Nachbarschaftswache: Definition und Rechte

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 9. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Die Nachbarschaftswache darf keine Selbstjustiz ausüben.
Die Nachbarschaftswache darf keine Selbstjustiz ausüben.

Unter einer Nachbarschaftswache ist eine privat organisierte Gruppe von Bürgern zu verstehen, die versucht, in der Nachbarschaft Vandalismus oder sonstige Kriminalität zu verhindern.

Bemerkt die Nachbarschaftswache eine verdächtige Person, müssen die Behörden gerufen werden. Vigilantismus (systemstabilisierende Selbstjustiz) darf dabei nicht angewandt werden.

FAQ: Nachbarschaftswache

Was ist eine Nachbarschaftswache?

Es handelt sich dabei um eine Gruppe von Bürgern, die sich zusammenschließt, um kriminelle Handlungen in der Nachbarschaft zu verhindern.

Hat die Nachbarschaftswache besondere Rechte?

Nein. Es handelt sich hierbei um eine private Gruppierung, die nicht im staatlichen Auftrag handelt. Sie genießt demnach keine Sonderrechte. Allerdings gilt auch bei der Nachbarschaftswache das Jedermannsrecht.

Rechte von Nachbarschaftswachen

Darüber hinaus ist die Nachbarschaftswache nicht staatlich bestellt. Den Bürgern, welche Teil einer Nachbarschaftswache sind, stehen nicht mehr Rechte zu als anderen Bürgern. Auch sie dürfen in diesem Rahmen nur auf das Jedermannsrecht zurückgreifen. Das bedeutet, dass Verdächtige, welche flüchten wollen und deren Identität nicht klar ist, vorläufig festgenommen werden dürfen. Darüber hinaus darf ausschließlich in einer Notsituation Notwehr angewandt werden, aber eben nichts darüber hinaus.

Auch das Tragen von Waffen ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt und damit in Deutschland sehr streng reglementiert. Darüber hinaus sollte sich eine Nachbarschaftswache nie selbst in Gefahr bringen, sondern immer die Polizei verständigen und auf diese warten.

Abzugrenzen sind Nachbarschaftswachen von den historischen, paramilitärischen Bürgerwehren.

Eine Nachbarschaftswache ist ein Zusammenschluss aus Nachbarn, welche versuchen ihr Eigentum vor Einbrechern oder Vandalismus zu schützen. Selbstjustiz darf dabei nicht ausgeübt werden. Bei Auffälligkeiten sind immer die Behörden zu verständigen.

Nachbarschaftswache oder Bürgerwehr – der Unterschied

Nachbarschaftswachen kommen im Unterschied zur Bürgerwehr aus der direkten Nachbarschaft zusammen.
Nachbarschaftswachen kommen im Unterschied zur Bürgerwehr aus der direkten Nachbarschaft zusammen.

Eine Bürgerwehr geht aus dem 19. Jahrhundert hervor und aus der damaligen Waffenpflicht der Bürger zur Verteidigung ihrer Stadt. Es handelt sich hierbei nicht um einen Zusammenschluss von Nachbarn, sondern einer Gruppe, welche sich aus dem gesamten Stadtgebiet zusammenfindet.

Aus heutiger Sicht wird der Begriff „Bürgerwehr“ für eine Gruppierung genutzt, welche aufzeigt, dass der Staat seine Pflichten vernachlässigt und sich nicht um Recht und Ordnung kümmert.

In diesem Zusammenhang wird der Begriff „Bürgerwehr“ häufig als Kampfansage gegen den Staat genutzt. Gegner von Bürgerwehren sprechen von einer „Selbstjustiz übenden Privatpolizei“.

Im Unterschied zur Bürgerwehr, formieren sich Nachbarschaftswachen aus der näheren Umgebung. Eine Bürgerwehr setzt sich dabei aus einem größeren Kreis zusammen und versucht nicht nur die Nachbarschaft zu schützen, sondern die ganze Stadt. Eine Nachbarschaftswache versucht hingegen ihr eigenes Hab und Gut vor Einbrechern zu sichern.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5)
Nachbarschaftswache: Definition und Rechte
Loading...

Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert