Freiheitsstrafe – Ich muss ins Gefängnis

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 23. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Eine Freiheitsstrafe wird bei schweren Straftaten im Strafrecht verhängt
Eine Freiheitsstrafe wird bei schweren Straftaten im Strafrecht verhängt

Die Freiheitsstrafe oder auch Haft ist bereits seit Jahrhunderten eine herkömmliche Form der Bestrafung eines Menschen für sein schuldhaft begangenes Verhalten. Bereits in der Frühzeit war es üblich, dass der Patriarch – das Familienoberhaupt – ein Familienmitglied oder einen Sklaven bestrafte, indem er ihn entweder in den privaten Kerker verfrachtete oder aber in einem Erdloch ausharren ließ. Häufig war es hierbei aber üblich, den Übeltäter verhungern oder ihn solange in seinem Gefängnis sitzen zu lassen, bis er letztlich starb.

Auch später überwogen vor allem die Todesstrafe sowie die sogenannte Körperstrafe. Die Griechen und Römer vollzogen eine öffentliche Justiz, bei der der Täter als Feind der Gesellschaft unschädlich gemacht werden musste. Es war daher gebräuchlich, den Verbrecher entweder zu foltern oder auch zu verbannen. Eine lange Haft war eher unüblich. Stattdessen kam er in eine Art Untersuchungshaft bis zur Verurteilung. Die Zwangsarbeit und Versklavung, die meist darauf folgten, sind eher nicht als Freiheitsstrafe anzusehen. Diese Bestrafungen besaßen vor allem den bitteren Beigeschmack der Rachsucht.

Im Mittelalter war es ähnlich. Mit den Klostergefängnissen wurden jedoch vermehrt Orte geschaffen, um den Sündern einen  Platz zur Verbüßung ihrer Taten zu geben. In dieser Zeit entstanden zudem Verließe und Zuchthäuser. In ersteren warteten die Kriminellen vorrangig auf ihre Verurteilung. Meist war dies die Todesstrafe oder aber eine besonders peinigende Sanktion. Die Zuchthäuser hielten sich bis ins 20. Jahrhundert hinein. Hier zwang die Justiz die Menschen zur schwersten körperlichen Arbeit, die meist in einer tödlichen Erschöpfung endete. Hier landeten allerdings auch Personengruppen, die nicht gerade straftätlich handelten: etwa „herrenlose“ Frauen, Bettler oder psychisch Kranke.

Erst ab 1860 beherrschten neue Strafgesetzbücher das deutsche Territorium. Fortan bestimmte die Freiheitsstrafe das strafrechtliche System. Im Vordergrund standen hierbei Disziplin und ein erzieherischer Hintergedanke – durchaus ein Fortschritt.

Während des Nationalsozialismus kam es bekanntlich noch einmal zu einer drastischen Wandlung der Haftstrafe. In dieser Zeit sollte sie vor allem Sühne, Angst und Schrecken verbreiten und somit zu einer völlig verqueren Art des Schutzes der Volksgemeinschaft beitragen. Das Personal in den Anstalten handelte grausam und willkürlich. Auch nach 1945 herrschte noch Chaos in den Gefängnissen. Vor allem waren sie überbelegt.

Eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen musste her: Erst am 1. Januar 1977 trat das erste Strafvollzugsgesetz in Deutschland in Kraft. Es ist noch heute die Basis für den Umgang mit der Freiheitsstrafe und den davon betroffenen Häftlingen. Tatsächlich besitzt es in dieser Form sogar noch Gültigkeit in einigen Bundesländern.

FAQ: Freiheitsstrafe

Wann wird eine Freiheitsstrafe ausgesprochen?

Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht einiger Straftaten, für welche eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann.

Welche Formen der Freiheitsstrafe gibt es?

Einen Überblick der einzelnen Formen der Freiheitsstrafe, erhalten Sie in diesem Absatz.

Wann wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt?

Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr können auch zur Bewährung ausgesprochen werden. Der Täter muss dann nicht in Haft.

