Aufenthaltserlaubnis: Definition und Voraussetzungen

Wer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?
Wer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland?

Um nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten zu können, brauchen Ausländer einen Aufenthaltstitel.

Mit einem Aufenthaltstitel ist der Betroffene dazu berechtigt, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, sofern der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt oder das im Aufenthaltsgesetz so definiert ist.

In diesem Beitrag geht es vor allem um die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

➥ Literatur zum Thema Aufenthaltsrecht

FAQ: Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis: Was bedeutet das?

Wer nicht aus der EU kommt und mehr als drei Monate in Deutschland bleiben möchte, muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wie bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis?

Sie müssen einen Termin beim zuständigen Landesamt für Einwanderung vereinbaren. und können dort die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diesen Antrag können Sie laut Migrationsrecht jederzeit stellen.

Ist eine Aufenthaltserlaubnis befristet?

Ja. Für die Aufenthaltserlaubnis gilt in aller Regel eine Befristung. Es ist allerdings möglich, diese verlängern zu lassen.

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Wer kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen?
Wer kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen?

Insgesamt gibt es hierzulande unterschiedliche Aufenthaltstitel, die sich in 7 Kategorien einteilen lassen: zunächst ist die Aufenthaltserlaubnis zu nennen, dann die sogenannte „Blaue Karte EU,“ die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte sowie auch noch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU und die Niederlassungserlaubnis. Zu guter Letzt ist dann auch das eigentliche Visum zu nennen.

Während die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU unbefristet sind, werden die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum jeweils befristet erteilt. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von längstens drei Jahren erteilt.

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstehen Kosten zwischen 70 und 100 Euro.

Die Aufenthaltserlaubnis wird aufgrund eines bestimmen Ansinnens erteilt, wobei die jeweiligen Bestimmungen diesbezüglich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt sind. Diese sind in den folgenden Paragraphen zu finden:

  • § 16 – 17: Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung.
  • § 18 ff: Aufenthaltserlaubnis zum Ausüben einer Tätigkeit.
  • § 22 – 26, 104a, 104b: Aufenthaltserlaubnis „aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen“, insbesondere nach § 25 AufenthG
  • § 27 – 36: Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit der Familie.
  • § 37 – 38: Aufenthaltserlaubnis für Ausländer und ehemalige Deutsche, die nach Deutschland zurückkehren wollen.
  • § 38a: Aufenthaltserlaubnis für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Daueraufenthaltsrecht besitzen.

Im Aufenthaltsgesetz sind zudem die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geregelt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur dann eine Option bzw. zulässig, wenn diese Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Sollte der Grund für den Aufenthalt zeitlich begrenzt bzw. vorrübergehend vorliegen, kann die Ausländerbehörde sich weigern, die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Darüber hinaus wird im Zuge einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter anderem berücksichtigt, ob der Antragsteller seinen Pflichten nachgekommen ist, ob er beispielsweise einen Integrationskurs besucht.

Gehörte der Integrationskurs zu seiner Pflicht, wird die Aufenthaltserlaubnis üblicherweise nur für 12 Monate verlängert, bis er diesen Kurs dann erfolgreich absolviert hat oder anderweitig seine Integration nachweisen kann.

Was können Sie tun, wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis vergessen haben zu verlängern? Grundsätzlich ist die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nur möglich, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer gestellt worden ist. Im § 81 des Aufenthaltsgesetzes wird Folgendes festgehalten:

Wurde der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verspätet gestellt, kann die Ausländerbehörde zur Vermeidung einer unbilligen Härte die Fortgeltungswirkung anordnen.

Für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen gilt das sogenannte Freizügigkeitsgesetz bzw. das Recht auf Einreise und Aufenthalt, welches eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen vorsieht, wenn folgende Fälle vorliegen:

  • Dreimonatiges und voraussetzungsloses Aufenthaltsrecht bei Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen.
  • Wenn der Aufenthalt länger als drei Monate dauert sind Unionsbürger und ihre Familienangehörigen freizügigkeitsberechtigt als Arbeitsuchende, beruflich Auszubildende, Arbeitnehmer, Selbstständige, Nicht-Erwerbstätige und als Familienangehörige.

Nach fünf Jahren haben Unionsbürger und Familienangehörigen das Recht auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis unabhängig von den bisherigen Freizügigkeitsvoraussetzungen.

Ist die Aufenthaltserlaubnis unbefristet?

