„Kampfhunde“ – wirklich eine Gefahr für Menschen?

FAQ: „Kampfhunde“

Wann ist von „Kampfhunden“ die Rede?

Eine einheitliche Definition des Begriffes “Kampfhund” gibt es nicht – zumal er mittlerweile stark in der Kritik steht. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind damit meist Hunderassen gemeint, die aufgrund menschlicher Einflüsse (insbesondere Zucht und Erziehung) eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber anderen Menschen oder Tieren aufweisen. Die Einteilung in “gefährliche” und “nicht gefährliche” Hunderassen erfolgt dabei oft willkürlich. 

Warum ist der Begriff “Kampfhund” so umstritten?

Der Begriff “Kampfhund” stammt noch aus einer Zeit, in der Hunde sowie andere Tiere zu Unterhaltungszwecken gegeneinander in Schaukämpfen antreten mussten. Heutzutage lehnen Tierschützer sowie ein Großteil der Öffentlichkeit den Begriff und die damit verbundenen Veranstaltungen zurecht als unethisch ab. Daher haben sich mittlerweile die weniger stigmatisierenden Alternativen “Listenhund” oder „Sokas” (kurz für “Sogenannte Kampfhunde“) durchgesetzt.

Welche Rassen zählen zu den Listenhunden?

In den einzelnen Bundesländern werden mitunter unterschiedliche Rasse auf den Listen für Kampfhunde geführt. Die bekanntesten Rassen haben wir hier aufgelistet.

Gelten für Halter von „Kampfhunden“ besondere Vorgaben?

Ja. Welche Anforderungen ein Halter erfüllen muss, lesen Sie hier.

Gefährliche Hunderassen?

Aggressive "Kampfhunde" – ein Mythos, der sich bis heute hält.
Aggressive „Kampfhunde“ – ein Mythos, der sich bis heute hält.

Wer Hunde liebt, schließt in der Regel sowohl kleinere als auch größere Exemplare ins Herz. Nichtsdestotrotz haben manche Menschen, bestimmte Rassen bzw. Tiere besonders gern, sei es aufgrund des spezifischen Wesens oder ihres Aussehens. „Kampfhunde“ etwa werden gerne gehalten, um Hof oder Haus zu beschützen und eventuelle Einbrecher abzuwehren.

Doch sind „Kampfhunde“ wirklich immer gefährlich und gegen jeden aggressiv? Welche Arten stehen auf der Kampfhundeliste? Was gilt laut Tierrecht? Und was müssen Halter beachten, die Listenhunde ihr Eigen nennen? Dieser Artikel klärt darüber auf, was deutsche Gesetze zum Thema Kampfhunde sagen.

Was sind „Kampfhunde“ und warum gibt es sie?

Schon seit Jahren entbrennt immer wieder eine mediale Diskussion darüber, wie mit Hunden bzw. Exemplaren bestimmter Hunderassen zu verfahren ist, die der Kategorie „Kampfhund“ oder Listenhund zuzuordnen sind. Schließlich werden immer wieder Menschen, zum Teil auch Kinder, von bestimmten Hunderassen verletzt.

Zurück geht der Begriff „Kampfhunde“ auf solche Tiere, die in Tierkämpfen zur Unterhaltung eingesetzt wurden (entweder Hund gegen Hund oder Hund gegen Tier anderer Art). Damit sie gegen ihren Gegner bestehen konnten, wurden spezielle Eigenschaften gezüchtet und die Tiere einer „Ausbildung“ unterzogen, die sie überhaupt erst gefährliche machte. Ihr kräftiger Körperbau und das stabile Gebiss sorgten dafür, dass solche Kämpfe äußerst blutig und für den Menschen lukrativ waren, wenn auf den richtigen Kandidaten gut Geld gesetzt wurde.

Bestimmte Hunde hatten aber auch im Krieg ihre ganz eigene Funktion, nämlich die, zur Abwehr und Irritation des Gegners beizutragen. Darüber hinaus waren sie unterwegs, um Munition und Verbandsmaterial zu transportieren.

“Kampfhund” – ein kritischer Begriff

Ob es bestimmte Rassen gibt, die per se aggressiv und besonders beißfreudig sind, wird von vielen Seiten – darunter zum Beispiel der Bundestierärztekammer – immer wieder stark bezweifelt. Kritiker der Definition führen an, dass erst Haltung und Erziehung aus Dogo Canario etc. einen „Kampfhund“ machen. So ist nicht von der Hand zu weisen, dass ein unsicherer Hundeführer ebenfalls zu Irritationen beim Hund führen kann und er hierdurch „falsch“ reagiert.

Das bedeutet: Jeder Hundebesitzer – auch jener, der einen Schäferhund und keinen „Kampfhund“ hält, muss durch verantwortungsvolle Erziehung und Sachkunde gewährleisten, dass sein Vierbeiner nicht zur Gefahr für andere wird.

Befeuert wird die Einschätzung, dass Tiere wie ein Bullmastiff nicht als „Kampfhund“ auf die Welt kommen, von diversen Studien, in denen keine Nachweise für ein besonderes Gefahrenpotential bei bestimmten Rassen gefunden werden konnten.

Leinenpflicht und Maulkorb für „Kampfhunde“ – sinnvoll oder nicht?

Ebenfalls kritikwürdig ist die Pflicht, dass ein Dobermann als Listenhund so wie andere „Kampfhunde“ in den meisten Bundesländern einen Maulkorb tragen und immer an der Leine geführt werden müssen. Hierdurch könne sich von vornherein kein normales Sozialverhalten, insbesondere mit anderen Artgenossen, entwickeln, steht der Mensch doch immer dazwischen. Mit artgerechter Haltung hätte dies wenig zu tun.

Deshalb lehnen viele Tierschützer Rassenlisten und die damit verbundenen Maulkorb- und Leinenpflichten grundsätzlich als ungerechtfertigte Diffamierung von Tieren und Haltern ab.

Begriffliche Unterscheidung zwischen gefährlicher Hund, “Kampfhund” und Listenhund

Hundekämpfe sind hierzulande mittlerweile verboten, sodass Hunde bestimmter als gefährlich geltender Rassen in der Regel nur zum Privatvergnügen gehalten werden.

Im allgemeinen Sprachgebrauch und rechtlichen Verständnis sind die Begrifflichkeiten „gefährlicher Hund“, „Kampfhund“ und „Listenhund“ in der Regel trotz erheblicher inhaltlicher Mängel und Unterschiede gleichbedeutend. Nur in einigen wenigen Ausnahmen, treffen Kampfhundeverordnungen hier Unterschiede, die sich im Wesentlichen darauf beziehen, dass Kampfhunde einer bestimmten als besonders aggressiv geltenden Rasse angehören und „gefährliche Hunde“ sich ausschließlich durch ein entsprechendes Verhalten qualifizieren. Ob diese rechtliche Differenzierung zwischen “gefährlich geborenen Kampfhunden” und anderen Hunden der Realität überhaupt gerecht wird, steht auf einem anderen Blatt.

Von welchen Hunderassen eine besonders große Gefahr ausgeht, ist in von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in Listen definiert. Ein Hund muss daher nicht überall in Deutschland als „Listenhund“ gelten.

Welche „Kampfhunderassen“ gibt es in Deutschland? Die Listenhunde

Trotz berechtigter Kritik gibt es in nahezu allen Bundesländern – bis auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen – immer noch eine Liste, auf der „Kampfhunde“ vermerkt sind. Sie definieren als Teil der jeweiligen Kampfhundeverordnung, welche Hunderassen als verdächtig gelten und was Halter bei ihrer Haltung zu beachten haben.

Nur weil ein Hund in einem Bundesland als gefährlich gilt, muss das weder der Realität entsprechen noch für andere Bundesgebiete gelten. Die rechtlichen Regelungen sind willkürlich und uneinheitlich. Welche Auflagen Sie als Hundebesitzer einhalten müssen, können Sie in den jeweiligen Verordnungen nachlesen.

Unter Umständen können zum Beispiel folgende Auflagen gemacht werden:

Die Kampfhundeverordnung des Bundeslandes besagt, welche Regeln für die Haltung gelten.
Die Kampfhundeverordnung des Bundeslandes besagt, welche Regeln für die Haltung gelten.
  • der Halter muss bereits volljährig sein
  • es muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden, das das Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit des Halters belegt
  • Kampfhunde dürfen unter Umständen nicht ohne Bestehen einer Sachkundeprüfung gehalten werden
  • das eigene Grundstück ist zu umzäunen, damit der Kampfhund nicht entlaufen kann
  • Kampfhunde müssen ggf. einen Wesenstest bestehen

In manchen Bundesländern wird die angebliche Gefährlichkeit von „Kampfhunden“ sogar noch einmal in zwei verschiedene Kategorien unterteilt:

  • Listenhund der Kategorie 1: Tiere sind höchstwahrscheinlich gefährlich
  • Listenhund der Kategorie 2: Tiere sind vermutlich gefährlich

Einige Bundesländer behandeln die der Kategorie 2 zugeordneten „Kampfhunde“ nicht als solche, wenn der Halter belegen kann, dass von dem Tier keine Gefährdung für den Menschen ausgeht. Infolgedessen wird dann ein sogenanntes Negativzeugnis ausgestellt.

Folgende „Kampfhunde“ sind auf der Rasseliste der jeweiligen Bundesländer häufig zu finden, die bei den zuständigen Landesministerien für Inneres einsehbar sind:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano (dessen Vorfahre wahrscheinlich ein römischer Kampfhund war)
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Als „Kampfhunde“ gelten auch Mischlinge, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstanden sind.

Der Bullmastiff ist als Listenhund in einigen Kampfhundeverordnungen in Deutschland aufgeführt. Gezüchtet wurde er ursprünglich, um Wildhüter vor angreifenden Tieren und Wilderern zu schützen. Er erreicht ein Gewicht von bis zu 60 kg und erreicht eine Schulterhöhe von bis zu knapp 70 cm, was ihm ein imposantes Auftreten verschafft. Charakterisiert wird er als wachsam, treu und aktiv.

Listenhunde in Bayern

Die Kampfhundeliste in Bayern sieht laut „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ (Kampfhundeverordnung Bayern) wie folgt aus:

  • Kategorie-1-Hunde (gefährlich): Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu
  • Kategorie-2-Hunde (Tiere mit einem höheren Aggressionspotenzial): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler

Als „Kampfhunde“ werden in Bayern auch solche Tiere betrachtet, die abgerichtet und zu hoher Aggressivität trainiert werden.

Ein Schäferhund kann als Kampfhund gelten, wenn er ein aggressives Verhalten zeigt.
Ein Schäferhund kann als Kampfhund gelten, wenn er ein aggressives Verhalten zeigt.

Wollen Sie sich einen „Kampfhund“ der ersten Kategorie zulegen, ist Ihr Vorhaben an eine gesonderte Erlaubnis zum Halten dieses Tieres gebunden. Diese wird von der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, ausgestellt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie sich als geeignet zum Führen eines solchen Sokas erweisen und ein „berechtigtes Interesse“ belegen können.

„Kampfhunde“, die der zweiten Sektion zugeordnet werden, sind rechtlich nur nicht als gefährlicher Hund einzuschätzen, wenn ein bestimmtes Gutachten diesen Verdacht ausräumt. Nur, wenn ein Sachverständiger glaubhaft machen kann, dass das untersuchte Tier keine der vermuteten Eigenschaften aufweist, benötigen Sie keine Erlaubnis für die Haltung.

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) verbietet, solche „Kampfhunde“ in Bayern zu züchten bzw. sogar in das Bundesland bzw. generell nach Deutschland einzuführen.

Handeln Sie den gesetzlichen Vorgaben zuwider und halten einen „Kampfhund“ aus der Liste ohne Genehmigung, müssen Sie mit hohen Strafzahlungen rechnen. Veranschlagt werden von der Verordnung hierfür bis zu 10.000 Euro. Der zu zahlende Geldbetrag verfünffacht sich, wenn Sie solche Exemplare auch noch züchten.

Ob zum Beispiel ein Rottweiler, der als Kampfhund gelten kann, angeleint werden muss, ist abhängig von denen in der Gemeinde geltenden Bestimmungen. Grundsätzlich kann nach 18 Abs. 1 LStVG für jeden Hund eine Anlein- und Maulkorbpflicht ausgesprochen werden.

Listenhunde in Baden-Württemberg

Häufig ist die amerikanische Bulldogge als Listenhund in den Kampfhundeverordnungen aufgenommen.
Häufig ist die amerikanische Bulldogge als Listenhund in den Kampfhundeverordnungen aufgenommen.

Die Kampfhundeverordnung in Baden-Württemberg schreibt für bestimmte Hunderassen, die als „Kampfhunde“ gelten und ein Lebensalter von einem halben Jahr überschritten haben, vor:
Hundehalter haben sicherzustellen, dass die Tiere sich nur mit Maulkorb und an einer Leine durch die Öffentlichkeit bewegen. Es ist zudem untersagt, sie zu vermehren.

Kampfhunde“ der folgenden Rassen gelten in Baden-Württemberg als besonders gefährlich für Menschen, da ihnen größere Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt wird. Das gilt auch für nicht reinrassige Tiere:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Wer einen Bullterrier, der als Kampfhund angesehen wird, zuhause hat, kann einen Tierarzt, der im öffentlichen Dienst tätig ist und einen Polizeihundeführer, mit einer Prüfung seines Vierbeiners betrauen. In dieser wird getestet, ob der Hund gefährliche Wesenszüge aufweist. Ergibt der amtliche Test, dass dies nicht zutrifft, ist Ihr Hund aus dem Schneider.

Folgende „Kampfhunderassen“ sind auf der Liste ebenfalls zu finden:

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Ergibt die Untersuchung, dass Ihr Hund lammfromm ist und Dritte höchstwahrscheinlich nicht gefährden wird, erhalten Sie die notwendige Erlaubnis zum Führen des Tieres. Hierzu müssen Sie den Hund u. a. zusätzlich noch markieren, zum Beispiel durch ein Tattoo sowie eine extra Haftpflichtversicherung für den Kampfhund (Halterhaftpflicht) abschließen.

Die von der Ortspolizei ausgestellte Erlaubnis gilt nur für bestimmte Personen, denen die Führung des „Kampfhundes“ in der Öffentlichkeit erlaubt ist. Sie ist immer mitzuführen, wenn Sie mit dem Hund unterwegs sind. Gegebenenfalls muss sie verlängert werden, da sie nur befristet ausgestellt wird. Für „Kampfhunde“, die ein Alter von sechs Monaten noch nicht erreicht haben, entfällt die Erlaubnispflicht.

Halten Sie sich nicht an die Vorgaben der Kampfhundeverordnung, melden zum Beispiel nicht, dass aus der Liste stammende Kampfhunde halten, sind die zu erwartenden Bußgelder saftig. Schlimmstenfalls müssen Sie für Ihr Vergehen 25.565 Euro entrichten.

Wie läuft der Wesenstest für Listenhunde in Deutschland ab?

In einem Wesenstest kann der Listenhund beweisen, dass er nicht gefährlich ist.
In einem Wesenstest wird Ihr Listenhund auf die Probe gestellt.

Wie bereits erwähnt, kommen viele Besitzer von Listenhunden nicht um den sogenannten Wesenstest herum, der überprüft, ob eine Gefahr von ihrem Vierbeiner ausgeht. Er stellt neben dem Charakter und Verhalten des Hundes in Stresssituationen auch Ihr Wissen und Ihre Anleitungsfertigkeiten als Hundehalter auf den Prüfstand.

In der Regel wird ein „Kampfhund“ der entsprechenden Rassen bei einer solchen Überprüfung folgende Dinge getestet:

  • Liegen Krankheiten vor oder wurde der Hund medikamentös ruhig gestellt?
  • Wie reagiert der Hund auf Menschen?
  • Was passiert, wenn er auf andere Hunde trifft?
  • Welche Reaktionen zeigt er auf bestimmte Umweltreize?

Ein Rottweiler, oft als Listenhund bezeichnet, muss sich dieser Prozedur und den verschiedenen Aufgaben mindestens ein bis zwei Stunden stellen. Je nach Umfang der Überprüfung kann er auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Hierbei entstehen je nach Wohnort und Testdauer Kosten in Höhe von 100 bis 400 Euro. Sollten weitere Sachverständige hinzugezogen werden, wird es nochmal teurer.

Hinzu kommt oft der ebenfalls erforderliche Sachkundenachweis auf Seiten des Hundebesitzers, der bereits vor dem Wesenstest zu erlangen ist. Dafür können noch einmal zwischen 50 und 200 Euro fällig werden. Besteht der Hund alle Tests mit Bravour, wird das Negativgutachten ausgestellt.

Dieses muss nicht unbegrenzt gültig sein, sondern muss gegebenenfalls nach einer bestimmten Frist erneut abgelegt werden. Darüber hinaus kann es sein, dass Leine und Maulkorb trotzdem zum unverzichtbaren Begleiter im Alltag werden, denn hiervon darf je nach Auflage ebenfalls nicht abgesehen werden.

Ein bestandener Wesenstest ist nur eine Momentaufnahme und keine Garantie dafür, dass es nicht mehr zu gefährlichen Situationen kommen kann. Ihre Verantwortung als Hundehalter endet nicht mit dem Erhalt der Erlaubnis, sondern begleitet Sie genauso lange, wie es Ihr Vierbeiner tut.

„Kampfhunde“ kaufen – Worauf sollten Sie vorher achten?

Wenn Sie mit der Anschaffung eines „Kampfhundes“ liebäugeln, gilt es, sich vorher ausgiebig Gedanken über die Folgen dieser Entscheidung zu machen. Schließlich haben Sie schon für in der Regel weniger aggressive Tiere eine enorme Verantwortung dem Tier und anderen Menschen gegenüber. Wollen Sie nun einen Kampfhund kaufen, kommen noch die schärferen gesetzlichen Bestimmungen hin.

  • Ehemals zum Kampf ausgebildete Hunde und ihre Nachfahren müssen in der Regel immer mit Maulkorb und Leine durch die Stadt geleitet werden.
  • Sie als Halter haben sicherzustellen, dass niemand durch ihren Hund gefährdet wird, indem Sie ihn sicher führen.
  • Sie müssen neben gesonderten Tests und der damit verbundenen Zeit, auch mehr Geld investieren, um die entsprechenden Prüfbescheinigungen zu erhalten.
  • Zudem sind Sie in vielen Bundesländern dazu verpflichtet, die Anschaffung eines Kampfhundes zu melden.

Ein weiterer, nicht ganz unerheblicher Faktor ist die erhöhte Hundesteuer, die für Halter von “Kampfhunden” anfällt: Statt des regulären Hundesteuersatzes von 60 bis 100 Euro pro Jahr, werden für die Sokas je nach Kommune zwischen 500 und 1.000 Euro pro Jahr fällig.

Hinzu kommt: Auch in den Urlaub können Sie den Kampfhund nicht überall mit hinnehmen, verbieten einige Länder doch die Einreise bestimmter Kampfhund-Rassen.

Stellen Sie hinterher fest, dass Sie sich übernommen haben, finden Sie für Listenhunde nur schwer einen anderen Besitzer, sind sie angesichts der Umstände schwer vermittelbar und verbringen daher lange Zeit im Tierheim. Kampfhunde zu sich zu nehmen, sollte daher vorher gut überlegt sein.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

40 Gedanken zu „„Kampfhunde“ – wirklich eine Gefahr für Menschen?

  1. Franz M

    Über einige Kommentare kann man schon schmunzeln. Diese unnützen Hunde sollten alle verboten werden, wenn ich den einen oder anderen Kommentar richtig interpretiert habe. Mal drüber nachgedacht, dass alle Lebewesen ein Recht zu leben haben – sonst wären es ja keine Lebewesen. Leider habe ich keinen Kommentar darüber gefunden, was die Hunde so von den Menschen denken. Könnte mir vorstellen, dass dem einen oder anderen Hund das Wort „ertränken“ in den Sinn käme. Kampfhunde gibt es m..E. nicht, das Problem befindet sich immer an dem Ende der Leine, an dem sich die Handschlaufe befindet. Wir leben in der Algarve und haben zwei Dobermädels, die wir immer am Strand frei laufen lassen (wenn die Touristen nicht gerade in großen Scharen da sind). Jetzt hat eins unserer Dobermädels die Angewohnheit, wenn sie vom Spielen auch mit anderen Hunden ausgepowert ist, dass sie sich zu mir legt, meine Hand ins Maul nimmt und – für einen Dritten nicht unbedingt sichtbar – mit der Zunge „streichelt“. Gut, bereits als Welpe hatte sie die Eigenart vor dem Schlafengehen einen Finger als Schnullerersatz ins Maul zu nehmen und spätestens nach zwei Minuten war sie eingeschlafen. So, zurück zum Strand. Ein Tourist der beobachtet hatte, das unser Dobermädel meine Hand ins Maul nahm, füllte sich dazu berufen, mich doch sehr vehement darauf hinzuweisen, dass der Hund unerzogen sei und man härtere Maßnahmen ergreifen müsste. Auch Schläge seien angebracht, wenn der Hund dieses Verhalten nicht ablege. Mich hat sein ungefragter Vortrag nicht weiter gestört, aber wenn eine solche Person einmal die Verantwortung für einen Hund hat, dann wird der Hund bestimmt zum Kampfhund – und man könnte es dem Hund nicht einmal verübeln, egal ob Listenhund oder nicht.

  2. Marco25

    Egal, was wir machen, sagen oder Schreiben ✍ Die Behörden haben hier ein Machtinstrument in die Hände bekommen, und nutzen diese auch schamlos aus und erst recht wenn denen deine Nase nicht gefällt.
    Ich habe eine kleine Old Englich Bulldog Mix ,angeblich Listenhund..
    Habe auch einen Wesenstest machen lassen, den sie mit Bravour bestanden hat und eine absolute Positive Beurteilung erhalten hat,
    Dennoch Stellen sich die Behörden Quer.
    Warum setzt man Solche Idioten, die kein Gefühl für Tier und Mensch
    Habe in Solche, meiner Meinung nach Verantwortlichen Posten.

  3. Willow

    Um mal einen Einblick in Länder zu geben, in denen es nur wenige Beschränkungen gibt. Wir leben in einem kleinen Ort an der Küste Australiens und erfreuen uns an unserer Bullterrier X Hündin. Die Hundesteuer orientiert sich in unserer Gemeinde nicht an ihrer Rasse, sondern daran ob der Hund gechipt und kastriert ist. Gibt es einen Beissvorfall, kommt das Ordnungsamt raus – bei jedem Hund egal ob kleiner Fluff oder Bollerkopf. Die ganze Kampfhund Thematik wird hier relativ unaufgeregt angegangen, viele Familien haben neben Labrador, Goldies etc eben auch Staffies und Co. Unsere Hundetrainerin besitzt einen Dobermann, die Tierarzthelferin einen Rottweiler – und die einzige die abgezwickt wurde war eben mein“Kampfhund“ – von einem aggressiven Dackel. Niemand fühlt sich hier stark oder versucht sein Selbstwertgefühl mit einem dieser Hunde aufzuwerten. Warum auch – sind ja ganz normale Familienhunde. Berufsbedingt nehme ich meinen Hund sogar mit zur Arbeit, in Deutschland leider kaum vorstellbar.

  4. Silke

    Hallo, ich finde diese Kommentare teilweise sehr gut und manche sind “ rassistische “ Äusserungen gegen Hunde bzw angeblich gefährliche Tiere. Ich bin 51 Jahre und hatte seit 1980 immer wieder Hunde und andere Tiere. 1980 hatten wir 15 Jahre lang Rottweiler, 60 kg echte Kaliber. Total Lammfromm. Aber beide immer im Verein trainiert. Nicht einmal jemanden angefallen oder gebissen. 1992 wieder Rottweiler, dass gleiche nie ein Problem. Dazwischen mal einen Münsterländer. Der war viel schwieriger zu Händeln. Jagtinstinkt, hörte nur auf das 2 Wort. 2 American Staffort zur Pflege, ganz brave wohlerzogene Tiere. Vor 2 Jahren aus Spanien einen 8 Monate alten Corgi Staffort Mix adoptiert . Ein wirklich liebes verschmustes kleines Mädchen und sehr intelligent und gelehrig. Und eine alte Oma von 14 Jahren war auch im Packet. Was auch immer da drinn steckt. Sieht aus wie ein riesen Yorkshire Terrier. Aber die war schlecht erzogen, hört aber nach 2 Jahren genauso gut.
    Es liegt am Menschen der den Hund erzieht.
    Wenn du ein kind zu Brutalität erziehst wird das auch zum Verbrecher.
    Darum kann ja nich alle Tiere oder Kinder abschaffen.
    Übrigens die Informationen auf Ihrer Seite sind sehr gut. Danke

  5. Thomas

    Gibt es eigentlich die Möglichkeit gegen die Eintragung einer bestimmten Rasse vorzugehen, bzw. diese wieder austragen zu lassen? Was wäre denn theoretisch dafür notwendig? Pedition?

  6. Franzi

    Das Problem liegt immer auf der anderen Seite der Leine, nicht beim Hund. Kein Lebewesen wird böse oder gefährlich geboren, das geht einfach nicht.
    Ehrlich gesagt hab ich mehr „Angst“ von kleineren Rassen als vor großen. Die kleinen Rassen denken immer sie sind die größten und sie haben das sagen. Und warum? Weil, sie nicht richtig erzogen werden. „Och, mein armes kleines Baby“ und so weiter… Meine Waden haben schon einiges abbekommen von diesen kleinen Fußhupen, aber von einem großen Hund wurde ich höchstens von oben bis unten abgeleckt.
    Tut mir leid an alle, die kleine Hunde haben!

  7. Michi

    Ich finde es echt krass wie die Hunde dargestellt werden. Wir haben eine mastino mischlings Hündin und sie spielt mit allen Größen und Rassen. Sie wurde auch schon von einem kleinen Hund gebissen und es wurde für lustig empfunden( sehr witzig), wenn sie zurück gebissen hätte, fände man es nicht als lustig sondern gefährlich.
    Sie wächst mit meiner Nichte 4 Jahre auf, sie sind ein Herz und eine Seele.

    Es sollten nicht die Hunde leiden müssen die den sogenannten Dreck ausscheiden, sondern die Menschen die in liegen lassen. Ich rege mich auch darüber auf und mache aber nicht den Hund dafür verantwortlich.
    Hunde egal welcher Rasse sind nur so wie ihre Besitzer.

  8. Harald B

    Keine Toleranz, d.h. ich melde nach wie vor jeden Verstoß gegen die BW-Kampfhundeverordnung §4 Maulkorbzwang. Leider fürchtet die Polizei auch die direkte Konfrontation, was bereits manche Dienstaufsichtsbeschwerde mit sich brachte. Kann nur jedem dieser Hundehalter empfehlen in meiner Umgebung einen Maulkorb dem Tier anzulegen. Um welche Rasse, Listen- oder Kampfhund, es sich handelt soll die Polizei später selbst herausfinden. Für mich sind diese zunächst potentielle Kampfhund. Im Zweifel für die Sicherheit von Kindern.

    1. Anton

      Ist ja dein gutes Recht. Man sollte nur nicht alle “ Listenhunde “ über einen Kamm scheren. Man erkennt den verantwortungsvollen Halter natürlich nicht von der Entfernung. Aber ein Gespräch oder einfache Fragen ohne Berührungsangst. Kann schon einiges klären.

      1. James

        „Aber ein Gespräch oder einfache Fragen ohne Berührungsangst.“

        Dazu wird es kaum kommen, da der Fußgänger, der z.B. mit seinem Kind oder Kleinhund unterwegs ist, bereits beim Anblick des Listenhundes die Straßenseite wechselt.
        Die Vorurteile betreffen nicht nur den Listenhunde sondern auch ihre Halter.

    2. Wolle

      @Harald B
      „Keine Toleranz…
      …Kann nur jedem dieser Hundehalter empfehlen in meiner Umgebung einen Maulkorb dem Tier anzulegen. “

      Das mag für BW gelten, aber sowohl ihre Empfehlung als auch Ihre Anzeigefreude läuft in Thüringen, Brandenburg, Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in’s Leere, weil es dort aus gutem Grund keine Rasselisten mehr gibt.
      Auch Berlin sollten Sie meiden, denn dort steht der Staffordshire Bullterrier schon seit Jahren nicht mehr auf der Liste, wohl auch Dank eines Bundesverfassungsgerichtsurteils. Mit so einer Einstellung dürfte sich ihr Bewegungsradios im Laufe der Zeit weiter einschränken, vielleicht bald auch in BW.

  9. Benjamin

    Mich würde mal Interessieren was passiert eigentlich wenn ein Hund neu auf die Liste kommt? Z.b. man legt sich 2017 eine Amerikanische Bulldogge in Baden Würtemberg zu. Kein Listenhund… aber ab 2018 steht die Amerikanische Bulldogge auf der Liste! Was passiert jetzt? Muss der Halter höhere Steuern bezahlen? Muss er dann einen Wesens test machen? Gilt dann ab 2018 leinen und Maulkorb pflicht? Oder wie ist das?

    1. anwalt.org

      Hallo Benjamin,

      das sollten Sie in dem konkreten Fall dann mit den zuständigen Behörden abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Usch

    Ich finde den Kampf gegen Kampfhunde wichtig und richtig! Diese Kreaturen sind sehr leicht aus der Fassung zu bringen. Am Besten alle Hunde entfernen. Für immer. Dann wäre auch das Kot-Problem gelöst. Sinnlose Tiere. Bis auf die Trainigshunde kranker Menschen.

    1. Andreas

      Ich finde das solche Hunde hassenden Menschen wie Sie, mal in die Schranken gewiesen werden sollten. Menschen wie Sie sind nur arm dran…. Freunde haben Sie wahrscheinlich auch keine

      1. Robert

        Auf den Punkt getroffen. Sehr gut.

    2. Sebastian M.

      Was stimmt eigentlich nicht mit Ihnen !?!?!?! Sie sind hier gänzlich falsch und sollten solche Äußerungen unterlassen, in einem Forum in dem es darum geht, dass es solche Hunde mit dem Titel Kampfhunde nicht mehr gibt. Ganz ehrlich Sie gehören doch zu denen die sich als erste falsch Verhalten und warum, weil Sie null Interesse an den Tieren und Ihrer eigenen Sicherheit haben. Sie heucheln hier etwas vor, von wegen keiner ist sicher vor solchen Tieren, wer ist denn vor IHNEN BITTE sicher !!!! Sie stellen doch die grösste Gefahr dar, in dem Sie sich den Tieren gegenüber aggressiv verhalten, provozieren das selbe von den Hunden. Ein Hund zeigt dir direkt was er von dir hält und wenn Ihre Energie so negativ ist , dann wundert es mich nciht das sich kein Hund von Ihnen streicheln lassen will. Ich kann ur darum bitten solche Äußerungen zu unterlassen…….

    3. P.S.

      Eine sehr bedauernswerte Person wie Sie sollte sich in Ihren vier Wänden aufhalten und sich möglichst überhaupt nicht in Kombination mit irgendeinem Lebewesen begeben. Da bedauere ich wirklich JEDEN, der sich ihnen nähern muss.

      Es ist einfach widerlich, solch einen Kommentar zu posten.

      Genau solche Menschen wie sie es sind sollte man anprangern, sollte man mit Strafen belegen und sollte man ausgrenzen – alleine dafür, dass SIE KEINERLEI Respekt gegenüber Lebewesen haben, die KEINE Stimme haben, aber dennoch jahrtausende lang bereits genug für die Menschheit auf dem Planeten geleistet haben.
      Aber nicht die Tiere mit solchen Personnen wie sie es sind bestrafen, die lediglich von den Menschen abhängig gemacht wurden und die keine freie Lebensart mehr sein durften, oder gar ausgerottet wurden.

