FAQ: Wahlberechtigung in Deutschland
Als wahlberechtigt gelten in Deutschland Personen, die ein aktives Wahlrecht besitzen und daher bei einer Wahl ihre Stimme abgeben dürfen. Die Kriterien insbesondere das Mindestalter können dabei je nach Wahl und Wohnort variieren.
Damit Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahl teilnehmen dürfen, müssen diese jedes Mal einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wer kein Stimmrecht besitzt oder diese zeitweise verloren hat, nicht wählen. Anders sieht es hingegen aus, wenn lediglich die Wahlbenachrichtigung verloren wurde, denn dann ist die Person im Wählerverzeichnis aufgeführt und kann auch ohne das Schreiben im Wahllokal seine Stimme abgeben.
Nein, der Sperrvermerk im Wählerverzeichnis gibt lediglich Auskunft darüber, dass die entsprechende Person bereits einen Wahlzettel erhalten hat. Möglich ist dies zum Beispiel durch die Beantragung der Briefwahl. Wer trotzdem im Wahllokal abstimmen will, muss daher diese Wahlzettel mitbringen, ein zweiter wird nämlich nicht ausgehändigt.
Inhalt
Wer gilt in Deutschland als wahlberechtigte Person?
Die demokratischen und freien Wahlen bilden einen wichtigen Grundpfeiler des deutschen Staates. Dies ergibt sich auch aus Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG), denn darin heißt es:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Allerdings darf nicht jede Person, die sich zum Zeitpunkt einer Wahl in der Bundesrepublik aufhält, auch seine Stimme abgeben. Wer als wahlberechtigte Person in Deutschland gilt, definieren verschiedenen Gesetze. Dabei gilt es zu unterscheiden, um was für eine Wahl es sich handelt, denn für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen gelten unterschiedliche Vorgaben. Wichtige Faktoren sind dabei vor allem das Alter, die Staatsbürgerschaft und der Wohnsitz.
Übrigens! Erst seit 12. November 1918 sieht der Gesetzgeber die Wahlberechtigung für Frauen in Deutschland vor.
Wer ist bei der Bundestagswahl wahlberechtigt?
Die Wahlberechtigung bei der Bundestagswahl ergibt sich unter anderem aus § 112 Bundeswahlgesetz (BWahlG). Der Gesetzgeber definiert darin folgende Voraussetzungen, die eine Person am Wahltag für das Recht zur Stimmabgabe erfüllen muss:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- 18. Lebensjahr vollendet
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnhaft
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
Als Wahlberechtigte in Deutschland gelten zudem deutsche Staatsbürger, die am Wahltag im Ausland leben. Allerdings werden Auslandsdeutsche in der Regel nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen bei der zuständigen Gemeinde einen entsprechenden Antrag stellen. Darüber hinaus ist das Wahlrecht noch an weitere Vorgaben geknüpft. So mussten sich diese zum Beispiel nach Vollendung des 14. Lebensjahres für mindestens 3 Monate ununterbrochen gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Gleichzeitig darf dieser Aufenthalt aber nicht mehr als 25 Jahre zurückliegen. Ob schlussendliche eine Wahlberechtigung in Deutschland besteht, entscheidet die zuständige Gemeinde.
Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes dürfen etwa 60,4 Millionen Wahlberechtigte bei der Bundestagswahl im September 2021 ihre Stimme abgeben. Aufgrund des demografischen Wandels sinkt demnach die Zahl der Wahlberechtigten im Vergleich zur Abstimmung von 2017.
Wahlberechtigte bei der Landtagswahl: Was gilt in den Bundesländern?
Wer bei einer Landtagswahl wahlberechtigt ist, ergibt sich aus den Landeswahlgesetzen der verschiedenen Bundesländer. Einheitlich ist dabei bei der Wahlberechtigung zur Landtagswahl die Notwendigkeit der deutschen Staatsbürgerschaft und ein generelles Bestehen des aktiven Wahlrechts. Im Gegensatz dazu kann zum Beispiel das Mindestalter oder auch die vorgeschriebene Wohndauer bei den Landtagswahlen variieren. Welche Anforderungen dabei je nach Bundesland für wahlberechtige Personen in Deutschland gelten, zeigt die nachfolgende Tabelle (Stand 04/2022):
Bundesland | Mindestalter | Mindestdauer beim Hauptwohnsitz |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 16 Jahre | 3 Monate |
Bayern | 18 Jahre | 3 Monate |
Berlin | 18 Jahre | 3 Monate |
Brandenburg | 16 Jahre | 1 Monate |
Bremen | 16 Jahre | 3 Monate |
Hamburg | 16 Jahre | 3 Monate |
Hessen | 18 Jahre | 3 Monate |
Mecklenburg-Vorpommern | 18 Jahre | 37 Tage |
Niedersachsen | 18 Jahre | 3 Monate |
Nordrhein-Westfalen | 18 Jahre | 16 Tage |
Rheinland-Pfalz | 18 Jahre | 3 Monate |
Saarland | 18 Jahre | 3 Monate |
Sachsen | 18 Jahre | 3 Monate |
Sachsen-Anhalt | 18 Jahre | 3 Monate |
Schleswig-Holstein | 16 Jahre | 6 Wochen |
Thüringen | 18 Jahre | 3 Monate |
Kommunalwahl: Wahlberechtigt bei Entscheidungen der Gemeinde
Wer Ortsbeiräte, Gemeindevertretungen, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und ehrenamtliche Bürgermeiste sowie Ortsversteher wählen darf, ist in Deutschland ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Denn auch die Wahlberechtigung für die Kommunalwahl variiert je nach Bundesland. Allerdings können dabei deutlich mehr jüngere Wahlberechtigte in Deutschland ihre Stimme abgeben, denn in den meisten Bundesländern liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Weiterhin bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen die Bewohner von Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen warten.
