Verbraucherrecht: Maßnahmen für Konsumenten

Die Verbraucherrechterichtlinie definiert die Grundlagen des Verbraucherrechts.
Die Verbraucherrechterichtlinie definiert die Grundlagen des Verbraucherrechts.

Ein Verbraucher hat es nicht immer leicht. So muss er sich beim Kauf von Produkten meistens darauf verlassen, dass nicht mehr als die angegebenen Inhaltsstoffe im Duschgel sind und sich an den Bio-Erdbeeren keine Pestizide befinden. Dabei ist das Vertrauen zwischen Verbraucher und Verkäufer hoch.

Besonders in Zeiten des Internets und mit der Möglichkeit, Produkte aus der ganzen Welt ganz einfach online zu erwerben, wird dieses Vertrauen nicht selten enttäuscht. Oftmals können die Produkte nicht zurückgegeben werden oder kommen in einem schlechten Zustand bei Ihnen zu Hause an.

Damit der Konsument entschädigt und nicht abgezockt wird, kümmern sich Verbraucherorganisationen um den Verbraucherschutz. Aber welche Punkte beinhaltet das Verbraucherrecht? Was gilt bezüglich der Kundenrechte beim Umtausch und Widerruf? Bei welchen Produkten existiert gemäß Verbraucherrecht eine Garantie? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

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FAQ: Verbraucherrecht

Was ist unter Verbraucherrecht zu verstehen?

Der Verbraucherschutz umfasst Vorschriften insbesondere zu folgenden Fragestellungen: Erhält der Verbraucher genügend Informationen, um auf deren Grundlage eine fundierte Entscheidung für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu treffen? Ist die Leistung, die er bezahlt, angemessen? Kann er dubiose, unseriöse Geschäfte wieder rückgängig machen? Wie wird er vor einseitigen, unfairen AGB geschützt und wie vor schadhaften Produkten und Lebensmitteln?

Wer gilt als Verbraucher?

Der Begriff ist im Zivilrecht gesetzlich definiert. Nach § 13 BGB ist jede natürliche Person ein Verbraucher, wenn sie ein Rechtsgeschäft ausschließlich zu privaten Zwecken abschließt.

Wie können Verbraucher ihre Rechte durchsetzen?

Viele Rechte können Verbraucher selbstständig durchsetzen, etwa im Wege einer Reklamation, eines Widerrufs oder einer Kündigung. Wer sich unsicher ist, kann sich z. B. von der Verbraucherzentrale oder einer anderen Verbraucherschutzorganisation zu seinen Rechten und deren Wahrnehmung beraten lassen.

Verbraucherrecht per Definition

In Deutschland besteht eine große Absicht darin, die Interessen der Verbraucher zu schützen. Da die Konsumenten im Gegensatz zu großen Unternehmen zwecks geringer Fachkenntnis und Information sowie Erfahrung schlechter gestellt sind, soll das Verbraucherrecht dafür sorgen, dass der Konsument nicht benachteiligt wird.

Sowohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als auch diverse nicht staatliche Verbraucherschutzverbände sorgen dafür, dass dieses Ungleichgewicht ausgeglichen wird und der Verbraucher sein Recht angemessen durchsetzen kann.

Da neben Verbrauchsgütern auch andere Güter, wie beispielsweise eine vorhandene Infrastruktur, eine entscheidende Rolle im Verbraucherrecht spielen, wird oftmals auch vom Konsumentenschutz gesprochen.

Grundsätzlich dreht sich das Verbraucherrecht immer wieder um die gleichen Fragen: Erhält der Verbraucher für sein Geld eine angemessene Gegenleistung und wurde bezüglich der Kaufentscheidung entsprechend informiert? Konnte der Konsument eine sachgerechte und vom Geschäftspartner nicht unfair beeinflusste Abwägung treffen?

Welche Verbraucherorganisationen gibt es?

Das Verbraucherrecht in Deutschland wird u. a. durch Verbraucherorganisationen umgesetzt.
Das Verbraucherrecht in Deutschland wird u. a. durch Verbraucherorganisationen umgesetzt.

Verschiedene Verbraucherorganisationen verfolgen das Interesse, das Verbraucherrecht in Deutschland umzusetzen.

Dazu gehört beispielsweise der Bund der Energieverbraucher. Der bundesweit tätige Verein kümmert sich um die Interessen der privaten Verbraucher zwecks der Energieversorgung.

Der Bund der Versicherten setzt sich für die Rechte der Verbraucher im Versicherungswesen ein. Dabei sollen vor allem die Missstände im Versicherungswesen aufgedeckt werden. Der Deutsche Konsumentenbund forscht nach marktwirtschaftlichen Problemlösungen, die einer besonderen Aufsicht bedürfen. Außerdem fordert der gemeinnützige Verein eine maximale Transparenz des Staates.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz tritt als Interessenvertretung von schwerstkranken, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen ein. Ziel ist es, das Gesundheitswesen im Interesse dieser Personen zu verbessern. Damit nimmt die Organisation einen Einfluss auf Politik, Krankenkassen und Leistungsbringer.

Ein weiterer bekannter gemeinnütziger Verein, welcher das Verbraucherrecht in Deutschland stärkt, ist Foodwatch e. V. Der Verein setzt sich vor allem mit den Rechten von Verbrauchern bezüglich der Qualität von Lebensmitteln auseinander.

Die wohl bekannteste Verbraucherorganisation ist die Stiftung Warentest. Sie wird mit Steuermitteln gefördert und untersucht sowie vergleicht Waren und Dienstleistungen für Verbraucher, um eine Transparenz herzustellen.

Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisiert und handeln im öffentlichen Interesse. Ziel der Organisation ist es, die Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, beraten, unterstützen und rechtlichen Beistand zu leisten.

Wer zählt als Verbraucher?

Gemäß Verbraucherrecht ist im BGB verankert, wer als Verbraucher gilt. Laut § 13 Bürgerliches Gesetzbuch werden Konsumenten wie folgt definiert:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Gemäß Verbraucherrecht ist eine Reklamation von Lebensmitteln nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gemäß Verbraucherrecht ist eine Reklamation von Lebensmitteln nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Dementsprechend kann eine Organisation sowie eine Stiftung oder GmbH niemals Verbraucher im Sinne des Gesetzes sein. Selbstständige Gewerbetreibende oder Freiberufler können nur als Verbraucher angesehen werden, wenn das Geschäft ausschließlich dem privaten Zweck dient.

Kauft er beispielsweise Lebensmittel für die Familie ein, agiert er als Verbraucher. Schafft er sich allerdings ein neues Fahrzeug an, muss unterschieden werden, ob es sich dabei um ein Auto für den gewerblichen oder privaten Gebrauch handelt.

Auch wenn der Konsument sich bei der Vornahme eines Rechtsgeschäftes von einem Dritten vertreten lässt, findet das Verbraucherrecht Anwendung. Dies gilt übrigens auch, wenn der Vertreter selbst ein Unternehmer ist.

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Welche Rechte und Pflichten haben Verkäufer und Verbraucher?

Wird ein Vertrag geschlossen, müssen beide Vertragsparteien die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Dementsprechend muss der Verkäufer eine einwandfreie Kaufsache liefern und diese dem Käufer übergeben. Der Käufer hingegen muss den Kaufpreis zahlen.

Dabei kann er sich nach Abschluss des Vertrags nicht darauf berufen, dass er arbeitslos geworden sei und das Geld für einen georderten Neuwagen nicht mehr zusammen bekommt. Aber wann schließen Verbraucher überhaupt einen Vertrag, der gemäß Verbraucherrecht erfüllt werden muss?

Täglich werden Verträge geschlossen, ohne dass sich Konsumenten bewusst sind, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Es handelt sich um einen Mythos, wenn vermutet wird, dass Verträge immer schriftlich abgeschlossen werden müssen. Sie können telefonisch, mündlich, elektronisch oder gar durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.

Das bedeutet im Klartext: Jemand, der morgens beim Bäcker Brötchen kauft, schließt einen Kaufvertrag mit der Bäckerei ab. Stellen Sie Ihr Fahrzeug ins Parkhaus und ziehen einen Parkschein am Automaten, wird ein Vertrag mit dem Betreiber geschlossen. Bei Verträgen mit großer Bedeutung ist es allerdings in jedem Fall empfehlenswert den Vertrag schriftlich abzuschließen.

Dies gilt beispielsweise für:

Neues Verbraucherrecht: Nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer hat Rechte und Pflichten.
Neues Verbraucherrecht: Nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Käufer hat Rechte und Pflichten.

