Links und rechts abbiegen: Worauf müssen Sie achten?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Sie abbiegen, ohne zu blinken, riskieren Sie einen Unfall.
Wenn Sie abbiegen, ohne zu blinken, riskieren Sie einen Unfall.

Bußgeldkatalog fürs Abbiegen

BeschreibungBußgeldPunkte
Sie biegen ab und haben sich nicht ord­nungs­gemäß eingeordnet10 €
... mit Gefährdung30 €
... mit Sachbeschädigung35 €
Sie bie­gen ab und hab­en ein ent­gegenkom­mendes Fahr­zeug nicht durch­gelassen20 €
... mit Gefährdung70 €1
... mit Sachbeschädigung85 €1
Sie gefähr­den andere Stra­ßenverkehr­steilneh­mer beim Wen­den, Abbiegen auf eine Grund­stücks­einfahrt oder beim Zurück­setzen80 €1
Sie fahren in eine Kreu­zung oder Ein­mündung, ob­wohl der Verkehr stockt, dabei liegt eine Behin­derung vor20 €
Sie biegen inner­orts mit einem Kfz über 3,5 t rechts ab, ohne Schritt­geschwin­digkeit einzu­halten, obwohl mit Fahrrad- oder Fuß­gänger­verkehr zu rechnen ist70 €1
Sie sind beim Links­abbie­gen nicht vor­einander abge­bogen, da­bei liegt Gefähr­dung vor70 €1
Sie bie­gen ab und ach­ten dabei nicht auf Fuß­gänger, dabei liegt Gefähr­dung vor70 €1

FAQ: Abbiegen

Welche Regeln gelten gemäß StVO beim Abbiegen?

§ 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt einige Regeln, die beim Abbiegen gelten, auf. Welche das konkret sind, können Sie hier im Detail nachlesen.

Wann müssen Verkehrsteilnehmer voreinander abbiegen?

Grundsätzlich müssen zwei Fahrzeuge, die sich entgegenkommen und beide nach links einfahren wollen, voreinander abbiegen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung eine andere Form des Abbiegens erfordern.

Ich bin falsch abgebogen: Welche Strafe droht?

Ordnen Sie sich beim Abbiegen nicht richtig ein, müssen Sie zehn Euro bezahlen. Gefährden Sie dabei andere, steigt das Bußgeld auf 30 Euro. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, welche weiteren Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen, wenn Sie beim Abbiegen eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Video: Informationen zum Abbiegen

Im Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abbiegen.

Beim Abbiegen mit dem Auto müssen Sie einiges beachten 

Abbiegen: Welche Regeln müssen Sie beachten?
Abbiegen: Welche Regeln müssen Sie beachten?

Schon bei der Ausbildung in der Fahrschule wird ein großer Fokus auf das Abbiegen gelegt. Sowohl in der Praxis als auch in der Theorie wird dieser Vorgang immer wieder behandelt und geübt. Das hat auch seinen Grund:

Beim Abbiegen kommt es nicht selten zu Unfällen. Daher ist es essentiell, dass jeder Verkehrsteilnehmer weiß, in welcher Situation er wie abbiegen muss. Um richtig abbiegen zu können, müssen Fahrschüler erst einmal die Regeln zur Vorfahrt beherrschen.

Doch wie ist beim Abbiegen die korrekte Reihenfolge festgelegt? Welche weiteren Regeln gelten beim Abbiegen im Straßenverkehr? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Regeln zum Abbiegen gemäß StVO

Sämtliche Regelungen zum Abbiegen sind in § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vermerkt. In Absatz 1 sind dabei die grundlegenden Verhaltensweisen geregelt:

Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Aus diesem Paragraphen ergeben sich die wichtigsten Regeln. Der Abbiegevorgang muss immer durch das Blinken angekündigt werden. Radfahrer können, um das Abbiegen anzuzeigen, ein Handzeichen nutzen.

Eine weitere wichtige Regel ist, dass entgegenkommende Fahrzeuge Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen haben. Das gilt allerdings nicht, wenn das Abbiegen durch einen grünen Pfeil als Lichtzeichen an der Ampel angeordnet wird.

Wichtig: Sind Sie innerorts mit einem Lkw, der über 3,5 t wiegt, unterwegs, dürfen Sie beim Rechtsabbiegen nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Dadurch sollen Radfahrer und Fußgänger, die sich nicht selten im toten Winkel befinden, geschützt werden.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie links abbiegen?

Sie müssen die Vorfahrt beim Abbiegen gewähren.
Sie müssen die Vorfahrt beim Abbiegen gewähren.

Wie bereits in der StVO beschrieben wird, müssen Sie sich zum Linksabbiegen frühzeitig links einordnen. Den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern sollten Sie durch den Blinker signalisieren, dass Sie abbiegen wollen.

Als Linksabbieger haben Sie in aller Regel keine Vorfahrt und müssen diese dem Gegenverkehr gewähren. Ist die Kreuzung frei, können Sie abbiegen. Achten Sie dabei auch immer auf Fußgänger und Radfahrer.

Gut zu wissen: Wollen zwei Fahrzeuge nach links, müssen diese voreinander (tangential) abbiegen. Von dieser Regelung kann allerdings abgewichen werden, wenn es die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern.

Falsch abbiegen: Droht eine Strafe?

Da die Einhaltung der Regeln zum Abbiegen einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet, werden Verstöße dagegen gemäß Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeit geahndet. Verkehrssünder erwarten dann ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Wie hoch die Geldbuße ausfällt, hängt hauptsächlich davon ab, welchen Verstoß Sie begangen haben und ob dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag. Kommt es zu einem Unfall, sind auch strafrechtliche Konsequenzen denkbar.

Fahren Sie zum Beispiel einen Fußgänger an, weil Sie diesen beim Abbiegen übersehen, müssen Sie sich ggf. für eine fahrlässige Körperverletzung vor Gericht verantworten. Dafür kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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