Nervige Spam-Anrufe: Was Sie gegen unerwünschte Werbeanrufe tun können

Was können Verbraucher gegen Spam-Anrufe unternehmen?
Was können Verbraucher gegen Spam-Anrufe unternehmen?

FAQ: Spam-Anrufe

Was ist ein Spam-Anruf?

Hier können Sie ausführlich nachlesen, wie Spam-Anrufe von der Bundesnetzagentur definiert werden.

Woran erkenne ich unerlaubte Werbeanrufe?

Es handelt sich immer dann um Spam-Anrufe, wenn Sie nicht zugestimmt haben, von dem jeweiligen Anbieter telefonisch zu Werbezwecken kontaktiert zu werden. Der Gesetzgeber untersagt diese unerwünschte Werbung.

Wie kann ich gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen?

Sie haben die Möglichkeit, einen Spam-Anruf bei der Bundesnetzagentur zu melden. Wie Sie dabei vorgehen müssen, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Spezielle Ratgeber zur Telefonwerbung

Spamverdacht: Anrufe bestenfalls nicht entgegennehmen

Mit den Nerven am Ende: Unerwünschte Werbeanrufe können an die Substanz gehen.
Mit den Nerven am Ende: Unerwünschte Werbeanrufe können an die Substanz gehen.

Telefonanrufe können unterschiedliche Emotionen auslösen. Über einige Gespräche freuen wir uns, andere würden wir lieber umgehen. Was allerdings fast immer negative Emotionen hervorruft, sind Spam-Anrufe.

Es handelt sich dabei um Telefonate, bei denen der Gesprächspartner versucht, Werbung für bestimmte Produkte zu machen. Geschieht dies ohne die Zustimmung des Angerufenen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Doch wie werden Spam-Anrufe eigentlich sanktioniert? Was können Sie tun, wenn Sie ungewollte Werbeanrufe erhalten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Was ist Telefon-Spam? 

Der Begriff Spam beschreibt laut Duden „unerwünschte massenhaft per E-Mail oder auf ähnlichem Wege versandte Nachrichten“. Ein ähnlicher Weg ist beispielsweise auch der Spam-Anruf, den viele Menschen in Deutschland täglich erhalten.

Auf ihrer Webseite definiert die Bundesnetzagentur den Telefon-Spam folgendermaßen:

Telefon Spam ist jede missbräuchliche Nutzung von Rufnummern, die über das Telefon erfolgt. Das gilt sowohl für das Festnetz, als auch für das Mobilfunknetz. Von einer missbräuchlichen Nutzung einer Rufnummer wird beispielsweise ausgegangen, wenn durch einen Anruf oder die Versendung einer SMS unerwünschte Werbung erfolgt, zu welcher der Verbraucher zuvor keine Einwilligung gegeben hat. Ziel des Anrufs oder der SMS ist es, den Verbraucher zu animieren, eine genannte bzw. beworbene Rufnummer zu kontaktieren.

Es handelt sich also quasi um eine telefonische Belästigung zu Werbezwecken, welche nicht selten zu einer Kostenfalle werden. Solche Anrufe sind in Deutschland nur erlaubt, wenn der Angerufene vorab die Einwilligung zur Verwendung seiner Telefonnummer für Werbezwecke erteilt hat. Die Einwilligung kann allerdings jederzeit widerrufen werden.

Unerlaubte Telefonwerbung: Unterschiedliche Methoden

Spamverdacht: Werden über Anrufe Gewinne in Aussicht gestellt, sollten Sie misstrauisch sein.
Spamverdacht: Werden über Anrufe Gewinne in Aussicht gestellt, sollten Sie misstrauisch sein.

Neben dem Spam-Anruf gibt es noch weitere Methoden, wie Sie von verschiedenen Anbietern ungewollt am Telefon belästigt werden können. Nachfolgend stellen wir Ihnen zwei dieser Maschen vor, die das Ziel haben, dem Verbraucher das Geld aus der Tasche zu ziehen:

  • Ping-Anrufe: Ihr Telefon klingelt für einen kurzen Moment, dann legt der Anrufer unverzüglich wieder auf.
  • Gewinnmitteilungen: Sie erhalten einen Anruf, in welchem Ihnen durch eine Computerstimme mitgeteilt wird, dass Sie bei einem Gewinnspiel gewonnen hätten. Die Computerstimme wird Sie dann auffordern, eine kostspielige Rufnummer anzurufen. Einen tatsächlichen Gewinn gibt es dabei in aller Regel nicht.

Spam-Anrufe: Wie können Sie sich schützen? 

Spam-Anrufe zu vermeiden, ist schwieriger, als es sich zunächst anhört. Werden Sie immer wieder von derselben Nummer kontaktiert, können Sie diese in den Einstellungen Ihres Telefons blockieren. Das ist bei allen gängigen Anbietern möglich.

Zudem sollten Sie Ihre Telefonnummer nicht hergeben, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist. Bei vielen Anmeldungen bei unterschiedlichen Anbietern reicht es aus, wenn Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegen. Die Telefonnummer ist meist optional.

Wichtig: Werden Sie immer wieder von einem Anbieter durch Spam-Anrufe belästigt, sollten Sie sich die wesentlichen Eckdaten zu den Anrufen und den Inhalt der Gespräche aufschreiben. Dies ist sehr nützlich, wenn Sie die unerlaubte Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur melden wollen.

Einen Spam-Anruf bei der Bundesnetzagentur melden

Über lästige Telefonwerbung können Sie sich unter anderem auf der Webseite der Bundesnetzagentur beschweren.
Über lästige Telefonwerbung können Sie sich unter anderem auf der Webseite der Bundesnetzagentur beschweren.

Haben Sie einen Spam-Anruf erhalten, obwohl Sie dem entsprechenden Unternehmen keine Erlaubnis erteilt haben, Sie mit Werbeanrufen zu kontaktieren, können Sie diesen Fall bei der Bundesnetzagentur melden.

Damit diese gegen unerlaubte Werbeanrufe vorgehen kann, benötigt Sie einige Angaben von Ihnen:

  • Ihre persönlichen Daten inklusive Datum und Uhrzeit des Anrufs
  • Telefonnummer des Anrufers, sofern diese auf dem Display angezeigt wurde
  • Name des Anrufers bzw. des Unternehmens, der/das Sie kontaktiert hat
  • Produkte, die im Rahmen vom Spam-Anruf beworben wurden
  • Möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs

Die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur können Sie online über ein Formular einreichen. Sie können auch ein Beschwerdeformular ausdrucken, ausfüllen und dann postalisch an die Bundesnetzagentur senden.

Wichtig: Erhalten Sie einen Anruf, der den Zweck hat, persönliche Daten von Ihnen in Erfahrung zu bringen und es handelt sich um einen Trickbetrüger, ist die Bundesnetzagentur nicht zuständig. Es handelt sich dann um eine Straftat, welche Sie bei der Polizei anzeigen können.

Kann ein Spam-Anruf ein Bußgeld nach sich ziehen?

Spam-Anrufe sind in Deutschland gesetzlich verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung. In diesem Fall greift § 7 Absatz des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):

1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.

(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen

1. bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;

2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung,

3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder […]

Durch diese rechtliche Grundlage kann die Bundesnetzagentur Spam-Anrufe mit einem Bußgeld sanktionieren. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro sanktioniert werden.

Wird bei einem Werbeanruf die Rufnummer unterdrückt, muss der Verantwortliche mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Interessant: Im Juli 2020 hat die Bundesnetzagentur gegenüber der mobilcom-debitel GmbH eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe ausgesprochen. Das Unternehmen hatte Kunden ohne deren Zustimmung zu Werbezwecken kontaktiert und wollte diesen den Abschluss eines neuen Abos unterstellen.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Nervige Spam-Anrufe: Was Sie gegen unerwünschte Werbeanrufe tun können