Was ist eine „Freiheitsstrafe“? – Eine Definition

Die Freiheitsstrafe ist – wie ihr Name es bereits sagt – eine Strafe, die das Strafrecht reglementiert und für bestimmte schuldhafte Handlung verhängt. Dabei wird einem Menschen aufgrund einer begangenen Straftat die persönliche Freiheit ganz oder teilweise entzogen. Die Dauer für eine Haftstrafe ist in § 38 StGB festgeschrieben:

  1. Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
  2. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

Von diesem Höchstmaß – der zeitlich begrenzten Haft – ist also noch die lebenslange Freiheitsstrafe zu unterscheiden – die Haft auf unbestimmte Zeit.  Diese wird bei schwersten Taten als Strafe ausgesprochen, wie etwa bei Tötungsdelikten.

Der Vollzug einer Haft wird im Strafvollzugsgesetz reglementiert
Der Vollzug einer Haft wird im Strafvollzugsgesetz reglementiert

Ebenso kennen das Wehrstrafgesetz und das Jugendstrafrecht eine Art der Freiheitsstrafe. Bei ersterem wird auch vom Strafarrest gesprochen, der bei leichteren militärischen Strafdelikten anfällt. Hier dauert die Freiheitsentziehung maximal sechs Monate und mindestens zwei Wochen. Die Jugendstrafe wird vorrangig in einer entsprechenden Jugendstrafanstalt abgesessen. Das Mindestmaß beträgt hier sechs Monate und das Höchstmaß bei schweren Verbrechen zehn Jahre. Die lebenslange Jugendhaftstrafe existiert seit 1990 nicht mehr.

Mit der Zeit wurde die Freiheitsstrafe immer mehr von der Geldstrafe abgelöst. Eine Haftstrafe von unter sechs Monaten wird nur noch selten verhängt, es sei denn, dies ist unerlässlich für die Ahndung eines Täters – etwa um ihn abzuschrecken. Hierfür regelt § 47 StGB (kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen) etwaige Bestimmungen:

  1. Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen.
  2. Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerlässlich ist. […]

Die Entscheidung  über eine Verhängung der Freiheitsstrafe wird in einem Strafverfahren mittels Urteil gefällt. Hierbei wird auch der Zeitraum festgesetzt, in dem der Verurteilte in Haft verbleiben muss.

Der Vollzug

Neben dem Strafgesetzbuch – kurz StGB – bildet das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) eine wichtige Grundlage zur Regelung einer Freiheitsstrafe. Der Strafvollzug bezeichnet den Vollzug bzw. die Durchführung der Haftstrafe von Anfang bis Ende. Ziel des Ganzen ist es,  den Gefangenen zu resozialisieren, um so den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu gewährleisten.

Für jeden Häftling wird in der Regel ein individueller Vollzugsplan erstellt, um so seine Persönlichkeit und die Lebensumstände zu genauestens zu ermitteln. Damit soll dazu beigetragen werden, dass er künftig ein Leben in sozialer Verantwortung führt und keine Straftaten mehr begeht.

Der Strafvollzug wird zumeist in Justizvollzugsanstalten (JVA) durchgeführt – inoffiziell oft als Gefängnis bezeichnet. Das Leben in Haft soll weitestgehend der allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst werden. Ferner ist eventuellen schädlichen Auswirkungen durch die Freiheitsstrafe entgegenzuwirken. Die Ausrichtung im Vollzug dient gänzlich einer Wiedereingliederung des Straftäters in das Leben in Freiheit.

Ferner regelt das StVollzG, dass der Häftling in eine sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen ist, wenn er beispielsweise wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde und die Freiheitsstrafe hier mehr als zwei Jahre beträgt sowie eine Behandlung angeordnet wurde. Weiterhin bestimmt das StVollzG:

  • Unterbringung und Ernährung des Insassen
  • Schriftwechsel, Ausgang und Besuche
  • Arbeit, Aus- und Weiterbildung
  • Religionsausübung
  • Fürsorge der geistigen und körperlichen Gesundheit des Gefangenen
  • Freizeitausübung
  • Besondere Bestimmungen beim Frauenstrafvollzug
  • Sicherheit und Ordnung
  • Rechtsbehelfe
  • Disziplinarverfahren (Sanktionierung bei Dienstvergehen von Beamten)

Übrigens kann der Insasse sogar bis zu 21 Tage Urlaub je Jahr erhalten.

