Anzeige wegen Diebstahl – Was passiert?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 29. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Anzeige wegen Diebstahl: Welche Folgen zieht das nach sich?
Anzeige wegen Diebstahl: Welche Folgen zieht das nach sich?

Wer vorsätzlich und in rechtswidriger Art und Weise eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, macht sich strafbar. Das hierbei einschlägige Delikt ist der Tatbestand des Diebstahls.

Doch was passiert eigentlich bei einer Anzeige wegen Diebstahl? Welche Aufgaben kommen auf die Ermittlungsbehörden zu? Was ist ein Strafantrag? Inwiefern unterscheidet er sich von der Strafanzeige und in welchen Verfahren ist er überhaupt vonnöten? Muss ein Rechtsanwalt konsultiert weren? In unserem Ratgeber können Sie alles Relevante rund um das Thema „Anzeige wegen Diebstahl“ nachlesen.

FAQ: Anzeige wegen einem Diebstahl

Wann ist der Tatbestand des Diebstahls erfüllt?

Hier können Sie nachlesen, welche Merkmale erfüllt sein müssen, damit es sich um einen Diebstahl handelt.

Wie geht es nach der Anzeige wegen eines Diebstahls weiter?

Welche Schritte eingeleitet werden, wenn eine Anzeige wegen eines Diebstahls gestellt wurde, können Sie hier nachlesen.

Wie wird ein Diebstahl bestraft?

Ein Diebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Tatbestand Diebstahl – Ein kurzer Überblick

Bevor wir uns dem Thema „Anzeige wegen Diebstahl“ widmen, wollen wir Ihnen zunächst einen groben Überblick zu dem Delikt selbst geben.

Seine gesetzliche Grundlage findet der Diebstahl im 19. Abschnitt des Strafgesetzbuches (kurz: StGB), genauer gesagt in § 242. Hierin heißt es:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Was passiert bei einer Anzeige wegen Ladendiebstahl?
Was passiert bei einer Anzeige wegen Ladendiebstahl?

Aufgrund des Strafmaßes von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe handelt es sich bei § 242 StGB um ein sogenanntes Vergehen. Anders als bei einem Verbrechen, welches im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht ist, kann ein Vergehen auch milder bestraft werden.

Bei einem Diebstahl handelt es sich um eine Straftat, welche die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache betrifft. Dabei muss der Täter stets mit Vorsatz gehandelt haben und zudem in der Absicht, die Sache sich selbst oder aber einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Neben dem vollendeten Diebstahl ist auch die Variante des versuchten Diebstahls mit Strafe bedroht. Zu entnehmen ist dies Absatz 2 der Norm. Wer also zur Tat ansetzt, diese aber nicht vollendet, kann unter bestimmten Umständen dennoch strafrechtlich belangt werden. In dem Fall ist dann auch eine Anzeige wegen versuchtem Diebstahl denkbar.

Was passiert bei einer Anzeige wegen Diebstahl?

Bei einer Anzeige, wegen Diebstahl oder wegen eines anderen im Strafrecht normierten Deliktes, handelt es sich zunächst um die bloße Mitteilung eines Sachverhaltes an die Strafverfolgungsbehörden, sprich an Polizei oder Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz dazu kommt bei einem sogenannten Strafantrag der Wille zum Ausdruck, dass der Betroffene aufgrund eines in Betracht kommenden Deliktes behördlich verfolgt wird. Der Strafantrag hat also nicht ausschließlich mitteilenden Charakter. Er ist zudem Prozessvoraussetzung.

Anzeige wegen Diebstahl: Wer ist Anzeigeberechtigter?

Zur Anzeige wegen Diebstahl ist jedermann berechtigt und nicht etwa nur der Geschädigte selbst.

Wer also eine Straftat als bloßer Zeuge beobachtet, hat ebenso das Recht, sich an die Polizei zu wenden und den Vorfall zu melden.

Anders als Polizeibeamte sind Privatpersonen grundsätzlich nicht zur Anzeige wegen Diebstahl verpflichtet. Polizisten hingegen müssen jedwede Straftat zur Anzeige bringen.