Juristisch kommt ein Vertrag zustande, wenn zwei korrespondierende Willenserklärungen geschlossen werden. Dabei handelt es sich im Verbraucherrecht vor allem um den Verbraucher und den Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung.

Bereits vor dem Vertragsabschluss gelten entsprechende Schutzpflichten, die dafür sorgen, dass das Verbraucherrecht nicht verletzt wird. Beispielsweise muss ein Autoverkäufer dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug sich vor einer möglichen Probefahrt in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Hält er sich nicht daran, haftet er im schlimmsten Fall für den Schaden, den der potentielle Käufer bei einer Probefahrt erleidet.

Interessant: Nur die Personen, die den Vertrag abgeschlossen haben, müssen den vertraglichen Verpflichtungen gemäß Kaufrecht und Verkaufsrecht nachkommen. Das bedeutet, dass eine Ehefrau nicht haftbar gemacht werden kann, wenn der Ehemann allein ein Motorrad gekauft und dafür einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat. Für die entstandenen Schulden haftet allein der Ehemann.

Im wesentlichen ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache ohne Mängel zu übergeben und ihm das Eigentum an diesem Gut oder der Dienstleistung zu verschaffen. Je nach Kaufsache können außerdem noch Nebenpflichten für den Verkäufer entstehen.

Dabei handelt es sich beispielsweise um eine bestimmte Auskunfts-, Aufklärungs- und Beratungspflicht. Zudem können gemäß Verbraucherrecht auch Pflichten hinsichtlich der Aufbewahrung, Pflege und Obhut der Ware bestehen. Je nach Kaufvertrag und Gesetz können sich hinsichtlich der Verpackung, Versendung oder Versicherung der Ware weitere Pflichten für den Verkäufer ergeben.

Beim Kauf entsteht eine Produkthaftung

Grundsätzlich müssen sich Verkäufer und Käufer gemäß Verbraucherrecht an ihre entsprechenden Verpflichtungen bezüglich des Vertrages halten. Entdeckt der Käufer einen Mangel an der Kaufsache, kann sich der Verbraucher an der Verkäufer wenden. Dieser hat ihm dann Schadensersatz zu leisten.

Verbraucherrecht: Bei einer Lebensversicherung sind Vertragsklauseln zum Rückkaufswert unwirksam.
Verbraucherrecht: Bei einer Lebensversicherung sind Vertragsklauseln zum Rückkaufswert unwirksam.

Ausgeschlossen sind die Schadensersatzansprüche, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Verkäufer die Ware nicht selbst hergestellt hat und den Mangel im Rahmen einer zumutbaren Prüfung nicht entdecken konnte.

Handelt es sich bei dem Mangel um einen Fabrikationsfehler, haftet der Hersteller. Gerät ein Netzteil eines Laptops in Brand und die Wohnung des Käufers fängt Feuer, muss der Verbraucher sich zunächst an den Verkäufer wenden. Kommt es aufgrund eines Konstruktionsfehlers zu einem Unfall, kann ebenfalls der Verkäufer haftbar gemacht werden.

Kauft der Verbraucher Lebensmittel, in denen Nüsse enthalten sind, gegen die der Konsument allergisch reagiert und es ist auf der Verpackung kein Hinweis darauf angegeben, handelt es sich dabei um einen Informationsfehler. Auch hier kann der Verkäufer haften.

Bewertungsportale als wichtige Informationsquelle

Besonders im Zeitalter des Internets spielen Bewertungen und Bewertungsportale eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Auf diversen Internetseiten können Verbraucher ihre Meinung zu einem bestimmten Produkt abgeben. Zudem vergleichen und bewerten sämtliche Websites Güter und Dienstleistungen und fassen die Erkenntnisse in einer Vergleichstabelle zusammen.

Gemäß Verbraucherrecht sorgen besonders diese Bewertungsportale dafür, dass eine größere Transparenz sichergestellt wird. Die ersten Verbraucherportale sind bereits Ende der 1990er Jahre entstanden.

Für die Verbraucher ergibt sich der Vorteil, dass sie in eine Tabelle positive und negative Eigenschaften der Ware einsehen können. Es kann genau abgewogen werden, welches Produkt für den Zweck des Verbrauchers das sinnvollste ist. Anschließend kann der Kauf über einen verlinkten Anbieter getätigt werden.