      Solch einer Person wie ihnen kann ich persönlich nur ein „PfuiTeufel“ entgegenhalten.
      Es ist widerlich, dass Sie mit ihren verbalen Exkrementen die Menschheit verseuchen und Ihre niedrigintelligenten Ausscheidungen von sich geben dürfen.

      Erziehung kann man Tieren und Menschen anheim kommen lassen …

      ABER BEI IHNEN hat jede Erziehung versagt.

      Vielleicht gehen sie in ihrer vergrämten und ekelhaften Lebesweise mal in sich und überlegen sich was sie für einen speiüblen Text geschrieben haben.

      Im Übrigen! Wenn es schon fürher keine Hunde gegeben hätte, wären sie und viele andere Kreaturen wie SIE, vermutlicherweise überhaupt nicht mehr auf dem Planeten beheimatet.
      Denn Hunde und viele andere Tiere die weniger Müll und weniger Ausscheidungen haben wie ein einzelner Mensch waren dem Menschen gerne dienlich und haben sich dem Menschen in einer Symbiose untergeordnet.

      Nur kranke Menschen (nicht körperlich kranke sondern psyich kranke Menschen) wie Sie einer sind haben die Nähe zu allem was auf dem Planeten wichtig ist verloren und meinen sie seien etwas elitäres.

      Genug geschrieben – mit dem Schlußwort, dass ich bezweifle, dass sie den Inhalt meines Beitrags auch nur annähernd verstehen können.

      1. HS

        Bravo P.S. !
        Dem ist nichts hinzuzufügen !

    4. Birgit

      Diese „sinnlosen“ Tiere helfen so manchem Menschen durch die Einsamkeit und nicht nur den Kranken …
      und wie schon wiederholt gesagt wurde – das andere Ende der Leine ist verantwortlich!!! Die Menschen können aus einem Pinscher genauso einen „Kampf“hund machen!!! Und das Kotproblem müssen die Menschen lösen und nicht die Hunde – oder schon mal einen Hund mit einer Kacktüte gesehen???

    5. Chriscross

      Wer so schreibt hat kein Herz für Tiere! Wieso denkt der Mensch er allein hätte das recht zu existieren? Ich hatte 11j einen am staff u er war so eine liebe gute Seele. Und obwohl er gebissen wurde war er immer noch lieb. Da gibt es Rassen die nie irgendwo erwähnt werden und um einiges Angriffs lustiger sind. Aber wie schon erwähnt das böse o naive ist am Ende der Leine!

  11. Robert G.

    Es ist Richtig und Wichtig, dass Frau und Mann einen Wesenstest bestehen müssen,der Sie zum halten und führen von Hund und Hündchen befähigen. Ja es Stimmt wenn so ein Kaliber richtig zu Beisst, ist der Arm ab, das weiss ich bevor ich so ein Kaliber mir zulege. Aber auch die armen Viecher die Ihr Leben unter der Bettdecke fristen können Weh tun und genau darin liegt die Halterverantwortung und die Befähigung.Mit dem Führerschein darfst du auch Auto fahren nur die wenigsten können es wirklich.

  12. Seidler

    Es ist einfach so, dass auch ein gut erzogener Kampfhund und mal in eine Stresssituation kommen kann eben dann zu einer tötlichen Waffe wird was man bei einen Labrador nicht sagen kann.

    1. Sofie

      Ein Labrador könnte genauso „tödlich“ sein. Solche Rassen werden nur selten von Leuten gekauft, die einen „Kampfhund“ haben wollen und dementsprechend gibt es auch deutlich weniger Berichte über Labradorangriffe.

    2. Diego

      Unser Dogo wurde von einem Goldi massiv gebissen wer ist jetzt der Kampfhund

    3. Lisa

      mein American Stafford Terrier wurde von einem Berner-Sennen attackiert und schwer verletzt! also hören sie bitte auf mit dem Schwachsinn ;)

    4. Undertaker

      So einen Stuss hab ich lange nicht mehr gelesen.
      Ein Hund ist ein Hund und wird in einer „Stresssituation“ zb. in einer Gefahrensituation für den Besitzer seine Pflicht tun.
      Da ist es egal ob der Hund ein Labrador, Golden Retriver, Collie oder ein Bullterrier ist.
      Wenn man sich mal die offiziellen Bissstatistiken anschaut spielen die vermeidlich „leiben“ Hunderassen da ganz vorne mit. Die vermeidlich „bösen“ bilden hier eher das Schlusslicht.
      Erst denken dann Schreiben und wenn man so viel Ahnung von der Materie hat wie eine Kuh von Kernphysik am besten die Finger von den Tasten lassen!

  13. Kerstin

    Es ist der Mensch !!! nicht das Tier, wann wird das endlich begriffen! Der Mensch braucht einen Eignungstest um einen Hund richtig halten zu können!

  14. hannelore h.

    erstens gibt es diese sogenannten kampfhunde, denn schon seit meiner Kindheit und die ist schon ein paar Jahrzehnte her machte keiner so einen aufriss und so ein Geschrei, denn die Hunde sind sogar noch frei gelaufen ohne Besitzer und kinder haben zu hauf draussen auf der strasse gespielt, dabei kann ich mich an keinen einzigen vorfall erinnern indem ein Hund einen menschen geschweige ein kind angegriffen hätte. heute machen die medien die leute total wuschig und wahnsinnig nur weil sie alles aufbauschen und wochenlang durch den Äther jagen ………es gibt keine kampfhunde ……. die einzigen die Maulkorb und leine verordnet bekommen sollten sind die menschen die mit den Hunden nicht anständig umgehen oder sie sogar noch dazu anstiften ( es ihnen beibringen ). …….. denn wenn man es genau nehmen würde sind Dobermänner und Rottweiler auch ganz schöne kaliber und die in den falschen Händen sind genauso gefährlich wie die sogenannten listenhunde…….. es ist einfach wichtig das nicht jeder mensch einen Hund bekommen sollte und ganz besonders keine Welpen. …… die Tierheime sind voll von solchen verunglückten erziehungsopfern.