Strafanzeige wegen Diebstahl: Die Folgen können für Betroffene hart sein.
Strafanzeige wegen Diebstahl: Die Folgen können für Betroffene hart sein.

Für einige, speziell in § 138 StGB benannte Straftaten ergibt sich indes eine Anzeigepflicht auch für Privatpersonen. Wer beispielsweise von dem Vorhaben oder von der Ausführung eines Mordes oder eines Hochverrates erfährt und es unterlässt, dies zur Anzeige zu bringen, macht sich sogar selbst strafbar.

Form einer Strafanzeige

Wer Anzeige wegen Diebstahl erstatten will, kann das auf verschiedene Art und Weise tun. Zum einen kann dies mündlich, zum anderen schriftlich erfolgen. Wenden kann sich der Anzeigensteller dabei entweder an die Polizei, an die Staatsanwaltschaft oder an die Amtsgerichte. Dies ergibt sich aus § 158 der Strafprozessordnung (kurz: StPO). Erfolgt die Anzeige in mündlicher Form, so ist dies zu beurkunden.

Mittlerweile ist es zudem in bereits 11 deutschen Bundesländern möglich, eine Anzeige auch online zu erstatten. Zu diesen zählen

  • Baden-Württemberg,
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Hamburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig-Holstein.

Der Service der jeweiligen Polizeibehörde wird zumeist als Internetwache bezeichnet.

Eine Anzeige wegen Diebstahl kann stets auch gegen Unbekannt erstattet werden. Nicht notwendig ist also, dass der Dieb namentlich bekannt ist bzw. seine persönlichen Daten nebst Anschrift und Geburtsdatum etc.

Strafantrag bei Diebstahl: Wann ist er vonnöten?

Diebstahl: Ein Strafantrag ist bei der Wegnahme geringwertiger Sachen vonnöten.
Diebstahl: Ein Strafantrag ist bei der Wegnahme geringwertiger Sachen vonnöten.

Im Rahmen von Straftaten taucht immer wieder auch der Begriff des Strafantrages auf. In § 248a StGB ist für den Diebstahl geringwertiger Sachen das Erfordernis eines solchen normiert. In derartigen Fällen können die Behörden nicht ohne entsprechenden Antrag ermitteln, sofern dies nicht aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses geboten ist.

Der Diebstahl (und zudem die Unterschlagung) geringwertiger Sachen ist gemäß Strafrecht ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Bei einem absoluten Antragsdelikt kann das Strafantragserfordernis indes nicht durch ein besonderes öffentliches Interesse umgangen werden. Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Verletzte der Tat, es sei denn, gesetzlich ist etwas anderes bestimmt.

Wann eine Sache als geringwertig im Sinne des § 248a StGB zu bezeichnen ist, regelt das Gesetz selbst nicht. Der Rechtsprechung deutscher Gerichte zufolge ist bis zu einem Wert von 50 Euro Diebesgut von Geringwertigkeit auszugehen. Sind mehrere Gegenstände gestohlen worden, werden die einzelnen Werte addiert.

Eine bloße Anzeige wegen Diebstahl reicht in derartigen Fällen nicht aus. Wer hierbei wünscht, dass der Dieb behördlich verfolgt wird, muss einen entsprechenden Strafantrag stellen.

Die Antragsfrist beträgt hierbei drei Monate. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.

Anzeige wegen Diebstahl: Welche Folgen zieht dies nach sich?

Sobald Polizei und/oder Staatsanwaltschaft aufgrund einer Anzeige wegen Diebstahl Kenntnis von einem entsprechenden Sachverhalt erlangen und sich daraus ein entsprechender Anfangsverdacht begründet, sind sie dazu verpflichtet, zu ermitteln. Dies ergibt sich aus dem im deutschen Strafprozessrecht herrschenden Legalitätsprinzip.

Eine Ausnahme gilt in den zuvor bereits benannten Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen. Wurde hier kein Strafantrag gestellt, kommt es zu keinem strafrechtlichen Verfahren. Das Legalitätsprinzip ist insofern unterbrochen.