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Wann trat die Verbraucherrechterichtlinie in Kraft?

Die Verbraucherrechterichtlinie regelt auch die Kundenrechte im Einzelhandel.
Die Verbraucherrechterichtlinie regelt auch die Kundenrechte im Einzelhandel.

Die Verbraucherrechterichtlinie trat am 12. Dezember 2011 in Kraft. Das Ziel der europäischen Richtlinie ist es, in ganz Europa die Informationspflichten von Verkäufern gegenüber Verbrauchern anzugleichen. So soll in den nationalen sowie internationalen Binnenmärkten die Geschäftsbeziehung erleichtert werden.

Bis spätestens 13. Dezember 2013 mussten die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie zum Verbraucherrecht in nationales Recht umsetzen. Ab dem 13. Juni 2014 sollte diese in Vertragsabschlüssen Anwendung finden.

In Deutschland wurde die Verbraucherrechterichtlinie am 20. September 2013 in nationales Recht umgesetzt. Für das Verbraucherrecht wurde u. a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert. Dazu gehörte beispielsweise § 312 ff. BGB bezüglich der Grundsätze von Verbraucherverträgen. Außerdem wurde im Verbraucherrecht der Widerruf sowie die Garantie gesetzlich festgelegt.

Europäisches Verbraucherrecht: internationale Maßnahmen

Damit international ein einheitlicher Standard im Verbraucherrecht herrscht, führte das Europäische Parlament die Verbraucherrechterichtlinie ein. Dementsprechend gelten bestimmte vorvertragliche Informationspflichten für den Verkäufer.

Vor Abschluss eines Verbrauchervertrags müssen die Konsumenten über alle wesentlichen Aspekte des Vertrags informiert werden. Dies gilt für Gewerbetreibende, die einen Fernabsatzvertrag außerhalb von Geschäftsräumen mit dem Verbraucher schließen. Dazu zählen u. a. folgende entscheidende Punkte für das Verbraucherrecht in der EU:

  • wesentliche Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen
  • Impressum mit Identität und Anschrift des Gewerbetreibenden sowie seine Telefonnummer
  • Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Abgaben und Steuern
  • zusätzlich anfallende Kosten wie beispielsweise Fracht-, Liefer- oder Versandkosten
  • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  • Belehrung über ein bestehendes Widerrufsrecht sowie der Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für die Waren

Weiterhin regelt die Richtlinie im Verbraucherrecht, dass das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware bei einem Versendungskauf auf den Verbraucher übergeht, sofern der Verbraucher nicht der Beförderer ist und dieser die Waren in Betrieb genommen hat.

Die Kundenrechte bezüglich der Reklamation von beschädigten Waren gelten auch bei Bestellungen in der EU.
Die Kundenrechte bezüglich der Reklamation von beschädigten Waren gelten auch bei Bestellungen in der EU.

In Planung ist es, dass es für Fernabsatzverträge sowie für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, eine EU-weite Widerrufsfrist von 14 Tagen geben soll. Desweiteren soll die Lieferung der Waren genauer geregelt werden. Dementsprechend sollen Gewerbetreibende dazu verpflichtet werden, innerhalb von maximal 30 Kalendertagen die Ware an den Verbraucher zu liefern.

Außerdem soll der Verbraucher vor dem Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Waren auf dem Transportweg geschützt werden.

Verbraucherrecht in Deutschland: Kundenrechte im Inland

Besonders hierzulande wird das Verbraucherrecht groß geschrieben. So soll vor allem gewährleistet werden, dass Verbraucher von Verkäufern nicht über’s Ohr gehauen werden. Erhalten Sie mangelhafte Ware, soll sichergestellt werden, dass Konsumenten ihr Geld zurückbekommen.

Erwirbt der Verbraucher beispielsweise einen neuen Fernseher im Einzelhandel, welcher nach 14 Tagen den Geist aufgibt, soll dieser den Mangel nicht folgenlos hinnehmen müssen. In diesem Fall muss der Verkäufer dem Verbraucher nämlich einen Ersatz liefern bzw. den Mangel beseitigen.

Aber nicht nur dies ist ein wichtiger Punkt im Verbraucherrecht. Verbraucher, die bei einem Haustürgeschäft überrumpelt wurden und in dem Zusammenhang eine Ware erworben haben oder bei einer Kaffeefahrt in eine Verkaufsveranstaltung geraten sind und dort unter Druck ein Produkt erworben haben, können diese Geschäfte im Nachhinein rückgängig machen.

