Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen
Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

FAQ: Asylantrag

Wer ist asylberechtigt?

Sie sind zum Beispiel asylberechtigt, wenn Sie in Ihrem Heimatland durch den Staat verfolgt werden oder in diesem Krieg herrscht.

Wo kann ich den Asylantrag einreichen?

Wenn Sie Asyl beantragen wollen, müssen Sie sich persönlich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.

Wie läuft die Anhörung im Asylverfahren ab?

Im Rahmen der Anhörung müssen Asylbewerber schildern, warum sie geflüchtet sind. Sie dürfen zu diesem Termin eine Vertrauensperson mitnehmen.

Asyl beantragen: In Deutschland muss dies persönlich geschehen.
Asyl beantragen: In Deutschland muss dies persönlich geschehen.

Migration ist kein Phänomen der Neuzeit: Kriege, Klimaveränderungen und Abenteuerlust trieben Menschen seit Beginn der Sesshaftigkeit zum Aufbruch zu unbekannten Ländern. Dafür nahmen sie Gefahren und eine ungewisse Zukunft in Kauf.

In unserer aktuellen, bürokratischen Welt ist der Übergang von einer Nation zur nächsten jedoch von mehr als nur natürlichen Hürden geprägt. In Deutschland muss sich ein Großteil der Neuankömmlinge durch einen regelrechten Papierdschungel kämpfen, um beispielsweise Asyl zu beantragen.

Welche Einreisebstimmungen gelten in Deutschland für Flüchtlinge? Wer kann in Deutschland Asyl beantragen und wer bekommt Asyl?

In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen zur Einreise und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland für Flüchtlinge.

Den Asylantrag stellen: Ist eine Asylberechtigung vorhanden?

Alle Medien berichten es: Vor der Einreise durchleben Flüchtlinge meist Schlimmes und sind sowohl physisch als auch psychisch von ihrer Flucht gezeichnet. Bevor sie sich aber sicher angekommen fühlen können, will ein bürokratischer Spießrutenlauf absolviert werden.

Da die Gesetzeslage in letzter Zeit des Öfteren angepasst wurde, wissen auch die Mitarbeiter der entsprechenden Einrichtungen nicht immer genau, welche Regelungen aktuell gelten. Der erste Schritt für Flüchtlinge ist die Registrierung in einer Erstaufnahme-Einrichtung. Dort muss der Wunsch geäußert werden, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen.

Das Asylverfahren: Nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen, um Asyl zu bekommen

Mit der Eintragung in der Erstaufnahme-Einrichtung ist noch kein Asylantrag gestellt: Nun kommt der medial berühmte „Königsteiner Schlüssel“ zum Einsatz. Durch das sogenannte EASY-Verfahren („Erstverteilung von Asylbegehren“) bestimmt ein Computerprogramm des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in welchem Bundesland der Asylantrag bearbeitet wird.

Durch den Schlüssel soll eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden innerhalb der deutschen Bundesländer erfolgen. Das System steht jedoch von verschiedenen Seiten aus in der Kritik.

Die Prüfung von dem Asylantrag: Nicht jeder kann Asyl bekommen

Die Einreisebestimmungen nach Deutschland müssen eingehalten werden.
Die Einreisebestimmungen nach Deutschland müssen eingehalten werden.

Jeder Flüchtling bekommt im Regelfall ein Fahrticket zu dem ermittelten Bearbeitungsstandort sowie eine Erstverpflegung für die Reise – etwa ein Lunchpaket. Vor Ort angekommen kann der Asylantrag gestellt werden. Die richtige Behörde hierfür ist die örtliche Außenstelle des BAMF.

Dort findet die eigentliche Registrierung statt: Flüchtlinge müssen sich auf einen längeren Termin zu Asylbeantragung beim Bundesamt einrichten.

Sämtliche Personalien werden von dem Bundesamt aufgenommen, zudem werden Fingerabdrücke genommen und Passfotos erstellt.

Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Antrag vom Flüchtling persönlich gestellt wird. Schriftliche Asylanträge sind in Deutschland nur in Ausnahmefällen zulässig. Gemäß § 14 des Asylgesetzes (AsylG) betrifft dies folgende Fälle:

  1. einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzt,
  2. sich in Haft oder sonstigem öffentlichem Gewahrsam, in einem Krankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Jugendhilfeeinrichtung befindet, oder
  3. minderjährig ist und sein gesetzlicher Vertreter nicht verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Wie sieht der Asylantrag aus? Muster sind vorab einsehbar

Um den Prozess zu vereinfachen, können sich Flüchtlinge vorab mit den Angaben vertraut machen, welche für den Asylantrag erforderlich sind. Gegebenenfalls können sie wichtige Dokumente bereits kopieren.

Beim Antrag auf Asyl werden zunächst lediglich die Personendaten sowie eine kurze schriftliche Schilderung der Flucht und deren Gründe erforderlich. Angaben zu Fluchtroute, zu Fluchthelfern sowie zur konkreten Einreise in Deutschland können ebenfalls verlangt werden.

Das Formular für den schriftlichen Asylantrag kann im Internet eingesehen werden.

Asyl beantragen in Deutschland: Die Anhörung ist der nächste Schritt

Stimmen die Asyl-Voraussetzungen, kommt der Bescheid per Post.
Stimmen die Asyl-Voraussetzungen, kommt der Bescheid per Post.

Bevor geprüft wird, ob dem Asylantrag nachgegeben werden kann, speisen die Behörden die Fingerabdrücke und Lichtbilder zum Abgleich in ein europaweites Datensystem. Stellt sich heraus, dass ein Antragssteller bereits in einem anderen europäischen Land in einem Asylverfahren verwickelt ist, wird der Asylantrag wahrscheinlich abgelehnt.

Ist dies nicht der Fall, folgt in der Regel eine Anhörung. Diese ist für die Entscheidung maßgeblich: Die Behörde entscheidet aufgrund dessen, ob Asyl gewährt wird oder nicht.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Anhörung ist sinnvoll: Aufgrund der Überbelastung der Behörden sind nachträgliche Informationen in der Regel nicht zulässig und haben keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Während der Anhörung ist eine detaillierte Schilderung der Fluchtumstände gefragt. Sollten sprachliche Probleme auftreten, muss ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden. Der Asylbewerber ist berechtigt, eine Vertrauensperson zum Treffen mitzubringen.

Die wichtigsten Fragen rund um den Asylantrag in Deutschland

Kurz und knapp zusammengefasst: Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Asylverfahren für Flüchtlinge.

Wer darf Asyl in Deutschland beantragen?

Asylberechtigt ist in Deutschland jede Person, welche folgendes Schicksal aufweist:

  • Verfolgung im Heimatland durch den Staat
  • Darauf basierende Flucht nach Deutschland
  • Darauf basierende Asylbeantragung hierzulande
Zudem sind jene Menschen ausgeschlossen, welche aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsland“ kommen oder durch einen „sicheren Drittstaat“ gekommen sind.

Es wird deutlich, dass nur wenige Asylsuchende diese Voraussetzungen genau erfüllen. Greift die Asylberechtigung nicht, kann jedoch der Flüchtlingsbegriff geltend gemacht werden. Ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ist auch als anerkannter Flüchtling zu bekommen.

Dieser Status kann erteilt werden, wenn nicht alle drei obigen Punkte zutreffen – etwa bei einer Verfolgung durch nichtstaatliche Organisationen oder Gruppen.

Wo kann man Asyl beantragen?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig. Nach der Einreise in Deutschland können sich Asylbewerber auch an die Polizei wenden, welche sie an die zuständigen Behörden verweist.

Nach der Ortsbestimmung mithilfe des Königsteiner Schlüssels ist die örtlich benannte Behörde für das Asylverfahren zuständig.

Wie beantragt man Asyl?

Einen Asylantrag stellen: Rechtsbeistand kann notwendig sein.
Einen Asylantrag stellen: Rechtsbeistand kann notwendig sein.

Eine persönliche Vorsprache sowohl in einer Erstaufnahme-Einrichtung als auch bei der zuständigen Außenstelle des BAMF ist in der Regel notwendig. Mindestens drei Termine sind herfür vonnöten.

Aufgrund der großen Anzahl an Flüchtlingen können jedoch auch mehr Vorsprechen notwendig sein, bis eine Entscheidung zum Asylantrag gefällt wird.

Welche Bestimmungen gelten, während der Asylantrag geprüft wird?

Während des laufenden Asylverfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung. Diese gilt allerdings nur für den Bezirk, in welchem der Asylantrag gestellt wurde. Diesbezügliche Bestimmungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Benachrichtigungen zum Verfahren versenden die Behörden auf dem Postweg. Allein deshalb ist also eine örtliche Bindung vonnöten.

Was passiert nach einer Ablehnung von dem Asylantrag?

Wurde der Antrag abgelehnt, kann eine Ausweisung verlangt werden. An dieser Stelle können Betroffene mithilfe eines Anwalts für Migrationsrecht Einspruch einlegen und beispielsweise einen Folgeantrag auf Asyl stellen.

Werden keine rechtzeitigen Schritte eingeleitet, droht eine Abschiebung.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

83 Gedanken zu „Der Asylantrag: Asyl in Deutschland beantragen

  1. Ali Hussein A H

    Hallo Sir, ich bin 18 Jahre alt und möchte in Deutschland Asyl beantragen. Ich lebe in der Türkei. Ich bin aus dem Irak geflohen, weil mein Leben in meinem Land in Gefahr ist, sie haben meinen kleinen Bruder getötet und jetzt wollen sie mich töten, sie drohten, mich zu erschießen, und ich floh in die Türkei. Ich erhalte in der Türkei keine Hilfe. Meine finanzielle Situation ist sehr schlecht und ich leide unter Verfolgung Ich lebe allein nur meine Familie im Irak und ich möchte studieren Ich arbeite, aber mein Gehalt ist schlecht und ich bin in der Türkei schwerem Mobbing ausgesetzt Ich bitte Sie um humanitäre Hilfe

  2. Mohammed

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich würde gerne Asylantrag stellen für meine Schwester wie kann man das genau den Asylantrag haben was für die nötigen unterlangen sind .

    Mit freundlichen Grüßen.

    Mohammed

  3. Azimi

    Hallo, ich habe vor zwei Jahren Asyl in Deutschland beantragt, kann ich meinen Antrag jetzt zurückziehen und ein Arbeitsvisum beantragen?

  4. Fatmir

    Guten abend ich möchte gerne ein azyl Antrag stellen für meine 2 Brüder

  5. Mohammad

    Hallo ,
    ich bin Mohammad ,komme aus Syrien und lebe seit 30.10.2015 in Deutschland .
    im Oktober 2016 dürfte ich erst einen Asylantrag stellen ,wurde aber leider abgelehnt und als Subsidiärer Schutzstatus zuerkannt.
    ich arbeite seit Juli 2017 im Vollzeit und habe die Integrationskurse telc Deutsch B1,B2,C1 und Leben in Deutschland absolviert .
    nun möchte ich gerne wissen ,ob ich das Recht auf eine Niederlassungserlaubnis habe beziehungsweise beantragen darf ?
    ich bitte um eine positive Antwort .
    vielen Dank

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