Die Entlassung

Der Strafvollzug endet schlussendlich mit der Entlassung eines Häftlings. Der Termin kann auch einige Tage vorgezogen werden, damit die Entlassung aus der Haft nicht am Wochenende geschieht und dem ehemaligen Häftling noch Zeit bleibt, einige Behördengänge zu unternehmen. Er erhält mit der Entlassung sein Hab und Gut zurück sowie das sogenannte Überbrückungsgeld. War er während der Haftstrafe arbeiten, so wurde dieses Geld zwangsweise angespart. Dieses Überbrückungsgeld soll natürlich als Starthilfe dienen.

Welche Vergehen haben eine Haft zur Folge?

Das Strafgesetzbuch hält so einige Straftaten bereit, die in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe bedroht sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um solche Vergehen, die mit einer hohen kriminellen Energie begangen wurden. Der Täter handelte dabei häufig bewusst und schuldhaft.

Bezeichnung der StraftatWo ist es geregelt?Strafe & Freiheitsstrafe
Betrug§ 263 StGBFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen, Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu zehn Jahren
Nötigung§ 240 StGBFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)§ 142 StGBFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Alkohol am Steuer (Trunkenheit im Verkehr)§ 316 StGBFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Urkundenfälschung§ 267 StGBFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen, Freiheitsstrafe von sechs Monate bis zu zehn Jahren
Steuerhinterziehung§ 370 Abgabenordnung (AO)Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre
Schwerer Raub§ 250 StGBFreiheitstrafe nicht unter drei Jahren; nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter eine Waffe verwendete oder jemanden anderes in Todesgefahr brachte; in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahre
Körperverletzung§ 223 StGBFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Erpressung§ 253 StGBFreiheitstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; in besonders schweren Fällen, Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Totschlag§ 212 StGBFreiheitstrafe nicht unter fünf Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslange Haftstrafe
Mord§ 211 StGBLebenslange Freiheitsstrafe

Bedingte und unbedingte Haft

In Österreich und der Schweiz gelten in Sachen Freiheitsstrafe ähnliche Bedingungen, besonders bei der Bewährung
In Österreich und der Schweiz gelten in Sachen Freiheitsstrafe ähnliche Bedingungen, besonders bei der Bewährung

Die Begriffe unbedingte und bedingte Haftstrafe werden im österreichischen sowie im schweizerischen Strafgesetzbuch verwendet. Dabei bezeichnet die bedingte Freiheitsstrafe jene Strafen, die quasi nur bedingt verbüßt werden müssen. Dabei handelt es sich in der Regel um Freiheitsstrafen zwischen sechs und 24 Monaten. Bei ihnen kann das Gericht tatsächlich den Vollzug aufschieben. Der Täter erhält vom Gericht dann anstelle dessen eine sogenannte Probezeit, die allerdings länger dauert – nämlich zwischen zwei und fünf Jahren. Besteht der Straftäter die Probezeit unbescholten, dann muss er die Haft im Gefängnis nicht mehr verbüßen.

Sollte der Betroffene die Probezeit jedoch nicht bestehen, weil er zum Beispiel die Bewährungsauflagen nicht erfüllt oder erneut straftätliches Verhalten zeigt, dann kann nachträglich die Freiheitsstrafe doch vollzogen oder aber die Probezeit verlängert werden. Die bedingte Haftstrafe kann mit der in Deutschland üblichen Bewährungsstrafe verglichen werden.

