Unerwünschte Telefonnummer: Anrufe melden kann eine Option sein

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Eine Telefonnummer melden, können Betroffene, wenn sie über diese unerwünschte Werbeanrufe erhalten.
Eine Telefonnummer melden, können Betroffene, wenn sie über diese unerwünschte Werbeanrufe erhalten.

FAQ: Telefonnummer melden

Welche Möglichkeiten gibt es unerwünschte Anrufe zu melden?

Unerwünschte Werbung per Telefonanruf bzw. Spam-Anrufe können Betroffene an die Bundesnetzagentur melden. Darüber hinaus besteht oft auch die Möglichkeit, die entsprechende Telefonnummer beim Anbieter oder im Gerät zu sperren.

Wie können Sie bei der Bundesnetzagentur eine Nummer melden?

Eine Beschwerde bzw. Anzeige bei der Bundesnetzagentur kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Zum einen geht das per Online-Formular, zum anderen auch formlos. Was dabei wichtig ist, erfahren Sie hier.

Was passiert nach einer Meldung der Nummer?

Die Bundesnetzagentur prüft die Meldung und entscheidet, ob die Nummer gesperrt und ein Bußgeld verhängt wird. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Cold Calls: In Deutschland nicht zulässig

Erhalten Sie per Telefon Spam? Melden Sie diesen bei der Bundesnetzagentur.
Erhalten Sie per Telefon Spam? Melden Sie diesen bei der Bundesnetzagentur.

Klingelt das Telefon, ist das nicht in jedem Fall ein erwünschter Anruf. Ungefragt an Marktanalysen, Gewinnspielen oder Verkaufsgesprächen teilzunehmen, ist für die meisten in der Regel nicht das Highlight ihres Tages. Zumal es in Deutschland auch nicht gestattet ist. Doch welche Optionen stehen Betroffenen dann eigentlich zur Verfügung? Können sie unerwünschte Telefonanrufe oder die Telefonnummer melden?

Grundsätzlich regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), was im Zusammenhang mit Telefonwerbung zulässig ist. Cold Calls, wie die Kaltakquise auch genannt wird, stellen gemäß den Regelungen aus § 7 UWG eine unzumutbare Belästigung dar. Denn für Anrufe, die dem Zwecke der Marktanalyse dienen oder Produkte bzw. Dienstleistungen anbieten, muss die Zustimmungen des Angerufenen vorliegen.

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.

(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen

[…] bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung,

Es reicht auch nicht aus, die Zustimmung während des Anrufs zu erfragen oder zu verlangen. Die Einwilligung angerufen zu werden, muss zwingend vor einem solchen Anruf eindeutig vorhanden sein. Das gilt auch dann, wenn Betroffene bereits Kunden des Unternehmens sind. Allein ein bestehendes Vertragsverhältnis stellt üblicherweise keine Einwilligung dar.

Spam-Anrufe bzw. Werbeanrufe melden: Wo geht das?

Verbraucher können sich gegen solche Anrufe wehren und unerwünschte Telefonwerbung melden. Zum einen besteht die Möglichkeit, der Bundesnetzagentur die auffällige Telefonnummer zu melden, zum anderen können Betroffene die Nummer über ihr Gerät oder ihren Telefonanbieter sperren lassen. Darüber hinaus können Angerufene auch über eine Beratung bei einem Verbraucherschutzverein oder bei der Verbraucherzentrale Informationen zum Melden von Anrufen erhalten.

Unerwünschte Werbung zu melden, geht auch, wenn diese per SMS oder Fax eintrifft.
Unerwünschte Werbung zu melden, geht auch, wenn diese per SMS oder Fax eintrifft.

Übrigens, es ist nicht nur möglich bei Anrufen eine Telefonnummer zu melden. Auch wenn die Werbung per Fax oder per SMS eintrifft, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen oder ihrem Anbieter die Spam-Nummer melden und sperren lassen. Gleiches gilt, wenn Sie Ping-Anrufe erhalten. Bei diesen klingelt das Telefon nur sehr kurz und es besteht meist keine Chance den Anruf anzunehmen. Betroffene sollen so dazu gebracht werden, zurückzurufen. Schiebt ein Anrufer Sie direkt in die Warteschleife, ist das ebenfalls ein Grund für eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur.

Ja nach Telefon- oder Mobilfunkvertrag bestehen bei den Anbietern verschiedene Optionen, sich gegen unerwünschte Telefonwerbung zur Wehr zu setzen. In der Regel ist es möglich, eine Telefonnummer zu melden und von eingehenden Anrufen auszuschließen. Der Telefon- oder Mobilfunkanbieter setzt die Nummer dann auf eine Liste und unterbindet Anrufe an die Betroffenen. Ob diese Option kostenfrei ist oder mit einer Gebühr belegt wird, hängt vom Vertrag und vom Anbieter ab.

Verbraucher haben zudem, wie bereits erwähnt, auch die Option, Nummern über ihr Telefon, Handy oder über den Router sperren zu lassen.

