigenständigen Rechtsgebiete um das Strafrecht erweitert. Wodurch sich die verschiedenen Teilbereiche des Rechts auszeichnen, beleuchten wir nachfolgend im Detail.
Zivilrecht: Angelegenheiten unter Bürgern
Rechtsbeziehungen, die einzelne Bürger untereinander betreffen, werden durch das Zivilrecht – auch als Privatrecht oder Bürgerliches Recht bezeichnet – geregelt. Es handelt sich dabei also um Angelegenheiten zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten. Als gesetzliche Grundlage gilt dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches Regelungen für den bürgerlichen Alltag enthält.
Der Gesetzestext ist dabei sehr breit aufgestellt und umfassen unter anderem Vorschriften zum Kauf von Waren, zur Schenkung, zu Eheschließung und Scheidung, zu Unterhaltsansprüchen sowie zum Testament. Aufgrund dieser doch sehr unterschiedlichen Thematiken, lassen sich zahlreiche „kleinere“ Rechtsgebiete dem Privatrecht zuordnen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl:
- Arbeitsrecht
- Eherecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Handelsrecht
- Patentrecht
- Schuldrecht
- Urheberrecht
Fallen juristische Auseinandersetzungen unter das Bürgerliche Recht, liegt die Zuständigkeit bei den Zivilgerichten. Dabei kann es sich je nach Instanz um Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte oder den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe handeln.
Öffentliches Recht: Angelegenheiten zwischen Staat und Bürgern
Beim Öffentlichen Recht stehen sich Privatpersonen und der Staat, Land oder Gemeinde bzw. dessen Institutionen gegenüber. Darüber hinaus kann es sich aber auch um rechtliche Angelegenheiten zwischen den Verwaltungsträgern handeln.
Rechtsgebiete die unter diese Kategorie fallen sind unter anderem:
- Baurecht
- Kommunalrecht
- Polizeirecht
- Prozessrecht
- Staatsrecht
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Völkerrecht
Strafrecht: strafbare Angelegenheiten
Das Strafrecht gehört eigentlich ebenfalls zum Öffentlichen Recht, da die Strafverfolgung in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft und somit einer staatlichen Institution erfolgt. Ungeachtet dessen führen zahlreiche Juristen drei grundlegende Rechtsgebiete auf und räumen dem Strafrecht eine besondere Stellung ein. Dies ist mitunter der Tatsache geschuldet, dass die Regelungen das friedliche Zusammenleben der Bürger gewährleisten sollen, da Verstöße Strafen nach sich ziehen.
Das Strafrecht umfasst dabei alle Rechtsnormen, welche die Sanktionierung von Straftaten ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage bildet dabei vor allem das Strafgesetzbuch (StGB), wobei auch zahlreiche andere Gesetzestexte entsprechende Strafvorschriften enthalten.
Wer eine Straftat begeht, muss sich dafür vor einem Strafgericht verantworten. Handelt es sich bei dem Tatvorwurf um ein Verbrechen, sieht der Gesetzgeber bei einer Verurteilung also mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor, besteht vor Gericht ein Anwaltszwang. Wird Ihnen hingegen ein Vergehen vorgeworfen, können Sie sich vor Gericht selbst verteidigen. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, sich einen Anwalt zu suchen, der sich auf die entsprechenden Rechtsgebiete spezialisiert hat.
Spezialisierung auf Rechtsgebiete und Teilbereiche
Laut Bundesrechtsanwaltskammer waren am 1. Januar 2021 in Deutschland mehr als 165.000 Anwälte zugelassen. Um dennoch erfolgreich Mandanten zu gewinnen und eine erfolgreiche Kanzlei zu führen, ist es daher notwendig, sich von der Masse abzuheben. Eine Möglichkeit kann die Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete sein.
So ist etwa für 24 verschiedene Rechtsgebiete der Erwerb eines Fachanwaltstitel möglich. Die Anwälte müssen dabei sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Erfahrungen nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden.
Alternativ dazu lässt sich mit besonderen Qualifikationen auch durch die Nennung sogenannter Teilbereiche werben. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) unterscheidet dabei gemäß § 7 zwischen qualifizierende und nicht qualifizierende Zusätze. Nicht qualifizierende Zusätze wären etwa die Bezeichnung als Familienrechtsanwalt oder Verkehrsrechtsanwalt. In diesem Fall muss der Anwalt für die jeweiligen Rechtsgebiete entsprechende Kenntnisse nachweisen. Unter die qualifizierenden Zusätze fallen Bezeichnungen wie „Fachgebiet“, „Interessenschwerpunkt“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt“. Wer mit diesen werben möchte, muss über die entsprechenden theoretischen Kenntnisse verfügen und in erheblichem Umfang auf den Gebieten tätig gewesen sein.
Wichtig! Die Zusätze für die Nennung der Teilbereiche müssen so gewählt werden, dass keine Verwechslungsgefahr mit Fachanwälten der jeweiligen Rechtsgebiete besteht.