  15. Katharina S.

    Ich mag keine Kampf Hunde

    1. Sebastian M.

      dann bist du hier falsch !!!! LES mal das es hier noch nöcher heißt, dass es keine Kampfhunde gibt

  16. Alex

    Es gibt keine „Kampfhunde“ per Genetik!
    Habe im Urlaub in Österreich einen American Staffordshire Terrier getroffen… Bin direkt drauf zu und habe meine Hand hingehalten – und wurde freudig in Empfang genommen. Aggressiv werden diese Tiere (wie alle anderen auch) nur dann, wenn sie falsch gehalten oder gar darauf abgerichtet werden.
    Die Probleme mit aggressiven Hunden will ich hier nicht in Abrede stellen. Die Ursache ist jedoch nicht die Genetik des Hundes, sondern Fehler oder Vorsatz in der Haltung. Meine Mutter hatte in meiner Kindheit einen deutschen Schäferhund, der zu Erwachsenen liebevoll anhänglich war. Leider war er jedoch von Kindern gequält worden, so dass er auf Kinder sofort aggressiv reagierte und wir ihm nie nahe kommen durften.
    Einen Hundeführerschein halte ich generell für sehr gut: Ich erlebe immer wieder ängstliche Besitzer von Hunden, die ihre Vierbeiner nicht von der Leine lassen bzw. sofort anleinen, wenn sie einen anderen Vierbeiner in der Ferne erspähen. Diese Menschen verstehen offenbar nicht, dass Hunde miteinander spielen wollen und auch Geraufe nicht automatisch gefährlich ist. Viele haben gar Angst, der „große“ Hund könnte den eigenen kleinen Pfiffi verspeisen… Lächerlich.
    Ein Hund an der Leine nimmt die Stimmung des Herrchens in sich auf: ist man selbst ruhig, ist der Hund es in der Regel auch. Ist man dagegen ängstlich, überträgt sich diese Angst auf den Hund und der reagiert dann ggf. auch aggressiv.

    1. hannelore h.

      deinen Kommentar Alex finde ich ganz gut, nur allein mit Führerschein ist dem Hund auch nicht gedient, es gehört schon ein wenig mehr dazu und das ist z. b. Einfühlungsvermögen. kinder werden auch nicht nach buch erzogen, obwohl es viele Eltern versuchen. man sollte auch auf seinen Hund eingehen.
      auch ein Hund hat mal tage bei denen er nicht so ohne weiteres will was du verlangst und auch ihm geht es vielleicht mal schlecht. ….. ich bin ganz deiner Meinung der mensch ist derjenige der aus dem Hund macht was er ist.

    2. Anton

      Da kann ich dir nur zustimmen.Es ist einfach so das sich die Schwachstelle der Erziehung meistens am falschem Ende der Leine befindet. Entweder ist der Halter total überfordert oder er überschätzt sich absolut. Habe selber eine Old English Bulldog – Pitbull Hündin. Ich bin jetzt 54. Sie ist mein 5ter Hund. Das liebste Tier was ich kenne. Erziehung ist alles. Wenn der Halter ein Id..t ist wird der Hund meistens nicht besser. Gibt natürlich auch Ausnahmen. Gruß Toni

  17. heiko

    jeder weiss was Sache ist und es gibt immer noch diese liste.wann wird der Wahnsinn aufhören.

    1. Hans

      Richtig was Sie schreiben. ❤
      Ich hatte ein Rottweiler Weibchen, Sie wurde 14Jahre alt, war NIE böse !!!
      🤗🤗🤗

    2. Klein

      Ich habe ein welpen der angeblich nicht für Wohnungen geeignet ist wenn ich meine Nachbarin sehe mit ihrem hund dann dürfte sie denn auch nicht behalten aber sie hat eine Genehmigung von der Verwaltung nur ich bekomme keine Genehmigung nur weil mein Hund angeblich kein wohnungshund ist. Wie viel Menschen haben große hunde die eigentlich auch keine wohnungshunde sind aber trotzdem halten dürfen ich verstehe die Gerechtigkeit nicht.

  18. Larissa

    „Kampfhunde“
    Hunde werden gezüchtet , falsch gehalten. Die Hunde können nix dafür ,die werden zu dem gemacht was sie sind .

    1. René

      Da muss ich dir recht geben. Habe ein Dogo Argentino Mädchen. Sie ist so liebenswert,verspielt,verschmust. Eine selle von Hund. Die Menschen müssen nur richtig aufgeklärt werden über die Hunde. Die Vorurteile kann man leider nicht mehr aus der Welt schaffen. Leider leiden die Tiere unter ihren schlechten Ruf. Wenn ich mich bei mit umschauen gibt es hier viele Hunde die sehr aggressiv sind aber auf keiner liste zu finden sind. Die Menschen reagieren mit Angst und nicht mit Respekt. Es traurig was auf denn Rücken der Hunde ausgetragen wird.

  19. Pelz

    Es gibt keine kampfhunde sie werden nur vom Besitzer zum Kampfhund gemacht

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