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Rückgaberecht und Widerrufsrecht

Gemäß § 355 BGB existiert ein sogenanntes Widerrufsrecht. Dieses ermöglicht es dem Verbraucher, sich gemäß Verbraucherrecht, von einem geschlossenen Vertrag zu lösen. Das Vertragsverhältnis wandelt sich in diesem Fall automatisch in ein Rückgewährschuldverhältnis um.

Der Verbraucher muss in diesem Zusammenhang dem Verkäufer die Ware zurückgeben und erhält vom Verkäufer sein bereits gezahltes Geld zurück. Dies ist besonders bei Internet- oder Kataloggeschäften eine gängige Praxis. Meistens muss der Verbraucher die Ware zurückschicken, bevor er sein Geld erhält.

Damit der Verbraucher sich allerdings nicht so schnell von einem Vertrag lösen kann, bietet sich das Rückgaberecht für den Verkäufer als Lösung an. Im Verbraucherrecht bedeutet dies, dass der Verbraucher sich nur durch die rechtzeitige Rückgabe der Ware vom Vertrag lösen kann. So sollen vor allem Verspätungen bei der Rückgabe vermieden werden.

Kundenrechte: Ein Rückgaberecht oder ein Widerrufsrecht muss bei jedem Kaufakt bestehen.
Kundenrechte: Ein Rückgaberecht oder ein Widerrufsrecht muss bei jedem Kaufakt bestehen.

Durch die rechtzeitige Rückgabe der Ware kann der Verkäufer diese wieder verwerten ohne dass dies vom bereits gezahlten oder noch nicht getätigten Kaufpreis abhängt. Handelt es sich allerdings um Waren, die nicht in einem Paket versandt werden können, muss der Verkäufer die Ware beim Konsumenten abholen lassen.

Der Verkäufer muss sich dementsprechend entscheiden, welches Verbraucherrecht er anbietet. Das Widerrufsrecht hat für den Verbraucher den Nachteil, dass dieser die Rücksendekosten für Waren unter einem Wert von 40 Euro selbst tragen muss. Dies ist auch der Fall, wenn bislang keine Zahlung für die Ware geleistet wurde.

Besteht hingegen ein Rückgaberecht kann der Verkäufer vom Verbraucher nicht verlangen, dass dieser die Kosten für die Rücksendung selbst trägt. Möchte der Verkäufer das Widerrufsrecht allerdings durch ein Rückgaberecht ersetzen, muss er sich an verschiedenste Voraussetzungen halten. Tut er dies nicht, kann der Verbraucher im schlimmsten Fall noch nach Jahren seinen Vertrag widerrufen.

Für Widerrufs- sowie für Rückgaberecht gilt, dass die Belehrung unverzüglich nach Vertragsabschluss in Textform erfolgen muss. In diesem Fall bleibt es automatisch bei einer Rückgabefrist von 14 Tagen. Erfolgt die Belehrung erst später, gilt für die Rückgabe der Ware eine Frist von einem Monat.

Übrigens: Der Widerruf muss vom Verbraucher nicht begründet werden. Voraussetzung für den Gebrauch des Widerrufsrechts ist allerdings, dass die Verpackungen von Büchern, CDs oder Blu Rays nicht geöffnet wurden. Auch bei passgenauen Anfertigungen muss gemäß Verbraucherrecht keine Rückgabe erfolgen.

Umtauschrecht

Auch wenn kein Mangel vorliegt, wollen viele Verbraucher ihre Ware zurückgeben, weil sie ihnen nicht mehr gefällt oder ähnliches. Bei vielen Unternehmen ist dies auch ohne eine Angabe von Gründen problemlos möglich. Allerdings muss der Verkäufer laut Verbraucherrecht den Umtausch nicht gewährleisten.

Verkäufer bieten diesen Service allerdings häufig aus Kulanz an. Das bedeutet auch, dass es gemäß Verbraucherrecht kein Geld zurück gibt. Der Verkäufer ist nur an seine eigenen Bedingungen gebunden und kann daher statt des Geldes einen Warengutschein ausstellen.

Existiert kein generelles Umtauschrecht, kann der Verkäufer beim Kauf durch den Verbraucher auch ein Umtauschrecht vereinbaren. Damit dies bewiesen werden kann, sollte es allerdings schriftlich dokumentiert werden. Dazu genügt schon ein entsprechender Vermerk auf dem Kassenbon.

Wichtig ist, dass die grundsätzlichen Fragen zur Umtauschfrist und der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, einen Gutschein oder andere Ware geklärt werden. Wie wird beispielsweise vorgegangen, wenn eine Beschädigung von Versiegelungen oder einer Originalverpackung besteht?

Garantierecht

Gemäß Garantierecht muss der Verkäufer in einem zeitlichen Rahmen bei Defekten für Ersatz sorgen.
Gemäß Garantierecht muss der Verkäufer in einem zeitlichen Rahmen bei Defekten für Ersatz sorgen.

Haben Sie erst vor wenigen Monaten einen Wasserkocher gekauft, welcher nun bereits kaputt gegangen ist, bieten viele Verkäufer eine Garantie an.

In diesem Fall steht der Verkäufer in der Garantiezeit dafür ein, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Dabei ist es unabhängig, ob der entsprechende Mangel bereits beim Kauf vorlag oder erst später aufgetreten ist.

Die Garantie sollte allerdings nicht mit dem Umtausch- oder Rückgaberecht gleichgesetzt werden. Meistens ist die Garantie nur auf die Reparatur und Ersatzteillieferung des Gerätes beschränkt. Teilweise wird das gleiche Gerät in neuem oder neuwertigem Zustand nachgeliefert.

Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass gemäß Verbraucherrecht kein grundsätzliches Recht auf eine Garantie besteht. Diese wird ebenfalls freiwillig vom Händler eingeräumt und kann unterschiedlich lang sein. Erstattet wird der Kaufpreis in der Regel aber nicht.

Gewährleistung

Im Verbraucherrecht greift die Gewährleistung, wenn die erworbene Ware mangelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn das Produkt nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung eignet oder zuviel, zuwenig oder falsche Ware geliefert wurde.

In diesen Fällen ist der Verkäufer dazu verpflichtet entweder die Ware zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. Der Verbraucher kann entscheiden, welche Variante für ihn am ansprechendsten ist. Allerdings muss die gewählte Art der Nachbesserung für den Verkäufer zumutbar sein.

In den meisten Fällen hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingen diese nicht, kann der Verbraucher entweder den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder vom Verkäufer einen Schadensersatz verlangen. Letzteres ist allerdings nur möglich, wenn der Händler nicht beweisen kann, dass er den Mangel nicht verschuldet hat.

Wichtig für den Verbraucher: Mit einem Gutschein müssen Sie sich nicht zufrieden geben!
Fluggastrechte: Eine Entschädigung wird bei Verspätung oder Stornierung eines Fluges gezahlt.
Fluggastrechte: Eine Entschädigung wird bei Verspätung oder Stornierung eines Fluges gezahlt.

Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuware nach zwei Jahren und bei Gebrauchtware nach einem Jahr. Ein Gewährleistungsanspruch muss gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Der Verbraucher muss sich daher nicht an den Händler verweisen lassen.

Als Kaufbeleg dienen ein Kassenbon, Zeugenaussagen sowie Kontoauszüge. Eine Originalverpackung ist dabei nicht notwendig. War dem Käufer der Mangel der Ware bereits beim Kauf bewusst, kann er hinsichtlich dieses Mangels keine Gewährleistungsrechte geltend machen.

Fluggastrechte

Neben dem Verbraucherrecht existieren auch die sogenannten Fluggastrechte. Passagiere von Flugreisen, deren Flug gestrichen wurde, können von diesem Recht Gebrauch machen, um entschädigt zu werden. Gültig ist die Fluggastrechte-Verordnung für Passagiere von Flügen, die in der EU angetreten werden oder von Reisenden, die mit einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz reisen.

Die Fluggastrechte greifen bei Nichtbeförderung insbesondere durch eine Überbuchung, bei Annullierung von Flügen oder bei großen Verspätungen. Hierbei ist es allerdings unabhängig, wo der Verbraucher die Tickets für den Flug erworben hat. Sollen Ansprüche geltend gemacht werden, müssen diese direkt an die Fluggesellschaft gestellt werden.

Als Anspruch kann in der Regel der Ticketpreis erstattet oder eine schnellstmögliche Beförderung zum Zielort gefordert werden. Zudem muss die Fluggesellschaft eine pauschale Entschädigung als Ausgleichsleistung zahlen. Diese orientiert sich an der Flugstrecke.

Verbraucherrecht im Internet: Welche Richtlinien im WWW gelten

Als bequemste Variante des Shoppings setzt sich immer mehr der Onlineeinkauf durch. Von zu Hause aus können zahlreiche Produkte mit einem Klick bestellt werden. Eine Abholung ist nicht nötig, da der Paketbote, Kurier oder ein Spediteur die Ware innerhalb von wenigen Tagen oder Stunden vorbei bringt.

Das Verbraucherrecht gilt auch bei Käufen im Internet.
Das Verbraucherrecht gilt auch bei Käufen im Internet.

Rechtlich handelt es sich beim Kauf in Onlineshops um Fernabsatzverträge. Dementsprechend gilt auch hier das Verbraucherrecht. Das bedeutet, dass Sie auch online vom Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen können, wenn Sie die Ware nicht behalten wollen.

Für einen Widerruf gilt auch im Internet eine Frist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt allerdings erst dann zu laufen, wenn der Kunde die Ware erhalten hat. Handelt es sich allerdings um digitale Inhalte beginnt die Widerrufsfrist bereits mit dem Vertragsabschluss.

Für verderbliche Ware wie Lebensmittel sowie Waren, die nach eigenen Wünschen angefertigt wurden, entsiegelte CDs und DVDs sowie Verträge für die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften existiert kein Widerrufsrecht.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

9 Gedanken zu „Verbraucherrecht: Maßnahmen für Konsumenten

  1. Iwona O.

    Guten Tag,
    Ich habe dem Lieferanten gemeldet, dass ein unvollständiges Paket eingetroffen ist. Das Paket war ursprünglich ungeöffnet und erst zu Hause, nachdem ich es von der Post abgeholt hatte, bemerkte ich, dass 2 Artikel fehlten. Ich habe es sofort gemeldet, aber sie nehmen keine Beschwerden an und bestehen ständig darauf, dass ich bezahlt werde. Es waren 2 Kleidungsstücke mit einem Gesamtwert von etwa 150e. Was kann ich sonst noch tun, weil mein mehrfacher Widerruf von ihrer Entscheidung von diesem Online-Shop nicht akzeptiert wird.
    Vielen Dank im Voraus 🙏

  2. Giorgio

    Guten Morgen!
    Ich habe im März 2022 eine Waschmaschine gekauft. Am 20. September kam es zu einer Panne. Für die Waschmaschine gilt die Garantie. Ich erhielt einen ersten Termin für den 14. Oktober, der am 13. bestätigt, aber am Morgen des 14. wegen Krankheit des Technikers abgesagt wurde. Neuer Termin für den 11. November. Ich schreibe eine schlechte Bewertung auf Google und werde angerufen, um den Termin auf den 26. Oktober vorzuverlegen. Der Techniker kommt und versteht das Problem. Termin zur Reparatur der Waschmaschine am 17. November. Der Termin wird am 16. November bestätigt, aber am 17. November erscheint niemand. Ich schreibe an den Kundendienst und erhalte die Antwort, dass der Techniker krank ist, neuer Termin am 5. Dezember. Ich wollte herausfinden, ob es möglich ist, etwas anderes zu tun, da ich glaube, dass meine Rechte mit Füßen getreten wurden.

  3. A Bicchi

    Guten Tag,

    Ich bin seit kurzem Eigentümerin einer Wohnung und die Betriebskosten erscheinen mir sehr hoch. Wo kann ich diese extern überprüfen lassen?

    Beste Grüße,

    A.Bicchi

  4. A. Horländer

    Hallo,
    ich habe Ihre Artikel zwar aufmerksam gelesen, allerdings weis ich nicht weiter:
    Ich habe Mitte Februar 2020 einen neuen Topper für unser Bett gekauft. Ende September habe ich dann den Bezug des Toppers gewaschen wie es in der Artikelbeschreibung und dem Etikett direkt am Produkt gekennzeichnet war (waschbar 60 Grad + trocknergeeignet). Als ich den Bezug aus dem Trockner holte, war dieser verfärbt und total verklebt, was nicht passieren sollte, wenn man ihn in den Trockner stecken kann.
    Ich habe dann beim dem Verkäufer, wo ich dieses Produkt gekauft habe, angerufen und gaben es an den Hersteller des Toppers weiter. Von diesen bekam ich dann die Antwort, dass ich keine Erstattung oder Ähnliches bekomme. Ich bekam dann nur die Antwort, dass man ihn reinigen lassen muss, aber dann dürften die Hersteller das Produkt doch gar nicht so kennzeichnen?

    Meine Frage ist: wenn der Bezug als waschbar und trocknergeeignet gekennzeichnet wurde, dieser aber es offensichtlich nicht ist, habe ich ein Recht auf Ersatz oder Erstattung des Kaufbetrags?
    Ist das „Verbrauchertäuschung“?
    Wenn ja, wer muss dafür aufkommen? Der Händler bei dem ich das Produkt gekauft habe oder der Hersteller des Produkts?

  5. MN

    Guten Tag,
    seit dem 17.08.2020 versuche ich meinen Waschtrockner reparieren zu lassen. Der Waschtrockner ist bis nächsten April unter Herstellergarantie.
    Meine wiederholten Anrufen des Kundesdienstes sowie der Techniker Firma (die die Reparatur durchführen soll) hat bis jetzt (ca. 55 Tag später) nichts gebracht.
    Welche Rechte habe ich als Konsument? Was muss ich noch durchmachen (in Coronazeiten ist ein Waschsalon nicht empfehlenswert für eine Familie…) bis ich endlich einen funktionierenden Waschtrockner habe?
    Danke im Voraus für eine Antwort.
    MN

  6. Dirk F B

    Die Garantie beträgt 2 Jahr

  7. H E Meyer

    Ich habe im Januar 2020 ein Tablet bei Media im Weserpark für 350,0 € gekauft
    welches nicht funktioniert.Eine A ID ist nicht vorhanden.Ich habe eine Reihe IT Büros deswegen aufgesucht.
    Ohne Ergebnis. Mediamarkt weigert sich das Tablet zurückzunehmen.Die Garantie beträgt 12 Monate
    Frage,wieweit kann hierbei die Rücknahme eingeklagt werden

    E:Meyer

  8. Christoph H

    Guten Tag, ich habe Ihre Informationen bzgl. Verbraucherrecht in Deutschland studiert, leider konnte ich aber keine Information zur Preisauszeichnung in Geschäften und deren Verbindlichkeit für den Käufer finden.
    Ich habe im Oktober bei Aldi-Süd einen Artikel gekauft, der am Regal mit EUR 1,49 /kg ausgepriesen war. Auf dem Kassabon stand dann aber der Kilopreis mit EUR 1,89.
    Nach Intervention bzgl. des Preises sagte mir der Filialleiter, dass er die Ware nur zurücknehmen und mir die Ware nicht zum Preis am Regal verkaufen kann.
    Auf Nachfrage bei der Aldi Süd Zentrale wurde mir dann folgendes mitgeteilt:
    Gemäß Verbraucherrecht ist in Deutschland der Preis, den die Kasse angibt ausschlaggebend und nicht der Preis, der am Regal direkt bei der Ware ausgewiesen ist.

    Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, dass der Preis am Regal der Ware gilt,
    weil ich ja auch durch den Preis ev. zum Kauf verleitet werde.
    Ich kenne ja den Preis, den die Kasse angibt nicht und wer prüft schon jedes Mal seine Rechnung nach dem Einkauf.
    Ist das dann nicht Irreführung des Kunden?

    Können Sie mir sagen, was wirklich in Deutschland Recht ist bzgl. dem Preis eines Artikels und ob ich nicht doch den Preis am Regal im Geschäft „einfordern“ kann, auch wenn die Kasse einen anderen Preis angibt?
    Oder können Sie mir sagen, wo ich diesbezüglich eine Antwort bekommen kann?

    Danke schon im Voraus für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph H

    1. anwalt.org

      Hallo

      wie Preise ausgewiesen werden regelt in Deutschland die Preis­angaben­ver­ordnung. Üblicherweise ist es tatsächlich so, dass der Preis an der Ware, also welcher dann eingescannt wird, gilt. Ein Recht auf den niedrigeren Preis am Regal gibt es in der Regel nicht. Wir bieten jedoch keine Rechtsberatung an, falls Sie eine solche wünschen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verbraucherrecht oder eine Verbraucherzentrale in Deutschland.

      Ihr Team von anwalt.org

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