Auf eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahl folgen Ermittlungen.
Auf eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahl folgen Ermittlungen.

In dem sich an eine Anzeige wegen Diebstahl anschließenden Ermittlungsverfahren gehen die Ermittlungsbehörden dem Anfangsverdacht nach und erheben entsprechende Beweise. Zum Beispiel werden hierbei Zeugen befragt und/oder Spuren gesichert etc.

Dabei müssen die ermittelnden Behörden stets auch die entlastenden Umstände ergründen und nicht ausschließlich die belastenden.

Sofern sich am Ende des Ermittlungsverfahrens der ursprüngliche Anfangsverdacht gegen den Beschuldigten zu einem sogenannten hinreichenden Tatverdacht erhärtet, erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage.

In diesem Verfahrensabschnitt wird der Betroffene als Angeschuldigter bezeichnet.

Sodann entscheidet das zuständige Gericht darüber, ob es die Hauptverhandlung eröffnet oder aber das Verfahren einstellt. Sofern die Verhandlung eröffnet wird, ist der Angeschuldigte als Angeklagter zu bezeichnen. In diesem Verfahrensabschnitt gilt es dann darüber zu entscheiden, ob der Betroffene verurteilt oder freigesprochen wird bzw. ob es zu einer Verfahrenseinstellung kommt. Hierfür kommen stets mehrere Gründe in Betracht.

Wird wegen Diebstahl eine Strafanzeige gestellt, sollte dies also nicht einfach auf die leichte Schulter genommen werden. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer strafrechtlichen Verurteilung und zu einer saftigen Strafe.

Wird eine Anzeige wegen Diebstahl in einem besonders schweren Fall im Sinne von § 243 StGB erstattet, droht dem Täter sogar eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Brauche ich als Beschuldigter einen Anwalt?

Sofern gegen Sie Anzeige wegen Diebstahl erstattet und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, stellt sich Ihnen womöglich die Frage, ob der Weg zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht notwendig bzw. vorteilhaft ist.

Strafanzeige wegen Diebstahl: Was passiert nun? Ein Anwalt klärt Sie über die Einzelheiten auf.
Strafanzeige wegen Diebstahl: Was passiert nun? Ein Anwalt klärt Sie über die Einzelheiten auf.

Grundsätzlich gilt diesbezüglich Folgendes: Sofern es sich nicht um den Fall einer notwendigen Verteidigung im Sinne des § 140 StPO handelt, was bei einer Anzeige wegen einem einfachen Diebstahl in der Regel nicht einschlägig sein dürfte, steht es dem Betroffenen frei, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen oder darauf zu verzichten.

Dennoch kann sich die Unterstützung durch einen Anwalt oftmals lohnen. Aufgrund seines juristischen Fachwissens und seiner Berufserfahrung weiß er, worauf es bei derartigen Vergehen ankommt, was zu tun und was zu vermeiden ist. Oftmals empfiehlt es sich beispielsweise auch, zu den Vorwürfen zu schweigen. Wer ohne entsprechende fachkundige Beratung unbedachte Äußerungen tätigt, kann sich hierbei im schlimmsten Fall selbst schaden.

Wurde eine Anzeige wegen Diebstahl erstattet, kann ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt für Sie bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragen. Daraus lassen sich sodann wichtige Rückschlüsse auf den Ermittlungsstand und die bisherige Beweissituation ziehen.

Wenn Sie sich also dazu entscheiden, den Rat eines erfahrenen Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, können Sie davon durchaus profitieren.

Was gilt für Opfer eines Diebstahls?

Sofern Ihnen jemand unberechtigterweise eine oder gar mehrere Sachen weggenommen hat, sollten Sie nicht zögern und Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Ermittlungsbehörden überhaupt keine Kenntnis über den verdachtsbegründenden Sachverhalt erlangen.

Logische Konsequenz davon ist, dass sodann überhaupt nicht ermittelt und der jeweilige Dieb nicht für seine Tat belangt wird.

