FAQ: Deutsches Ausländerrecht
Typische ausländerrechtliche Angelegenheiten sind die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland von Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Darüber hinaus befasst sich das Ausländerrecht mit dem Familiennachzug, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und der Einbürgerung. Außerdem gehört das Asylrecht zum Ausländerrecht.
Geregelt ist das Ausländerrecht im Aufenthaltsgesetz, im Asylgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Hier finden sie eine umfassendere Auflistung der gesetzlichen Regelungen.
Zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat der Gesetzgeber unter anderem den § 16g AufenthG neu eingeführt. Danach können ausreisepflichtige Personen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Ausbildung erhalten. Diese neue Vorschrift ergänzt die sogenannte Ausbildungsduldung im Sinne des § 60c AufenthG, die weiterhin fortbesteht.
Dabei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die gegen das Aufenthalts-, Asyl- oder EU-Freizügigkeitsgesetz verstoßen. Sie können nur von ausländischen Personen begangen werden. Ein typisches Beispiel ist die illegale Einreise nach Deutschland.
Inhalt
Wichtige Ratgeber zum Ausländerrecht
Was ist im Ausländerrecht geregelt?
Das Ausländerrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Es umfasst alle Gesetze und sonstigen Vorschriften, die die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland regeln.
Es beinhaltet insbesondere folgende Themen:
- Einreise nach Deutschland
- Aufenthalt und Niederlassung
- Aufnahme und Ausübung einer Arbeit oder Ausbildung
- Familiennachzug und -zusammenführung
- Asyl und Flüchtlingsschutz
- Duldung und Abschiebung
- Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit
Was ist der Unterschied zwischen Ausländerrecht und Asylrecht? Das Asylrecht ist einerseits ein Teilgebiet des Ausländerrechts und andererseits ein Grundrecht nach Art. 16a GG. Dabei geht vor allem um die Anerkennung von schutzsuchenden Menschen als Flüchtling bzw. Asylberechtigter.
Für wen gilt das Ausländerrecht?
Das Ausländerrecht gilt für alle Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dabei differenziert der Gesetzgeber nach der Herkunft der Ausländer:
- Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten
- Staatsbürger von Staaten, mit denen besondere Abkommen bestehen
- Drittstaatsangehörige
- Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention
- Staatenlose sowie Menschen, deren Identität ungeklärt ist
Je nach Herkunft der Menschen gelten für sie unterschiedliche ausländerrechtliche Regelungen. So sind Unionsbürger und Staatsangehörige der sogenannten EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) in vielerlei Hinsicht privilegiert. Für sie gilt beispielsweise die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die es ihnen erlaubt, nach Deutschland einzureisen und sich dort einen Arbeitsplatz zu suchen, ohne dass sie dafür ein Visum oder einen Aufenthaltstitel benötigen.
Ausländerrecht: In welchem Gesetz ist es geregelt?
Welche Gesetze das Ausländerrecht regeln und welche Vorschriften sie beinhalten, veranschaulicht die folgende Auflistung:
- Art. 16a Grundgesetz (GG): verfassungsrechtliche Verankerung des Asylrechts für politisch Verfolgte
- Asylgesetz (AsylG): Anerkennungsverfahren als Asylberechtigter; Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz; Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen während des Asylverfahrens
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Sozialleistungen für materiell hilfebedürftige Asylbewerber, geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG): Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen in Deutschland (inkl. Aufenthaltstitel, Ausreisepflicht, Ausweisung und Abschiebung); Zugang zum Arbeitsmarkt; Integrationsmaßnahmen
- Freizügigkeitsgesetz EU: Einreise und Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern und britischen Staatsangehörigen
- Art. 116 GG: Staatsangehörigkeit; Recht auf Einbürgerung früherer deutscher Staatsangehöriger
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): Staatsangehörigkeit; Einbürgerung von ausländischen Menschen
- Ausländerzentralregistergesetz (AZRG): Rechtsgrundlage für den Ausländerzentralregister, einer Datenbank, in der personenbezogene Daten von Ausländern in Deutschland gespeichert werden
Für Flüchtlinge und Asylsuchende sowie für ausländische Mitbürger, die eine Einbürgerung anstreben, ist diese Gesetzesflut im Ausländerrecht kaum zu verstehen. Sie wissen oft nicht, welche Regelungen und Sachverhalte in ihrem Fall relevant sind und haben mitunter auch mit hohen Sprachbarrieren zu kämpfen. Für sie gibt es verschiedene Beratungsangebote von gemeinnützigen Einrichtungen. Bei Asylverfahren, Strafverfahren wegen illegaler Einreise, der Einbürgerung und dem Familiennachzug helfen darüber hinaus spezialisierte Anwälte für Ausländerrecht.
Rechtsverordnungen zum Ausländerrecht
Zur Durchführung der oben benannten Gesetze dienen unter anderem folgende Rechtsverordnungen:
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV)
- Beschäftigungsverordnung
- Integrationsverordnung
- Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung (AuslRZV)