Die unbedingte Haftstrafe muss in Österreich ferner immer verbüßt werden. Diese Strafe ist also unbedingt zu vollziehen – daher die Bezeichnung. Ein Urteil kann auch einen bedingten und einen unbedingten Teil enthalten, sodass der eine Teil sogleich verbüßt werden muss und der andere auf eine Probezeit ausgeladen wird.

Formen der Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe besitzt unterschiedliche Formen oder besser gesagt, der Vollzug der Haft ist verschieden. Diese Verschiedenartigkeiten werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Untersuchungshaft

Im neunten Abschnitt der Strafprozessordnung (StPO) wird die Verhaftung und vorläufige Festnahme einer straftätlich auffälligen Person thematisiert. Gleich im ersten Paragraphen dieses Abschnittes – in den §§ 112 ff. – werden die Voraussetzungen für die sogenannte Untersuchungshaft – auch bekannt als U-Haft – reglementiert. Die Untersuchungshaft ist vordergründlich dem Strafprozess dienlich, denn sie soll die Sicherung des Strafverfahrens gewährleisten. Die Strafprozessordnung enthält in Deutschland im Übrigen alle wichtigen Vorschriften zur Durchführung eines Strafverfahrens. Sie gehört dem formellen Strafrecht an.

Eine Untersuchungshaft wird vor allem dann angeordnet, wenn beim Tatverdächtigen dringender Tatverdacht besteht und zudem anderweitige bestimmte Haftgründe vorliegen. Dazu gehört:

  • Flucht
  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr (z. B. Vernichtung von Beweisen oder Einwirkung auf Zeugen)

Überdies dient die Untersuchungshaft der Vorbeugung weiterer Delikte. Wird also eine Person dringend verdächtigt, eine bestimmte Straftat zu verüben, dann kann es zu einer Verhaftung kommen – auch um eine Wiederholungstat auszuschließen.

Die Untersuchungshaft darf ferner nur in Ausnahmefällen verordnet werden, wenn die Straftat – um die es geht – nur eine Haft von bis zu sechs Monaten oder lediglich eine Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätzen) vorsieht. Bei einer Verdunkelungsgefahr darf sie hier beispielsweise gar nicht angewiesen und bei Fluchtgefahr lediglich unter bestimmten Voraussetzungen. Das ist der Fall, wenn sich der Beschuldigte schon einmal dem Verfahren entzogen hat, er sich nicht ausweisen kann oder keinen festen Wohnsitz hat.

Daneben darf ein Haftbefehl nur schriftlich und durch den zuständigen Strafrichter angeordnet werden.  Darin muss in jedem Fall die Tat aufgeführt sein, derer er dringend verdächtig wird. Bei der Verhaftung ist den Beschuldigten der Haftbefehl vorzulegen. Obendrein ist ein Angehöriger oder eine Person seines Vertrauens über die Verhaftung und den weiteren Fortgang der U-Haft zu informieren.

Bei der Verhaftung zwecks einer Untersuchungshaft muss ein Haftbefehl vorliegen
Bei der Verhaftung zwecks einer Untersuchungshaft muss ein Haftbefehl vorliegen

Der Verhaftete ist spätestens einen Tag nach der Verhaftung unverzüglich dem Amtsrichter vorzuführen. Dieser ist in der Pflicht, den Beschuldigten zu vernehmen und ihm seine Rechte zu verlesen sowie ihn über die verschiedenen Rechtsbehelfe aufzuklären. So hat der Beschuldigte die Möglichkeit, gegen den Haftbefehl Beschwerde einzureichen oder ein Haftprüfungsverfahren  zu beantragen.

In der Regel hat eine Untersuchungshaft eine maximale Dauer von sechs Monaten. Darüber hinaus darf sie nur bestehen, wenn höchst wichtige Gründe vorliegen, wie etwa Schwierigkeiten bei der Ermittlung. Die Verlängerung darf ausschließlich das Oberlandesgericht (OLG) anordnen.

Übrigens sind Untersuchungshäftlinge von Strafgefangenen getrennt unterzubringen. Besuche sind vom Richter oder der Staatsanwaltschaft zu genehmigen.

Bewährungsstrafe

Was bedeutet „auf Bewährung“? Bewährung heißt so viel, dass sich ein Beschuldigter eine Zeitlang bewähren muss. Die sogenannte Haft auf Bewährung wurde im Jahr 1957 eingeführt. Die im Juristendeutsch bezeichnete „Strafaussetzung zur Bewährung“ oder auch „bedingte Strafaussetzung“ wird in § 56 ff. StGB und darüber hinaus geregelt. Denn eine Freiheitsstrafe kann von vornherein zur Bewährung ausgesetzt werden oder aber erst später.

Aber was heißt nun eigentlich „auf Bewährung“? Inwiefern muss sich der Häftling bewähren? Das ist leicht zu beantworten. Bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr – in Ausnahmefällen auch bis zu zwei Jahren – darf eine Haft auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn deutlich wird, dass sich der Täter schon bei der Verurteilung gewarnt fühlte. Der Richter entscheidet hier also unter Einbezug der besonderen Umstände des Beschuldigten, ob eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird.

Bei einer Bewährungsstrafe entsteht folglich die Erwartung, dass der Übeltäter auch ohne die Einwirkung eines Strafvollzugs keine weitere Straftat begeht. In Deutschland beträgt die Dauer der Bewährung zwei bis fünf Jahre. In dieser Zeit darf sich der Verurteilte nichts zu Schulden kommen lassen, das gegen seine Bewährungsauflagen verstößt. Oftmals steht ihm dann ein Bewährungshelfer zur Seite, unter dessen Aufsicht oder Leitung er unterstellt ist.

Im Jugendstrafrecht kann dem Verurteilten übrigens auch auferlegt werden, eine Art der Wiedergutmachung abzuleisten, z. B.:

  • Geld an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen
  • Geld an die Staatskasse zahlen
  • Gemeinnützige Arbeit leisten

Begeht eine auf Bewährung verurteilte Person erneut eine Straftat, dann kann die Strafaussetzung auch widerrufen werden und die Freiheitsstrafe wird daraufhin doch vollzogen. Selbiges trifft ein, wenn er anderweitig grob fahrlässig und beharrlich gegen seine Bewährungsauflagen verstößt. Dazu kann auch gehören, dass er sich nicht regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer meldet.

Nach § 57 StGB kann auch eine Bewährung verordnet werden, während ein Gefangener bereits seine Haft in einem Gefängnis absitzt. Dann wird nämlich die restliche Zeit der Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

  • Es müssen bereits 2/3 der Freiheitsstrafe verbüßt worden sein, mindestens aber zwei Monate (bei erstmaliger Inhaftierung und in Sonderfällen sogar erst die Hälfte der Zeit, hierbei aber mindestens sechs Monate)
  • Eine Bewährung kann nur unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit gewährt werden
  • Bei Jugendstraftätern muss mindestens 1/3 der Haftstrafe verbüßt sein

Ferner existieren hier auch Bestimmungen für die lebenslange Haftstrafe, auf die im entsprechenden Kapitel weiter unten Bezug genommen wird.

Offener Vollzug, gelockerter Vollzug und geschlossener Vollzug

Der Richter entscheidet, ob eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird oder nicht
Der Richter entscheidet, ob eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird oder nicht

Wenn der Vollzugsplan erstellt wird, dann wägen die Zuständigen dabei nach §§ 5 StVollzG die beiden Varianten des Vollzugs ab und bestimmen dann je nach Einzelfall, wie der Häftling untergebracht werden soll. Ein Gefangener kann zum einen seine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbringen. Wird ein offener Vollzug gewählt, gelten Voraussetzungen, wie etwa, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Übeltäter nicht flüchtet oder den offenen Vollzug zu einer weiteren Straftat missbraucht. Die Kriterien unterscheiden sich aber auch von Bundesland zu Bundesland.

Offener Vollzug bedeutet, dass hier der Gefangene lediglich die Nacht in der JVA verbringen muss. So können die Lebensverhältnisse während der Haft weitaus stärker angeglichen werden. Es ist währenddessen sogar möglich, weiterhin seinem Beruf nachzugehen. Bei letzterem Beispiel ist eher die Rede vom gelockerten Vollzug. Hier darf der Gefangene außerhalb der Anstalt regelmäßigen Beschäftigungen unter oder ohne Aufsicht nachgehen. In manchem Fällen muss jedoch eine Begleitung mitkommen. Der Häftling bekommt sogar Freigang und hat mitunter Ausgang, ohne dass ein Vollzugsbeamter dabei sein muss.

Werden jedoch Bewährungsauflagen missachtet, dann kann der Insasse auch (zurück) in den geschlossenen Vollzug verlegt werden. Wenn ein Täter bereits während der Verurteilung in Untersuchungshaft saß oder er ein Wiederholungstäter ist bzw. rückfällig wurde, dann wird meistens ein geschlossener Vollzug gewählt.

Beim geschlossenen Vollzug bleiben die Türen buchstäblich verschlossen. Die Hafträume sind einen Großteil der Zeit über abgesperrt und werden nur in bestimmten Momenten geöffnet. Diese Vorkehrung dient der Verhinderung einer eventuellen Flucht des Häftlings. Deshalb werden Straftäter mit Flucht- oder Wiederholungsgefahr auch in stark gesicherten Gefängnissen untergebracht, die eine bauliche Abgrenzung zur Außenwelt aufweisen. Zeigen sich Insassen als geeignet, dann können sie unter Umständen auch im geschlossenen Vollzug Urlaub oder Ausgang erhalten. Allerdings sind üblicherweise die Besuche überwacht, ebenfalls der Schriftverkehr.

Lebenslängliche Freiheitsstrafe

Über besonders schwere Verbrechen, wie etwa Mord,  wird eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Wie lange dauert diese aber? Was bedeutet überhaupt „lebenslang“?

Die lebenslange Freiheitsstrafe wird in Deutschland in § 38 StGB als Ausnahme von der oben bereits erwähnten „normalen“ zeitigen Freiheitsstrafe reglementiert. Sie ist eine Haftstrafe, die auf unbestimmte Zeit angeordnet wird. Sie hat also – wie oftmals irrtümlich angenommen – keine zeitliche Begrenzung. Ein Insasse kann hier also 15, 23 oder auch 50 Jahre und länger im Gefängnis sitzen. Eine lebenslange Haft kann in Deutschland nur dann verhängt werden, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Sie kann also nicht durch eine Summierung von Vergehen erreicht werden.

Mindestens dauert die lebenslange Haftstrafe in Deutschland allerdings 15 Jahre. Das hängt mit dem § 57a StGB zusammen: Aussetzung des Strafrests bei lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Haft kann hier aber nur dann auf Bewährung ausgesetzt werden, wenn

  • Mindestens 15 Jahre der Strafe im Gefängnis verbüßt wurden,
  • nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
  • dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit geschieht sowie
  • der Verurteilte darin einwilligt.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe besitzt keinen festgesetzten Zeitraum
Eine lebenslange Freiheitsstrafe besitzt keinen festgesetzten Zeitraum

Die Bewährungszeit beträgt hier in der Regel fünf Jahre. Nichtsdestotrotz dauert eine lebenslängliche Haftstrafe in unseren Landen erfahrungsgemäß zwischen 15 und 30 Jahren.

Ersatzfreiheitsstrafe

Die sogenannte Ersatzstrafe wird in § 43 StGB reglementiert. Dies bedeutet, dass hier die Freiheitsstrafe als Ersatz dienen kann:

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.

Kann also ein Täter die für eine Straftat ausgesetzte Geldstrafe aus privaten Gründen nicht zahlen, dann kann er die Strafe auch im Gefängnis absitzen. Eine Geldstrafe wird nämlich im Gegensatz zur Geldbuße in Tagessätzen bemessen, da es sich hier oftmals um eine höhere Geldsumme handelt. Das bedeutet, über eine bestimmte Anzahl an Tagen hinweg, müsste der Übeltäter immer einen gewissen kleineren Betrag zahlen, um auf die Gesamtsumme der Geldstrafe zu gelangen. Sorgen aber seine finanziellen Lebensumstände dafür, dass er das Geld nicht aufbringen kann, dann tritt an die Stelle der Geldstrafe, die Freiheitsstrafe.

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Freiheitsstrafe – Ich muss ins Gefängnis
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

20 Gedanken zu „Freiheitsstrafe – Ich muss ins Gefängnis

  1. Manuela

    Hallo mein Freund wurde vor 2 Jahren zu 3j Bewährung verurteilt. Ist jetzt 1 Jahr vor Ende der Bewährung mit Btmg und Körperverletzung straffällig geworden. Die HV ist am 19.10.21.

    Welches Strafmaß droht ihm

  2. Cindy

    Mein 15 jähriger Sohn sitzt gerade 4 Wochen im Jugendgefängnis wegen Sachbeschädigung. Jetzt kam erneut ein Brief wegen nicht abgeleiteten Sozialstunden, muss er jetzt länger im Gefängnis bleiben? Denn er wird auch Vater

  3. Joshua

    Ich habe angeblich fahren ohne Fahrerlaubnis gemacht hatte 2 Mal Sozialstunden bekommen habe die sozialstund n leider nicht fertig bekommen und der Richter meinte wenn die Sozialstunden nicht fertig bekomme dann entscheidet er bei der nächsten Ladung ob ich 2 Wochen oder 2 Wochenenden hinter Gitter gehe
    Kann ich da noch etwas lindern oder so da ich sehr viel Stress hatte und so Ich hatte echt keine Zeit (18)

    1. Joshua

      Die sozial Stunden beliefen sich auf 2 Mal 30 std

  4. isabella

    mein vater sitzt nun schon 10 jahre seine strafe ab aber nicht im gefängnis sondern im ausland er hat einreise verbot in deutschland da frage ich mich was muss er gemacht haben es wäre schön diese frage endlich mal beantwortet zu habe.

  5. Tamara

    Hallo, mein LG wurde zu 17 Monaten verurteilt, er sitzt seit dem 22. Februar und war bis jetzt zuvor noch nie in Haft. Er hat heute in Haft bereits zu arbeiten begonnen. Kann es sein das er bei guter Führung nur 2/3 der Strafe absitzen muss und wieviel wäre das dann ungefähr? Vielen Dank, mfg

  6. jasim m

    2 jahre 10 monat freiheit straf wei lang muss gefenges bleiben

  7. B Isabell

    Guten Abend, ich habe eine Nachfrage mein Freund haben die Beamten am 24.03 abgeholt wegen eine offene Hafstrafe von 4Monaten wegen fahren eines Führerscheins kann man da noch hoffen das er frühzeitig Entlassen werden kann oder wie muss ich mir das vorstellen? Ich hatte es noch nicht gehabt lg Frau B

  8. daniel

    Hallo, meine Frau hat eine 2-jährige Haftstrafe wegen Diebstahls erhalten. Sie kann auf Bewährung freigelassen und zur Hälfte in Rumänien ausgewiesen werden, wo sie lebt. Ich erwähne, dass sie ihre erste Haftstrafe in Österreich verbüßt.

  9. Edison

    Hallo guten Abend ich habe mal ne Frage und zwar ist mein Bruder momentan in einer offenen Vollzug seit 5 Monate und er wäre in 4 Wochen eigentlich wieder draußen aber er würde heute beim Auto fahren wieder erwischt und eventuell auch mit Drogen…ich weiß es leider noch nicht ob es stimmt weil er momentan im U Haft ist.. was für ne straffe wird er bekommen ?

