Bußgeldkatalog: Warnwestenpflicht
Tatbestand | Bußgeld |
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Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen die Vorschrift über Warnwesten. | 15 € |
Sie führten das Kraftfahrzeug / den Anhänger und verstießen dabei gegen die Vorschrift über Warndreieck, Warnleuchte bzw. Warnblinkanlage. | 15 € |
FAQ: Warnwestenpflicht
Ja, seit dem 1. Juli 2014 schreibt das Verkehrsrecht Warnwesten im Auto vor, um die Verkehrssicherheit bei Pannen und Unfällen zu erhöhen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt pro Fahrzeug eine Warnweste vor. Grundsätzlich ist es allerdings sinnvoll, für jeden Insassen eine solche mitzuführen.
Laut Bußgeldkatalog kann diese Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen.
Warnwesten in Deutschland: Mitführ- oder Tragepflicht?
Inhalt
Immer wieder passieren tragische Folgeunfälle im Straßenverkehr. Oftmals können solche Unfälle vermieden werden, wenn die Beteiligten rechtzeitig gesehen werden. Damit Autofahrer im Pannenfall sicherer sind, wurde in Deutschland am 1. Juli 2014 die Warnwestenpflicht eingeführt. Seit diesem Tag heißt es unter § 53a Abs. 2 StVZO:
In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
[…]
3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen:
eine Warnweste.
Konkret bedeutet dies, dass in jedem Pkw, Bus und Lkw zumindest eine Warnweste vorhanden sein muss. In Deutschland besteht dabei eine sogenannte Mitführpflicht. Konkret bedeutet dies, dass Sie bei einer Panne oder einem Unfall nicht dazu verpflichtet sind, die Warnweste auch tatsächlich anzulegen.
Eine Tragepflicht schreibt der Gesetzgeber somit nicht vor. Vielmehr hofft dieser auf den gesunden Menschenverstand, denn Unfälle oder Pannen können sich jederzeit und bei allen Sichtverhältnissen ereignen. Und wenn Sie in solch einer Situation auf Autobahnen und anderen Straßen nicht optimal gekleidet sind, werden Sie schnell übersehen und schon kann es zu einem dramatischen Unfall kommen. Durch die Warnwestenpflicht soll solchen Szenarien entgegengewirkt werden.
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zur Warnwestenpflicht ist es zudem sinnvoll, für jeden Insassen im Fahrzeug eine eigene Warnweste griffbereit zu haben. Verstauen Sie diese am besten im Handschuhfach oder in den Fächern der Tür. So können Sie die Weste noch vor dem Verlassen des Autos anlegen und müssen diese ggf. nicht erst unter Ihrem Gepäck im Kofferraum suchen.
Ist in einem Fahrzeug keine Warnweste vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die sich gemäß Bußgeldkatalog ahnden lässt. Kommt es zu einer Kontrolle durch die Beamten der Polizei, droht dem Fahrer daher ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.
Welchen Anforderungen muss eine Warnweste entsprechen?
Warnwesten, die im Auto mitzuführen sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Daher sollten Sie beim Kauf auf die Normen DIN EN 471:2003+A1:2007 und EN ISO 20 471:2013 achten. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Westen über die vorgeschrieben Reflektorstreifen verfügen. Erhältlich sind Warnwesten in Neonfarben, wobei sowohl rote, gelbe als auch orange Westen zulässig sind. Für die Anschaffung der Warnwesten ist in der Regel mit Kosten zwischen 5 und 20 Euro zu rechnen.
Generell sind die Warnwesten dafür gedacht, dass umherlaufende Personen bei Unfällen und Pannen wesentlich besser gesehen werden können. In der Dämmerung steigt die Sichtbarkeit dank der Weste erheblich an. Heranfahrende Verkehrsteilnehmer können bereits ab einer Entfernung von 150 Metern Personen mit Warnweste erkennen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.
