Versicherungsrecht – die soziale Schutzhülle im Schadensfall

Das Versicherungsrecht stellt sicher, dass in Deutschland die Bürger zu einem Großteil entweder durch die gesetzliche oder die private Krankenversicherung abgesichert sind
Das Versicherungsrecht stellt sicher, dass in Deutschland die Bürger zu einem Großteil entweder durch die gesetzliche oder die private Krankenversicherung abgesichert sind

In Deutschland existieren 124 gesetzliche Krankenkassen, in denen der Großteil der Deutschen versichert ist – nämlich fast 71 Millionen Bürger. Das bedeutet, dass knapp 86 Prozent der Menschen in Deutschland gesetzlich versichert sind, so der Stand im Mai 2015 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).

Somit ist der Rest der Deutschen entweder in einer privaten Krankenversicherung oder tatsächlich gar nicht versichert, weil er sich die Kosten dafür nicht leisten kann. Zwar besteht in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht, doch nicht jeder kann sich das leisten.

Welche Aufgaben dabei das Versicherungsrecht spielt und welche Rechtsgebiete und Gesetze dem Versicherungsrecht angehören, haben wir für Sie in diesem Ratgeber recherchiert. Er wird Ihnen erklären, was alles durch das Versicherungsrecht geregelt wird.

Spezielle Ratgeber zum Thema Versicherungsrecht finden Sie hier:

FAQ: Versicherungsrecht

Was regelt das Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht umfasst zum einen die Regelungen zur Sozialversicherung und zum anderen das Privatversicherungsrecht. Eine ausführliche Erläuterung bieten wir Ihnen in diesem Abschnitt.

Was ist ein (privatrechtliches) Versicherungsverhältnis?

Ein privatrechtliches Versicherungsgeschäft zeichnet sich dadurch aus, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer bestimmte Leistungen für den Fall verspricht, dass ein ungewisses Ereignis eintritt. Im Gegenzug zahlt der Versicherungsnehmer ein Entgelt. Ein typisches Ereignis ist z. B. der vom Versicherten verursachte Schaden eines Dritten bei einem Verkehrsunfall. Hier gehen wir genauer auf die Haftpflichtversicherung ein.

Kann ich einen Versicherungsvertrag widerrufen?

Das hängt vom jeweiligen Vertragstyp ab. Wenn das Versicherungsrecht oder ein anderes Gesetz ein solches Widerrufsrecht vorsieht, kann ein Widerruf möglich sein. Schauen Sie in Ihrem Vertrag nach, ob Sie diesen widerrufen dürfen.

Was ist Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht teilt sich in zwei Versicherungsstränge: zum einen in das Privatversicherungsrecht und zum anderen in das Sozialversicherungsrecht. Ersteres wird auch Individualversicherungsrecht genannt und ist dem Zivilrecht angehörig, da es Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern regelt.

Beim Sozialversicherungsrecht handelt es sich um ein dem Öffentlichen Recht sowie dem Sozialrecht angehörendes Rechtsfeld. Hier entsteht ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherungsträger, wie eben die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.

Das bedeutet, das Versicherungsrecht regelt im Grunde die rechtliche Beziehung zwischen den privaten Versicherungsunternehmen und den gesetzlichen. Doch da das Sozialversicherungsrecht zum größeren Teil dem Sozialrecht unterliegt, ist das Versicherungsrecht hauptsächlich für die Privatversicherung zuständig. Trotzdem soll das Sozialversicherungsrecht in diesem Ratgeber auch aufgegriffen werden, um den direkten Vergleich dieser beiden Versicherungsverhältnisse zu darzulegen.

Es existiert eine Unmenge an Versicherungsarten, bei denen man beinahe schon die Übersicht verliert, so gibt es u. a.:

  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmer
Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmer

Mit einer Versicherung soll ein Ausgleich zwischen der Risikogemeinschaft und der Absicherung gegen Schäden erreicht werden. Deutschlandweit herrscht eine Versicherungspflicht. Das heißt für die Sozialversicherung, dass besonders Arbeiter und Angestellte sowie einige andere Gruppen (z. B. Selbstständige, Arbeitslose) kraft gesetzlichen Zwangs einem bestimmten Versicherungszweig angehören. Im Individualversicherungsrecht beschreibt die Versicherungspflicht die Verpflichtung, einen Versicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wie beispielsweise eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Diverse Versicherungsmakler sind im Laufe der Zeit zu Vermittlern zwischen dem Versicherungsunternehmer bzw. der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherer geworden. Versicherungsmakler gehören zu den Kaufleuten, sind dabei aber nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden, sondern arbeiten im Interesse des Versicherungsnehmers.

Der Versicherungsmakler ist aber nicht mit dem Versicherungsvertreter zu verwechseln, welcher für eine Versicherungsgesellschaft tätig ist und bestehende Kundebeziehungen aufrecht erhält sowie neue aufbaut. Der Versicherungsmakler hingegen sucht für einen Versicherungsnehmer den günstigsten Vertrag heraus und verwaltet, betreut und aktualisiert dabei das Versicherungsverhältnis.

Bei Rechtsproblematiken im Versicherungsrecht können sich Betroffene an Rechtsanwälte wenden, die als Fachanwalt für Versicherungsrecht hilfreich zur Seite stehen und sie in ihrem individuellen Fall beraten und betreuen.

Gesetze und Rechtsverordnungen, die für das Versicherungsrecht von Relevanz sind

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht, diese wird durch Gesetzmäßigkeiten geregelt. Alle wichtigen Gesetze im Versicherungsrecht werden in den folgenden Abschnitten zum besseren Verständnis erläutert.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt deutschlandweit in der Privatversicherung alle Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern innerhalb des Versicherungsvertrages. 2008 wurde das VVG umfassend reformiert.

Mit dem Versicherungsvertragsgesetz wird das Versicherungsvertragsrecht reglementiert. Dieses enthält vordergründig schuldrechtliche Vorschriften, mit welchen die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsunternehmen (dem Versicherer) und dem Versicherungsnehmer (dem Versicherten) geklärt wird.

Denn eines der auffälligsten Kennzeichen zur Unterscheidung des Sozialversicherungsrechts und des Privatversicherungsrechts ist jenes, dass bei letzterem das Versicherungsverhältnis nicht kraft Gesetzes zustande kommt, sondern durch einen Vertrag, deren Inhalt als Versicherungspolice bekannt ist. Die Versicherungspolice erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Eines der wichtigsten Gesetze im Versicherungsrecht ist das Versicherungsvertragsgesetz
Eines der wichtigsten Gesetze im Versicherungsrecht ist das Versicherungsvertragsgesetz

Bestandteile der Versicherungspolice (die auch Grundlage der Reformierung 2008 waren) sind u. a.:

  • Widerruf: der Versicherte kann seinen Vertrag widerrufen und das, ohne Angabe von Gründen
  • Informationspflicht: Verpflichtung vom Versicherungsunternehmen, den potenziellen Versicherten im Vorfeld umfassend zu beraten; ansonsten hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Schadensersatz
  • Anzeigepflicht: der Versicherte muss nur dazu Angaben machen, wozu er durch das Versicherungsunternehmen in Textform aufgefordert bzw. gefragt wurde
  • Offenlegungspflicht: sämtliche Vertragsbestimmungen müssen dem Versicherten vor Vertragsabschluss offengelegt werden
  • Klagefrist: es gibt keine Klagefrist (vor 2008 hatte der Versicherte nur sechs Monate dazu Zeit)
  • Fahrlässigkeit (Abschaffung des „Alles-oder-nichts-Prinzip“): der komplette Ausschluss von Versicherungsleistungen bei fahrlässiger Handlung entfällt; eine Leistungskürzung bei Fahrlässigkeit wird quotenabhängig je nach Schwere der Tat gehandhabt (die komplette Leistungsverweigerung ist allein bei vorsätzlichen Taten möglich)
  • Lebensversicherung: der Versicherer hat dem Kunden anhand einer pauschalen Modellrechnung aufzuzeigen, welche Auszahlungen unter genormten Voraussetzungen möglich wären; der Rückkaufswert ist zudem für die gesamte Vertragslaufzeit zu garantieren und bei Bestimmung vom Rückkaufswert sind die einkalkulierten Abschlusskosten der Lebensversicherung für die ersten fünf Jahre besonders zu berücksichtigen
  • Vertragslaufzeit: ist individuell je Versicherungsvertrag festzuhalten

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Eine Krankenversicherung beschreibt im Allgemeinen die kollektive Abdeckung von Risiken, die in Verbindung mit Erkrankungen, der Vorsorge oder auch durch Schwangerschaften hervorgerufen werden können. Organisiert ist dies in Form der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).

Personen, deren jährliches Arbeitsentgelt die Grenze von 5.775 Euro monatlich nicht übersteigt, sind versicherungspflichtig, dazu gehören:

  • Arbeiter und Angestellte
  • Auszubildende
  • Personen, die Arbeitslosengeld oder Unterhalt beziehen
  • Landwirte
  • Künstler
  • Publizisten
  • Teilnehmer von berufsfördernden Maßnahmen
  • Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters sowie mit Erreichen des 26. Lebensjahres
  • Behinderte in anerkannten Werkstätten
  • Praktikanten
  • Personen, die den Anspruch auf eine gesetzliche Rente erfüllen

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet die Möglichkeit zur Mitversicherung von Familienangehörigen. So können zum Beispiel Ehegatten oder Kinder, wie Stief-, Enkel- oder Pflegekinder in der GKV kostenlos mitversichert sein und das, ohne dass sie selbst Mitglied sind. Diese Chance besteht aber nur, wenn die betroffene Person vom Mitglied der GKV unterhalten wird und sie ein Gesamteinkommen von 360 Euro oder im Falle einer geringfügigen Beschäftigung von 450 Euro nicht übersteigt.

Kinder sind grundsätzlich über ihre Eltern familienversichert:

  • Bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Bis sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie noch nicht erwerbstätig sind
  • Bis sie das 25.  Lebensjahr vollendet haben, wenn sie sich in einer schulischen, universitären oder beruflichen Ausbildung befinden
Ein Versicherungsmakler sucht für die Versicherungsnehmer die günstigste Versicherung heraus
Ein Versicherungsmakler sucht für die Versicherungsnehmer die günstigste Versicherung heraus

Seit 2002 gilt ein einheitliches Kassenwahlrecht. Versicherte bekamen dadurch die Möglichkeit einer erleichterten Kündigung der Mitgliedschaft, die bis zum übernächsten Kalendermonat zulässig ist. Das heißt, dass nun zum Beispiel bei Beitragserhöhungen eine Kündigung schneller durchgesetzt werden kann.

Die Berechnung der Beiträge erfolgt anhand des Einkommens des Versicherungsnehmers. Bei Pflichtversicherten handelt es sich beim Einkommen im Regelfall um das Arbeitsentgelt, dabei sind allerdings auch Mindesteinnahmen zu beachten.

Seit 2015 liegt der monatliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse bei 14,6 Prozent. Dabei liegt der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent. Da stets je die Hälfte der Beiträge zum einen der Arbeitgeber und zum anderen der Arbeitnehmer zu tragen haben. Es besteht allerdings die Möglichkeit durch Wahltarife für bestimmte Leistungen den Beitragssatz zu erhöhen und somit diese über die Pflichtleistungen hinaus zu ergänzen.

Mehrbelastungen hat der Versicherte zutragen, wenn er zum Beispiel einen Krankenhausaufenthalt hat, für den pro Tag zehn Euro anfallen (begrenzt auf 28 Tage im Jahr). Auch bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Verbandsmitteln hat der Betroffene eine Zuzahlung zu erbringen. Dabei handelt es sich in der Regel um zehn Prozent des Kaufpreises, mindestens sind es jedoch fünf Euro und maximal 10 Euro.

Keine Krankenversicherungsbeiträge muss der Versicherte, in Zeiten zahlen, in denen er Krankengeld oder Mutterschaftsgeld erhält.

Gesetzlich geregelt und festgeschrieben sind die Leistungen der GKV, auf die alle Versicherten Anspruch haben. Völlig unabhängig sind davon die Beitragshöhe und auch der Beginn der Versicherung. Mitunter sind in einzelnen Krankenversicherungen auch Mehrleistungen wie Kuren darin enthalten.

In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass die Ärzte, Apotheken oder Krankenhäuser direkt mit der Kasse abrechnen, da sie vertragliche Vereinbarungen miteinander haben. Mit der Krankenversichertenkarte kann jedes Mitglied sofort entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen.

Erlöscht die Leistungspflicht einer GKV, zum Beispiel wegen Kündigung der Mitgliedschaft oder Ableben des Mitglieds, so wirkt die Leistungspflicht noch einen Monat nach, wenn u. a. noch ein Familienangehöriger mitversichert war oder keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung im Versicherungsrecht. Die gesetzliche Grundlage zur gesetzlichen Unfallversicherung findet sich im siebente Sozialgesetzbuch (SGB VII). Diese Versicherung hat zum einen die Aufgabe, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Gefahren für die Gesundheit zu verhindern. Zum anderen soll die Unfallversicherung Rehabilitation leisten, also die Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Versicherungsnehmers nach einer Schädigung wieder herstellen und dabei sowohl ihn als auch eventuell seine Hinterbliebenen finanziell unterstützen bzw. entschädigen. Finanziert wird die Unfallversicherung durch Arbeitgeberbeiträge in Form eines Umlageverfahrens.

Bei einem Unfall greift im Versicherungsrecht die Unfallversicherung
Bei einem Unfall greift im Versicherungsrecht die Unfallversicherung

Folgende Institutionen sind neben anderen Träger der Unfallversicherung:

  • Gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und See-Berufsgenossenschaft
  • Unfallkasse von Post und Telekom
  • Bund
  • Unfallkassen der Länder
  • Unfallkassen der Gemeinden
  • Eisenbahn-Unfallkasse

Wer ist versichert? Das sind nach §2 SGB VII zunächst alle Beschäftigten laut ihres Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses, dazu alle landwirtschaftlichen Unternehmer sowie Studenten, Kinder in Kindergären und Schüler.

Wann werden Leistungen gewährt? Ein Leistungsanspruch besteht, sobald etwa durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit dem Versicherten ein Schaden entsteht. Arten von Leistungen sind etwa:

  • Heilbehandlungen
  • Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Berufsfördernde Rehabilitationsleistungen (zur Wiederherstellung der zum Beruf auszuübenden notwendigen Fähigkeiten)
  • soziale Rehabilitationsleistungen (bspw. Kfz-Hilfe, Beratung und Betreuung, Wohnungshilfe, Reisekosten)
  • ergänzende Rehabilitationsleistungen
  • Leistungen bei einer Pflegebedürftigkeit
  • Geldleistungen

Pflegegeld ist bei Hilflosigkeit des Verletzten zu zahlen und ebenso ist eine Pflegekraft zu stellen oder eine Heimpflege zu gewähren. Krankengeld steht ihm in der Regel zu, wenn er wegen der Erkrankung arbeitsunfähig ist oder wegen einer Heilbehandlung nicht ganztägig zur Arbeit kommen kann.

Was ist ein Wegeunfall? Passiert dem Arbeitnehmer ein Unfall auf dem zur oder von der Arbeit nach Hause, dann bezeichnet man dies allgemeinhin als Wegeunfall. Für solch einen Wegeunfall hat die gesetzliche Unfallversicherung einzustehen. Es kommt nicht selten zu Streitigkeiten, wenn der Verunglückte von seiner Route abgewichen ist. Hier kann es sinnvoll sein, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, da es für einen Wegeunfall diverse Rahmenbedingungen gibt. So ist eine Unterbrechung der Route für private Zwecke durchaus gestattet, wenn diese nur drei Minuten andauert.

Die Rente ist wohl die wichtigste und geläufigste Form der Entschädigungsleistung, sie ist auch als Verletztenrente bekannt. Dabei werden im Jahr zwei Drittel des Arbeitsentgelts gezahlt, sofern der Betroffene seine Erwerbsfähigkeit verlor. Dieser Fall wird dann als Vollrente bezeichnet. Die Vollrente kann aber auch reduziert werden je nach Grad der Erwerbsminderung und wird dann Teilrente genannt.

Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit? In solche einem Fall haben auch die Hinterbliebenen Ansprüche durch die gesetzliche Unfallversicherung:

  • Sterbegeld
  • Erstattung von Überführungskosten
  • Beihilfe und Waisenrente (letztere beträgt 20 % des Jahresarbeitsentgelts, 30 % bei Vollwaisen und wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und bei Schul- bzw. Berufsschulausbildung oder Studium bis zum vollendeten 27. Lebensjahres gezahlt)
  • Hinterbliebenenrente/Witwenrente/Witwerrente (beträgt 30 % des Jahresarbeitsentgelts; 40 % bei zurückgelassenen Ehegatten, die mindestens 45 Jahre alt sind)

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und verpflichtet zum Einzahlen in die Rentenkasse
Die Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und verpflichtet zum Einzahlen in die Rentenkasse

Die Rentenversicherung ist ein Teil des deutschen Systems der Sozialversicherung im Versicherungsrecht. Sie finanziert sich größtenteils über den sogenannten „Generationenvertrag“. Dieser besagt, dass momentan Erwerbstätige für die Rente der jetzigen Rentenempfänger aufkommen und sich damit das Recht erwerben, dass sie, sobald sie das Renteneintrittsalter erreicht haben, ebenfalls Rente beziehen dürfen. Hier musst allerdings beachtet werden, dass die Renten durch dieses Prinzip nicht mehr vollständig gedeckt werden können und daher durch den Bund massiv bezuschusst werden müssen.

Das Sozialgesetzbuch – SGB VI – bildet in Deutschland die Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung. Prinzipiell unterliegt jeder Erwerbstätige der Pflicht zur Einzahlung in die Rentenkasse. In wenigen Ausnahmefällen ist eine Befreiung möglich.

Allgemein berechnet sich die Rente aus der Zeit, die in die Rentenversicherung eingezahlt wurde und der Höhe der Beiträge.

Das Gesetz kennt drei verschiedene Arten von Renten:

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Auch als Frührente benannt, bezeichnet sie die Rentenform, die greift, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich am Arbeitsalltag teilzunehmen (§ 43 SGB VI). Im Falle eines Beamten, wird dieser Umstand als Vorruhestand bezeichnet.

Rente wegen Tod: Hierzu zählen die u. a. Witwen- und die Waisenrente. Diese wird den Hinterbliebenen gezahlt. Die Höhe der ausgezahlten Rente ist dabei abhängig vom eigentlichen Rentenanspruch des Verstorbenen.

Altersrente: Beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, das momentan zwischen 65 (geboren bis 1946) und 67 (geboren ab 1964) liegt, wird dem Versicherten der volle und reguläre Rentensatz gezahlt. Geht der Versicherte eher in Rente, dann kommt es zu Abzügen.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Kraft Gesetzes unterliegen grundsätzlich diejenigen Personen dem Schutz der sozialen Pflegeversicherung, die auch in einer GKV versichert sind. Ist eine Person hingegen Mitglied in einer PKV, so muss sie bei ihrem Versicherungsunternehmen zwingend eine private Pflegeversicherung abschließen, da diese im Rahmen des Versicherungsvertrages verpflichtend ist.

Die Pflegeversicherung an sich dient der finanziellen Maßnahme zur Vorkehrung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Im elften Buch des Sozialgesetzbuches ist die gesetzliche Grundlage der Pflegeversicherung geregelt (SGB XI). Als Träger gelten die Pflegekassen, welche bei jeder GKV als eigenständige Institution mit ansässig sind.

Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung, die sämtlich Kosten oder Risiken abdeckt. Denn sie soll die Pflege nur unterstützen und nicht voll finanzieren.

Die Leistungen betreffen Sachleistungen (Dienstleistungen, wie etwa hauswirtschaftliche Versorgung) und/oder Geldleistungen. Personen, die die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen körperlich, geistig oder seelisch krank oder gar behindert und daher pflegebedürftig, da sie die sich wiederholenden Verrichtungen im Alltag nicht allein ausführen können, sondern auf Hilfe angewiesen sind. Die Geldleistungen werden gewährt, wenn der Pflegebedürftige durch eine Privatperson beaufsichtigt ist.

Die Leistungen werden je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit bemessen, alle darüber hinausgehenden Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst erbracht werden.

  • Pflegestufe I (mindestens 244 Euro Pflegegeld monatlich)
  • Pflegestufe II (mindestens 458 Euro Pflegegeld monatlich)
  • Pflegestufe III (mindstens 728 Euro Pflegegeld monatlich für eine vollstationäre Pflege und bis zu 1995 Euro monatlich im Härtefall)

Rechtsgebiete, die das Versicherungsrecht berühren

Das System der Sozialversicherung ist im Versicherungsrecht auf fünf Säulen erbaut
Das System der Sozialversicherung ist im Versicherungsrecht auf fünf Säulen erbaut

Verschiedene wichtige Rechtsgebiete berühren das Versicherungsrecht. In diesem Fall sind sie insbesondere dafür zuständig, die vielen Formen der Versicherungen für das Versicherungsrecht zu beschreiben und zu reglementieren. Deshalb stellen wir sie Ihnen im Folgenden vor.

