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FAQ: Urlaub mit Listenhund
Bei Listen- bzw. Kampfhunden handelt es sich um Rassen, die sich aufgrund von Erziehung und Zucht durch eine gesteigerte Aggressivität auszeichnen. Für die Halter gelten daher besondere Anforderung. Dennoch sind die Tiere nicht überall gerne gesehen.
Neben Gegenständen wie Körbchen und Lieblingsspielzeug gehören auch Leine und Maulkorb ins Gepäck. Darüber hinaus sollten Sie auch den Heimtierausweis mitnehmen.
Bereits innerhalb der EU gelten unterschiedliche Vorgaben bei den Einreisebestimmungen für Heimtiere bzw. den Einreiseverboten für bestimmte Hunderassen. Daher ist es sinnvoll, sich direkt an die zuständigen Behörden des potenziellen Reiseziels zu wenden.
Ist das Verreisen mit Listenhunden möglich?
Hundebesitzer eines Listenhundes oder umgangssprachlich auch eher bekannt unter der Bezeichnung „Kampfhund“ müssen auf Reisen mit dem Hund meist auf einige Punkte mehr achten, als andere Hundehalter. Dabei ist bei den Richtlinien nicht nur das Land entscheidend, in welchem der Urlaubsaufenthalt stattfindet, sondern ebenfalls die Durchfahrt durch andere Länder ist hierbei ausschlaggebend.
Richtlinien bei einem Urlaub mit einem sogenannten Kampfhund
Es ist vom jeweiligen Land abhängig, welche Rasse als Kampfhund gilt. Für diese Hunde gelten dann spezifische Einreisebestimmungen, die dem Hundehalter, den Urlaub mit dem Listenhund durchaus erschweren können. Informieren Sie sich daher vorher bei Ihrem Tierarzt oder über gesonderte Reisebroschüren, welche Hunde von vornherein nicht einreisen dürfen und für welche Rassen verschärfte Einreisebestimmungen existieren.
So sind beispielsweise ganze 13 Hunderassen in Dänemark verboten einzuführen oder in dem Land zu halten. Daher sind hier ein paar dieser und zugleich auch häufigsten Listenhund-Rassen genannt sowie ihre Kreuzungen, die entweder gänzlich verboten sind mit in den Urlaub in das Land zu bringen oder bei denen die Richtlinien besonders streng sind:
- Amerikanische Bulldogge
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Kangal
- Tosa Inu
- Dogo Argentino
- Kaukasische / Südrussischer / Zentralasiatische Ovtcharka
Was muss bei einem Urlaub mit Listenhund beachtet werden?
Wenn Sie einen Listenhund oder eine Kreuzung eines solchen besitzen, sollten Sie sich dringend im Voraus informieren, ob dieser auch in Ihrem Wunschreiseland als Kampfhund eingestuft wird. Auch die Route zu Ihrem Ziel ist dabei entscheidend, da an einer Grenze auch die Kontrolle eines Hundepasses vorgesehen ist. Diese führt auch die genaue Rasse und teils den Stammbaum auf, woraus ersichtlich wird, ob die Einfuhr, laut Tierrecht, rechtmäßig ist.
Generell sollten Sie folgende Utensilien immer im Urlaub mit einem Listenhund mitführen:
- Leine
- Halsband
- Maulkorb
- Impfausweis und Hundepass
- Transportbox
Sofern Sie sich ausreichend über das Land und die Bestimmungen der Hunde informieren und sich auch bei Ihrem Tierarzt erkundigen, steht einer Reise nichts im Weg. Dennoch sollte aus Sicherheitsgründen immer eine Leine und ein Maulkorb angelegt werden.
Schönen guten Tag wenn ich mit meinem listenhund nach Spanien fliegen möchte aus Deutschland für ein Urlaub darf ich ihn dann überhaupt wider mit nach Deutschland bringen ?
Natürlich ist er gechillt versichert geimpft und hat ein heimtierausweis .
Und in Deutschland registriert.und wohnhaft .
Hallo,
ich möchte mir einen Bullterrier kaufen.
Ich lebe in Frankreich und habe Familie in Deutschland.
Kann ich ohne große Probleme in den Ferien nach Deutsxhland reisen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Eigentlich eher umgekehrt das Problem… Mit Bullterrier oder Staffordshire Bullterrier von Deutschland nach beispielsweise Spanien geht wegen Frankreich gar nicht. Deswegen seit 6Jahren nur Italien möglich.. Aber von Frankreich nach Deutschland mit Heimtierausweis kein Problem