Wahlbetrug: Wie sicher ist die Stimmabgabe?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wahlbetrug in Deutschland: Wie groß ist die Gefahr der Manipulation?
Wahlbetrug in Deutschland: Wie groß ist die Gefahr der Manipulation?

FAQ: Wahlbetrug

Wann ist von einer Wahlfälschung die Rede?

Laut Wahlrecht umfasst der Begriff „Wahlfälschung“ alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um das Ergebnis einer Wahl entgegen der demokratischen Prinzipien zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. eines Kandidaten zu verändern.  

Was droht für die Manipulation einer Wahl?

Wahlfälschung stellt in Deutschland eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann.

Kann ich einen Verdacht auf Wahlbetrug melden?

Vermuten Sie bei einer Wahl eine Manipulation, können Sie einen begründeten Einspruch gegen die Gültigkeit einlegen. Ein entsprechendes Recht auf Wahleinspruch hat jeder Wahlberechtigte. Bei einer Landtagswahl muss das Schreiben üblicherweise innerhalb eines Monats beim zuständigen Landtag eingehen, bei einer Bundestagswahl innerhalb von zwei Monaten beim Bundestag.

Wann gilt eine Wahl als manipuliert?

Mithilfe von Wahlmanipulation klammert sich so manch eine Regierung an ihre Macht.
Mithilfe von Wahlmanipulation klammert sich so manch eine Regierung an ihre Macht.

Zu den Grundpfeilern einer Demokratie gehören freie und gleiche Wahlen, um die Vertreter des Volkes zu bestimmen. In Deutschland werden sie durch das Grundgesetz zugesichert und laut Einschätzung der Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bietet der gesetzliche Rahmen eine solide Basis für demokratische Wahlen.

Dennoch lässt sich Wahlbetrug, also die Manipulation von Wahlergebnissen, auch bei uns nicht immer vollkommen ausschließen oder verhindern. Allerdings erfolgt die Wahlfälschung, wenn überhaupt in sehr kleinem Umfang, also indem nur einzelne Stimmen verändert werden. Weitreichende Auswirkungen auf das endgültige Ergebnis haben entsprechende Maßnahmen in der Regel aber nicht.

Anders gestaltet sich die Lage in Ländern wie Russland und Belarus oder der Sonderverwaltungszone Hongkong. Denn dort werden entgegen der demokratischen Prinzipien, die Wahlen bzw. das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten von Parteien und Kandidaten verändert. Vorgenommen oder veranlasst wird der Wahlbetrug häufig durch die amtierende Regierung, die ihre Machtposition weiterhin sichern will. Dabei dienen die vermeintlich freien Wahlen auch dazu, die Legitimation der Machthaber zu steigern. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass andere Kandidaten, Parteien oder sonstige Interessengruppen eine Wahlfälschung in die Wege leiten.

Zu den möglichen Maßnahmen der Wahlmanipulation zählen dabei unter anderem:

  • Ankauf von Stimmen
  • Ausschluss von Kandidaten oder Parteien von der Wahl
  • Betrug bei der Auszählung
  • Möglichkeit der mehrfachen Stimmabgabe durch fehlende Wählerlisten
  • bestimmten Wählergruppen die Stimmabgabe erschweren
  • Manipulation von eingesetzten Wahlmaschinen

Kleiner Exkurs zum Wahlrecht in der DDR

Demokratische Wahlen waren aber auch in Deutschland nicht immer eine Selbstverständlichkeit. So standen bei den Wahlen in der DDR (1949 – 1990) die Ergebnisse bereits im Vorfeld fest. Denn auf den Wahlzetteln waren nicht etwa mehrere Parteien aufgeführt, sondern lediglich eine Liste von Kandidaten, welche die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) bestimmt hatte. Die Wähler konnten die aufgestellten Politiker entweder vollständig bestätigen oder ablehnen. Bei letzterem drohten allerdings Repressalien, denn die Stimmabgabe erfolgt in der Regel öffentlich. Dieses Vorgehen führte zu einer enorm hohen Wahlbeteiligung und die SED konnte so bis zu 99 Prozent der Stimmen gewinnen. Durch umfassenden Wahlbetrug waren die Abstimmungen in der DDR allerdings eher eine Inszenierung. Am 18. März 1990 fand in der DDR die erste und letzte freie Wahl statt, die gleichzeitig auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur deutschen Wiedervereinigung war.

Wird Wahlbetrug durch die Briefwahl ermöglicht?

Wie sicher ist die Briefwahl? Ein möglicher Wahlbetrug soll durch verschiedene Maßnahmen verhindert werden.
Wie sicher ist die Briefwahl? Ein möglicher Wahlbetrug soll durch verschiedene Maßnahmen verhindert werden.

Seit Donald Trump seine Wahlniederlage bei der US-Präsidentschaftswahl 2020 unter anderem auf die Wahlmanipulation bei der Briefwahl zurückführte, wurden auch in Deutschland entsprechende Bedenken geäußert. Experten sind sich allerdings sicher, dass bei uns die Briefwahl für Wahlbetrug nicht anfälliger ist als die Abstimmung im Wahllokal.

Dies liegt vor allem an den in Deutschland geltenden Vorschriften für die Briefwahl. So werden die entsprechenden Stimmzettel nur gewertet, wenn diese vor der Schließung der Wahllokale – also 18 Uhr am Wahltag – eingegangen sind. Um zu verhindern, dass Wahlberechtigte mehrfach ihre Stimme abgeben, vermerken die Ämter die Beantragung der Briefwahlunterlagen im Wählerverzeichnis. Dadurch erhalten die jeweiligen Personen im Wahllokal keinen Wahlzettel mehr. Nicht zuletzt dürfen Wahlbeobachter bei der Auszählung dabei sein und somit sicherstellen, dass alles seine Richtigkeit hat.

Tatsache ist aber auch, dass sich ein Wahlbetrug nicht vollständig verhindern lässt. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass Wahlberechtigte eine vertraute Person mit der Abholung der Briefwahlunterlagen beauftragen, die dann den Wahlzettel selbst ausfüllt. Davon betroffen sind allerdings nur wenige Stimmen, die in der Regel nicht wahlentscheidend sind.

Welche Konsequenzen hat die Wahlmanipulation in Deutschland?

Für Wahlfälschung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
Für Wahlfälschung kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Freie und unabhängige Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Aus diesem Grund steht die unerlaubte Einflussnahme als Wahlbetrug auch unter Strafe. In Deutschland ergeben sich die entsprechenden Tatbestände und die möglichen Sanktionen aus dem Strafgesetzbuch (StGB).

Zur Straftat „Wahlfälschung“ heißt es unter § 107a StGB:

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.

Mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren müssen ebenso Personen rechnen, die das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkünden oder dies in die Wege leiten. Zudem ist auch der Versuch der Wahlfälschung bereits strafbar.

Darüber hinaus definiert der Gesetzgeber noch weitere Tatbestände, die zu einem Wahlbetrug führen können. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Wahlbehinderung (§ 107 StGB): Verhinderung bzw. Störung einer Wahl mit Gewalt oder durch Drohungen
  • Fälschung von Wahlunterlagen (§ 107b StGB): Manipulation der Wählerliste
  • Wählernötigung (§ 108 StGB): Mithilfe von Nötigung andere zur bzw. bei der Stimmabgabe beeinflussen
  • Wählerbestechung (§108b StGB): Stimmenfang durch Geschenke oder sonstige Vorteile

Neben der eigentlichen Strafe sieht das StGB unter § 108c für Straftaten im Wahlrecht noch sogenannte Nebenfolgen vor. Diese können immer dann drohen, wenn die Richter eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängen. Die Nebenfolgen führen dazu, dass die verurteilten Täter für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren, keine Rechte aus öffentlichen Wahlen erlangen oder bei diesen abstimmen dürfen. Ein Wahlbetrug kann somit also einen zeitweisen Verlust der Wählbarkeit und des Stimmrechts nach sich ziehen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

2 Gedanken zu „Wahlbetrug: Wie sicher ist die Stimmabgabe?

  1. Franz

    In Starnberg wurde bei der Wahl mit einer nicht zugelassen Urne die Wahlzettel Abstimmungen gesammelt. Sie war weder mit einem Vorhängeschloss noch mit einem siegel versiegelt worden.

  2. S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bezüglich möglicher Wahlfälschung hätte ich folgende Frage:
    Wie gelangen die Stimmauszählungen aus den örtlichen Wahllokalen zur endgültigen >Zentrale<, in der das endgültige Wahlergebnis berechnet und veröffentlicht wird?
    Wo kann man nachlesen, wie dies vonstatten geht?
    Für eine Auskunft wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    MfG!

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