  10. Theresa S

    Hallo guten Abend
    Mein ehemann und der Vater meiner beiden Kinder sitzt in moment in haft ihn wurden 3 Jahre verhängt aber er hatte die Tat selber zugegeben.
    Seine zwei Kinder sin fast 2 und der jüngste 5 Monate und ich brauch dringend seine Unterstützung ist es möglich das er weniger Strafe bekommt oder sogar Bewährung man sagte zu mir er bekommt 3 monate und dann Bewährung und jetzt aber doch 3 jahre und ich frag mich warum ausgerechnet er das in Augsburg absitzen muss

  11. Jetmir

    Ich habe eine Ersatzfreiheitsstrafe vom 3 Jahre musste ich noch zahlen oder nicht weil ich gehört hab das nach 3 Jahre muss man nicht mehr Zahlen.Danke

  12. X

    Guten Tag,
    stimmt es das bei Ersttäter die Strafe halbiert wird, und gibt es eine Möglichkeit eine 36monatige bzw. 18monatige Haftstrafe mit der elektron. Fussfessel abzuleisten.
    Bitte meinen Namen bei der Antwort nicht anführen.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      über das Strafmaß entscheidet das zuständige Gericht – ebenso über mögliche Hafterleichterungen. Eine generelle Verkürzung durch vereinzelte Maßnahmen ist uns an dieser Stelle nicht bekannt.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Rene

    Hallo ich bin Deutscher und lebe auch in Deutschland habe aber einige zeit in Österreich gelebt bin aber aus dem
    Land Verwiesen worden min 10 jahre einreise verbot nach Österreich und Lebe seit 2010 wieder in Deutschland nun habe ich ein Strafbefehl bekommen der ist aber vom 8.04.210( habe bis zum Heutigen Tage keine Antwort bekommen ) nun haben wir aber 2017 . soll nun 120 Tage absitzen oder ich Zahle 7200 €
    so muss ich nun meine Strafe in Österreich ab sitzen .

    1. anwalt.org

      Hallo Rene,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Sie können auch in Österreich innerhalb fester Fristen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Handelt es sich um eine Strafverfügung, kann diese ggf. auch durch deutsche Behörden vollstreckt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Adel

    Guten Tag es geht um folgendes . Ich bin zur Zeit auf freiem Fuß wurde nach 2 Monaten aus der u haft entlassen bis zu Verhandlung. Hierbei geht es um drogen Geschäfte. Vorhin stand die Polizei vor der Tür und meinte jemand hätte gesagt ich würde mit dem Auto rum fahren ohne Führerschein. Sie haben vorsichtshalber denn Schlüssel mit genommen obwohl ich meine schuld beteuert habe. Jetzt zur eigentlichen frage muss ich jetzt befürchten das sie mich vielleicht vor der Verhandlung wieder einsperen wegen der fahren ohne fahrerlaubnis Sache?

    1. anwalt.org

      Hallo Adel,

      wir können in diesem Fall leider nicht sagen, wie die zuständige Behörde dies beurteilen wird. Es kann durchaus sein, dass eine Fluchtgefahr angenommen wird. Allerdings wurde der Autoschlüssel sicher gestellt. Sie sollten sich hier mit einem Anwalt beraten, da dieser Ihnen mitteilen kann, was eventuell zu erwarten ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Tanja

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Frage, mein Lebensgefährte hat in seiner Bewährungszeit leider wieder die selbe Straftat begangen und bekam jetzt die Paragraphen 133,153! Ich glaube die Bewährung die offen war wird er absitzen müssen da wären 18 Monate davon Sitz er schon seit 4 Monaten in UHaft! Glauben Sie das er eine Gesamtstrafe von 3 Jahren bekommen wird ohne einer teilbedingten Strafe?! In seinem
    Fall ?! Ich hoffe sie können mir anhand dieser Darstellung so cirka sagen was ihn denn erwarten wird bzw. uns !
    Vielen Dank im
    Voraus
    Mit freundlichen Grüßen
    Tanja

    1. anwalt.org

      Hallo Tanja,

      für eine derartige Rechtsberatung müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

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