Das Wahlrecht in Deutschland: Wichtiger Bestandteil der Demokratie

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wahlrecht in Deutschland: Das Volk wählt seine Vertreter in freien, geheimen Wahlen.
Wahlrecht in Deutschland: Das Volk wählt seine Vertreter in freien, geheimen Wahlen.

FAQ: Deutsches Wahlrecht

Was ist das Wahlrecht?

Das Wahlrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in Deutschland. Es bestimmt, dass das Volk ein Recht darauf hat, durch Wahlen zu bestimmen, wer seine Interessen im Bundestag vertreten soll.

Ab welchem Alter dürfen Sie wählen?

Gemäß Artikel 38 Absatz 2 Grundgesetz (GG) sind alle Menschen wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit diesem Alter kann sich eine Person auch zur Wahl stellen.

Was sind aktives und passives Wahlrecht?

Über das aktive Wahlrecht verfügen alle Menschen, die bei einer Wahl ihre Stimme abgeben können. Das passive Wahlrecht gibt an, dass eine Person sich zur Wahl stellen kann. Es liegt in aller Regel bei 18 Jahren. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit Sie zur Wahl antreten dürfen, können Sie hier nachlesen.

Spezielle Ratgeber zum Wahlrecht

Wahlrecht für Frauen und Männer 

Das Wahlrecht ist im Grundgesetz festgeschrieben.
Das Wahlrecht ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Wahltrends begleiten uns fast das ganze Jahr über. Immer wieder gibt es Umfragen, die aufzeigen sollen, welche Partei gerade die Nase vorn hätte, wenn gerade Bundestagswahl wäre. Tatsächlich findet diese nur einmal alle vier Jahre statt.

Sie stellt ein zentrales Element der Demokratie dar. Im Grundgesetz ist das Wahlrecht verankert. Das Volk wählt seine Vertreter, welche ihre Interessen bestmöglich durchsetzen sollen. Doch ab welchem Alter ist es eigentlich erlaubt, wählen zu gehen?

Wie läuft eine Wahl für den Bundestag ab und in welchen anderen Bereichen kann das Volk Vertreter wählen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend über das deutsche Wahlrecht.

Spezielle Ratgeber zu einzelnen Wahlen

Was bedeutet Wahlrecht gemäß GG? 

Das Wahlrecht ist ein hohes Gut in der Demokratie und ist in Deutschland daher im Grundgesetz verankert. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu einer anderen Herrschaftsform, beispielsweise einer Diktatur, in der Bundesrepublik kommt.

In Artikel 20 Absatz 2 GG heißt es konkret:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

In Deutschland gibt es eine Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative. Diese Staatsorgane werden durch Wahlen als Vertreter des Volkes legitimiert. Als solche sollen sie im Sinne des Volkes regieren. In Artikel 38 Absatz 1 GG wird dies noch einmal deutlich hervorgehoben:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wichtig: Ein zentraler Punkt der Bestimmungen zum Wahlrecht im Grundgesetz ist, dass die Wahlen frei und geheim stattfinden sollen. Zudem erhält jede Stimme eines Wahlberechtigten die gleiche Gewichtung, sodass es keinerlei Unterschiede bei der Stimmabgabe gibt.

Das Wahlgesetz schafft die Rahmenbedingungen 

Gemäß Wahlgesetz dürfen Wahlen nur an Sonn- oder Feiertagen stattfinden.
Gemäß Wahlgesetz dürfen Wahlen nur an Sonn- oder Feiertagen stattfinden.

Zwar ist das Wahlrecht im Grundgesetz verankert, die konkreten Bestimmungen diesbezüglich sind allerdings im Bundeswahlgesetz geregelt. Dort ist beispielsweise festgelegt, dass der Deutsche Bundestag aus 598 Abgeordneten bestehen soll.

Weiterhin bestimmt das Gesetz eine Einteilung in einzelne Wahlkreise. Diese werden für die Stimmabgabe wiederum in Wahlbezirke aufgeteilt, sodass es am Tag der Wahl nicht zu einem großen Andrang auf nur ein Wahllokal kommt.

Für jeden Wahlkreis wird ein Wahlkreisabgeordneter direkt gewählt (Erststimme). Zudem entfällt eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Der Wahltag wird stets vom Bundespräsidenten bestimmt. Dieser muss auf einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonntag fallen.

