Welche Rechte haben Asylbewerber und ausländische Mitbürger in Deutschland? Gibt es noch eine Chance, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde? Immer mehr Menschen wandern nach Deutschland ein. Gerade die Flüchtlingszuströme der vergangenen Zeit haben zahlreiche Fragen aufgeworfen – besonders jene rechtlichen Fragestellungen, durch die nicht einmal ein deutscher Staatsbürger in Gänze durchblickt, wenn er nicht gerade Jurist ist.
Nicht erst seit heute spielt das Asyl- und Ausländerrecht eine entscheidende Rolle im deutschen Rechtssystem. Das ist auch der Grund, weshalb sich mittlerweile einige Rechtsanwälte für Ausländerrecht herausbilden, die sich als Anwalt für Ausländer und Asylsuchende einsetzen und in ihrer juristischen Tätigkeit verzweifelten Menschen beratend zur Seite stehen. Was ein solcher Anwalt für Ausländerrecht bzw. Migrationsrecht für seine Mandanten tun kann, wie Anwälte Fachanwalt in diesem Rechtsgebiet werden und welchen Verdienst sie haben, verraten wir in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fachanwalt für Migrationsrecht
Ein Fachanwalt für Migrationsrecht kann beispielsweise helfen, wenn Ihr Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist und Sie rechtlich dagegen vorgehen müssen.
Damit Sie als Fachanwalt für Migrationsrecht tätig sein können, müssen Sie beispielsweise besondere Kenntnisse in den Bereichen Staatsangehörigkeitsrecht, Aufenthaltsrecht, Unionsrecht und Asylrecht nachweisen.
In aller Regel richtet sich der Verdienst von einem Fachanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Was ist ein Fachanwalt für Migrationsrecht?
Die im Jahr 2015 ihren Anfang nehmende weltweite Flüchtlingskrise hat in Deutschland die Nachfrage nach einem geschulten Rechtsanwalt für Ausländerrecht lauter werden lassen, als je zuvor. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) war nun in der Verantwortung und handelte schnell: Im März 2015, der 5. Satzungsversammlung, scheiterte der erste Versuch, einen neuen Fachanwaltstitel einzuführen. Doch in der 6. Satzungsversammlung im November 2015 wurde er endlich beschlossen – der Fachanwalt für Migrationsrecht ist seit dem 1. März 2016 Realität. Die ersten Lehrgänge sind ebenfalls seit März 2016 bei der Deutschen Anwaltsakademie belegbar.
Denn um Fachanwalt für Ausländerrecht/Migrationsrecht zu werden, muss der Anwärter nach § 14p der Fachanwaltsordnung (FAO) besondere Kenntnisse für den Bereich Migrationsrecht nachweisen:
- Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere
- Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit,
- Einbürgerung,
- Verlusttatbestände,
- Vertriebenenverfahren,
- Aufenthaltsrecht, insbesondere
- allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln,
- Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken,
- Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen,
- Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung,
- Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft,
- Haftung und Gebühren,
- Besonderheiten des Datenschutzes,
- Unionsrecht, insbesondere
- Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen,
- Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei,
- sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen,
- Asylrecht, insbesondere
- Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten,
- internationaler Flüchtlingsschutz,
- nationaler Schutz,
- Rechtsschutz,
- Widerruf/Erlöschen,
- Folgeverfahren,
- migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse,
- migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts,
- rechtliche Besonderheiten der Auswanderung,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Fachanwalt für Ausländerrecht? Rechtsanwalt für Asylrecht? Anwalt für Aufenthaltsrecht? Oder doch Fachanwalt für Migrationsrecht? Der im Ausländerrecht tätige Rechtsanwalt hat viele Bezeichnungen. Momentan besitzt der Begriff „Ausländer“ allerdings eine höchste negative Konnotation. Das ist vermutlich auch der Grund dafür, dass bereits viele Menschen von dem Begriff Ausländerrecht auf den des Migrationsrechts umgestiegen sind. Auch deshalb entschied sich die BRAK, die neue Fachanwaltschaft mit „Fachanwalt für Migrationsrecht“ zu betiteln.
Daneben ist das Ausländer- bzw. Migrationsrecht eigentlich vom Asylrecht zu unterscheiden. Dennoch ist im Fachanwalt für Migrationsrecht durch die nachzuweisenden Kenntnisse alles vereint. Das heißt, er kann ebenso als im Asylrecht tätiger Rechtsanwalt sein Wissen an seine Mandanten weitergeben.
Was macht ein Anwalt für Ausländerrecht?
Beim Beschluss, den Fachanwalt für Migrationsrecht einzuführen, hat die BRAK deutlich erkannt, dass sich ein guter Jurist in dem Bereich nicht nur allein mit den nationalen Bestimmungen auskennen muss, sondern eben auch mit den unions- und völkerrechtlichen Migrationsregelungen sowie mit den wichtigsten Konventionen rund um den internationalen Flüchtlingsschutz. Alle diese wichtigen nationalen und internationalen Rechtsinformationen kann ein Rechtsanwalt für Migrationsrecht verwenden, um Sie in Asylrechts- und Ausländerrechtsfragen zu beraten und zu vertreten.
Bei einem abgelehnten Asyl kann der Anwalt für seinen Klienten einstehen und so versuchen, dessen existentielle Sorgen zu mindern. So bietet zum Beispiel er Hilfe beim Ausfüllen des Asylantrages. Der Rechtsanwalt bearbeitet im Aufenthaltsrecht viele Aufenthaltserlaubnisse, die nicht verlängert werden und kann seinen Mandanten dann auch vor der Ausländerbehörde vertreten und verteidigen. Auch, wenn eine Ausweisung oder gar Abschiebung droht, können Betroffene einen Anwalt für Asyl- und Ausländerrecht aufsuchen.
Außerdem ist ein Anwalt für Ausländerrecht mit den Vorschriften im Sozialrecht und Arbeitsrecht vertraut und weiß zudem genau über einschlägige Strafrechtsnormen Bescheid. Das ist wichtig, wenn durch eine begangene Straftat die Aufenthaltserlaubnis in Gefahr ist. In Sachen Sozialrecht kann ein Rechtsanwalt für Ausländer die entsprechenden Leistungsanträge ausfüllen bzw. dabei beraten, wenn es hierbei beispielsweise sprachliche oder auch Verständnisprobleme geben sollte.
Zudem kann ein solcher Rechtsanwalt im Bereich Familienzusammenführung für seinen Mandanten den Nachzug des Ehegatten erwirken. So kann der Anwalt helfen, das Visum zu beantragen, selbst wenn dieses von der Deutschen Botschaft schon abgelehnt wurde.
Ferner unterstützt und vertritt der Anwalt in Sachen Einbürgerung, also beim Erhalt einer deutschen Staatsbürgerschaft. Er weiß genau, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Die Vertretung kann sowohl vor Gericht, als auch außergerichtlich oder vor einer Behörde erfolgen.
Selbstverständlich steht der Jurist auch für eine ausführliche Rechtsberatung im Ausländerrecht oder Asylrecht bereit. Tatsächlich lassen sich mittlerweile immer mehr Ausländer bereits im Vorfeld anwaltlich beraten, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Dadurch können Sie nämlich schon von vornherein spätere aufenthaltsrechtliche Probleme vermeiden.
Wie wird man Fachanwalt für Migrationsrecht?
Bevor ein Interessent Fachanwalt werden kann, muss er natürlich zuerst die entsprechende juristische Ausbildung an der Universität angehen, um sich überhaupt Jurist „schimpfen“ zu lassen und anwaltlich tätig werden zu dürfen – denn das darf eine Person in der Regel nur mit einer entsprechenden Anwaltszulassung.
Dafür ist ein Studium der Rechtswissenschaften oder Jura notwendig, welches im Grundstudium normalerweise neun Semester andauert.
Hat der Student die Regelstudienzeit überstanden, dann legt er seine erste große Prüfung ab, nämlich das erste Staatsexamen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie die Prüfung absolvieren, besteht das erste Staatsexamen aus fünf bis sieben schriftlichen Klausuren. Überwiegend sind darin die großen Rechtsgebiete Deutschlands Hauptbestandteil: Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht.
Jetzt wird’s praktisch – Sie haben die erste Staatsprüfung erfolgreich bestanden? Dann kann der jetzige Halbjurist sein zwei Jahre andauerndes Rechtsreferendariat antreten. In dieser Zeit besucht er verschiedene Gerichte: Er ist zum Beispiel am Sozial- oder Familiengericht tätig, übernimmt Arbeitsbereiche beim Strafgericht und verbringt sein Referendariat an Landgerichten, Oberlandesgerichten oder gar dem Bundesgerichtshof. Hierbei lernt der halbe Jurist alle wichtigen praxis- und prozessorientierte Befähigungen.
Abschließend begeht der Referendar nun die zweite und somit letzte Staatsexamensprüfung. Bei dieser handelt es sich um eine komplette Staatsprüfung. Daher wird das zweite Staatsexamen von staatlichen Justizbehörden abgenommen. Nach erfolgreichem Abschluss kann der ehemalige Student nun als Volljurist seine Arbeit aufnehmen.
Für eine Anwaltszulassung ist es übrigens erste Voraussetzung, das zweite Staatsexamen zu bestehen. In welchem Rechtsgebiet der Rechtsanwalt nun tätig werden möchte, ist gänzlich ihm überlassen.
Eine Möglichkeit ist es natürlich, sich als Anwalt für Migrationsrecht zu spezialisieren. Allerdings kann nicht jeder daherkommen und sich einen Titel als Fachanwalt anhängen. Um nämlich einen Fachanwaltstitel zu erlangen, der durch die BRAK verliehen wird, müssen zunächst einige praktische Erfahrungen erlangt worden sein.
Ein Anwalt für Ausländerrecht/Migrationsrecht muss laut § 5 Abs. 1 w) FAO für seine Fachanwaltschaft 80 Fälle aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 6 genannten Bereichen behandelt haben. Die Rechtsbereiche wurden bereits im Kapitel „Was ist ein Fachanwalt für Migrationsrecht?“ aufgeführt. Von diesen Fällen sollten mindestens 60 aus wenigstens zwei der in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Rechtsgebiete sein. Geringstenfalls 30 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein, hiervon zudem in jedem Fall 15 aus den in § 14p Nr. 1 bis Nr. 4 genannten Bereichen.
Weiterhin muss der zukünftige Fachanwalt für Migrationsrecht einen entsprechenden Fachanwaltslehrgang besuchen, der mindestens 120 Zeitstunden umfassen sollte (§ 6 FAO) und mit Prüfungen abgeschlossen wird.
Was verdient ein im Ausländerrecht tätiger Anwalt?
Was im speziellen Anwälte für Ausländerrecht verdienen, ist tatsächlich schwer zu sagen, denn erstmal richtet sich das Anwaltsgehalt – egal, welches Rechtsgebiet der Jurist bearbeitet – nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aber nach diversen Vergütungsvereinbarungen, die sich aber auch nach gesetzlichen Vorschriften orientieren.
Zeit- und Honorarvereinbarungen sind wohl die bekanntesten Vergütungsvereinbarungen bei Rechtsanwälten. Sie werden meistens anstelle einer gesetzlichen Vergütung beschlossen – besonders dann, wenn diesem Übereinkommen ein höherer Verdienst für den Juristen festgelegt wird, als es rechtlich feststeht. Doch in Deutschland kann ein Anwalt seine Gebühren trotz allem nicht ins unermessliche aufstocken, wie er möchte. Das Gesetz legt auch für Vergütungsvereinbarungen entsprechende Regeln fest. Dazu gehört:
- ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den drei Konstrukten Leistung, Haftungsrisiko und Verantwortung sowie
- dass außergerichtliche Beratungen der Gebührenvereinbarung oder den Vorschriften des bürgerlichen Rechts folgen müssen und somit für eine Erstberatung zum Beispiel nur maximal ein Betrag von 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer verlangt werden darf.
Generell ergeben sich die anwaltlichen Kosten allerdings zu einem Großteil aus dem betreffenden Streitwert oder auch Gegenstandswert. Außerdem stehen stets eine Aufwandspauschale und die Mehrwertsteuer mit auf der Rechnung.
Ferner darf nicht vergessen werden, dass das Anwaltsgehalt von Anfang an, stark leistungsabhängig ist, weshalb auch Prämien- und Umsatzbeteiligungen keine Seltenheit sind. Entscheidend kann auch sein, in welcher Kanzlei ein Jurist unterkommt.
In seinem Gehälter- und Einstiegsreport hat jedoch das Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) in einer Statistik grob zusammengefasst, in welcher Höhe sich das jährliche Bruttodurchschnittsgehalt von einem Anwalt für Ausländerrecht befindet. Es ist natürlich kein Geheimnis, dass sich die Gehälter – in jedem Berufszweig – meistens regional stark unterscheiden. So ist es auch bei den Anwälten. Herauskamen diese Ergebnisse:
- Im Osten der Bundesrepublik verdient der (baldige) Fachanwalt für Asylrecht und Ausländerrecht durchschnittlich gesehen am geringsten: Hier sind es rund 30.000 Euro brutto im Jahr (28.000 bis 35.000 Euro).
- Mit großen Sprung voraus folgt Norddeutschland, hier liegt das Gehalt im Durchschnitt bei 40.000 Euro (27.000 bis 45.000 Euro).
- Davor liegt der Süden Deutschlands, wo ein Anwalt für Ausländerrecht circa 43.000 Euro (26.000 bis 50.000) als jährliches Bruttogehalt einfährt.
- An der Spitze steht Westdeutschland mit durchschnittlich 44.000 Euro brutto pro Jahr (26.000 bis 50.000).
Die Bandbreite des Verdienstes ist in diesem Rechtsgebiet groß. Doch warum? Grund dafür ist, dass der Anwalt für den Bereich Asylrecht kaum Geld verdient, währenddessen kann er im Gebiet Ausländerrecht bzw. Migrationsrecht schon ein paar mehr Euro verdienen. In diesen Rechtsgebieten hängt das Gehalt daher stark von der Mandatsmischung ab. Ein Asylbewerber kann natürlich wesentlich weniger zahlen, als ein ausländischer Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung und einer laufenden Berufstätigkeit. Derzeit bearbeitet auch kaum eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt allein das Migrationsrecht. Viele übernehmen zusätzlich ebenfalls Fälle im Sozial-, Arbeits- oder Familienrecht. Doch das könnte sich angesichts der derzeitigen Lage im Zusammenhang mit der Einführung des Fachanwaltstitels vielleicht bald ändern.
Wann wird ein Anwalt für Ausländerrecht aktiv?
Abgelehnte Asylanträge, die Weigerung, Sozialleistungen zu zahlen oder eine drohende Abschiebung: Ausländer sehen sich in Deutschland mit einer Vielzahl potenzieller Szenarien konfrontiert, welche die Zuhilfenahme eines Anwalts erfordern.
Abgelehnter Asylantrag: Beachten Sie die Fristen
Wurde Ihr Asylantrag abgelehnt, sollten Sie spätestens jetzt einen Anwalt für Asyl- und Migrationsrecht zur Hilfe nehmen. Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren, denn die Fristen sind kruz angesetzt:
- Sollen Sie in einen „sicheren Drittstaat“ geschickt werden, welche Sie auf dem Weg nach Deutschland durchquert haben, können Sie nur innerhalb einer Woche rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
- Wird Ihr Antrag als „offensichtlich unbegründet“ angesehen und deshalb abgelehnt, beträgt die Frist ebenfalls eine Woche.
- Bei einer einfachen Ablehnung – weil der Antrag „unbegründet“ sei -, können Sie innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.
- Wird Ihr Antrag im Rahmen des „Flughafenverfahrens“ geprüft und abgelehnt, haben Sie nur drei Tage Zeit, Klage einzureichen.
Tipp: Stellen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, wenn Sie sich finanziell keinen Rechtsbeistand leisten können.
Abgrenzung zum Strafrecht: Fließende Grenzen
Spätestens seit der Anpassung des Asylpakets im Jahr 2016 sind die Übergänge zwischen Strafrecht und Migrationsrecht fließend. Ausländer, welcher in Deutschland straffällig werden, können nämlich des Landes verwiesen werden.
§ 54 Abs.1a des Aufenthaltgesetzes bestimmt, dass ein besonders schwerwiegender Ausweisgrund vorliegt, wenn ein Ausländer
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist; bei serienmäßiger Begehung von Straftaten gegen das Eigentum wiegt das Ausweisungsinteresse auch dann besonders schwer, wenn der Täter keine Gewalt, Drohung oder List angewendet hat.
Straftaten, welche Freiheits-, Jugend- oder Bewährungsstrafen nach sich ziehen, können also seit März 2016 eine Ausweisung nach sich ziehen. Wird diese vollzogen, ist von einer Abschiebung die Rede. Besonders schwer ist es für Betroffene, eine Entscheidung bei der Wahl ihres Anwalts zu treffen: Sollten sie einen Anwalt für Strafrecht oder für Ausländerrecht engagieren?
Die richtige Wahl ist in diesem Fall der Fachanwalt für Migrationsrecht. Dieser kennt sich nämlich nicht nur eingehend mit den Bestimmungen des Asylverfahrens und Ausländerrechts aus, sondern auch mit dessen strafrechtlichen Aspekten.
Da die beiden Aspekte einer Straftat, welche von einem Ausländer begangen wurde, formal voneinander getrennt sind, können auch zwei Anwälte eingeschaltet werden. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt den Betroffenen in der Gerichtsverhandlung zur Straftat. Drohen nach dem Urteil ausländerrechtliche Konsequenzen, kann ein Anwalt für Migrationsrecht die Angelegenheit übernehmen.
Welche Berufsverbände gibt es?
In einem Berufsverband finden sich Arbeitstätige aus einem bestimmten Berufszweig zusammen und treten gemeinsam für die Rechte ihrer Branche ein. Mitunter erarbeiten sie sogar zusammen Konzepte zur Verbesserung ihrer Leistungen und helfen Neueinsteigern. Auch Rechtsanwälte für Asylrecht und Ausländerrecht können sich in einem solchen Berufsverband einsetzen. Wir stellen diesen Verband nun deshalb vor.
Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht
Innerhalb des Deutschen Anwalt Vereins – kurz DAV – haben sich mehrere Arbeitsgemeinschaften gebildet, die jeweils ein bestimmtes Rechtsgebiet vertreten. So gibt es bereits seit dem Jahr 2000 – also weit vor der Einführung der entsprechenden Fachanwaltschaft – die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht.
Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sich gemeinsam für ein modernes Fremdenrecht stark machen und aktiv an der Verbesserung der rechtlichen Gegebenheiten für Migranten in Deutschland einsetzen. Es ihnen wichtig, gegen Diskriminierung vorzugehen und die Gesellschaft entsprechend aufzuklären. Deshalb setzen die Rechtsanwälte der Arbeitsgemeinschaft auf eine faire Behandlung aller Flüchtlinge und wollen damit die Interessen der Gesellschaft deckungsgleich erwirken.
Regelmäßig finden daher Mitgliederversammlungen statt und die Zeitschrift für Ausländerrecht (ZAR) erscheint. Außerdem bietet die AG ihren Mitgliedern Fortbildungsmaßnahmen an, steht für einen stetigen Erfahrungsaustausch und bietet daher ein Diskussionsforum auf ihrer Webseite.
Den richtigen Fachanwalt finden!
Um den für Sie richtigen Anwalt für Ausländerrecht zu finden, sollten Sie diese Tipps beherzigen:
- Manchmal können Ihnen Freunde, Bekannte, die Familie oder Arbeitskollegen einen bestimmten Rechtsanwalt empfehlen – fragen Sie doch einmal nach.
- Die Anwaltskammer – telefonisch oder online zu erreichen – kennt alle Anwälte in Ihrer Nähe und kann Ihnen daher wichtige Informationen liefern.
- Viele Infos finden Sie auch schon auf den Webauftritten der Kanzleien und Juristen, hier können Sie bereits im Vorfeld erörtern, ob sich der erwählte Rechtsanwalt mit Ihrer Rechtsproblematik befasst. Achtung: In Deutschland dürfen Fachanwälte übrigens nur maximal drei Fachanwaltstitel führen
- Erstes Beratungsgespräch: Achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit im Büro. Die meisten Kanzleien sind sehr organisiert und aufgeräumt. Ein seriöser Anwalt für Ausländerrecht gibt Ihnen anstandslos Auskunft zu seinen bisherigen Erfahrungswerten und erstellt Ihnen eine Erfolgsprognose zu Ihrem Fall. Für gewöhnlich erstellt er Ihnen auch eine grobe Kostenliste mit allen eventuell anfallenden Gebühren. Viele bieten momentan sogar eine kostenlose erste Beratung.
Guten Morgen
Ich bin mit einem Visum als Berufskraftfahrer nach Deutschland gekommen
Ich hatte einen Unfall mit dem LKW. Kann ich an etwas anderem arbeiten?
im Bauwesen z.B
Vielen danke
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte einen Termin für die Akte meiner Frau vereinbaren, zum Familiennachzug.
Mit freundlichen Grüßen
Bernard K-Kal
Guten Tag, ich heiße Ali Omid R, komme aus Afghanistan wohne und arbeite in Niedersachsen. Meine Eltern sind seit dem Talibanregierung Afghanistan verlassen und nach Indian geflüchtet. Aktuell darf ich meine Eltern zum Besuch 3 Monat in Deutschland und einladen aber das nutzt leider nichts und sie müssen nach 3 Monaten nach Afghanistan zurückkehren. Gibt es eine Möglich zur Beantragen eine dauerhafte Visum in Deutschland.
Hallo, ich lebe seit einem Jahr in Kaiserslautern. Und ich habe Asyl in Griechenland. Und ich bin Duldung. können sie mir helfen ?? Bitte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich heiße Khan und komme auch Pakistan.
ich bin in 2015 in Deutschland eingereist. als ich Asylantrag gestellt habe, werde ich als Flüchtlingseigenschaft. und habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 abs 2 (gfk) bekommen.
Ich habe die Sprache Niveau C1 mit gute Note bestanden und Arbeite ich seit 4 Jahren regelmäßig deswegen habe ich eine Niederlassnungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 S 3 erhalten.
Ich möchte gerne die Niederlassungserlaubnis auf meine Pakistanische Reisepass eintragen und möchte gerne die Flüchtlingsreisepass abgeben weil der Pakistanisch Reisepass ist 10 Jahre gültig damit habe ich 10 Jahren keine stress mehr mit der Ausländerbehörde deswegen wird meine Identitätsnachweis auch geklärt.
Vielen Herzlichen Dank für ihre Mühe,
für weiter fragen stehe ich ihnen jederzeit per Email oder Telefonisch erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Please. I can’t find anything..
My German is obviously bad.
Me and my wife came here to flee social services in the UK who want our unborn baby.
We have never been bad parents. It’s all due to speculation because of my wife’s depression from two of her babies being stillborn and my problems with the police in my past over 5 years ago.
I’m sorry I know this isn’t your problem but I’m struggling what to do. I’m working daily but am not being paid and my 7 months pregnant wife can’t travel easily to visit so many places like the rathaus skf etcetera
ich lebe im momentan in der Türkei ich habe detsche sprache und literatur wissenschaften studiert ,und will in Deutschland Asyl beantragen ,ich bitte um ihre Hilfe und ich danke ihnen im Voraus ..
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Mohammadreza und seit 10.17 war ich in Hamburg. Meines Visum war Paragraf 18C und konnte ich Job suchen. Dann 6 Monaten zwar ich habe eine guten Vertrag abgeschlossen aber Arbeitsamt in Frankfurt hat meine Vertrag abgelehnt. Wägen Arbeitssuchen habe ich im Sprachkurse teilgenommen und konnte meine Aufenthalt verlangen. Im November bin ich nach Iran gekommen und wollte nachb2 oder 3 Wochen umkehren. Aber gegen Protestieren im Iran gegen Benzinpreis und danach die Pandemi muss ich bleiben.
Meine Finktionsbescheinigung geltet bis 20.04.2020 und im 16.04 in der Deutscher Botschaft in Teheran habe ich dazu Verlängerung beantragt.
Im 20.09 ich habe einen Brief bekommen ,dass mir gesagt hat, meiner Antrag ist abgelehnt.
Momentan möchte ich darüber beklagen.
Bitte sagen Sie mir, ob das Prozess möglich ist.
Mit freundlichen grüßen.
Mohammadreza
Hallo. Ich brauche ein hilfe weil ich ein ausweisung beschluss vom Gericht bekommen habe, seit 2017. Lasst mich weissen ob es gibt die möglichkeit mich zu helfen.
Mein kind ist Deutscher und wohnt zusamannen mit mir.
Ich warte für ihr ruckmeldung. Schone Gruße.
Joseph S .
Hallo! Ich war 2015 Asylantrage in Deutschland, aber sie lehnten mich ab, obwohl ich in meinen Worten Recht hatte. Helfen Sie mir, ich bin jetzt in Spanien und niemand akzeptiert mich, da ich dort um Asyl gebeten habe .Ich bin jetzt auf den Straßen Spaniens, ohne das Recht, mir zu sagen, ich solle dorthin zurückkehren und nach Ihren Rechten suchen, aber ich habe Angst zu kommen, weil ich ohne Papiere bin. Helfen Sie mir bitte. Ich suche kostenlose Hilfe, weil ich bitte nichts habe
Hallo. Mein Name ist Yllian aus Albanien, ich bin 28 Jahre alt. Von Februar 2015 bis August 2015 war ich in Deutschland in Asyl. Wo ich 4 Monate lang auch ehrenamtlich 1 € gearbeitet habe. Aber dann kehrte ich freiwillig nach Albanien zurück. Ich habe bereits einen Arbeitsvertrag in Deutschland. Die Bewerbungsverfahren bei der deutschen Botschaft in Albanien dauern jedoch mehr als zwei Jahre. Der Arbeitgeber erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen. Gibt es eine Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis direkt in Deutschland zu erhalten? Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Lebensgefährte und ich wollen zusammen ziehen ich bin Österreicherin und mein Lebensgefährte aus Iran, wir wollen auch heiraten,das Problem ist wir bekommen so viele verschiedene Auskünfte das es mich schon sehr belastet was und wie wir anfangen sollen,bzw was am besten ist, ich habe drei Kinder aus meiner vergangenen Ehe, arbeite geringfügig, bekomme Unterhalt meines Ex Mannes, meine älteste Tochter hat bereits ihr eigenes Einkommen!!
Ist es auch ausreichend wenn mein Lebensgefährte für sich selbst sorgen kann, wenn er zb. Eigenmittel besitzt wie zb. Gründe und Ersparnis?und was sollte der erste Schritt sein um anzufangen, vielen Dank, ich bitte um Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe eine Frage bezüglich der Voraussetzungen des § 9 AufenthaltsG. Im § 9 Abs.2 Nr. 3 AufenthaltsG wird vorausgesetzt, dass für eine Niederlassungserlaubnis mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung.
Laut der deutschen Rentenversicherung habe ich Insgesamt also 60 Monate bis zum heutigen Zeitpunkt
DEÜV = 50 Monate (Nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung gemeldete Zeiten; hierüber hat der Arbeitgeber einen Nachweis erteilt – Pflichtbeitragszeit. ) Voll Beschäftigung
Sozl. = 2 Monate (Zeitendes Bezuges von Kranken- oder Übergangsgeld und vergleichbare Geldleistungen eines Sozialleistungsträgers – Pflichtbeitragszeit ) Arbeitsunfall
AFG = 8 Monate (Von der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Zeiten – Pflichtbeitragszeit Überbrückungszeit) Arbeitslosengeld 1
Die Ausländerbehörde meint jedoch, dass die im Versicherungsverlauf mit AFG gekennzeichneten Zeiten nicht mit angerechnet werden können. Es handelt sich dabei um insgesamt ca. 50 Monate
Ist das richtig, dass diese 10 Monate nicht angerechnet werden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Guten Tag,
Ich bin ein 30 jähriger Ingenieur aus dem Iran. Ich habe hier in Deutschland mein Masterstudium gemacht und anschließend habe ich einen Job gefunden, sodass ich im Moment im Besitzt einer Blaue Karte EU mit einer Gültigkeit von 3 Jahren bin. Ich arbeite seit August und bin bis Februar in der Probezeit. Ich verdiene 46000 Brutto im Jahr. Da meine Frau vor paar Monaten einen Visumsantrag gestellt hat, bin vorletzte Woche vom Ausländeramt gerufen worden dass ich meinen Arbeitsvertrag, Mietvertrag und meine Gehaltabrechnungen vorliegen muss. Als ich da war, hat der Beamte vom Ausländeramt gesagt dass wir kein Visum an Ihre Frau erteilen können weil wir nicht sicher sind dass Sie hier ein sicheres Leben gewährleisten können. Sein Grund war meine Probezeit. Der meinte ich kann gekündigt werden!! Ich wollte nun fragen, stimmt es was er sagt? Dürfen sie so einfach das Visum ablehnen? Das Problem ist wenn ihr Visum abgelehnt wird, wäre der nächste freie Termin bei deutscher Botschaft in Teheran in einem Jahr und mit der Bearbeitungszeit wäre 1,5 Jahre!! Das finde ich echt absurd.