Wer keine Warnweste trägt, wird erfahrungsgemäß erst bei einer Entfernung von ungefähr 80 Metern erkannt. Das ist ein enormer Unterschied. Durch die Westen wird also gewährleistet, dass der Träger besser und schneller gesehen wird und somit einer geringeren Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden, ausgesetzt ist.
Benötigen Motorradfahrer eine Warnweste?
In Deutschland wird nur vorgeschrieben, dass Warnwesten im Auto, in Bussen und LKWs vorhanden sein müssen. Motorradfahrer sind hingegen von der Warnwestenpflicht ausgenommen und brauchen keine Warnkleidung mitnehmen.
Doch wenn Sie mit Ihrem Kraftrad ins Ausland fahren möchte, kann das schon wieder ganz anders aussehen. Motorradfahrer sollten sich daher vor der Reise ins Ausland genau informieren. In folgenden Ländern sind die Warnwesten für Motorradfahrer unter anderem ein Muss:
- Belgien
- Bulgarien
- Luxemburg
- Slowakei
- Ungarn
Wer sich nicht an die Regelungen hält und erwischt wird, der muss im Ausland mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes variiert von einem EU-Land zum Nächsten. Deutschland ist laut dem aktuellen Bußgeldkatalog im niedrigen Bereich angesiedelt. In anderen EU-Ländern werden wesentlich höhere Bußgelder verhängt, die sogar in den dreistelligen Bereich gehen können. Tragen Sie etwa in Ungarn keine Warnweste, wenn Sie sich als Motorradfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen auf der Fahrbahn bzw. dem Randstreifen aufhalten, droht ein Bußgeld von rund 120 Euro.
Warnwesten auch im EU-Ausland
Damit eine Warnweste auch im EU-Ausland den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss diese die Norm EN-471 erfüllen. Die Regelungen hinsichtlich der Anzahl der mitzuführenden Westen im Auto sind von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich. Daher sollten Sie sich vor einer Fahrt ins Ausland gründlich über die geltenden Vorschriften informieren.
So schreibt zum Beispiel die Warnwestenpflicht in Frankreich vor, dass für jeden Insassen eine Weste zur Verfügung stehen muss. In anderen Staaten, beispielsweise in Belgien, gilt, dass nur eine Warnweste mitzuführen ist. Außerdem gibt es in manchen Ländern die Pflicht, dass die Westen zwingend im Insassenraum griffbereit sein müssen. Es reicht in dem Fall also nicht aus, wenn die Warnwesten im Kofferraum deponiert werden.
Des Weiteren ist oftmals vorgegeben, dass eine Warnweste angelegt werden muss, wenn Personen auf der Autobahn oder einer anderen Straße nach einem Unfall oder einer Panne ihr Fahrzeug verlassen. Diese Regelung gilt zum Beispiel in Österreich In diesem Fall liegt also anders als in Deutschland eine sogenannte Tragepflicht vor.
Gleichzeitig gibt es aber auch Staaten, die keine Warnwestenpflicht vorsehen. Dazu gehören unter anderem die Schweiz, Polen und Dänemark.
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer – ein wichtiges Thema
Alle Verkehrsteilnehmer sollten natürlich selber entscheiden, wie viele Warnwesten im Fahrzeug mitgenommen werden. Wenn die ganze Familie verreist, dann ist es sicherlich vorteilhaft, für jeden Insassen passende Warnkleidung zur Verfügung zu haben. Bevor eine Reise ins Ausland angetreten wird, sollten Sie sich generell über die Vorschriften in dem Reiseland informieren. Sicherlich hat niemand Lust, sich während der schönsten Zeit im Jahr mit einem Bußgeldverfahren auseinanderzusetzen und für den Verstoß viele Euro zu bezahlen. Vor allem aber nimmt eine Warnweste kaum Platz weg. Je nach Fahrzeugmodell passt solch eine Weste sogar ins Handschuhfach. Ansonsten hat eine Warnweste aber auch einen guten Platz unter dem Sitz.
Produkte zur Warnwestenpflicht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Warnwesten:
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