Bundesnetzagentur: Telefonnummer melden

Möchten Betroffene nervige Anrufe melden, bietet die Bundesnetzagentur verschiedene Optionen. In diesem Zusammenhang sollten Verbraucher beachten, dass eine Verfolgung unerwünschter Werbung durch die Bundesnetzagentur im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des UWG nur erfolgt, wenn es sich auch tatsächlich um Werbung handelt.

Phishing-Anrufe oder Markt- und Meinungsforschung zählen im Allgemeinen nicht dazu. Letztere können jedoch als unerwünschte Werbung gewertet werden, wenn sie nicht mehr auf wissenschaftliche Datenerhebung abzielen, sondern versteckt einen Verkauf erreichen wollen oder doch für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen werben.

Eine Telefonnummer melden, können Sie bei der Bundesnetzagentur über ein bereitgestelltes Formular. Diese ist als PDF-Dokument hier verfügbar. Ausgefüllt, können Sie diese dann per Fax. E-Mail oder Post an die Behörde schicken:

  • Postanschrift: Bundesnetzagentur, Nördelstraße 5, 59872 Meschede
  • E-Mailadresse: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
  • Telefaxnummer: 06321 / 934-111

Betroffene haben aber auch die Option, dass Formular online auszufüllen und direkt über die Webseite der Behörde einzureichen. Den Link zu Online-Beschwerde finden Sie hier.

Es ist ebenfalls möglich, eine Telefonnummer zu melden, indem Betroffene eine formlose Beschwerde verschicken. Auch dies können Sie via Post, E-Mail oder Fax tun.

Welche Informationen sind bei einer Anzeige wichtig?

Wollen Verbraucher eine Telefonnummer melden, sind bestimmte Informationen notwendig. Zunächst müssen sie die persönlichen Daten des Angerufenen mitteilen sowie Datum und Uhrzeit des Anrufs. Darüber hinaus sind folgenden Informationen ebenfalls wichtig:

  • Angezeigte Rufnummer des Anrufers
  • Wer hat angerufen (Unternehmensname, Name des Anrufers falls möglich)?
  • Was wurde angeboten (Produkt, Dienstleistung usw.)?
  • Lag eine Einwilligung für einen solchen Anruf vor? Wurde diese widerrufen?
  • Was wurde im Anruf gesagt (Beschreibung des Gesprächs)?
Bundesnetzagentur: Spam melden können Sie online, per E-Mail, Fax oder Post.
Bundesnetzagentur: Spam melden können Sie online, per E-Mail, Fax oder Post.

Sind dann zum Beispiel weitere Unterlagen vorhanden, welche die Natur des Telefonats wiedergeben, dann sollten Kopien dieser ebenfalls mitgeschickt werden.

Dabei kann es sich um Werbeflyer, Broschüren, Vertragsangebot, Verträge oder jeglicher Schriftverkehr zwischen Angerufenem und Anrufer handeln.

Was passiert, nachdem Sie eine Telefonnummer melden?

Haben Betroffene eine Telefonnummer gemeldet, geht die Bundesnetzagentur dieser Mitteilung nach. Sie prüft, ob es einen Grund gibt, die Telefonnummer zu melden und es sich bei dem Anruf, um unerwünschte Werbung handelt. Hierfür sind die mitgeteilten Informationen des Betroffenen wichtig. Reichen diese als Nachweis nicht aus, kann eine Nummer in der Regel nicht gesperrt werden.

Sind die Informationen allerdings ausreichend, wird die entsprechende Rufnummer durch die Bundesnetzagentur gesperrt und Bußgelder gegen den Betreiber verhängt. So sind laut Bestimmungen des UWG Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro möglich.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (70 Bewertungen, Durchschnitt: 4,04 von 5)
Unerwünschte Telefonnummer: Anrufe melden kann eine Option sein
Loading...

Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

5 Gedanken zu „Unerwünschte Telefonnummer: Anrufe melden kann eine Option sein

  1. D.j

    Angeblich Umwelt Schützer Stellen erst 5 fragen, im Anschluss hat mann was gewonnen und ein Jahres Abo einer Zeitung danach wollen die persönliche Daten von Bank usw….
    Sehr penetrant ( rufen die an).

  2. Filaković

    Ich bekomme immer wieder Anrufe aus ganz Deutschland Nummern sind mir unbekannt und ich möchte wissen wer mich anruft und warum und wie es möglich ist an meine nicht öffentliche Nummer zu kommen

  3. MargaretePf

    Tagen Anrufe von der Tel. NR.49 221 ..und bei mir steht Spam Anruf. Bin ich nicht rangegangen ..somit weißlich nicht wer das sind soll..LG M. PF

  4. Lukas S

    Beleidigung das man mich melden will weil ich nach dem Namen gefragt habe

  5. Bodo

    Guten Tag.
    Bitte sage Sie mir wie ich mich verhalten soll ?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert