Unerwünschte Werbung: Was können Sie dagegen tun?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie können Sie gegen unerwünschte Werbung vorgehen? Unser Ratgeber klärt Sie umfassend auf.
Wie können Sie gegen unerwünschte Werbung vorgehen? Unser Ratgeber klärt Sie umfassend auf.

FAQ: Unerwünschte Werbung

Wann handelt es sich um unerlaubte Werbung?

Hier können Sie ausführlich nachlesen, wann es sich bei Werbung gemäß dem gewerblichen Rechtsschutz bzw. konkreter gemäß § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um unzumutbare Belästigungen handelt.

Wo kann ich gegen die unerwünschte Werbung Beschwerde einlegen?

Werden Sie beispielsweise durch Telefonwerbung, der Sie nicht zugestimmt haben, belästigt, können Sie sich an die Bundesnetzzentrale wenden und dort eine Beschwerde einlegen. Wie Sie dabei vorgehen müssen, können Sie hier nachlesen.

Ist unerwünschte Werbung per Telefon strafbar?

Spam-Anrufe stellen keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 300.000 Euro durch die Bundesnetzagentur geahndet werden.

Spezielle Ratgeber zur unerwünschten Werbung

Abos, Angebote, Telefonterror – wenn Werbung nervt 

Was tun gegen Spam?
Was tun gegen Spam?

Werbung ist allgegenwärtig. Werbeplakate zieren die Straßen, personalisierte Werbung behelligt uns, wenn wir im Internet unterwegs sind und auch das Fernsehen ist kaum möglich, ohne dabei auf Werbespots zu stoßen.

Daran haben sich die meisten Menschen allerdings bereits gewöhnt. Einige finden auch einen Gefallen daran, sich durch die Werbeprospekte der einzelnen Supermärkte zu lesen und nach guten Angeboten Ausschau zu halten.

Unerwünschte Werbung stellt allerdings ein Problem dar. Können Sie diese Form der Werbung untersagen? Wo erhalten Sie Hilfe, wenn Sie mit Spam-Anrufen terrorisiert werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Formen der unerwünschten Werbung

Unerwünschte Werbung kann auch über Apps erfolgen.
Unerwünschte Werbung kann auch über Apps erfolgen.

Unerwünschte Werbung kann auf unterschiedlichen Wegen beim Verbraucher ankommen. Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick verschaffen, wo Werbeanzeigen und Co. überall lauern können:

  • Im Briefkasten: Die Karte vom neuen Pizzaservice um die Ecke oder die Prospekte der umliegenden Supermärkte – all diese Dinge können in Ihrem Briefkasten landen. Handelt es sich dabei um unerwünschte Werbung, sollten Sie ein entsprechendes „Werbung verboten“- Schild am Briefkasten anbringen.
  • Über das Telefon: Spam-Anrufe sind weit verbreitet. Der Anrufer verfolgt dabei meist das Ziel, der Person am anderen Ende der Leitung ein teures Abo aufzuschwatzen. Haben Sie nicht zugestimmt, vom jeweiligen Anbieter kontaktiert zu werden, sind Spam-Anrufe verboten.
  • Werbeanzeigen in Apps oder dem Internet: Einfach nur in Ruhe ein wenig durch das Internet zu surfen, ist in vielen Fällen nicht möglich, da ständig Werbeanzeigen aufpoppen. Ähnlich verhält es sich auch bei vielen kostenlosen Apps für das Smartphone.

Der Klassiker für unerwünschte Werbung sind Spam-E-Mails. In Deutschland ist die Verwendung elektronischer Post für Werbungszwecke ohne Einverständnis des Adressaten wettbewerbswidrig und somit verboten. Dennoch landen täglich dutzende Mails in den Spamordnern der jeweiligen Nutzer.

Spezielle Ratgeber zu unerwünschter Werbung per E-Mail

Ist unerwünschte Werbung in Deutschland verboten? 

Zwar stört unerwünschte Werbung beim Fernsehen oder beim Surfen im Internet, verboten ist diese allerdings nicht. Es gibt aber eine Reihe an Werbeangeboten, die gesetzlich untersagt sind. In diesem Zusammenhang ist § 7 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von Bedeutung:

Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.

Doch wann ist unerwünschte Werbung konkret eine unzumutbare Belästigung? Dies wird in § 7 Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb genauer definiert. Hier eine Zusammenfassung, wann von unzumutbaren Belästigungen ausgegangen wird:

  • Bei Werbung unter Nutzung eines Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch welche der Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dem nicht zugestimmt hat
  • Bei Werbung durch einen Telefonanruf, ohne dass der Verbraucher zugestimmt hat (Spam-Anrufe)
  • Bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post ohne ausdrückliche Einwilligung des Adressaten
  • Bei Werbung mit einer Nachricht, aus welcher die Identität des Absenders oder Auftraggebers nicht ersichtlich wird

Was tun gegen Spam? 

Ist Spam strafbar?
Ist Spam strafbar?

Doch wie können Sie sich nun gegen unerwünschte Werbung zur Wehr setzen? Wollen Sie keine Werbeprospekte in Ihrem Briefkasten vorfinden, können Sie ein entsprechendes Schild anbringen, welches das Einwerfen von Werbung untersagt.

Dieser ist nach Auffassung einiger Gerichte sogar bindend. Erhalten Sie also trotz des Aufklebers Werbung, haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Unternehmen. Ein Anwalt kann eine entsprechende Abmahnung erteilen und eine Unterlassungserklärung aufsetzen.

Werden Sie telefonisch durch unerwünschte Werbung belästigt, stellt dies einen Fall für die Bundesnetzagentur dar. Diese kann eine entsprechende Ordnungswidrigkeit nämlich ahnden und dem Unternehmen ein Bußgeld aufbrummen.

Wollen Sie sich nicht die Mühe machen und den Vorfall melden, können Sie auch die entsprechende Rufnummer blockieren. Haben Sie einmal Ihre Einwilligung zur Kontaktaufnahme für Werbezwecke erteilt, müssen Sie diese Genehmigung entsprechend zurückziehen, wenn Sie keine weitere Kontaktaufnahme wünschen.

Wichtig: Grundsätzlich sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer nur herausgeben, wenn dies auch wirklich erforderlich ist. So können Sie es ggf. vermeiden, mit übermäßigem Spam behelligt zu werden.

Telefon-Spam melden: Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur

Wie bereits erwähnt, haben Sie die Möglichkeit, Spam-Anrufe bei der Bundesnetzagentur zu melden. Diese kann dann gegen den jeweiligen Anrufer bzw. dessen Firma ein Bußgeldverfahren einleiten. Hierfür braucht die Bundesnetzagentur allerdings einige Angaben von Ihnen. Dazu gehören:

  • Ihre persönlichen Daten inklusive Datum und Uhrzeit des Werbeanrufs
  • Telefonnummer des Anrufers (falls diese auf dem Display angezeigt wurde)
  • Name des Anrufers bzw. des Unternehmens, der/das Sie kontaktiert hat
  • Produkte oder Abonnements, die im Rahmen des Werbeanrufs beworben wurden
  • Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs

Diese Angaben können Sie entweder über ein Online-Formular oder per Post an die Bundesnetzagentur übermitteln.

Wichtig: Neben Spam-Anrufen versuchen auch immer wieder Trickbetrüger, über Anrufe an sensible persönliche Daten zu kommen. Geben Sie daher am Telefon niemals Ihre Zugangsdaten zum Konto oder ähnliches preis. Hat Sie jemand unter diesem Vorwand kontaktiert, sollten Sie die Polizei einschalten.

Quellen und weiterführende Links

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Unerwünschte Werbung: Was können Sie dagegen tun?
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

3 Gedanken zu „Unerwünschte Werbung: Was können Sie dagegen tun?

  1. Katrin

    Was kann ich konkret gegen diese Werbekärtchen am Auto unternehmen?

  2. Thomas

    Hallo und zwar erhalte ich laufend unerwünschte Werbeanrufe verschiedener Nummern diese werden seit einiger Zeit mit einer App geblockt! Es ist möglich das ich im angetrunkenen zustand über ein Gewinnspiel zugestimmt habe wie kann ich gegebenfalls dem zuspruch wiederrufen?

  3. Gabriele

    wie begegne ich unerwünschten Angeboten?

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