Bußgeldkatalog: Mittelspurschleicher
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Behinderung durch zu langsames Fahren | 20 € | - |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit Behinderung | 80 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
Missbräuchliche Verwendung der Lichthupe | 5 € | - |
Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 € | 1 |
… mit Gefährdung | 120 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 145 € | 1 |
Nötigung im Straßenverkehr | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis |
FAQ: Mittelspurschleicher
Beim „Mittelspurschleicher“ handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für Verkehrsteilnehmer, die auf mindestens dreispurigen Autobahnen beharrlich die mittlere Spur nutzen. Dabei sind sie mit einer zu geringen Geschwindigkeit unterwegs, was üblicherweise eine Behinderung des Verkehrs zur Folge hat.
Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn kann laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.
Nein, das Überholen von rechts ist in der Regel verboten und auch mit der Hupe bzw. Lichthupe sollten Autofahrer nicht gegen Schleicher auf der Mittelspur vorgehen, da Sanktionen drohen. Welche Tatbestände vorliegen können, verrät diese Tabelle.
Video zum Mittelspurschleicher
Verstoßen Mittelspurschleicher gegen die geltenden Verkehrsregeln?
Inhalt
Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen, um eine Gefährdung oder Behinderung Anderer so gut es geht zu vermeiden. Allerdings nehmen sich nicht alle Menschen diese Grundregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu Herzen. So gibt es zum Beispiel die sogenannten Mittelspurschleicher, die auf einer mindestens dreispurig ausgebauten Autobahn mit relativ geringer Geschwindigkeit beständig die mittlere Fahrspur verwenden.
Dieses Verhalten kann zu einer Beeinträchtigung des Verkehrsflusses führen und unter Umständen auch die Entstehung von Unfällen fördern. Denn um einen Mittelspurschleicher zu überholen, müssen Autofahrer, die sich auf der rechten Spur befinden, für das Aus- und Einscheren zwei Fahrspuren überwinden. Dabei besteht unter anderem die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer, die mit einer hohen Geschwindigkeit auf der linken Spur unterwegs sind, das Überholmanöver nicht erkennen und sich dadurch im schlimmsten Fall ein Kollision ereignet.
Doch besteht die Möglichkeiten, ein solches Verhalten zu sanktionieren? Laut § 2 Abs. 2 StVO müssen Verkehrsteilnehmer grundsätzlich möglichst weit rechts fahren. Allerdings existieren bei diesem Rechtsfahrgebot auch Ausnahmen. Unter § 7 Abs. 3c StVO heißt es dazu:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Der Gesetzgeber möchte durch diese Regelung häufige Spurwechsel vermeiden und somit die Verkehrssicherheit erhöhen. Allerdings führt dies mitunter auch dazu, dass Mittelspurschleichern in bestimmten Situationen keinen Sanktionen drohen.
Auf Schleicher richtig reagieren!
Treffen Sie als Autofahrer auf Verkehrsteilnehmer, die die Mittelspur blockieren, sollten Sie diesen möglichst überholen und dadurch unnötigen Stress vermeiden. Lassen Sie sich unter keinen Umständen zu unbedachten Handlungen hinreißen, denn unter Umständen kann Autofahrern, die einen Mittelspurschleicher bedrängen, eine Strafe drohen.
Denn Drängeln und die aggressive Verwendung der Leichthupe können im Straßenverkehr als Nötigung gewertet werden. Laut § 240 Strafgesetzbuch (StGB) droht in einem solchen Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Reichen die Tatumstände nicht für den Straftatbestand, kann alternativ auch eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.