Darüber hinaus sind seit 1992 Ausländer, die über eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen, als Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl zugelassen. Dafür müssen diese ihren festen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und dort bereits für die gesetzlich definierte Mindestdauer leben.
Wahlberechtigung bei der Europawahl
Bei der Europawahl gelten für Wahlberechtigte in Deutschland die gleichen Vorgaben wie für alle Bürger der Union. Diese müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 18. Lebensjahr vollendet
- im Wählerverzeichnis eingetragen
- seit mindestens 3 Monaten in Deutschland bzw. der EU wohnhaft
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
In Deutschland lebende EU-Bürger, die als Wahlberechtigte bei der Europawahl abstimmen wollen, müssen sich zudem entscheiden, ob sie an ihrem aktuellen Wohnsitz (Deutschland) oder in ihrer Heimat wählen wollen.
Ausschluss vom Wahlrecht: Wann droht er?
Wie eingangs bereits erwähnt, ist das Wahlrecht in der Bundesrepublik ein Grundrecht. Allerdings gibt es auch Gründe, in denen grundsätzlich wahlberechtigte Bürger in Deutschland ihr Wahlrecht verlieren bzw. von diesem ausgeschlossen werden. Diese Möglichkeit besteht durch einen Richterspruch. So kann zum Beispiel bei einer Verurteilung wegen Wahlfälschung, Wählerbestechung oder Landesverrat das aktive Wahlrecht für einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren entzogen werden. Allerdings machen Gerichte von dieser möglichen Nebenfolge nur sehr selten Gebrauch.
Ein Verlust der Wahlberechtigung durch Demenz oder einer Betreuung ist laut Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zulässig. Das Gericht entschied ebenso, dass ein Straftäter, der aufgrund von Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, weiterhin als wahlberechtigte Person in Deutschland seine Stimme abgeben darf.
Wie sieht es mit den Beamten in den Bundesländern aus , die zwar dem Disziplinarrecht des jeweiligen Bundeslandes unterworfen sind ; auch dann , wenn Die in einem anderen Bundesland leben( den Wohnsitz haben ) . Diese Landes – Beamten sind vom jeweiligen Bundesland als Arbeitgeber wirtschaftlich völlig abhängig insbesondere auch im Krankheitsfall durch die jeweiligen Beihilfevorschriften . Wer sich also im Ruhestand befindet , hat nur dann Einfluss auf die jeweiligen Versorgungsgesetze wenn er in dem für Ihn zuständigen Bundesland wohnt . Alle Anderen die in einem anderen Bundesland wohnen , sind vom Wahlrecht ausgeschlossen !!
Das kann und darf m. E. nicht gerecht sein , denn den wirtschaftlich Abhängigen wird damit die Möglichkeit als Souverän genommen ! Er hat also nicht das Recht auf seine Lebensbezüge im jeweiligen Landesrecht Einfluss zu nehmen !
Das ist in der Schweiz jedoch völlig anders entschieden worden , indem die jeweiligen Kantone die Beamten und Versorgungsempfänger des jeweiligen Kanton , die Wahlen auch dann gestatten , wenn jemand in einem anderen Kanton wohnt . Das ist ausdrücklich so entschieden worden , weil dessen dem Impetus der Demokratie besser entspricht . Die Leute in den anderen Kantonen werden dann bei der Wahl alle angeschrieben und können damit selbst Abstimmen !! Das führt zwar zu ungefähr 3 Tagen Verzögerungen bis das Wahlergebnis eines Kanton ausgezählt ist . Das wird aber billigend in Kauf genommen .
Warum wird es in Deutschland in den einzelnen Bundesländern nicht genau so gehandhabt ??
Wenn ich also in Niedersachsen wohnen würde und dort im Ruhestand getreten bin , aber in Sachsen -Anhalt wohne , wird mir deshalb das Recht zu wählen bei der Landtagswahl ( nicht Kommunalwahlen ) einfach verwehrt !
„Ehrenamtliche“ Bürgermeister sind unter Kommunalwahlrecht erwähnt. Aber was ist mit der Wahlberechtigung für hauptamtliche Bürgermeister:innen? Das ist mein aktuelles Interesse: Wer darf bei Bürgermeisterwahlen teilnehmen! (Das ist doch selbsterklärend, dass mit so einer Fragestellung nicht ehrenamtliche Beisitzer:innen gemeint sind! Es gibt eben außer Oberbürgermeister in Städten auch „normale“ Bürgermeister in kleinen selbständigen Gemeinden, die keinen Oberbürgermeister brauchen.)