  1. Anja B

    Den Tipp seine Nummer nirgendwo zu hinterlegen wirklich witzig!
    Die Realität sieht irgendwie anders aus vollkommen egal auf welcher Platform oder Seite du dich anmelden willst ist es mittlerweile ein Pflichtfeld (außer vielleicht auf Blogs). Ich habe eine Webseite und werde sogar vom Gesetzgeber dazu verpflichtet meine persönlichen Daten(Name,Adresse,Email und Telefonnummer) für die ganze Welt zugänglich zu veröffentlichen.. Ich hab versucht beschwerde wegen Datenschutz verstoßes einzureichen..gegen die Datenschutz Behörde selbst .. weil sie mich zwingt meine Daten zu veröffentlichen ..und ich seit dem rund um die Uhr auf irgend einem Kanal unerwünschten Spam erhalte und selbst wenn ich ein kleinen Shop von Zuhause aus betreiben würde, (was noch nicht mal der Fall ist)höre ich doch nicht auf ein Verbraucher zu sein. ich denke man sollte jede Art von Telefon Werbung verbiete. ich bezweifle das es jemanden gibt der sich über telefonwerbung freut und dem bewusst zustimmt weil er Werbung bekommen möchte. die Menschen stimmen dem zu weil es die einzige Möglichkeit ist um Dienste nutzen zu können…

  2. Wolfgang M

    Ich habe yeten Tag immer i10 Anrufe Ich habe ichvor einigen Tagen ein Anruf bekommen Ich hätte eine Reise gewonnen Dowar noch fehlt mehr sie haben mir auch400versprochen Da habe ich meine Kontonummer angegeben die wollten die400Eeuro überweisen das war nicht gut Ich hoffe das nix passiert

  3. Schultze-S

    Hallo mein Name ist Sven.

    ich Frage mich schon länger, wieso oftmals Anrufer immer wieder anrufen, ohne auf die Box zu sprechen?? Wenn es doch so wichtig ist, sollte der Anrufer sich identifizieren und das Thema hervorheben.

    Einige wollen anscheinend alleine durch die Annahme eines Gesprächs wohl was erreichen? Selbst einige Inkasso Unternehmen rufen an, selbst wenn eine Erinnerung gut gemeint ist, ohne wenigstens mal auf die Box zu labern.

    Muss das so schwer sein? Vor allem, wenn ein SPAM-Überfall ein Kind hin hält, wer soll für den Schaden geradestehen?

    Die digitale nachrichten Welt ist ein Paradies für Verbrecher…

  4. Christian R

    Guten Tag,

    die Theorie dazu hört sich gut an, in der Praxis ist ein Schutz aber effektiv nicht umsetzbar. Alle meine Meldungen an die Bundesnetzagentur sind lediglich mit einer „wir können nichts tun“ Antwort beantwortet worden. Aus meiner Sicht ist der ganze Mummenschanz der BNA lediglich Makulatur. Über Strafen von einigen Hunderttausend Euro lachen große TK Anbieter lediglich. Das Problem ist viel grundlegender: Jeder der sich eine Mobilfunknumner zulegt, muss sich identifizieren. Die Nummern der Spam-Anrufer sind aber beliebig generierbar und nicht nachverfolgbar ohne Antrag auf Überwachung beim TK Dienstleister. Und bei einer solchen Identifizierung endet das Ganze bei Anrufern aus dem Ausland, Der finanzielle Aufwand für Privatpersonen ist viel zu hoch und eine Aussicht auf Erfolg minimal. Effektiv helfen würden eindeutig identifizierbare Rufnummern, das bedürfte aber einer Novellierung der Telekommunikationsprotokolle. Gewollt ist ein effektiver Schutz sicher nicht, da dahinter eine riesige #branche liegt und die Politik verhindert ganz bewusst, das Abhilfe geschaffen wird.

    Meine Lösung sieht so aus, das in meiner Telefonkonfiguration im Router (Fritzbox) eine Whitelist dafür sorgt, dass nur noch genau definierte Personen anrufen können. Wer mich sonst erreichen will, kann das gerne per Post tun. So habe ich seit Monaten Ruhe. Pro Tag werden etwa zwischen 10 und 80 Anrufen abgewiesen. Dieses Vorgehen sollte vielleicht mit in Ihre Tipps aufgenommen werden, denn das hilft 100% gegen jeden Telefonterror.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Christian R.

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