Sozialversicherungsrecht

Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die die breite Bevölkerungsschicht im Sinne einer Solidargemeinschaft gegen Schäden absichert, die eine Gefährdung der sozialen Existenzgrundlage darstellen; sowohl für das Versicherungsmitglied als auch für die Versicherungsgesellschaft.

Die Sozialversicherung ist in Deutschland auf fünf Säulen erbaut:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Besonderen Schutz gewährt die Sozialversicherung bei Standardrisiken, die massenhaft anfallen. Dazu gehört zum Beispiel der Einkommensausfall aufgrund einer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder des Alters wegen.

Versichert sind:

  • Personen in einem
    • Arbeitsverhältnis
    • Dienstverhältnis
    • Berufsausbildungsverhältnis
  • Familienangehörige
  • Selbstständige

Nicht von der Sozialversicherung erfasst werden Beamte, zum Teil Selbstständige und geringfügig Beschäftigte. Der Anspruch auf Sozialleistungen gründet sich auf die Zahlung von Versicherungsbeiträgen durch die Versicherten und beitragspflichtige Arbeitgeber. Die wichtigste Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das Sozialgesetzbuch.

Privatversicherungsrecht bzw. Private Krankenversicherung (PKV)

Das Recht zur privaten Krankenversicherung oder auch Personenversicherung hat jener bestimmte Personenkreis, welcher nicht gesetzlich versichert sein muss. Wenn eine Person in die PKV eintreten möchte, so beruht dies auf deren eigener Willensentscheidung.

Arbeitnehmer sind nur versicherungsfrei, weil sie die Grenze ihres Jahresarbeitsentgelts überschreiten. Als Mitglied in der privaten Krankenversicherung erhalten sie aber auch 50 % als Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber. Dieser Beitragszuschuss errechnet sich anhand des allgemeinen Beitragssatzes aller Krankenkassen.

Dabei wird die Prämie (im Sinne von Beiträgen und Leistungen) individuell für den zu Versichernden festgelegt und richtet sich nach dem jeweiligen Risiko. Kriterien für die Höhe der Prämie sind mitunter, das Geschlecht, das Eintrittsalter oder auch der Gesundheitszustand. Dabei können die Prämienzuschläge durchaus höher ausfallen, wenn höhere Risikofaktoren, wie Vorerkrankungen, bestehen.

So etwas wie eine Familienversicherung, wie es die GKV kennt, gibt es ist der PKV nicht. Jeder Versicherte, auch Familienangehörige, ist gesondert zu versichern und in einem eigenen Vertrag mit einer entsprechenden Prämie zu versehen.

Das zeigt, dass die private Krankenversicherung auf dem Vertragsprinzip aufgebaut ist. Hierbei wählt also der Versicherungsnehmer aus einer großen Palette des Leistungsangebots seine individuell gewünschten Versicherungsleistungen heraus. Dazu zählen u. a. bei der PKV:

Die Haftpflichtversicherung dient der Schadensregulierung an Dritten; so haftet zum Beispiel ein Halter für Schäden, die sein Hund angerichtet hat
Die Haftpflichtversicherung dient der Schadensregulierung an Dritten; so haftet zum Beispiel ein Halter für Schäden, die sein Hund angerichtet hat
  • Die Wahl eines Ein- oder Zweibettzimmers im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung
  • Krankheitskostenzusatzversicherung
  • Zahnersatzrestkosten
  • Krankentagegeldversicherung
  • Krankenversicherung im Falle einer Auslandsreise

Haftpflichtversicherungsrecht

Haftpflicht bezeichnet im Versicherungsrecht grundsätzlich die gesetzliche Verpflichtung zur Schadensregulierung aufgrund eines bestimmten Delikts, nämlich einer unerlaubten Handlung heraus. Somit wird einem Schuldigen die Pflicht kraft Gesetz auferlegt, jemand anderem einen Schaden in Höhe der vollen Summe zu ersetzen, selbst wenn der Schaden durch ein nicht schuldhaftes Verhalten hervorgerufen wurde – die sogenannte Gefährdungshaftung.

Zum Beispiel haftet der Halter eines Tieres für einen Schaden, der durch das Tier entstanden ist (Tierhalterhaftpflicht). Mit Ausnahme von Nutztieren. Wurde das Nutztier (bspw. Kühe, Schweine, Geflügel) mit der vorgeschriebenen Sorgfalt beaufsichtigt, kommt es zu keiner Schadensersatzleistung.

Alle rechtlichen Rahmenbedingungen in Sachen Haftpflicht regelt in Deutschland das Versicherungsvertragsgesetz.

Die sogenannte Privathaftpflicht oder auch private Haftpflichtversicherung ist quasi die wichtigste freiwillige Versicherungspolice, die ein Bürger haben kann, um aufgrund kleinerer Unachtsamkeiten im Alltag nicht sofort in den finanziellen Ruin zu geraten.

Eine Haftpflichtversicherung ist vertraglich zu reglementieren. Dazu schützt sie den Versicherten und seine Familie vor finanziellen Belastungen aufgrund von Schäden, die sie einem anderen zugefügt haben. Beispielsweise, wenn Ihr Kind mit dem Einkaufswagen das Auto eines Fremden anrempelt und damit einen Kratzer in den Lack macht.

Die Privathaftpflicht gilt daneben als passiver Rechtsschutz und ergänzt damit die aktive Rechtsschutzversicherung, auf die später noch eingegangen wird. Jedoch werden vorsätzlich herbeigeführte Schäden von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Auch wenn das Wort „Pflicht“ in im Begriff Haftpflichtversicherung steckt, so sind doch die meisten dieser Haftpflichtversicherungen freiwillig abzuschließen, wie etwa die Privathaftpflicht. Verpflichtend ist allerdings insbesondere die Kfz-Haftpflicht, aber auch Jäger bedürfen der sogenannten Jagdhaftpflichtversicherung.

Das Haftpflichtversicherungsrecht ist nicht zu verwechseln mit dem Haftpflichtgesetz, welches die Schadensregulierung bei gefährlichen Unternehmen, wie etwa Bergwerken, Energieanlagen, Elektrizitätswerken oder auch Eisenbahnen vorsieht.

Kfz-Haftpflicht

Innerhalb einer Autoversicherung ist der Halter eines Fahrzeuges dazu gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kfz-Haftpflicht deckt Schadensersatzansprüche, welche einem Dritten entstehen, wenn Sie Ihr Auto in Betrieb haben; das kann zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall passieren.

Die Kfz-Versicherung wird durch das Versicherungsrecht reglementiert; ebenso, dass die Haftpflicht als Pflichtversicherung beim PKW gilt
Die Kfz-Versicherung wird durch das Versicherungsrecht reglementiert; ebenso, dass die Haftpflicht als Pflichtversicherung beim PKW gilt

Innerhalb der EU ist die Kfz-Haftpflicht weitreichend vereinheitlicht, allein die Entschädigungssummen weichen noch voneinander ab. Über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind Personenschäden, aber auch Sach- und reine Vermögensschäden abgedeckt, dazu zählen Schmerzensgeld, Invalidenrenten oder auch Reparaturen.

Recht der Fahrzeugversicherung (Kfz-Versicherung)

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist bei einer Kfz-Versicherung bzw. Autoversicherung das eigene Fahrzeug versichert. Hier werden Teil- und Vollkasko unterschieden. Eine Teilkaskoversicherung deckt dabei Schäden die durch Brände, Blitzeinschlag oder gar Lawinen entstanden sind ab. Aber auch Hagelschaden und Diebstahl gehören dazu. Die Teilkaskoversicherung deckt ferner Schäden ab, die durch Wetterereignisse entstanden sind, wie ein auf das Auto gefallener Baum.

Eine Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich zu den durch die Teilkasko abgedeckten Schäden noch jene Schäden ab, welche durch Vandalismus (bspw. mutwilliges Abbrechen der Außenspiegel) entstanden sind. Außerdem werden Kosten für selbst verschuldete Schäden bei Unfällen übernommen.

Die Höhe der Prämie für die KFZ-Versicherung im Versicherungsrecht richtet sich, wie bei vielen anderen Versicherungen auch, nach diversen Faktoren. So spielt die Fahrzeugklasse (d. h. Mittelklasse, Oberklasse etc.) eine wichtige Rolle, ebenso wie der Wohnort bzw. Postleitzahl des Fahrzeughalters. Aber auch das Alter des Fahrzeugs wie auch das Alter der zukünftigen Fahrer des KFZ.

Eine Reduzierung der Prämie kann erreicht werden, indem mit dem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Zudem wird bei Vollkaskoversicherungen ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerecht. Der Rabatt ist derart gestaffelt, dass er sich erhöht, je länger das versicherte Fahrzeug unfallfrei ist.

Recht der Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung dient der Versicherung des Wohnungs- bzw. Hausinventars bzw. dem sogenannten Hausrat. Dazu gehören die Möbel, aber auch Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise elektronische Geräte. Die Versicherung greift bei Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder Feuer aber auch bei Wasserschaden und Hagelschaden. Des Weiteren sind in einer Hausratversicherung Kosten versichert, die durch etwaige Aufräumarbeiten, Reparaturen oder ähnliches entstehen.

Im Schadensfall wird normalerweise der Wiederbeschaffungswert erstattet. Zu beachten beim Abschluss einer solchen Versicherung ist, dass der Versicherte am Ende nicht unterversichert ist. Ist zum Beispiel im Vertrag eine Versicherungssumme von bspw. 20.000 Euro festgelegt und es entsteht nun aber ein Schaden, bei dem die Versicherung feststellt, dass die Wohnung aber Hausrat im Wert von 40.000 Euro enthält, so zahlt die Versicherung auch nur die halbe Schadenssumme.

Die Prämie für eine Hausratversicherung ergibt sich aus der Versicherungssumme und Faktoren wie dem Einbruchsrisiko des Wohnorts bzw. des Bezirks. Auch hängt die Prämie davon ab, ob Gefahren wie Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ebenfalls mit versichert sein sollen.

Recht der Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden, wie etwa einen Wasserschaden, im Haus ab
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden, wie etwa einen Wasserschaden, im Haus ab

Hagelschaden, schwere Stürme und Gewitter, Feuer, Gasexplosionen und viele andere Gefahren können Gebäuden schwere Schäden zufügen, deren Reparatur sehr teuer wird. Damit ein Hauseigentümer nicht auf diesen Kosten sitzen bleibt, bieten viele Versicherungen eine sogenannte Gebäudeversicherung an. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel über alle Objekte (wie beispielsweise Satellitenanlagen), die fest mit dem Haus verbunden sind. Auch lassen sich zusätzliche Gebäude, wie die Garage oder das Gartenhaus, auf demselben Grundstück zumeist mitversichern.

Dagegen zählen Gegenstände wie Fernseher oder die Couch – also alles was sich bewegen lässt – zum Hausrat und sollten durch eine Hausratversicherung zusätzlich versichert werden.

Im Schadensfall wird meist der Zeitwert des Gebäudes, also der Wert den das Gebäude zum Zeitpunkt des Schadens hatte, herangezogen. Sollte es hier zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommen, kann es hilfreich sein, Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der bei der Beilegung Unterstützung leistet.

Der Versicherungsbeitrag der Gebäudeversicherung hängt von vielen Faktoren ab. Maßgeblich sind hier aber die Region in der das Gebäude steht und die daraus resultierenden Risiken von Überschwemmung, Gewitterschäden usw. Aber auch der Wert des Hauses spielt dabei eine Rolle.

Transportversicherungsrecht

Eine Transportversicherung versichert in erster Linie die zu transportierenden Güter. Diese müssen aber nachweislich, entsprechend der Ware, gut verpackt sowie sicher im Frachtraum verstaut sein, damit die Versicherung auch zahlt. Bei einem Transport per LKW bedeutet dies beispielweise, dass die Ladung gegen Verrutschen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, gesichert sein muss.

Zusätzlich ist neben den eigentlich zu transportierenden Gütern, auch das Transportmittel durch eine sogenannte Kaskoversicherung geschützt. Wenn nichts anderes mit der Versicherung vereinbart wurde, gilt in der Regel die Versicherung ab dem Ort, an dem die Güter eingeladen wurden bis hin zum Ort, an dem die Güter wieder das Transportmittel endgültig verlassen. Für den Fall, dass auf dem Weg das Transportmittel gewechselt werden muss und es dadurch nötig wird, die Waren kurzzeitig zu lagern, so deckt auch dies meist die Transportversicherung mit ab.

Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit mit Anwalt äußerst teuer werden
Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit mit Anwalt äußerst teuer werden

Die Prämie für eine Transportversicherung richtet sich in aller Regel nach dem Wert der zu transportierenden Waren. Der daraus resultierende Versicherungsschutz deckt dann aber nahezu alle Schäden, die die Waren unterwegs erleiden können, ab. Dazu zählt auch Diebstahl.

Was wird durch das Versicherungsrecht geregelt?

Rechtsschutzversicherung

Schnell kann es passieren, dass aus einem Alltagskonflikt ein Rechtsstreit wird und oft besteht dann zwischen Recht haben und Recht bekommen ein großer Unterschied. Dieser Rechtsstreit lässt sich dann meist nur mit Hilfe vom Rechtsanwalt beilegen. Neben den Kosten für den eigenen Anwalt, können schnell weitere Kosten hinzukommen. Dazu zählen solche für mögliche Gutachter ober Gerichtsgebühren. Im Falle einer Niederlage kommen noch die Auslagen der Gegenseite hinzu.

Um das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits massiv zu reduzieren, lohnt es sich im Bereich Versicherungsrecht eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt dann im Allgemeinen die entstehenden Kosten für den Versicherungsnehmer. Das setzt allerdings voraus, dass die Versicherung auch eine Zusage zur Kostenübernahme erteilt hat. Diese hängt wiederrum von den Erfolgsaussichten des zu erwartenden Rechtsstreits ab. Zusätzlich übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen auch Kautionen bis zu einer vertraglich festgelegten Höhe, von in der Regel 50.000 Euro.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt aber nicht immer alle Bereiche des Lebens ab. Die Versicherungspolice ist oft in Module eingeteilt. Diese sind u.a.

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Privatrechtschutz (bspw. Sozialrecht, Schadensersatz, Erbrecht)

Die Prämien hängen stark von den versicherten Bereichen ab. Weitere Faktoren bei der Beitragsberechnung sind der Zahlungsintervall (monatlich, jährlich usw.) und die Höhe der Selbstbeteiligung. Ähnlich wie bei der Autoversicherung können auch Schadenfreiheitsrabatte gewährt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Generell gilt, dass diese Versicherung eintritt, sobald der Versicherte durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig wird. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Berufsunfähigkeit auch anerkannt wird. So gibt es Versicherungspolicen, die derart gestaltet sind, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht greift. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Versicherte einen anderen Beruf ausüben könnte.

Versicherungsbetrug wird im Versicherungsrecht strafrechtlich verfolgt
Versicherungsbetrug wird im Versicherungsrecht strafrechtlich verfolgt

Daher ist es hier besonders wichtig auf die Bedingungen der Versicherung zu achten. Ebenso wichtig ist es, beim Abschluss der Versicherung wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen zu machen, da der Versicherungsunternehmer das Recht hat, im Falle von Fehlangaben vom Vertrag zurückzutreten.

Im Regelfall jedoch zahlt die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente bis zur eigentlichen Rente aus. Die Prämien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung hängen, wie bei vielen anderen Versicherungen auch, von diversen Faktoren ab. Wichtig sind hier die Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers sowie sein Beruf. So hat ein Industriekletterer natürlich ein weitaus höheres Risiko in die Berufsunfähigkeit zu geraten, als ein kaufmännischer Angestellter.

Bestrafungen von Vergehen gegen das Versicherungsrecht

Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug bezeichnet im Versicherungsrecht das Vergehen einen Versicherungsfall vorzutäuschen. Das hat zum Zweck, unrechtmäßig Versicherungsleistungen zu beziehen. Versicherungsbetrug wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft und mit Betrug im eigentlichen Sinn gleichgesetzt (§ 263 StGB). Daher zieht das eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich oder wird mit einer Geldstrafe belangt.

Auch der reine Versuch des Versicherungsbetruges ist strafbar. In besonders schweren Fällen, etwa, wenn der Betrug in Zusammenarbeit mit einer Bande geschah oder eine Brandlegung eine Sache von Wert ganz oder teilweise zerstörte, dann muss der Täter in jedem Fall mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Diese reicht von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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12 Gedanken zu „Versicherungsrecht – die soziale Schutzhülle im Schadensfall

  1. Katherine F

    Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da ihr ein Baum auf ihr Dach gefallen ist. Sie versuchte mit der Versicherungsfirma darüber zu diskutieren, aber sie werden ihr nicht genug dafür kompensieren. Das wäre eine gute Idee, mit einem Anwalt zu reden.

  2. Christine W.

    Hallo, im Juni 2017 rutschte ich am Grundstück eines Restaurants beim Hinausgehen an einer nicht gekennzeichneten Stufe ab und brach mir einen Fußknochen. Die Haftpflichtversicherung des Restaurantbesitzers erstatte meiner Krankenkasse die Behandlungskosten, weist aber mir gegenüber alle Schadenersatzansprüche ab. Gibt es ein Grundsatzurteil zu diesem Widerspruch? Mit freundlichen Grüßen Christine W.

    1. anwalt.org

      Hallo Christine W.,

      bezüglich eines Grundsatzurteils liegen uns keine Informationen vor. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden und die Sachlage mit diesem zu besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Reinhard Z.

    Hallo, alles interessant und im Sinne normaler Bürger und Arbeitnehmer.
    Ich habe ein Versicherungsrechtliches Problem, mit dem scheint sich niemand zu beschäftigen.
    Als ehemaliger Selbständiger habe ich für einen Mitarbeiter ( unwissend mit Pensionszusage) eine Altersversorgung abgeschlossen.Ich komme da nicht raus und bisher konnte mir dabei niemand helfen.
    Gibt es für diesen Versicherungszweig keine kompetenten Anwälte oder Beratungsstellen?

    Die gesetzlichen Regelungen dazu sind nicht zu vestehen und weisen nach meiner
    Meinung auch gravierende Lücken auf.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Mit freundlichen grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Reinhard,

      Verbraucherzentralen sind meist ein guter Anlaufpunkt, welche Ihnen in der Regel einen versierten Anwalt empfehlen können.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. R. Zorn

        Die Verbraucherzentrale hat eine Beratung abgelehnt.
        Als ehemals „Selbständiger“ ist man kein normaler Bürger, der diese Institution in Anspruch nehmen kann.

        1. anwalt.org

          Hallo R. Zorn,

          auch die örtliche Anwaltskammer kann Ihnen einen fachkundigen und versierten Anwalt beziehungsweise eine Kanzlei empfehlen.

          Ihr Team von anwalt.org

  4. Monika

    Hallo liebes Team von anwalt.org!
    Ich habe eine Frage und zwar wurde mir an meinem Auto der sietenspiegel beschädigt. wuie das passiert ist kann icht nihct sagen, nur das nach dem einkaufen das glas beschädigt und die halterung leicht angerissen war.
    Jetzt die frage: zahlt meine teilkasko den schaden komplett oder nur teilweise? bzw ist solch ein scahden überhaupt über die teilkasko versichert??

    lieben gruß und danke für hilfe.

    1. anwalt.org

      Hallo Monika,

      ein abgerissener Seitenspiegel kann dann über die Teilkasko reguliert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss das Glas gebrochen sein und der komplette Spiegel muss mit dem zerbrochenen Glas fest verbunden sein. Wenn also der vollständige Spiegel ersetzt werden muss, ist das üblicherweise über die Teilkasko möglich. Erkundigen Sie sich hierzu am besten bei Ihrer Versicherung.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Ole

    Guten Tag!

    Ich rate allen dringend, eine Hausratversicherung abzuschließen! Hatte vor zwei Monaten einen schadensfall im haus, geplartzte leitung, zwei aneinanderliegende Zimmer meiner wohnung fast völlig unbewohnbar! Musste möbel etc alles neu kaufen, gottseidank hat die versicherung viel übernommen! kann so viel passieren womit man nicht rechnet…

    Gruß, Ole

  6. Friedrich J.

    Gilt das Anhalten an einer Tanke wegen auftankung des dienstwagens auch als ‚wegeunfall‘ wenn da was passiert?

    1. anwalt.org

      Hallo Friedrich J.,

      Tanken ist grundsätzlich Bestandteil des unversicherten persönlichen Lebensbereiches. Der Versicherungsschutz greift hier nur, wenn im Verlauf der Fahrt das Auftanken zum Erreichen des Ziels durch unvorhergesehene Gründe notwendig wird.

      Ihr Team von anwalt.org

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