Beim im Grundgesetz verankerten Wahlrecht findet eine Unterscheidung in aktives und passives Wahlrecht statt. Ersteres beschreibt, dass eine Person berechtigt ist, bei einer Wahl ihre Stimme abzugeben. Das passive Wahlrecht greift, wenn eine Person die Voraussetzungen dafür erfüllt, sich selbst zur Wahl zu stellen.

Spezielle Ratgeber zu Wahlzettel und Wahlbenachrichtigung

Wahlrecht: Wer darf wählen? 

Heute ist es für uns selbstverständlich, dass Männer und Frauen ein Wahlrecht genießen. Das war allerdings in der deutschen Geschichte nicht immer so. Viele Frauenbewegungen haben lange Jahre für das Wahlrecht gekämpft.

Die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung im Januar 1919 stellt die erste Wahl in Deutschland dar, an welcher Frauen aktiv teilnehmen und ihre Stimme abgeben durften. Seither können auch Frauen für politische Ämter kandidieren.

Heute ist das Geschlecht für das Wahlrecht also keine Voraussetzung mehr. Dennoch müssen Wähler bestimmte Bedingungen erfüllen. Welche das sind, ist in § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz definiert:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wichtig: Am Tag der Wahlen sind Wahlhelfer unerlässlich. Es handelt sich dabei um etwa 87.000 Bürger, die ehrenamtlich Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben und nach Ablauf der Wahl die Stimmen auszählen.

Welche Wahlen finden in Deutschland statt? 

Das Wahlrecht greift auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament.
Das Wahlrecht greift auch bei der Wahl zum Europäischen Parlament.

Die größte öffentliche politische Wahl stellt die Bundestagswahl alle vier Jahre dar. Dennoch gibt es noch andere Bereiche, in denen gewählt wird. Einige davon wollen wir Ihnen nachfolgend auflisten:

  • Wahl zum Landesparlament bzw. Landtag (alle fünf Jahre, Ausnahme ist Bremen: Hier wird alle vier Jahre gewählt)
  • Wahl zum Stadt- oder Gemeinderat (alle fünf Jahre, Ausnahme ist Bayern: Hier wird alle sechs Jahre gewählt)
  • Wahl zum Bürgermeister (alle fünf bis acht Jahre)
  • Wahl zum Europäischen Parlament (alle fünf Jahre)

Neben diesen öffentlichen politischen Wahlen gibt es auch andere Wahlprozesse. So haben Beschäftige beispielsweise bei der Bestimmung vom Betriebsrat ein Wahlrecht. Auch Mitglieder der Kirche können in ihren Gemeinden bestimmte Gremien wählen.

Wichtig: Eine Wahlpflicht gibt es in Deutschland nicht. Jeder Wahlberechtigte kann selbst entscheiden, ob er an einer Wahl teilnimmt oder nicht. Wie viele Menschen tatsächlich gewählt haben, drückt sich in der Statistik zur Wahlbeteiligung aus. Bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 lag die Wahlbeteiligung bei circa 76,2 Prozent. Damit haben fast fünf Prozent der Bevölkerung mehr an der Wahl teilgenommen, als das im Jahr 2013 der Fall war.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,11 von 5)
Das Wahlrecht in Deutschland: Wichtiger Bestandteil der Demokratie
Loading...

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Ein Gedanke zu „Das Wahlrecht in Deutschland: Wichtiger Bestandteil der Demokratie

  1. Edith

    Ich lebe seit 1989 auf den Kanaren und habe einen deutschen Pass, mein Sohn geb. 1983 lebt auch seit 1989 erst auf den Canaren und nun in Madrid, er hat auch einen deutschen Pass.
    Wir möchten beide unser Wahlrecht für die Bundestagswahl wahrnehmen, da wir hier in Spanien nur an der Bürgermeisterwahl in unserem Wohnbezirk teilnehmen dürften.
    Da Deutschland auch Teil der EU ist und uns die politische Richtung Deutschlands sehr wichtig ist, sehe ich es als Problem, wenn wir von der Wahl aufgrund des Paragrafen 13 ausgeschlossen würden.
    über eine Antwort würde ich mich freuen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert