Auf der Autobahn oder auch auf den hiesigen Bundestraßen sehen sich Autofahrer nur allzu oft von großen LKWs bedrängt, die häufig in der Mehrheit hintereinander fahren und auch schon einmal riskante Überholmanöver starten.
Aber im Inneren der LKWs finden sich meistens Waren oder Produkte bzw. Güter, die von A nach B – vom Sender zum Empfänger – transportiert werden müssen.
Eine pünktliche und schadlose Lieferung ist dabei von enormer Bedeutung. Nicht selten kommt es hierbei zu Risiken und Problemen, die durch den Transport der Waren entstehen. Ein Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht kann hier Abhilfe schaffen. Er kennt sich nämlich mitunter auch mit verwandten Rechtgebieten aus, wie etwa mit dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsrecht oder dem Zollrecht.
Inhalt
FAQ: Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht
Zunächst einmal müssen Sie die Ausbildung bzw. das Studium zum Volljuristen absolvieren. Danach können Sie sich in einer Fachrichtung weiterbilden und sich dann auf diese spezialisieren.
Der Anwalt kann Sie beispielsweise beraten oder vertreten, wenn es Probleme mit der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten gibt.
Die Kosten für die Leistungen von einem Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht basieren auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell durch eine Honorarvereinbarung abgerechnet.
Was ist ein Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht?
Erst seit 2006 gibt es die ersten Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht. Damals waren es gerade einmal 21 in ganz Deutschland. Im Gegensatz zu anderen Fachanwaltsgebieten gehören die Rechtsanwälte mit diesem Rechtsgebiet als Spezialisierung zu den geringsten ihrer Zahl. Im Jahr 2014 verzeichnete die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gerade einmal knapp 178 Fachanwälte im Transportrecht und Speditionsrecht.
Zum Vergleich dazu gab es 2014 im Verkehrsrecht 3.410 Fachanwälte; noch mehr sind es im Arbeitsrecht mit über 9.000 Fachanwälten.
Trotzdem ist das Transport- und Speditionsrecht ein wichtiges Rechtsgebiet, denn tagtäglich (außer zu Ruhezeiten) werden Waren und Güter transportiert, sowohl zu Land, als auch über den Wasser– und Luftweg. Treten Probleme auf, etwa aus versicherungsrechtlicher Hinsicht, dann wird in der Regel ein Fachanwalt für Transportrecht zur Unterstützung kontaktiert.
In § 14g der Fachanwaltsordnung (FAO) der BRAK ist festgeschrieben, welche besonderen Kenntnisse der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht wissentlich nachzuweisen hat:
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
- Recht des multimodalen Transports,
- Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
- Speditionsversicherungsrecht,
- Internationales Privatrecht,
- Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
- Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Was macht ein Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht?
Ein im Transportrecht tätiger Anwalt hat die Aufgabe, sich mit Rechtsproblematiken auseinanderzusetzen, die neben dem Transportrecht und Speditionsrecht auch noch viele weitere Rechtgebiete berühren. Dazu gehören:
- Versicherungsrecht: Erwirkung von Schadensersatzansprüchen, die durch Transportschäden oder Warenverlust entstanden sind
- Handelsrecht: fachgerechte Lagerung von sensiblen Gütern
- Verkehrsrecht: zum Beispiel Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten der Berufskraftfahrer, Abwehr von Bußgeldern
- Zollrecht: bei grenzüberschreitenden Transporten
- Steuerrecht: im Hinblick auf Einfuhr- oder Umsatzsteuer
Einen Großteil der zu bearbeitenden Fälle für einen Fachanwalt für Speditionsrecht und Transportrecht machen die Schadensersatzklagen aus. Kommt es zu Transportschäden, Warenverlust oder zu unpünktlichen Lieferungen, dann werden oft Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Weiterhin setzt sich ein Anwalt für Speditionsrecht auch arbeitsrechtlich für das Speditionsgewerbe ein und prüft zum Beispiel Tarifverträge und hilft bei der Vertragsgestaltung jeglicher Art. Dabei kann es auch um die Durchsetzung vom Frachtlohn, Speditionsentgelten oder Lagergeldern gehen.
Ein Fachanwalt kann Unterstützung bei der Unternehmensgründung einer Spedition oder eines Logistikunternehmens leisten und dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen reibungslos funktionierenden Logistikverkehr anfertigen.
Dazu kennt sich ein Anwalt im Transportrecht mit allen Transportarten aus:
- Straßentransport
- Eisenbahntransport
- Wasserstraßentransport
- Lufttransport
Natürlich bietet der Fachanwalt im Speditionsrecht und Transportrecht auch eine allgemeine Rechtsberatung im Rahmen von Transportversicherungen oder Speditionsversicherern. Dabei berät er in rechtlichen Angelegenheiten sowohl die Transportunternehmen, als auch den Versender, Versicherungsmakler und unter Umständen aber auch den Empfänger der Güter.
Wie wird man Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht?
Bevor man überhaupt Fachanwalt wird, muss ein Gewillter erst einmal Anwalt an sich werden und das erfordert in erster Linie ein rechtswissenschaftlich-juristisches Studium. Ein solches dauert im Regelfall neun Semester im Grundstudium.
Nach der Regelstudienzeit absolviert ein Rechtsstudent sein erstes Staatsexamen, nach dem er sich als Halbjurist verdient machen kann. Das erste Staatsexamen besteht aus sieben bis neun Klausuren, die schriftlich zu bearbeiten sind. Die Prüfungsfragen umfassen alle die großen Rechtsgebiete:
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
- Zivilrecht
Direkt im Anschluss an das erste Staatsexamen begeht der „halbe Jurist“ sein Rechtsreferendariat, welche als die wichtige Praxisphase in einer rechtswissenschaftlichen Ausbildung gilt. In der Regel dauert das Referendariat zwei Jahre. Möglich ist hier mitunter ein Auslandsaufenthalt, aber klassisch verbringt der „Lehrling“ diese Zeit an verschiedenen Gerichten und baut seine praktischen und prozessorientierten Fachkenntnisse aus.
Die 2-jährige praktische Ausbildung wird mit dem zweiten Staats- oder auch Assessorexamen abgeschlossen. Dieses Examen ist die letzte große Hürde, die ein angehender Rechtsanwalt überwinden muss, um endlich als Volljurist ins Berufsleben starten zu können.
Hiesige staatliche Justizämter führen diese reine Staatsprüfung durch. Nach Bestehen kann der Absolvent nun in jedem klassischen Rechtsgebiet Fuß fassen und darauf hinarbeiten einen Fachanwaltstitel, wie etwa als Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht, durch die BRAK verliehen zu bekommen.
Ein Kriterium ist jedoch, dass der betroffene Rechtsanwalt seine Zulassung bereits drei Jahre besitzt und insgesamt sechs Jahre für das Rechtsgebiet tätig ist, denn es müssen ja zunächst entsprechende Kompetenzen und Erfahrungen gesammelt werden.
In der FAO steht in § 5n, welche praktischen Erfahrungen ein zukünftiger Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht erwerben muss, um den Fachanwaltstitel verliehen zu bekommen. So muss der Rechtsanwalt insgesamt 80 Fälle bearbeiten, von denen mindestens 20 gerichtliche Verfahren oder aber Schiedsverfahren sein sollten. Die Fälle müssen sich auf den in § 14g Nr. 1 bestimmten Bereich und mindestens zwei weitere Bereiche der Nr. 2 bis 7 beziehen; dabei müssen auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 3 Fälle fallen.
Was verdient ein Anwalt für Transportrecht und Speditionsrecht?
Wie in anderen Berufszweigen auch, verzeichnen Rechtsanwälte regionale Schwankungen in puncto Gehalt. Dazu kommt, dass auch unter den Kanzleien Verdienstunterschiede vorherrschen.
Ein Rechtsanwalt wird von Anfang an nach seiner Leistung bezahlt. Unabhängig vom Rechtsgebiet ist in den Kanzleien eine Prämien- und Umsatzbeteiligungen eine übliche Form der Vergütung.
Die Berechnung des Gehalts erfolgt allerdings nach gesetzlichen Bestimmungen. Es kann entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet werden. Eine Vergütungsvereinbarung ist dabei immer anstelle einer Abrechnung nach dem RVG möglich, vor allem dann, wenn die Vereinbarung höher ausfällt, als bei der gesetzlichen. Zu solchen Gebührenvereinbarungen zählen u. a. Honorar- oder etwa Zeitvereinbarungen.
Doch trotzdem folgt auch eine Vergütungsvereinbarung gewissen gesetzlichen Vorschriften. Demzufolge müssen diese Vereinbarungen immer in einem angemessenen Ausgleich zwischen Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko stehen. Im Grunde legt eine Vergütungsvereinbarung eine Umrahmungsgrenze der Kosten für die anwaltlichen Gebühren fest. Daher darf im Regelfall bspw. die rechtliche Erstberatung die Gebühr von 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer nicht übersteigen.
Ist ferner keine Vereinbarung getroffen worden, so muss sich der Anwalt bei der Berechnung an die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts halten. Im Übrigen sind für außergerichtliche Beratungen mittlerweile gar keine gesetzlichen Gebühren mehr vorgesehen. Sie werden allein über Vergütungsvereinbarungen abgerechnet.
Was im Normalfall immer in die Anwaltskosten einbezogen wird, ist der jeweilige Gegenstandswert oder auch Streitwert sowie die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und eine Aufwandspauschale.
In der Anwaltsbranche kommt es aber auch darauf an, wie lange man als solcher tätig bzw. wie alt der Berufstätige ist. Dazu kann die Größe der Kanzlei eine Rolle spielen, ebenso, in welchem Rechtsgebiet ein Rechts- oder Fachanwalt ansässig ist. Arbeitsrechtler oder Steuerrechtler sind dabei durchaus in den oberen Riegen zu finden, da hier die Falldichte sehr hoch ist. Leider kann aber an dieser Stelle keine genaue Auskunft zum Verdienst eines im Transportrecht arbeitenden Anwalts getätigt werden.
Welche Berufsverbände gibt es?
Ein Berufsverband unterstützt seine Mitglieder in allen das Berufsfeld betreffenden Angelegenheiten. Seine Mitglieder sind daher im Regelfall alle berufstätig in einem bestimmten Berufszweig und wollen, dass ihre Interessen sowie die Berufsgruppe an sich gestärkt werden. Auch für die Rechtsanwälte im Transportrecht hat sich daher eine Gemeinschaft zusammengeschlossen.
Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht (DAV)
Die Arbeitsgemeinschaft hat sich 2005 innerhalb des Deutschen Anwalt Vereins (DAV) herausgebildet. Damals waren es 24 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die alle auch auf dem Gebiet des Transport- und Speditionsrechts tätig waren und immer noch sind. Mittlerweile hat die AG 143 Mitglieder.
Die Arbeitsgemeinschaft hat es sich zum Ziel genommen, ihre Mitglieder umfassend weiterzubilden sowie die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der im Transportrecht und Speditionsrecht tätigen Fachanwälte zu fördern. Daher stehen die Fachleute immer beratend zur Verfügung, wenn fachliche Fragen aufkommen.
Dazu regt die AG zum persönlichen Austausch der Kollegen untereinander an, wie etwa auf der alljährlichen Frühjahrstagung, die auch auf überregionaler Ebene die Möglichkeit zur Fortbildung begünstigt. Die Referenten sind häufig Richter vom Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht.
Deutsche Gesellschaft für Transportrecht
Ein weiterer Verein für Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht ist die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht e.V. (DGTR). Die Gesellschaft bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit der Teilnahme an diversen Symposien sowie Kolloquien innerhalb eines Jahres.
Zusammen mit den ca. 600 Mitgliedern hat sich der DGTR die Aufgabe gesetzt, im Bereich deutsches und internationales Transportwesen die wissenschaftliche Förderung voranzutreiben. Des Weiteren legt der DGTR großen Wert auf seine Homepage und ist versucht, die Inhalte (primär Gesetzestexte und Vorschriften zum Thema) so aktuell wie nur möglich zu halten. Zu den Inhalten gehört zusätzlich auch eine Linksammlung zu Internetauftritten von Behörden, Firmen etc., die Schnittpunkte mit dem Transport- und Speditionsrecht haben.
Welche Kanzleien gibt es?
Bisher gibt es in Deutschland wenige Kanzleien, die sich speziell auf das Rechtsgebiet Transportrecht und Speditionsrecht spezialisiert haben. Das mag der verhältnismäßig geringen Anzahl an Rechtsanwälten liegen, die einen Titel als Fachanwalt dafür führen. Wir haben Ihnen drei Kanzleien herausgesucht, die sich vordergründig mit dieser Rechtsthematik auseinandersetzen, aber auch verwandte Bereiche damit verbinden.
Kanzlei für Transportrecht und Versicherungsrecht – Rechtsanwälte Künne & Hafner, Mannheim
In dieser Kanzlei stehen die Rechtsanwälte seit 1997 für Qualität, da sie eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Transportrechts und des Speditionsrechts vorweisen können. Dazu ist die Kanzlei bundesweit tätig und arbeitet dabei häufig mit Kollegen zusammen.
Zu den Mandanten von Fachanwalt (seit 2007) Hafner zählen Versicherungsunternehmen, Speditionen und Transportunternehmen. Dazu ist er sowohl Mitglied der AG Transport- und Speditionsrecht des DAV und bei der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht.
Zu den Stärken des Fachanwalts zählen das Führen und Abwehren von Regressen für Versicherungen. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei gehören:
- Bearbeitung von Ansprüchen auf Schadensersatz bei Transportschäden für Versicherer, Frachtführer und Spediteure; das sowohl international als auch national; zu Land, zu Wasser und in der Luft
- Rechtsberatung bei der Abwicklung von Transportschäden
- Forderungsbeitreibung für Transportunternehmen
- Allgemeine transportversicherungsrechtliche Problematiken
Was bedeutet Regress? Als Regress wird in der Regel der Rückgriff auf den Hauptschuldigen oder den Schadensersatzpflichtigen über einen Dritten, also die Versicherung bezeichnet, welche für den Schuldigen haftet. Manchmal ist damit aber auch einfach nur der ganz klassische Anspruch auf Schadensersatz gemeint.
Beispiel Regress: Verursacht eine Person A einen Schaden an einer Ware, dann wird der Besitzer der Ware (Person B) über seine Versicherung, bei welcher die besagte Ware während des Transports versichert war, versuchen, den Anspruch auf Schadensersatz bei der Versicherung des Schadensverursachers (Person A) zu erwirken.
Fachanwaltskanzlei für Transport- & Speditionsrecht – Rechtsanwälte in Partnerschaft Bartholl & Rehbehn, Kiel und Bad Segeberg
Diese Kanzlei gehört zu einen von zweien in ganz Schleswig-Holstein, die seit 2007 die Bezeichnung Fachanwaltskanzlei für Transport- und Speditionsrecht führen dürfen. Die Fachanwälte sind im gesamten Bundesgebiet und sogar international unterwegs. Sie führen Korrespondenz in englischer, französischer und spanischer Sprache.
Ihre Kompetenzen liegen darin, das Transportrecht und Speditionsrecht neben der Schadensbearbeitung und Regressführung insbesondere mit verwandten Thematiken zu bearbeiten. Dazu zählt etwa das Arbeitsrecht im Transportgewerbe oder auch die Unterstützung in Sachen Bußgeld- und Strafverfahren der Berufskraftfahrer.
Die Kanzlei vertritt speziell die Speditionsbranche, aber auch Transportunternehmen, Versender als Auftraggeber sowie Transportversicherer und Empfänger des Transportguts. Zu ihren Tätigkeitsbereichen zählen:
- Schadensangelegenheiten
- Rechtsbeziehungen
- Vertragsgestaltung
- Bußgeld- und Strafverfahren
- Unternehmensgründung
- Speditions- und Transportrecht: Straßen-, Eisenbahn-, Luft-, Schifffahrt-, Multimodaltransportrecht
Kanzlei KUSS – Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Köln und Hamburg
Seit 1999 beraten die Rechtsanwälte der Kanzlei sowohl deutsche als auch ausländische Handels- und Industrieunternehmen. Darunter sind deutsche, europäische und genauso amerikanische Transportversicherer und Verkehrshaftungsgesellschaften. Daher findet auch hier die Korrespondenz in mehreren Sprachen statt: deutsch, englisch, französisch und italienisch.
Die Findung von Lösungen in Rechtsfragen im weltweiten Handel ist die Prämisse der insgesamt fünf Anwälte und besonders von Fachanwalt und Fachanwältin Kuss. Dabei verfügen sie über ein breites Netzwerk an Experten. Ihre Mandanten sind mittelständische Unternehmen, aber auch Versicherer und Einzelpersonen (bspw. Frachtführer, Versicherungsmakler).
Zu ihrem Leistungsspektrum zählt:
- Vertragsgestaltung
- Aufbau von Logistiksystemen im Hinblick auf rechtliche Aspekte
- Krisenmanagement bei komplexen Vertragsbeziehungen im Logistikbereich
- Internationale Schadensbearbeitung
- Nationale und internationale Transportversicherungsregressführung (im Bereich Anlagenbau, sensible Güter, Stahl und Defense Logistics)
- Transportversicherungsregressabwehr
- Abwicklung von Frequenzschäden
Tipps für eine erfolgreiche Anwaltssuche
„Wer suchet, der findet“:
- Holen Sie sich Informationen bei Freunden, Bekannten oder auch Arbeitskollegen ein, die bereits Kontakt zu einem Anwalt für Transportrecht hatten.
- Telefonisch lässt sich die Anwaltskammer erreichen – diese kann Ihnen Auskünfte über Kanzleien in Ihrer unmittelbaren Nähe erteilen.
- Eine gute Möglichkeit, um sich vorab über einen Fachanwalt im Speditionsrecht oder allgemein eine Kanzlei zu erkundigen, ist immer, sich zuvor die Homepage anzuschauen. Oftmals findet man hier schon Infos zu den Tätigkeitsbereichen oder zu den Rechtsanwälten selbst.
Das erste Beratungsgespräch:
- Achten Sie ruhig auf Sauberkeit und Ordnung in der Kanzlei sowie darauf, dass ein Fachanwalt in Deutschland nur drei Fachanwaltstitel innehaben darf.
- Erkundigen Sie sich über die bisherigen Erfahrungswerte des Rechtsanwalts; ein seriöser Fachanwalt gibt Ihnen ehrlich Auskunft über die eventuellen Erfolgschancen in Ihrem Fall
- Auf Anfrage wird Ihnen eine gute Kanzlei eine grobe Kostenaufstellung zu allen eventuell anfallenden Ausgaben erstellen.
- Ein achtbarer Fachanwalt wird Ihnen nichts für dieses erste Beratungsgespräch berechnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider konnten wir in diesen Gesetzen nichts finden, was unseren fall regeln könnte.
Wir haben einer Spedition mitgeteilt (einer von vier), dass ein Container aktuell in Rotterdam ankommt. Wir fragten nach einem Transport von Rotterdam nach Bayern, inklusive Verzollung nach. Man gab uns einen Preis von 680 Euro. Wir haben dann die anderen Speditionen nicht mehr weiter kontaktiert. Zwei Tage später hieß es, der Transport-Termin wäre erst in drei Wochen möglich, was natürlich Irrsinn ist. Man teilte uns mit, wenn wie die Ware gleich (binnen von einer Woche) haben wollen, dann zahlen wir das doppelte. Ansonsten warten wir drei Wochen und zahlen für den Container Standgeld. Wir sehen das als klaren Vertragsbruch (per Email) und letztendlich als Erpressung an. Wir mussten, da wir die Ware brauchten, in den sauren Apfel beißen und die Ware extra umladen lassen (kostete extra) und das Doppelte bezahlen. Gibt es hierzu eine Rechtssprechnung?
Hallo Alexander H.,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen sich in diesem Fall direkt an einen Anwalt für Transportrecht zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise und Ihrer Möglichkeiten beraten.
Ihr Team von anwalt.org