Verbraucherschutz: Eine überhöhte Handwerkerrechnung akzeptieren?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was können Sie gegen eine überhöhte Handwerkerrechnung unternehmen?
Was können Sie gegen eine überhöhte Handwerkerrechnung unternehmen?

Das Handwerk stellt einen äußerst wichtigen Teil der deutschen Wirtschaft dar. Laut Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) sind 12,4 Prozent aller Erwerbstätigen im deutschen Handwerk beschäftigt, bei den Auszubildenden sind es sogar 27,6 Prozent.

Die Auftragsbücher sind voll, das Handwerk boomt. Doch Fachkräfte- und Nachwuchsmangel sorgen dafür, dass die Wartezeiten für Kunden vielerorts immer länger werden. Viele Handwerker können sich mittlerweile ihre Kunden selbst aussuchen. Diese Situation plus steigender Kosten für die Betriebe durch höhere Rohstoffpreise sowie Lohnkosten sorgt dafür, dass eine Rechnung im Durchschnitt höher ausfällt als noch vor einigen Jahren.

Doch wie viel Geld dürfen Handwerker eigentlich für ihre Arbeit verlangen? Welche Pflichten haben sie im Rahmen der Gewährleistung zu erfüllen? Und wie wird für den Verbraucherschutz in puncto überhöhte Handwerkerrechnung gesorgt?

FAQ: Überhöhte Handwerkerrechnung

Kann die Rechnung höher werden als der Kostenvoranschlag?

Ja. Ein Kostenvoranschlag ist in aller Regel nicht verbindlich, sodass die Rechnung im Endeffekt höher ausfallen kann,

Wie kann ich die Rechnung prüfen?

Sie sollten die Rechnung mit dem Handwerker Punkt für Punkt durchgehen. Hier lesen Sie mehr dazu.

Was soll ich tun bei einer überhöhten Rechnung?

Sie können Sie beispielsweise an einen Anwalt wenden, welcher sich auf das Verbraucherrecht spezialisiert hat.

Was bedeutet Verbraucherschutz eigentlich?

Dank Verbraucherschutz: Eine völlig überhöhte Handwerkerrechnung müssen Sie nicht akzeptieren.
Dank Verbraucherschutz: Eine völlig überhöhte Handwerkerrechnung müssen Sie nicht akzeptieren.

Gehen Unternehmen bzw. Dienstleister und Kunden ein Geschäft ein, sollte keine der beiden Seiten benachteiligt werden. Das Unternehmen möchte Geld verdienen, der Verbraucher erwartet ein hochwertiges Produkt bzw. eine gute Dienstleistung zu einem fairen Preis. Oftmals sitzen die Unternehmen jedoch aufgrund von größerem Know-how sowie finanziellem Spielraum am längeren Hebel.

Um für ein Gleichgewicht zu sorgen, gibt es den Verbraucherschutz. Im Bereich Finanzen sorgt der Verbraucherschutz beispielsweise dafür, dass bei der Beratung von Verbrauchern gewisse Standards eingehalten werden müssen. Gesetze, wie das Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz, sorgen dafür, dass Kunden den Banken vertrauen können.

Der Verbraucherschutz in puncto überhöhte Handwerkerrechnung soll dafür sorgen, dass Kunden nicht über den Tisch gezogen werden. Auf was in diesem Zusammenhang zu achten ist, erklären wir im Folgenden.

Allgemeine Tipps: Wenn der Handwerker kommt

Bevor Sie die Arbeit von einem Handwerker in Anspruch nehmen, ist einiges zu beachten. Sie sollten auf keinen Fall den erstbesten Betrieb auswählen. Suchen Sie am besten einen Handwerker, dessen Sitz nicht allzu weit von vom Auftragsort entfernt ist. So vermeiden Sie hohe Anfahrtskosten. Es kann sich auch lohnen, im Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen zu fragen.