Ferner dient die Anzeige wegen Diebstahl auch als Nachweis für die Versicherung, sollte der gestohlene Gegenstand von dieser erfasst sein. Überdies fließen bestimmte Daten einer Strafanzeige in die bundeseinheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik ein.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

23 Gedanken zu „Anzeige wegen Diebstahl – Was passiert?

  1. G.B

    Hallo, mir wurde im November 2021 Fernseher Sony KD CBAEP, Bose SOUNDTOUCH120 und Designer Schrank aus der Wohnung durch meinen EX entwendet dafür hat er mir andere Gäreter hin gestellt so das ich nichts merken würde. Rechnungen von den Geräten habe ich Gott sei Dank zu Hause.

    Kann ich ihn noch anzeigen….???

  2. F. T.

    Ich wurde wegen Diebstahls verurteilt. Ich fühle mich unschuldig. Wann kann ich diese Gerichtsverhandlung wieder eröffnen?

  3. Aria

    Ich will demnächst studieren und interessiere mich sehr für den Bereich des Strafrechtes, auf dem Gebiet möchte ich später auch mal Fachanwalt sein. Mir war gar nicht bewusst, dass bei Diebstahl eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahre möglich ist oder auch eine Geldstrafe angesetzt werden kann. Ich werde mich mal noch weiter in das Thema einlesen, vielen Dank für die Infos.

  4. Kohl

    Hallo, mir wurde am Wochenende Schuhe in einem 2 Familien Haus von einem Bewohner im Haus entwendet. Das 2 Familienhaus gehört meinem Bruder und unserem Onkel. Die Enkelin meines Onkels wohnt mit mir im Dachgeschoss in einer eigenen Wohnung mit ihrem Lebenspartner. Diese Schuhe habe ich vor einer Woche erst gekauft (wert 150€)
    Einen Verdacht habe ich das der Lebensgefährte meiner Nachbarin oder sie selbst diese geklaut hat, da der Verdacht bei beiden besteht, dass diese Drogen konsumieren und die Schuhe verkauft haben um an ihren Stoff zu kommen. Hier war in dem letzten Jahr mindestens 3 mal die Polizei im Haus, allerdings ist der Lebensgefährte immer geflohen, über das Fenster oder das Dach, sodas die Polizei hier niemanden vorfinden konnte.
    Was kann ich hier tun? Wollte heute zur Polizei gehen und Anzeige gegen beide stellen. Waren beide auch schon im Gefängnis gesessen und Namen sind bekannt.
    Danke
    Mit freundlichen Grüßen
    Kohl

  5. H Schneider

    Hallo, ich habe 3 Zeitschriften gestohlen und wurde erwischt. Dann habe ich Angaben zu meiner Person gegeben und 100 € Strafe im Geschäft bezahlt (außerdem noch lebenslanges Hausverbot). Nach 2 Monaten bekam ich von der Polizei eine Beschuldigtenanhörung.
    Ich habe dies das erste mal getan und mir ist das unheimlich peinlich. Soll ich den Bogen ausfüllen und zurückschicken ? Was kommt da auf mich noch zu ?
    MFG
    Schneider

  6. Frank

    Hallo ,
    wir haben während unseres beruflichen Auslandsaufenthalt unsere Wohnung in Deutschland auf Zeit warm vermietet mit allen Möbeln und dem gesamten Kücheninventar . Nach drei Monaten sind diese Mieter ungekündigt und unvorhersehbar ausgezogen. Der Mietvertrag geht bis Ende nächsten Jahres.
    Bezahlt wurden 2 Monatsmieten und mehr oder weniger unser gesamter Inventarbestand wie Geschirr, Gläser, Backpinsel, Lampe, Staubsauger, Wäschetrockner, Kissen, Pfannen, Kerzenständer, Teppiche, Personenwaage, Wasserkocher und vieles mehr wurde uns entwendet.
    Bei Rückfrage an die ExMieter sagen Sie ist es unverschämt Sie dafür zu verdächtigen.
    Wir haben den Mietern eine Auflistung von den gestohlenen Sachen im Wert von rund 3000 € zukommen lassen.
    Daraufhin haben Sie uns die Stereoanlage sowie ein Handrührgerät und diverse Tupperware zurückgebracht und nachts vor die Haustüre gestellt.
    In unseren Augen ist das der Anfang einer Schuldanerkenntnis.
    Nun überlegen wir Anzeige wegen Diebstahls zu machen.
    Ist das sinnvoll ?
    10 Monate Miete fehlen bis jetzt und unser Hausstand ( Inventar )

  7. Lucian B

    Meine Ex-Verlobtin war mit mir 8 Monaten zusammen nur von mein Geld zu profitieren! Sie war hier in Deutschland für 3 Monaten, hat bei uns gewonnt! Anfang Oktober ist Sie wieder nach Rumänien gegangen und paar Tagen später habe ich gemerkt dass ein Objektiv in wert von 500 € und 500€ Bargeld von mein zimmer weg sind ! ich habe es so spät gemerkt weil ich sie halt geliebt habe und war ziemlich traurig und kaputt die letzten paar Wochen. Heute habe ich in dieser Box wo der Objektiv und das Geld drin waren und die Box war leer… was sollte ich machen, kann ich noch eine Anzeige machen und würde ich einen Anwalt dafür brauchen?

  8. M.Amirgholi

    Habe zum ersten Mal den Fehler begangen ,und ein Fahrrad ohne Schloß auf der Strasse mitgenommen. Nach 3 Monate hat der Menschen mich auf der Straße gesehen und gefragt , wo ich das Fahrrad habe, darauf ich gesagt habe auf der Strasse genommen.Jetzt hat er eine Strafanzeige gegen mich bei der Polizei wegen Diebstahl aufgegeben und ich will wissen, was nun auf mich zukommt . Er hat schon sein Fahrrad zurückerhalten, bei der Polizei habe auch zugegeben und eine Aussage gemacht und eine Strafanzeige mit meinem Namen steht jedoch schon … was kommt nun auf mich zu? welche Strafe erwartet mich?

  9. gisela

    kann man wegen diebstahl in hamburg spontan in uhafl genommen werden? kann die uhaft momentan wegen der coronakriese verlängert werden,? arbeiten die gerichte momentan in hamburg nicht?

  10. Jakob

    Habe zum ersten Mal den Fehler begangen etwas im Wert von ca. 150€ Einem Menschen zu klauen und Strafanzeige aber kein Strafantrag bin 17 Jahre alt und will wissen was nun auf mich zukommt der beklaute hat seine Sachen zurückerhalten und er will keinen Strafantrag machen die Strafanzeige mit meinem Namen steht jedoch schon … was kommt nun auf mich zu ?

  11. Reno

    Tochter klaut Mutter Bargeld aus Safe. Es hat niemand gesehen, da es wärend der Abwesenheit der Mutter geschah. Tochter war einzigste Person im Haus. Trotzdem kann man ihr den Diebstahl nicht be- nachweisen. Was tun? Polozei sagt: Spuren werden in dem Fall nicht gesucht/aufgenommen, da es Familiensache ist. Mutter ist am Ende, denn €600,- sind ja nicht mal eben nur so 1-2 Euro. Tochter mehrere Male angesprochen, sie streitet alles ab. Was tun? Anzeigen oder nicht?

  12. Peter

    Was ist mit Zivilrechtlichen Ansprüchen? Können diese durch den Strafrichter durchgesetzt werden oder muss man dafür den Weg zu den Zivilgerichten gehen? Wenn ja was muss ich zur Rückerlangung des gestohlenen Gutes etwas tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Peter,

      in der Regel müssen Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche selbst entweder direkt beim Schädiger, dessen Versicherung oder per Gericht geltend machen. Sie können Teil des Strafprozesses sei, das ist aber nicht in jedem Fall zwingend so. Sie sollten sich bezüglich der richtigen Vorgehensweise von einem Anwalt beraten lassen. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Sofia

      Eine Freundin erzählte mir, dass sie nichts stehlen wollte, sie hatte nur eine Jeans in der Hand, weil sie eine Puppe und eine Maske im Wert von 15 Euro in der Hand hatte, sie steckte sie in die Tasche, aber weil sie keine lokalen Taschen hatte. und nachdem sie dafür bezahlt hatte, verließ sie nie den Laden oder pfiff etwas, sie ging nur in einen Bereich in der Nähe des Ladens, eine Sicherheitsfrau hielt sie an und sagte ihr, dass es ein Raub war, weil es in ihrer Tasche war, Er zahlte ihr eine Geldstrafe von 60 Euro. Jetzt ist sie sehr besorgt, weil sie nicht weiß, was passieren könnte. Sie sagten ihr nur, dass ein Brief nach Hause käme. Sie riefen nicht die Polizei an. Jetzt hat sie nie gestohlen. Was würde mit ihr passieren?

  13. Ines

    Hallo,

    Mein Ex Freund hat mir mehrere Dinge aus meiner Wohnung gestohlen.
    Iphone, JBL Box, Ladegerät, Sonnenbrille und ähnliches.
    Er weigert sich mir die Sachen wieder zu geben und angeich hätte er sie nicht, da ich ja auch keine Beweise habe.
    Seiner Mutter hat er aber gesagt, dass er eins dieser Ding hat.
    Wird die Polizei seine Sachen durchsuchen?
    Brauche ich Beweise, dass die gestohlen Dinge auch mir gehören? (Rechnung?)

    Herzlichen Dank für die Hilfe!

    1. anwalt.org

      Hallo Ines,

      wir können nicht einschätzen, ob die Polizei eine Durchsuchung für gerechtfertigt halten wird. Ein Nachweis über den Kauf oder den Besitz der mutmaßlich gestohlenen Gegenstände ist in der Regel immer hilfreich.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Andreas M.

    Mir wurde ein 4-stelliger Betrag gestohlen.
    Werden bei Anzeige spezifische Fragen gestellt?

    Z.B.
    Woher kannte ich diese Person,
    Grund des Besuches,
    Herkunft/Nachweis des gestohlenen Geldes.

    Würde ich diese Fragen beantworten müssen?

    Vielen Dank vorab!

    1. Luciana

      Hallo,mir wurde seit Nov.2005 bis Juni 2019 Strom von meinem Nachbarn aus dem Keller gestohlen. Wir haben es rausgekriegt und bei der Wohnungsgesellschaft gemeldet,es wurde durch Techniker schriftlich bestägtigt. Auch meine Vormieterin hat bestätigt das er Bescheid wusste, weil er auch ihr Strom gestohlen hat. Darauf hin haben wir ihm eine Rechnung präsentiert die er nicht bezahlt hat und einfach in Urlaub gefahren ist. Jetzt stehen wir hier , was sollen wir machen? Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht! Sollen wir ihn bei der Polizei anzeigen?

  15. Yvonne

    meine frezundin hat einen Laderndiebstahl (Ring ca. 100€) erwischt und wurde per Kamera überführt. Jetzt wird der Geschäftsinhaber Anzeige erstatten. Was kann ihr passieren? was sollte Sie tun? Anwalt?
    Danke

  16. Alma

    Bei mir wurde das ganze Existenz gestohlen samt Schmuck und weitere Wertgegenstände. Dieb hat es gestanden und würde Polizei Anzeige erstattet. Seit März 2016 und bis jetzt er spaziert frei und ich bezahle Schulden und entstandene Schaden. Nach mehrere Anfragen bei der Polizei habe ich bekommen 2017 das der Akt zu Staatsanwalt geschickt worden ist und seit dem nicht mehr. Was soll ich tun damit er bestraft wird und ich eventuell das Schaden beglichen kann.

  17. Bianca

    Bei mir wurde das Portmonee im den Niederlanden gestohlen. Wo genau soll ich Anzeige erstattet, in der Stadt des Diebstahls oder in Deutschland?

  18. Jörg

    Uns sind alle unsere Ersparnisse aus dem Versteck entwendet worden. Wir wissen nicht wie, doch gibt es einen Anfangsverdacht. Was sollten wir tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Jörg,

      wenden Sie sich am besten an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Auf der Polizeidienststelle werden die Beamten Ihnen in der Regel weiterhelfen können.

      Ihr Team von anwalt.org

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