FAQ: Duldung
Im Asylrecht ist die Duldung ein besonderer Aufenthaltstitel für Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Ihr Aufenthalt wird in Deutschland geduldet, da eine Abschiebung in diesen Fällen nicht möglich ist. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Aufenthaltsgesetz mit § 60a.
Personen mit einer Duldung dürfen sich während der Dauer dieser in Deutschland aufhalten und unter bestimmten Umständen auch einer Arbeit nachgehen. Wann das erlaubt ist, erfahren Sie hier.
In der Regel wird der Ort des Hauptwohnsitzes zugewiesen. Das bedeutet Personen mit einer Duldung müssen dort gemeldet sein. Sie dürfen den Ort jedoch verlassen, solange der Hauptwohnsitz dort bestehen bleibt. Bei einer Residenzpflicht ist dies nicht erlaubt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
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Duldung in Deutschland: Was gilt diesbezüglich?
In Deutschland sind vier verschiedene Flüchtlingsstatus zu unterscheiden. Je nachdem, welche Art von Asyl einem Flüchtling zugesprochen wird, stehen ihm gewisse Rechte und Pflichten zu. Besteht eine Duldung, wurde der Asylantrag abgelehnt.
Dementsprechend weniger Rechte erhalten geduldete Menschen im Vergleich zu Flüchtlingen, welche ein „großes Asyl“ – eine Asylberechtigung – erhalten haben.
Doch was genau bestimmt das Duldungsrecht? Welchen Bestimmungen müssen Geduldete genügen? Wann bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis? In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Duldung für Ausländer greift, welche Rechte Betroffenen zustehen und welchen Einschränkungen sie sich beugen müssen.
Was ist eine Duldung?
Der wenig einladende Begriff der „Duldung“ beschreibt den besonderen Flüchtlingsstatus allzu akkurat: Geduldete Menschen haben laut Recht keine Berechtigung, sich in Deutschland aufzuhalten – ihre Präsenz wird jedoch im deutschen Bundesgebiet geduldet, da eine Abschiebung nicht möglich ist. Allerdings müssen sich geduldete Menschen strengen Vorgaben beugen.
Die rechtlichen Grundlagen zur „vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung“ – wie die Duldung im Fachjargon heißt – sind im § 60a des Aufenthaltsgesetzes zu finden. Diese Rechtsnorm unterscheidet zwei Gründe, aus welchen eine Duldung ausgesprochen werden kann:
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern […] für längstens drei Monate ausgesetzt wird. […]
(2) Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. „(§ 60a AufenthG)
Dieser Flüchtlingsstatus betrifft also Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Auf diese Ablehnung folgt in der Regel eine Ausreisepflicht. Kommen Betroffene dem nicht nach, droht eine Abschiebung.
Stellt die Ausländerbehörde nun fest, dass letztere nicht möglich ist, erhält der abgewiesene Asylbewerber eine Duldung.
Damit ist er drei Monate lang vor einer Abschiebung sicher. In diesem Zeitraum wird in der Regel versucht, den Sachverhalt zu klären und die Gründe für die Aussetzung der Abschiebung zu beheben.
Gründe für eine Duldung
Doch was verbirgt sich hinter den Begriffen der „völkerrechtlichen, humanitären, tatsächlichen oder rechtlichen Gründe“ bezüglich des Aufenthaltsstatus der Duldung? § 60 des Aufenthaltsgesetzes hält fest, dass in folgenden Fällen ein Abschiebeverbot (aus rechtlichen Gründen) besteht:
- Dem Betroffenen drohen im Zielstaat der Abschiebung Gefahr für seine Freiheit, Leib und Leben
- Ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe droht
Darüber hinaus führen folgende tatsächliche Gründe zu einer vorrübergehenden Aussetzung der Abschiebung:
- Schwere Krankheit, welche eine Reiseunfähigkeit verursacht
- Es ist kein Pass vorhanden
- Es gibt keine Flüge, Züge oder sonstige Einreisemöglichkeiten in das Heimatland
- Der Herkunftsstaat hat die Wiederaufnahme verweigert
- Die notwendigen Papiere (z. B. Visa) sind nicht vorhanden
Schließlich kann der deutsche Staat auch dann eine sogenannte Ermessensduldung (Duldung aus humanitären Gründen) erteilen, wenn:
- Eine Operation durchgeführt oder eine Therapie beendet werden soll, welche im Ausland nicht möglich ist
- der Betroffene ein schwer krankes Familienmitglied betreut
- ein Schulabschluss bevorsteht
- das laufende Schuljahr beendet werden soll
- eine Ausbildung aufgenommen wurde und der Betroffene unter 21 Jahren ist
- eine Hochzeit mit einem Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis bevorsteht
Wenn Sie eine Duldung beantragen, sind die Behörden dazu verpflichtet zu prüfen, ob aufgrund der vorgebrachten Sachverhalte nicht auch eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden muss.
Was ist eine Kettenduldung?
Laut § 60a AufenthG ist eine Duldung in Deutschland für maximal drei Monate auszusprechen. Oftmals lassen sich die Abschiebungshindernisse jedoch nicht innerhalb dieses Zeitraums beseitigen. In der Praxis hat es sich daher in vielen Fällen durchgesetzt, die Duldung alle drei bis sechs Monate erneut zu prüfen und um dieselbe Zeitspanne zu verlängern.
Aufgrund der häufigen Wiederholungen ist in diesem Fall von einer „Kettenduldung“ die Rede. Betroffene erhalten diesen Status mitunter jahrelang.
Arbeiten mit Duldung: Rechte und Beschränkungen
Für Asylbewerber ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt häufig verschlossen oder nur schwer zu erlangen. Während der ersten drei Monate in Deutschland gilt für alle Flüchtlinge ein allgemeines Arbeitsverbot.
Grundsätzlich ist eine Arbeitserlaubnis während einer Duldung zu erlangen. Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG), welches im März 2020 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für Geduldete angepasst und in einigen Bereichen verändert. Die bis dahin genutzte Positivliste der Bundesagentur für Arbeit entfällt nun.
Das Gesetz hatte die Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) zur Folge. In dieser heißt es nun in § 1:
3. einer Ausländerin oder einem Ausländer, die oder der im Besitz einer Duldung ist, oder anderen Ausländerinnen und Ausländern, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, nach § 4a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes die Ausübung einer Beschäftigung mit oder ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden kann […]
Das bedeutet, das im Prinzip der Arbeitsmarkt für jeden offensteht, sofern ein qualifizierter Berufsabschluss vorhanden ist und dieser in Deutschland anerkannt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz vorliegen muss, damit auch während einer bestehenden Duldung eine Arbeitserlaubnis erteilt wird.
Neue gesetzliche Regelungen: Beschäftigungsduldung
Die Beschäftigungsduldung ist eine neue Regelung, die mit dem FEG eingeführt wurde. Sie wird für längstens 30 Monate gewährt und kann von Personen mit einer bestehenden Duldung beantragt werden. Wichtig ist, dass die Einreise nach Deutschland bis zum 01.08.2018 erfolgte. Der Antrag kann noch bis 31.12.2023 gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Beschäftigungsduldung darüber hinaus vorliegen:
- Duldung seit mindestens 12 Monaten
- Beschäftigung seit mindestens 18 Monaten
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 35 Stunden die Woche (20 Stunden bei Alleinerziehenden)
- ausreichend mündliche Sprachkenntnisse in Deutsch
- es liegen keine Straftaten, Anzeigen, Beschuldigungen vor (auch nicht gegen Lebenspartner)
- Kinder müssen der Schulpflicht nachkommen
- Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen (auch Lebenspartner)
- Identität der Person ist eindeutig geklärt (auch Lebenspartner)
Auch die Beschäftigungsduldung endet, wenn die Voraussetzung für die Erteilung nicht mehr erfüllt werden oder die Duldung oder Beschäftigung an sich selbstverschuldet unterbrochen oder beendet werden.
Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung
Bei der Vorrangprüfung analysierte die Agentur für Arbeit, ob sich die Annahme der bestimmten Beschäftigung durch einen Ausländer nachteilig auf den deutschen Arbeitsmarkt auswirken könnte.
Anders gesagt: Menschen mit Duldung erhielten eine Genehmigung in der Regel nur, wenn kein deutscher oder EU-Bürger die Stelle aktuell antreten konnte und wollte.
Mit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) entfällt diese Prüfung seit 2020 weitestgehend. Für Geflüchtete wurde die Prüfung dauerhaft ausgesetzt.
Lassen sich Duldung und Ausbildung vereinbaren?
In Deutschland ist es erlaubt, während der Duldung eine Ausbildung zu absolvieren. Mit der Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) wurden auch die Voraussetzungen für Ausbildungen angepasst. Ein Geduldeter muss die Duldung gemäß § 60a AufenthG seit bereits drei Monaten besitzen, um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu dürfen bzw. eine Ausbildungsduldung beantragen zu können.
Praktika oder ein freiwilliges soziales Jahr können in der Regel unmittelbar aufgenommen werden. Hochqualifizierte Arbeitnehmer müssen ebenfalls keine drei Monate lang warten, bevor sie eine Arbeit aufnehmen dürfen. Wurde die Ausbildung während des Asylverfahrens (also mit einer Aufenthaltserlaubnis) begonnen, ist ebenfalls keine Wartefrist notwendig. Die Ausbildungsduldung wird frühestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung erteilt. Wird die Ausbildung abgebrochen, kann die Duldung um sechs Monate verlängert werden, damit Betroffene sich einen neuen Ausbildungsplatz suchen können.
Eine Ausbildung kann dazu führen, dass die Duldung verlängert wird, obwohl die Abschiebungshindernisse beseitigt wurden. Neben der Möglichkeit, die angefangene Berufsausbildung zu beenden, kann anschließend sogar ein Aufenthaltsrecht verliehen werden.
Kann man einer Duldung einen Führerschein machen?
Doch was, wenn zur Ausübung einer Arbeit oder zur Aufnahme einer Ausbildung ein Führerschein notwendig ist? Sei es, um den Weg zur Arbeit zu bewältigen oder um Firmenwagen führen zu dürfen – ein gültiger Führerschein wird von vielen Arbeitgebern vorausgesetzt.
Ausländische Führerscheine sind hierzulande sechs Monate lang gültig, anschließend muss in der Regel eine Fahrprüfung abgelegt werden.
Je nachdem, aus welchem Land Sie stammen, sind eine theoretische Prüfung, eine praktische Prüfung oder beides vonnöten.
Bildungs- und Sozialleistungen
In den ersten 15 Monaten von ihrem Aufenthalt erhalten geduldete Menschen hierzulande nicht dieselben Sozialleistungen wie Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge. Der tägliche Bedarf wird in der Regel durch Sachleistungen gedeckt – dies betrifft Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hygienebedarf und Verbrauchs- und Konsumgüter.
Gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten sie bei einer Duldung ein Taschengeld von 110 Euro im Monat, wenn sie zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. Geduldete älter als 17 Jahre, erhalten 162 Euro. Sind sie jünger, bekommen sie zwischen 104 und 108 Euro. Weiterhin erhalten sie während der ersten 15 Monate nur in dringenden und akuten Fällen medizinische Versorgung.
Nach 15 Monaten sind Sie einem Empfänger von Sozialleistungen ähnlich gestellt: Sie erhalten höhere monatliche Bezüge und alle Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Werden Sie zu einem Studium zugelassen und erfüllen die üblichen Bedingungen, haben Sie ebenfalls ein Anrecht auf Ausbildungsförderung (BAföG).
Wann besteht Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung?
Sie haben ein Recht auf einen Aufenthaltstitel, wenn die Duldung dazu geführt hat, dass Sie:
- Eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvierten und eine entsprechende Arbeit aufnehmen können
- seit mindesten sechs Jahren in Deutschland sind, unter 21 sind und eine positive Integrationsprognose vorweisen können
Eine solche Prognose erhalten Sie nur, wenn Sie eine deutsche Schule besuchen oder eine solche bereits positiv abgeschlossen haben. Bekommen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, steht auch Ihren nahen Verwandten – Geschwistern und Eltern – ein entsprechendes Aufenthaltsrecht zu.
Eine Familie zusammenführen oder gründen – welche Rechte gelten für geduldete Asylbewerber?
Doch nicht nur finanzielle und arbeitstechnische Belange sind für Menschen auf der Suche nach Schutz und Asyl relevant. Eines der wichtigsten Bedürfnisse vieler ist es, soziale Kontakte zu knüpfen und sich innerhalb einer Familie zurückziehen zu können.
Erlangen Flüchtlinge in Deutschland Asyl – also eine Asylberechtigung oder eine Anerkennung als Flüchtling –, haben sie das Recht, ihre Familie auch in Deutschland einreisen und leben zu lassen.
Für geduldete Menschen ist ein Familiennachzug allerdings ausgeschlossen. Dies ergibt sich daraus, dass eine Duldung zeitlich eng begrenzt ist. Zudem erhalten Geduldete Ausländer keine Aufenthaltsgenehmigung – diese ist jedoch eine Hauptvoraussetzung für eine Familienzusammenführung.
Heiraten mit Duldung
Grundsätzlich können Flüchtlinge mit einer Duldung in Deutschland heiraten. Allerdings ergeben sich aufgrund der Umstände häufig Schwierigkeiten. Fehlen beispielsweise wichtige Dokumente – etwa ein Pass – ist eine Heirat nicht möglich.
Auch, wenn die Identität des Geduldeten nicht einwandfrei geklärt ist – in der Regel ist eine Geburtsurkunde an dieser Stelle nötig –, kann keine Eheschließung stattfinden.
Darf der Wohnort frei gewählt werden?
Der Grundsatz der Freizügigkeit gilt nicht uneingeschränkt für Flüchtlinge, welche sich aufgrund einer Duldung im Bundesgebiet aufhalten. Beziehen sie Sozialleistungen, greift in der Regel eine Wohnsitzauflage. Das bedeutet, der Hauptwohnsitz der Betroffene an einem zugewiesenen Ort liegen muss. Dieses Gebiet kann jedoch verlassen werden, solange der Hauptwohnsitz dort bleibt.
Beziehen Flüchtlinge mit einer Duldung keine Sozialleistungen, können sie die Wohnsitzauflage streichen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin seit 2015 in Deutschland und ich habe mich gut integriert Deutschkurs Niveau B1, hab gearbeitet mehr als drei Jahre Vollzeit.Und freiwillig und Dolmetscher bei Sozialamt und in sbk-köln auch gearbeitet. freiwillig und ich habe versucht Aufenthalt bekommen Aber die haben immer abgelehnt.Und ich finde eine Weg, wo ich Aufenthalt bekomme.
Mit freundlichen Grüßen
Sahdon B.
Hallo ich habe vor 3 Monat Gespräch Termin gehabt wegen neu Aufenthalt gesetzt für geduldete Mensch trotzdem ich habe Rechtsanwalt bis jetzt ich habe keine Antwort bekommen von Bundesamt was tun?