Sie können bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Sie können bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

In der Regel erhalten Sie immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Vor dem 01. Januar 2005 war eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ein in Deutschland geltender Aufenthaltstitel, der einer Person aus einem Drittstaat das Recht zum unbefristeten Aufenthalt in Deutschland gewährte.

Dieser Aufenthaltstitel existiert mit der Gesetzesänderung und der Einführung des Aufenthaltsgesetztes im Jahr 2005 nicht mehr. Stattdessen gilt die sogenannte Niederlassungserlaubnis, womit der Betroffene ein unbefristetes und unbeschränktes Aufenthaltsrecht hat.

Haben Sie vor dem 01. Januar 2005 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, so gilt diese als Niederlassungserlaubnis fort.

Was braucht man für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis? Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Besitz der Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren
  • Kein offenes Strafverfahren
  • Gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung
  • Sie müssen ausreichend krankenversichert sein
  • Sie müssen mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben

Eine weitere Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt haben müssen, in der Sie den Antrag abgeben.

➥ Literatur zum Thema Aufenthaltsrecht

Haben Sie mit der Aufenthaltserlaubnis automatisch eine Arbeitserlaubnis?

Dürfen beispielsweise Flüchtlinge arbeiten? Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nicht automatisch arbeiten, sondern nur, wenn diese die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit ausdrücklich enthält.

Das gilt jedoch nur für Personen aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Für EU-Bürger und Personen aus EWR-Staaten oder aus der Schweiz gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Der Umfang der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit wird von der Ausländerbehörde in die Aufenthaltserlaubnis eingetragen oder auf einem Zusatzblatt dokumentiert.

Wann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis statt der Duldung bekommen?

Wann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Wann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Es gibt viele Fälle, in denen Sie statt einer Duldung eine Arbeitserlaubnis bekommen.

Sie können beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis nach einem Studium oder einer Berufsausbildung bekommen, wenn Sie diese in Deutschland abgeschlossen haben.

Stimmt beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit zu, erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis, damit Sie den gelernten Beruf ausüben bzw. die angeeigneten Qualifikationen beruflich anwenden können.

Das Gleiche gilt, wenn Antragsteller mindestens seit 24 Monaten einen Beruf ausüben, der dem von ihnen absolvierten Hochschulabschluss angemessen ist oder wenn sie seit drei Jahren in einem Job arbeiten, für den sie die Berufsausbildung gemacht haben.

Sind Sie jünger als 21, seit vier Jahren geduldet bzw. ist Ihr Aufenthalt mindestens so lange schon gestattet und besuchen Sie ebensolange mindestens eine Schule in Deutschland oder haben diese hier mit Erfolg abgeschlossen, ist eine Aufenthaltserlaubnis bekommen möglich. Dass ist in der Regel auch von einer  positiven Integrationsprognose abhängig, welche nachzuweisen ist. Es ist zudem wichtig, dass eine Abschiebung nicht aufgrund von falschen bzw. fehlerhaften Angaben oder Täuschungen verhindert wird. Nur dann kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden.

Unabhängig vom Alter ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich, wenn Antragsteller seit mindestens acht Jahren in Deutschland geduldet oder gestattet leben bzw. sich hier aufhalten – und das ununterbrochen.

Die Voraussetzung dabei ist eine nachhaltige Integration in die bestehenden Lebensverhältnisse in Deutschland Ihrerseits. Wichtig in diesem Zusammenhang ist beispielsweise das Beherrschen der deutsche Sprache sowie auch ein Bekenntnis zu „freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Das schließt die Anerkennung der bestehenden Gesellschaftsform sowie des Rechtsverständnisses ein. Des Weiteren gilt, dass falsche Angaben ein Ausschlusskriterium sind.

Familien, zu denen Kinder gehören, müssen üblicherweise mindestens sechs Jahre in Deutschland ununterbrochen geduldet oder gestattet sein, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Wann beantragen Sie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis?

Nach Migrationsrecht kann ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jederzeit gestellt werden, jedoch ist es ausreichend, wenn Sie kurz bevor eine bestehende Duldung abläuft, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Bei einer Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen muss ein Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt werden. Dies ist unter § 25a AufenthG so bestimmt.

Bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach einer Heirat? Laut § 28 Abs. 1 Nr. 1 des AufenthG ist dem ausländischen Ehepartner eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der deutsche Ehepartner seinen Aufenthalt in Deutschland hat.

Weiterführende Literatur zum Thema

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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