Ich bedanke mich im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren;
meine Mutter 71 jahr alt hat 75 tage einen Besuchvisum, sie ist letzte monat zu uns als besuch gekommen.
ich möchte meine Mutter mehr länger bei uns in Deutschland bleiben.
kann man Besuchvisum verlängern?
Danke voraus
Sehr geehrte Damen und Herren;
Ich bin eine iranische Ärztin und habe eine Frage zu der Einwanderung der ausländischen Ärzte:
Hat die Einwanderung ausländischer Ärzte nach Deutschland eine Altersgrenze? Und gibt es in diesem Fall ein Gesetz?
Danke voraus
Sehr geehrte Anwalt.Org Team,
ich lebe seit 13 Jahre hier in Deutschland leider war ich im Alter von 23-27 im Gefängnis. Ich bin seit einem Jahr wieder draußen. Wie bekanntlich kann man ja nicht unter Bewehrung nicht arbeiten oder Geld verdienen. Da ich nichts mit meiner Zeit anfangen könnte, hab ich einen Praktikum angefangen, jedoch wollte mein Arbeitsgeber eine Bescheinigung von der Ausländeramt haben. Dies wollte ich am selben Tag abholen, aber der Sachbearbeiter bat mich am nächsten Tag zu kommen, den Formular zu unterzeichnen und dies der arbeitsgeber geben. Jetzt möchte mich die Ausländerbehörde, nachdem sie bei mir eingebrochen sind anscheinen. Ich hab den Praktikumsdokument nochmal angeschaut und da stand dass es um einen Verhandlungsniederschrift von Ordnugsamt handelt. Hab ich da etwas anderes als einen Praktikumsbescheinigung unterschrieben? Können Sie mich mit den Verhandlungsniederschrift abschieben? Mein Sohn ist gerade mal 10 Jahre alt.
Guten Tag anwalt.org Team
hier wendet sich ein sehr besorgter Vater und Großvater an sie , mit der Bitte um einen kompetenten Rat. Meine Tochter hat im Nov. 2015 einen jungen Mann aus Marokko kennen und lieben gelernt. Aus dieser Beziehung hat meine Tochter am 11.12.2016 einen Sohn geboren. Schon während der Schwangerschaft gab es Probleme im Zusammenleben. Wohnkosten sowie alle anderen Kosten zum Lebensunterhalt wurden nur von meiner Tochter getragen. Der „Partner“ hat alle Ratschläge unsererseits ( Sprachschule, Arbeitssuche ect. ) missachtet und ist teilweise seinen eigenen Weg gegangen und hier auch polizeilich auffällig geworden. Er trägt in keinster Weise zur Versorgung seines Sohnes bei, ist leider auch Drogenabhängig und damit zusammenhängend auch kriminell geworden. Die Beziehung ist aus o.g. Gründen von ihr beendet worden.
Leider haben beide damals das gemeinsame Sorgerecht für den Jungen bekommen.
Meine Tochter ist mit der Situation komplett überfordert, sie hat Angstzustände und bekommt auch von der Ausländerbehörde keine Unterstützung.
Wen kann man hier um Hilfe bitten, welche Institution ist zuständig. Ich habe Familienrechts-Anwälte konsultiert = nicht zuständig. Das Jugendamt verweist auf die Ausländerbehörde, da ist wiederum ein Staatsanwalt, der befragt werden muß. Den kann aber so einfach nicht erreichen.
Mir ist klar das der Hilferuf in diesem Fall von der „anderen“ Seite kommt, vielleicht haben sie doch eine Möglichkeit hier einen Lösungsweg zu finden.
Dank im Voraus.
Opa Dieter
Mein Mann kommt aus tunisia und hat auch bekommen für ein Jahr die Aufenthaltserlaubnis. Montag war ich beim Ausländerbehörde und habe gesagt er ist gegangen. Habe dass gemacht weil nach eine große Streit er ist gegangen ich ohne zu wissen. Jetzt habe eine Brief an Ausländerbehörde geschrieben dass ich mit mein Mann geredet habe und wegen unsere Probleme ist weg gelaufen aber kommt wieder nach Hause und unsere Familie ein Chance geben . Kann mein Mann jetzt verlieren die Aufenthaltserlaubnis? Wenn ja was kann ich dafür machen? Ich habe eine Fehler gemacht.