Bürgerwehr gründen – Wie geht das?

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Bürgerwehr gründen – Wie geht das?
Eine Bürgerwehr zu gründen, ist nicht verboten
Eine Bürgerwehr zu gründen, ist nicht verboten

Erst einmal vorweg: Es ist grundsätzlich nicht verboten, dass sich Bürger organisieren, um in ihrer Nachbarschaft Kriminalität zu verhindern. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden derartige Zusammenschlüsse von Bürgern heutzutage als „Bürgerwehr“ bezeichnet.

In Deutschland finden sich die Mitglieder auf diversen Online-Plattformen wie Facebook. Viele kennen sich jedoch auch aus dem Verein oder vom Stammtisch oder sind befreundet.

Meist sind unterschiedliche Personen in einer Bürgerwehr versammelt, also ein Querschnitt der Bevölkerung. In der Zwischenzeit tragen viele Bürgerwehren bereits einheitlich beschriftete Kleidung. Meist sind die Gruppen zu Fuß unterwegs, in geringen Fällen auch auf dem Fahrrad.

FAQ: Bürgerwehr gründen

Was ist eine Bürgerwehr?

Bürgerwehren bezeichnen im heutigen Sprachgebrauch Privatpersonen, die sich zusammenschließen, um z. B. in ihrer Nachbarschaft Straftaten vorzubeugen.

Ist es in Deutschland erlaubt, eine Bürgerwehr zu gründen?

Es ist nicht verboten, eine Bürgerwehr zu gründen. Verboten ist es allerdings, wenn deren Mitglieder „Hilfsheriffs“ spielen. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie die damit verbundenen Befugnisse (z. B. Festnahmen und Personenkontrollen) sind ausschließlich der Polizei vorbehalten.

Dürfen sich Bürgerwehren bewaffnen?

Nein. Anders als in den USA haben deutsche Bürger kein allgemeines Recht, eine Waffe zu besitzen. Hierzulande gelten für das Führen von Waffen die sehr strengen Regeln des Waffengesetzes. Allenfalls zugelassene Verteidigungsmittel dürfen mitgeführt werden. Ihre Anwendung ist jedoch nur unter den engen Voraussetzungen der Notwehr erlaubt.

Gründung einer Bürgerwehr – Das ist zu beachten

Die Patrouillen bestehen in der Regel aus mehreren Kleingruppen, die am Abend – oft auch schon strategisch organisiert – in der Stadt und besonders an Brennpunkten unterwegs sind. Mitunter sprechen sie sogar Nicht-Ortsansässige an. Unter den Einwohnern herrscht durch die Bürgerwehr oft ein verbessertes Sicherheitsgefühl, da sie hierdurch die Lage der Sicherheit gesteigert sehen. Gerade hierin liegt aber auch die Schizophrenie des Ganzen. Nicht immer erhöht sich das Sicherheitsgefühl. In einigen Fällen sorgt die Präsenz einer Bürgerwehr auch dafür, dass Bewohner denken, sie leben in einer besonders gefährlichen Gegend. Dadurch wird nämlich wiederum die Kriminalitätsfurcht verstärkt.

Die Gefährlichkeit sollte hier nie unterschätzt werden. Geraten Laien in unkontrollierte Situationen, dann können sogar Leib und Leben des Mitglieds bedroht sein. Hier sollte in jedem Fall, die Polizei hinzugeholt werden.

5 Fakten zur Gründung einer Bürgerwehr

  1. Gute Vorbereitung: Eine Bürgerwehr gründet sich nicht so einfach über Nacht per Facebook. Hier sollte mehr Planung dahinterliegen. So sollten die Gefahrenpunkte der Stadt erörtert werden. Dazu ist es notwendig zu recherchieren, wo es in letzter Zeit häufig Übergriffe gab. Was trauen sich die Mitglieder zu? Wann und wo sollte wer Streife laufen? Gibt es Mitglieder, die das Projekt gefährden könnten (zum Beispiel Querulanten oder sogar Radikalgesinnte)?
  2. Rechtlich absichern: Was darf die Bürgerwehr und was nicht? Zwar ist die Bürgerwehr nicht verboten, doch wirklich vorgesehen auch nicht. Informieren Sie sich im Vorfeld also genau, was im Rahmen des Möglichen liegt, wenn Sie sich in einer Bürgerwehr vereinen wollen und Zivilcourage zeigen möchten.
  3. Ausrüstung und Sicherheit: Selbstverständlich sind harte Waffen – bspw. Schlagstöcke, Messer, Gewehre o. ä. – auf einer Streife nicht gestattet. Dennoch können Mitglieder einer Bürgerwehr Mittel zu ihrer Sicherheit bei sich tragen. Passive Schutzkleidung – wie etwa stichfeste Westen – ist eine gute Wahl; dazu Handschuhe und eine Taschenlampe. Mitgeführt werden dürfen auch Pfefferspray oder Schrillalarme.
  4. Nicht überschätzen: Bürgerwehren sollten die Polizei lediglich unterstützen, aber niemals ersetzen. Einigen Sie sich im Vorfeld über Ihr Selbstbild. Wollen Sie aufklären oder mithelfen, Straftäter gezielt ausfindig zu machen und hier als Zeugen zu agieren?
  5. Vorgehen planen: In der Regel ist es gut, eine Truppe von zwei bis zehn Personen zusammenzustellen, die auf Patrouille gehen, denn das wirkt sympathisch und ist effektiv. Niemals sollten unüberlegt Treffen von Hundert oder mehr Personen über Facebook geplant werden, die sich am Ende vielleicht nicht einmal kennen und noch gegenseitig aufeinander losgehen. In der Grundsubstanz sollte eine Bürgerwehr langsam wachsen und nicht gleich jeden als Mitglied aufnehmen.

Bürgerwehren mit eigenen Regelwerken

Wenn Sie eine Bürgerwehr gründen, sollten Sie in Gefahrensituationen trotzdem immer die Polizei zu Hilfe rufen
Wenn Sie eine Bürgerwehr gründen, dass sollten Sie in Gefahrensituationen trotzdem immer die Polizei zu Hilfe rufen

Mittlerweile grenzen sich viele Bürgerwehren offenkundig von rechtsgerichteten Gruppierungen ab und haben sogar Regelwerke entwickelt, die Drogen, Alkohol, Waffen, Gewalt und auch politische Aussagen auf den Rundgängen verbieten. Viele Bürgerwehren wollen vor allemZivilcourage beweisen und bei ihren nächtlichen Überwachungsrundgängen einfach aufpassen, Präsenz zeigen und die Polizei zu Hilfe rufen, wenn sie eine gefährliche Situation bemerken.

Doch bei all dem Engagement sollte jedem bewusst bleiben, dass es nicht Aufgabe der Bürgerwehr ist, Polizei „zu spielen“. Denn letztlich ist die Polizei in Gefahrensituationen als solches entsprechend ausgebildet, weil nämlich sie dafür da und Rechteinhaber ist, in solchen Momenten einzugreifen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Bürgerwehr gründen – Wie geht das?

  1. Wolff

    Hallo,
    inwieweit darf eine Bürgerwehr mithelfen.?wenn zum Beispiel fast die ganze Stadt involviert ist und zum Beispiel die Drogenszene observiert wie lang ist dies erlaubt und ist das überhaupt rechtens ?,das ist doch Rufschädigung und stalking

  2. Yvonne M

    Wie sieht es damit aus,wenn man Falschparker fotografiert und dieses der Bußgeld Stelle meldet,oder Leute fotografiert,die Plastikmüll verbrennen, darf man das ,wenn man in der Bürgerwehr ist?

    1. anwalt.org

      Hallo Yvonne M,

      in der Regel können Sie Bilder von Ordnungswidrigkeiten an die Bußgeldstelle senden und so Verstöße anzeigen. Dies ist immer möglich, auch ohne einer Bürgerwehr anzugehören. Veröffentlichen dürfen Sie die Bilder allerdings nicht. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich diesbezüglich auch mal ausführlich beim Ordnungsamt oder Polizei informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

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