Die Verbraucherzentrale rät außerdem dazu, den Auftrag so genau wie möglich zu stellen. Der Umfang der Arbeit sollte detailliert geregelt sein, ebenso, wann diese stattfinden soll. Treffen Sie sich mit dem Handwerker, ist es hilfreich, wenn eine weitere Person als Zeuge dabei ist, wenn wichtige Details besprochen werden.

Verbraucherschutz: Überhöhte Handwerkerrechnung trotz vorherigem Kostenvoranschlag?

Eine Handwerkerrechnung ist nicht überhöht, wenn leicht vom Kostenvoranschlag abgewichen wird.
Eine Handwerkerrechnung ist nicht überhöht, wenn leicht vom Kostenvoranschlag abgewichen wird.

Wichtig sind in diesem Zusammenhang natürlich die Absprachen mit dem Handwerker darüber, wie die Arbeit vergütet werden soll. Dies sollte bereits im Vorhinein geschehen. Hierzu sollten Sie von mehreren Betrieben einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot einholen.

Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot? In einem Kostenvoranschlag wird ganz genau aufgeführt, welche Kosten entstehen, welche Arbeitsschritte durchgeführt werden und wie viel Material benötigt wird. Beachten Sie jedoch, dass der Handwerksbetrieb für das Erstellen des Kostenvoranschlags Kosten berechnen kann.

Was Sie, gerade im Hinblick auf den Verbraucherschutz in puncto überhöhte Handwerkerrechnung, außerdem beachten sollten: Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel nicht verbindlich, er stellt lediglich eine Schätzung vom Handwerker dar. Jedoch sind Abweichungen nur dann erlaubt, wenn diese auch begründet werden können und maximal zehn bis 15 Prozent des genannten Preises betragen.

Für ein Angebot fallen demgegenüber keine Kosten an, es ist aber weniger detailliert. Des Weiteren sind die dort gemachten Angaben bindend – es sei denn, es wird explizit vermerkt, dass es sich um ein unverbindliches Angebot handelt.

Besprechen Sie vorher mit dem Handwerker, wie abgerechnet werden soll. Ein Festpreis ist bindend. Die Abrechnung nach Stundenlohn ist etwas schwieriger nachzuvollziehen – schließlich hat ein Meister einen anderen Stundenlohn als ein Geselle oder Auszubildender. Sie sollten auf jeden Fall genau notieren, wie viele Stunden tatsächlich abgeleistet wurden.

Prüfen Sie die Rechnung genau

Verbraucherschutz: Weder eine überhöhte Handwerkerrechnung noch Mängel sind klaglos hinzunehmen.
Verbraucherschutz: Weder eine überhöhte Handwerkerrechnung noch Mängel sind klaglos hinzunehmen.

Trotz Verbraucherschutz in puncto Handwerkerrechnung müssen Kunden auch selbst tätig werden. Dazu gehört es, dass sie die Rechnung nach getaner Arbeit genau prüfen. Weicht der Preis vom Kostenvoranschlag ab, muss der Handwerker dies begründen. Gehen Sie die Rechnung Punkt für Punkt durch, und schauen nach, für welche Posten welche Kosten angefallen sind.

Bei Uneinigkeiten rund um die Rechnung kann häufig nur noch ein Sachverständiger helfen. Dieser kann genau einschätzen, wann eine Rechnung tatsächlich überhöht ist. Denken Sie jedoch daran, dass die Kosten für ein solches Gutachten sehr hoch ausfallen können.

Wie verhält es sich mit der Gewährleistung?

Nicht nur der Verbraucherschutz in puncto überhöhte Handwerkerrechnung ist wichtig. Auch vor mangelhafter Leistung des Betriebes werden Verbraucher geschützt. Nachdem der Handwerker seine Arbeit verrichtet hat, sollten Kunden diese genau prüfen. Doch was geschieht, wenn dabei Mängel auffallen?

Wurden die vereinbarten Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht, haben Kunden das Recht dazu, eine Nachbesserung zu verlangen. Bis diese erfolgt ist, darf ein Teil des Rechnungsbetrages einbehalten werden. Um eine Nachbesserung einzufordern, sollten Sie den Handwerker schriftlich kontaktieren und ihm eine ein- bis zweiwöchige Frist setzen. Für die Beseitigung der Mängel dürfen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.

Werden Mängel vom Handwerker nicht ausreichend behoben und die Fristen nicht eingehalten, haben Verbraucher das Recht, selbst entsprechende Arbeiten durchzuführen oder eine andere Firma zu beauftragen. Die Kosten muss der ursprüngliche Handwerker bezahlen.

Die Verjährungsfrist bezüglich der Gewährleistung beträgt zwei Jahre, wenn es sich um Reparaturarbeiten handelt oder wenn eine Sache hergestellt wurde. Sie verlängert sich auf fünf Jahre, wenn es sich um Arbeiten an Bauwerken handelt.

Was tun, wenn die Rechnung überhöht ist?

Ein Anwalt kann Sie beraten, wenn Sie gegen eine überhöhte Handwerkerrechnung vorgehen möchten.
Ein Anwalt kann Sie beraten, wenn Sie gegen eine überhöhte Handwerkerrechnung vorgehen möchten.

Sie bemängeln eine zu hohe Handwerkerrechnung und möchten diese nicht in vollem Umfang bezahlen? Bei Problemen mit einem Betrieb kann die Schlichtungsstelle der Handwerkskammern, die für Ihren Wohnort zuständig ist, helfen.

Diese können eine außergerichtliche Einigung zwischen Kunde und Handwerker anstoßen. Ist keine branchenspezifische Schlichtungsstelle vorhanden, kann auch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle mit Sitz in Kehl am Rhein bei Problemen rund um die Rechnung helfen.

Rechtlichen Rat können Verbraucher außerdem bei einer der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale einholen. Weitere Ansprechpartner sind natürlich Anwälte, die sich auf das Verbraucherrecht spezialisiert haben. Diese beraten und unterstützen Verbraucher, wenn ein Prozess vor Gericht gegen einen Handwerker zu erwarten ist.

Bezüglich der Frage, ob eine Handwerkerrechnung tatsächlich überhöht ist, kann, wie bereits erwähnt, meist nur ein versierter Sachverständiger helfen. Die Handwerkskammern können Sie bei der Suche unterstützen.
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des anwalt.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht und Finanzrecht leicht verständlich aufzubereiten.

21 Gedanken zu „Verbraucherschutz: Eine überhöhte Handwerkerrechnung akzeptieren?

  1. hilgers

    Habe ein Problem mit einer Kundendienstrechnung eines Heizungsbauers. Durch eine falsche Diagnose wurden mehrere Ersatzteile getauscht, die nicht kaputt waren, aber angeblich für die Störung verantwortlich gewesen sein könnten. Der letzte Versuch / Austausch war schließlich die Ursache der Störung. Warum dauerte die Fehlersuche so lange und warum wurde ein Teil nach dem anderen ausgetauscht und ersetzt, obwohl kein Defekt vorlag, sondern nur Mutmassungen?

  2. Payne

    Mundlich haben wir mit ein baufirma umbaumassnahmen und sanierungs arbeit an unsere privat haus ein auftrag gegeben. Ausgerrechnet war eine woche arbeit mit 2 personen ca 10.000 euro kosten (Nur arbeitszeit) Material und werkzeug war von mir.
    Zum schluss war 20.000 euro und der Chef der Bau Firma wolte Schwartz haben. Da das ich verweigert und eine Rechnung verlangt für ausgeführte Arbeit, Schreibt er Rechnungen über 40.000 euro und Schreibt mehrerer stn, personnen wie tatsächtlich war. Es ist unserious und Kriminal, was soll ich machen, soll ich direkt zum Polizei, Zoll, Finanzamt oder Anwalt anschalten, wer trägt Anwaltskosten. Er schickt jetzt mahnungen bei Registrierte einwurf. Ich gehe davon aus er versucht ein Mahnverfahren ein zu leiten.

  3. A.Bahls

    Welche rechtlichen Vorgaben bzw. welchen Schutz des Verbrauchers gibt es für die Fahrtkosten-Berechnung? Dazu unsere beiden Fragen:
    1)
    Dürfen die beiden Positionen “ Fahrtkostenpauschale“ und zusätzlich die in der „Arbeitszeit des Monteurs“ zusätzlich aufaddierte Anfahrtszeit des Monteurs berechnet werden?
    2)
    Zur Berechnung der sog. Anfahrtszeit:
    Laut Auskunft des Handwerkers hänge diese davon ab, wo er vorher zu tun hatte und welche Fahrtzeit er deshalb von dort zu uns habe. ABer es kann doch nicht sein, dass man als Verbraucher ausbaden muss, wenn der Vorkunde zufälllig weit von einem entfernt wohnt. WIr dachten, dass jeweils die Verortung der Handwerkerfirma der Bezugspunkt ist, in unserem Fall sehr nahe Entfernung dieser Firma zu unserem Haus.
    Danke für Ihre Information.

  4. Birgit

    War auf der Suche nach einem Handwerker der meine Rückstauklappe wartet. Habe bei einem örtlich eingetragenen Rohrreiniger angerufen (wobei es die Niederlassung gar nicht örtlich gibt) und gefragt ob er auch Rückstauklappen wartet. Er hat ja gesagt und mir einen Mitarbeiter geschickt, der die Abwasserrohre mit Kamera angeschaut hat. An der Rückstauklappe hat er nur kurz gekratzt sonst nichts. Dafür wollte er mit eine Rohrreinigung aufschwatzen. Nun verlangt er dafür 333 €.
    Was tun?

  5. Manfred

    Hallo, ich habe das Gefühl der Kunde hat so gut wie keine Möglichkeit mangelhafte oder überzogene Rechnungen zu reklamieren. Bei Summen bis 2-3 000 Euro, kann man auch keinen Sachverständigen hinzu ziehen, das wird dann zu teuer. Das wissen die Handwerker auch und haben somit einen Freibrief. Wenn ich oben lese was alles nicht möglich ist oder nicht gemacht werden kann, frage ich mich, wozu gibt es eine Schlichtungstelle.
    Ich habe für den Einbau eines Magnetventil was nicht mal eine Stunde gedauert hat 350 Euro bezahlt. Ein stolzer Stundenlohn, wo soll ich mich da hinwenden? Wenn bei der Schlichtungsstelle schon im vorhinein abgewinkt wird.
    Nicht falsch verstehen, jeder soll für seine Arbeit bezahlt werden aber eben auch nur für die.

  6. Petra von H

    Liebe AnwältInnen, MA des Teams,
    aufgrund eines Wasserschadens durch einen Mitbewohner über uns, haben wir die zu hohen. Kosten unser Versicherung [von Redaktion geändert] anzuzeigen.
    Es geht um einen Wasserfleck an unserer
    Badezimmer-Decke 150cm x 400 + 80 cm Normalabstand zu den Fliesen oberhalb.
    Dafür wurden 160 € als Materialkosten für etwas Dispersionsfarbe und leichter Folie zum Schutz berechnet.
    Bei unserer Versicherung wurden 940 € Iin Rechnung gestellt.
    Die Firma rief mich nach meiner Beschwerde bezüglich der Rechnungshöhe an und erklärte :
    das wäre eine Pauschale. Sie könne ihre MitarbeiteInnen auch anweisen, die verbleibende Zeit zu schlafen.

  7. Monika

    ich habe einen Wintergartenbauer gerufen. es wurden die Glasschiebenelemente demontiert, die Laufschienen neu ausgerichtet und wieder montiert. Arbeitszeit für 2 Arbeiter a 4 Stunden. Die Rechnung kam und es wurden pro Mann je 8 Stunden bnerechnet. Ich finde das ist Wucher. ist das gerechtfertigt?

  8. Gerlinde.

    Austausch von Kurbelgetriebe einer Gelenkmarkise. Hatte die Firma angerufen,wo wir sie auch gekauft haben. Da hat sich eine andere Firma mit der gleichen Nummer gemeldet. Anscheinend gibt es die alte Firma nicht mehr. Habe dem Herren mein Problem geschildert. Er sagte ,dass es das Kurbelgetriebe sei. Ich fragte ihn ,was so was kostet,er sagte 150 Euro..Also,sagte ich das ist okay.,. Dann haben wir ein Termin gemacht. Zeit Arbeitet kamen der eine wechselte das Getriebe und der andere hat nur die Handreichungen gemacht. Nach einer halben Stunde war alles erledigt. Auf dem Arbeitszettel standen ,dann je 1.5 Stunden pro Arbeiter. Dachte okay,das ist dann auch die Anfahrtzeit mit da bei. Habe es unterschrieben.Jetzt kam die Rechnung. Das Kurbelgetriebe kostet 69.42 Euro die Arbeitsstunden pro Stunde 62,50 ,also 187,50 Euro. Dann kommen die Fahrzeugkosten je Kilometer mit 0,95 Euro also nochmal 93,10 Euro..Von den Fahrzeug kosten pro Kilometer hat man mir nichts gesagt und es steht auch nichts auf dem Arbeitszettel drauf. Also die Summe beziffert sich auf 350,02 Euro plus MWST , die Gesamtsumme beträgt 416,52 Euro. Und das alles für ein Teil wo nur 69,42 ohne MWST kostet. Jetzt meine Frage kann ich ,da was gegen Unternehmen.

  9. Cordula F

    Ich musste für einen verstopften Kanal( Toilette und Badewanne ) am Samstag 1560 Euro vor Ort mit EC Karte zahlen.

    Die Firma war im Internet ausgewiesen und es wurde mir auch versichert,  dass es eine ortsansässige Firma sei(Wiesbaden). Auf der Rechnung steht allerdings eine Adresse in Bochum. Der Preis würde vor Ort besprochen,  es wurde per Meter abgerechnet,  Rechnung und Überweisung sei nicht möglich.
    Ich musste per EC Karte mit einem mobilen Lesegerät bezahlen. Das war ja vorher ausgemacht.
    Die Firma hat auf der Internetseite kein Impressum,  obwohl es auf dem 1. Blick so aussieht.
    Die Firma in Bochum hat sicher keine Ahnung, dass ihr Logo auf einer Handwerkerrechnung steht.
    Auf ihrer Homepage steht:
    Gegenstand des Unternehmens ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Personaldienstleistung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben, beraten oder sich an Unternehmen beteiligen…

    1. Felix M.

      Hallo Cordula,

      uns ist neulich etwas ähnliches passiert… wie seit ihr dann vorgegangen? Habt ihr euer Geld zumindest teilweise wieder bekommen?

  10. Anja

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Vor kurzem haben wir unseren Dachboden ausbauen lassen.
    Wir haben uns einen Kostenvoranschlag eingeholt.
    Dieser sollte rund 9500 Euro betragen.
    Gestern hatten wir die Rechnung dafür bekommen.
    Der Rechnungsbetrag ist jetzt bei 14500 Euro.
    Das es Abweichungen gibt steht außer Frage.
    Aber solche Differenz???
    Das können wir uns beim besten Willen nicht vorstellen.

    Mit freundlichen Grüßen

  11. Armin S.

    Das ist absolut logisch das sie das Teil für weniger Euros gesehen haben.
    Aber nicht in der Kombination mit Einbau durch einen Handwerksbetrieb.
    Sondern Internet oder sonstiges wo die Ware gegen Vorkasse per Streckengeschäft bestellt durch sie und zu Ihnen liefern lassen oder im Baumarkt abholen.
    Hier wird mit Null Personal mit kleiner Marge, ähnlich Discoutmärkten, viel verdient.
    Die Handwerksbetriebe kommen zu Ihnen, beraten, suchen die Fehler, messen aus, suchen die Ersatzteile und Waren aus, bestellen, fertigen vor, bauen ein. Entsorgen, putzen und weisen ein und dann folgt die Rechnung und das alles mit hohen Personalaufwand, vielen Schulungen, viele Zulassungen und Zertifikate. Bei Reklamationen sind diese vor Ort und greifbar. Zahlen ihre Steuern hier und nicht im Ausland. Unterstützen die Region und sind ehrenamtlich tätig. Hier können sie auch keine Gewalt kaufen. Sie haben auch eine Versicherung wenn was schief geht. Bilden Leute permanent neu aus um auch in der Zukunft noch für Kunden Fachleute bieten zu können und vor allem in der Not auch mal schneller reagieren und helfen können.

    Wenn der Handwerker warum auch immer eine kurze Anfahrt hat ist das ok die normale längere Anfahrt zu verrechnen. Sonst müsste er ja im Gegenssatz wenn die Anfahrt warum auch länger ist deutlich mehr in Rechnung stellen und das wir bestimmt keiner zahlern wollen.

    Das alles kostet den Handwerker ungefähr 100,-Euro / gearbeiteter Stunde.
    Da aber nur um die 60,-Euro / Stunde in Rechnung gestellt werden legen sie den Rest auf das Material um. Dieser Aufschlag teilt sich dann in das Risiko und dass was noch überbleibt in den Gewinn.

    Ich hoffe Ihnen hiermit etwas zur Aufklärung der Kosten vermittelt zu haben und bitte darum um Ihr Verständnis. Und tragen sie dies auch an ihre Freunde, Familie und Bekannten weiter, damit auch hier wieder mehr Verständnis für Handwerker und deren Rechnung vorhanden sind und wieder im richtigen Licht stehen.

  12. Henning

    Eindeutig ist das Wucher, ab zum Gewerbeaufsichtsamt

  13. Thomas

    Bei uns wurde die Heiztherme der Gasetagenheizung ausgetauscht. Die neue Therme und das Material hatten wir selbst besorgt. Die Handwerker tauschten die Therme in 7,5 Stunden Arbeit aus.
    Die Firma will jetzt 1.688 Euro dafür haben. Das sind über 100 Euro pro Handwerkerstunde. Das ist mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt. Ist das nicht schon Wucher? Kann man da Strafanzeige stellen?

    1. A. Indermark

      Hallo wichtig ist was sie vorher mit der Installation Firma als Arbeitsstundenlohn vereinbart haben . So haben sie die Möglichkeit genau den vereinbarten Arbeitsstundenlohn mit angefallenen Arbeitsstunden und Anzahl der Handwerker zu multiplizieren.

  14. Heidi K

    Im Rahmen der Corona-Krise gibt es auch genügend schwarze Schafe, die die Situation schamlos ausnutzen. So ist es mir passiert. Ich hatte vom 4.4.2020- bis 28.4.2020 keinen DSL Anschluß. Mein Internet Provider 1&1 sandte mir nach 3 Tagen zwar auf Meldung eine neue Fritzbox, aber auch diese war nicht funktionsfähig, wie sich später herausstellte. Es folgten unzählige Telefonate mit den Angestellten von , von T erschienen in der Zeit 4 Techniker, alles vermaßen die Leitung vom Haus zur Straße und diese war in Ordnung und damit war der Fall für sie gelöst. Die Fritzbox blinkte immer weiter. Da verlor ich die Geduld und telefonierte selbst mit einem Elektriker hier in der Gegend. Der brachte noch einen weiteren Techniker mit. Nach einer Stunde Vermessen im ganzen Haus und Keller kamen sie zum Ergebnis, die Fritzbox von ist die Ursache. Das Internet funktionierte immer noch nicht. Für die 1 Stunde verlangte der Erste 64€, der Zweite 203€, obwohl es keinen Kostenvoranschlag gab, der mich hätte warnen können. will mich nicht entschädigen. Den Ersten habe ich bezahlt, dem Zweiten habe ich 50€ überwiesen. Aber die Telefonate und Drohungen wollen nicht aufhören. Ich fühle mich abgezockt und betrogen. Was kann ich tun. Ich hätte diese Menschen nie anrufen sollen.

  15. Gudrun

    Guten Tag nach Absprache mit der Firma Reinhard Schönenberg -Kbg. Kaufte ich eine Sprecjanlage für ein 2 FH. Er gab mir den Rat da er keine Anlagen mehr verkauft
    Nun waren die 2 Arbeiter sehr überfordert und es wurde mehr Betriebsanleitung gelesen als gearbeitet.Heute kam die Rechnung!!!!
    Was darf der Einbau einer Sorechsnlage mit Vidio kosten
    Für ein 2 Familienhaus?
    Habe eine Anlage 350.€ gekauft und ein Elektrofachgeschäft hat diese für 699.72 € eingebaut .
    Leitungen lagen von der vorigen Anlage.
    Die Rechnung kommt mir überhöht vor!!!
    Was kann ich tun?

  16. Grabe

    der Handwerker will für eine ausgewechselte Heizungs-Pumpe 490,00 € + 19% haben .
    Die Montagekosten und Anfahrt werden zusätzlich berechnet.
    Die Pumpe bekomme ich im Großhandel als Elektriker(geringere % als Heizungsmonteur)
    für netto 150,00 €. Im Baumarkt oder im Internet ist diese gleiche Pumpe für 180;00 € Brutto zu haben.
    Überzogen oder schon Wucher.

    1. W.Holzapfel

      Hallo, ich habe die gleichen Probleme mit einer Kasseler Firma, die bei uns eine Heizungs-Wasserpumpe ersetzt hat. Allein die Pumpe soll jetzt 373€ kosten, der mündliche Kostenvoranschlag lautete noch ´an die 200 €´. Im Baumarkt gibt es die gleiche Pumpe für unter 140 €. Gesamtkosten für die Wechselprozedur sind bei uns 643 €. Die Firma brauchte für diese überschaubare Arbeit 3 Besuche und 3,5 Arbeitsstunden. Meine mehrfache schriftliche Bitte um Erklärung für den Aufwand war nie eine Antwort wert.Ich habe jetzt die Rechnungssumme gekürzt und sofort eine letzte Mahnung erhalten.

      1. Markus W

        Ich habe neulich eine Heizungs-Wasserpumpe austauschen lassen. Mündlich wurde für die Pumpe maximal 300 Euro veranschlagt. Auf der Rechnung taucht sie nun mit 650 Euro auf.

  17. Peter F.

    Bei meiner Mutter wurde 2014 ein Treppenlift eingebaut.2018 erfolgte die erste Wartung und der Austausch der Akkus.Die An-und Rückfahrt von je 168km wurden in Rechnung gestellt-ges.350,00Euro.Genau ein Jahr später war angeblich wieder eine Wartung notwendig.Da die Firma gerade in der Gegend zu tun hatte(ca.5 Kunden) wurde ein Termin vorgeschlagen.Nach erfolgter Wartung kam die Rechnung in gleicher Höhe von 350,00 Euro.Die Akkus (ca 130,00 Euro)wurden schon wieder getauscht und die Fahrtkosten werden nicht erwähnt,befinden sich aber in der gleichen Wartungspauschale.Auf Anfrage bei der Firma hätte alles seine Richtigkeit.Können Sie mir helfen,was kann ich gegen die überhöhte Rechnung tun.Mit frdl.Grüßen Peter F.

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