Laubsauger und Laubbläser – Verbot zum Lärmschutz

Von anwalt.org, letzte Aktualisierung am: 11. März 2023

Laubbläser: Ein Verbot zu bestimmten Zeiten soll Anwohner und Passanten vor der Lärmbelästigung schützen.
Laubbläser: Ein Verbot zu bestimmten Zeiten soll Anwohner und Passanten vor der Lärmbelästigung schützen.

Laubsauger und Laubbläser sind äußerst praktisch, wenn es darum geht, den Garten und den Bürgersteig von Laub zu befreien. Allerdings sind die Geräte auch laut. Nicht selten übersteigen sie einen Lärmpegel von 85 Dezibel, benzinbetriebene Laubsauger erreichen zum Teil sogar 115 Dezibel.

Wenn Sie bedenken, dass bereits ab einer Dauerbeschallung von 80 Dezibel langfristige Hörschäden entstehen können, ist nicht verwunderlich, dass unter bestimmten Umständen für Laubsauger und Laubbläser ein Verbot ausgesprochen werden kann.

Doch was sagt das Gesetz zum Thema Laubbläser? Zu welchen Zeiten dürfen die Geräte benutzt werden? Diese Fragen beantwortet der folgende Ratgeber.

FAQ: Laubsauger und Laubbläser

Wann darf ich Laubsauger und Laubbläser benutzen?

Sie dürfen Laubsauger und Laubbläser an Werktagen von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr benutzen.

Zu welchen Zeiten ist die Nutzung von Laubsauger und Laubbläser verboten?

Ein Verbot für die Nutzung von Laubsauger und Laubbläser besteht an Sonn- und Feiertagen.

Was sagt die Lärmschutzverordnung bezüglich Laubbläser und Laubsauger?

Laut laubsauger.de stuft die Bundesimmissionsschutzverordnung Laubsauger und Laubbläser in die Lärmstufe II ein. Dies bedeutet, dass sie potentiell in der Lage sind, mittel- und langfristige Hörschäden zu verursachen. Die Anwender solcher Geräte tragen deshalb üblicherweise einen Hörschutz während der Arbeit. Nachbarn, Passanten oder auch Tiere sind der Lärmbelästigung durch den Laubbläser oder Laubsauger jedoch schutzlos ausgeliefert.

Deswegen gibt es allerhand Regelungen und Einschränkungen zum Einsatz dieser Geräte. Dazu gehört unter anderem auch ein örtlich und/oder zeitlich begrenztes Laubbläser-Verbot.

Laubsauger und Laubbläser: Diese Betriebszeiten sind erlaubt

Laubsauger und Laubbläser: Zu welcher Uhrzeit ist der Einsatz erlaubt?
Laubsauger und Laubbläser: Zu welcher Uhrzeit ist der Einsatz erlaubt?

Wann aber darf man Laubbläser bzw. Laubsauger benutzen? Die Zeiten, die die Bundesimmissionsschutzverordnung für den Einsatz vorsieht, lauten folgendermaßen:

  • an Werktagen (Montag bis Samstag): von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen: ganztägiges Laubsauger- und Laubbläser-Verbot

Diese Regelungen gelten in ganz Deutschland. Allerdings kann jede Stadt und Gemeinde auch ihre eigenen Vorschriften hinsichtlich des Lärmschutzes erlassen. So ist es nicht unüblich, dass in Gewerbegebieten oder ländlichen Regionen zwar ein nächtliches Laubbläser-Verbot besteht, tagsüber der Einsatz aber uneingeschränkt erlaubt ist. Wenn Sie nicht wissen, welche Betriebszeiten Sie einhalten müssen, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen. Verstoßen Sie gegen diese Zeiten, ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Dieses kann – je nach Art des Vergehens und nach Gemeinde – bis zu 50.000 Euro betragen.

Darüber hinaus kann gemäß Mietrecht auch der Vermieter eigene Ruhezeiten aufstellen. Lesen Sie dazu aufmerksam Ihren Mietvertrag bzw. die Hausordnung.
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Laubsauger und Laubbläser – Verbot zum Lärmschutz
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44 Gedanken zu „Laubsauger und Laubbläser – Verbot zum Lärmschutz

  1. Barbara S

    Bei Laubbläsern geht es mir nicht um den Lärm, sondern um die Umwelt!! Hat denn noch niemand von der Feinstaubbelastung gehört? Und wie ist es mit den Insekten? Da bin ich noch nicht sicher, ob ..bläser oder …sauger schlimmer sind. Langsam wird es Zeit, dass der Mensch abgeschafft wird. Rohstoffe werden vergeudet zum Bau von Waffen und/oder Raketen. Aber stop, ich hatte ja von Laufsaugern geschrieben.

  2. Kathrin W.

    Hallo, ich kann mich dem Kommentar von Barbara nur anschließen!! Und die Lärmbelastung ist übrigens auch nicht zu unterschätzen. Wenn, wie heute am Samstag, rings um meine Wohnung UNAUSGESETZT seit über 1 1/2 Stunden so ein monströses Teil läuft, empfinde ich – und mit Sicherheit die gesamte Tierwelt hier – das als sehr belastend! Und wenn man sich ansieht, wie willkürlich ein paar Blättchen quer über eine Weite von ca 8-10m geblasen werden, aus Hasenlöchern herausgepustet und ganze Blätterberge von a nach b geblasen werden, obwohl sie doch auch am Punkt b eingesammelt werden könnten, dann will ich nur noch am Verstand der Menschen verzweifeln. WOZU?? Ein Mann mit einer Harke braucht nicht wirklich soviel länger, wenn er strategisch sinnvoll arbeitet. Und wenn man ja so laut „Klimaschutz“ schreit und Jobbeschaffung etc – dann müsste man die Laubbläser sofort außer Betrieb setzen! Allein der weitreichende und langanhaltende Geruch von verbranntem Treibstoff sagt jedem, wie viel Luftverschmutzung hier stattfindet. Multipliziert man dies mit dem Stadtgebiet von Berlin … dann ergibt sich bereits ein recht hoher Belastungsfaktor, würde ich sagen. Natürlich hat dies vorerst nicht soviel mit Recht und Gesetz zu tun, aber wenn schon Unweltpolitik gemacht wird, dann ist es vielleicht auch an der Zeit, über den Sinn und Unsinn der Erlaubnis zum Gebrauch dieser „Hilfsmittel“ nachzudenken.

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