Briefwahl in Deutschland: Wählen in den eigenen vier Wänden

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie läuft die Briefwahl in Deutschland ab?
Wie läuft die Briefwahl in Deutschland ab?

FAQ: Briefwahl

Was ist eine Briefwahl?

Wer am Tag einer Wahl sein Wahlrecht nicht wahrnehmen kann, weil er beispielsweise beruflich eingebunden ist, aber trotzdem wählen möchte, kann die sogenannte Briefwahl beantragen. Durch diese ist eine Stimmenabgabe schon vor dem Tag der eigentlichen Wahl möglich.

Wie kann ich eine Briefwahl beantragen?

Erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, ist dieser auch ein Antrag auf Briefwahl beigefügt, welchen Sie unterschrieben an die Wahlbehörde zurückschicken können. Zudem ist es möglich, die Briefwahl online zu beantragen.

Ist eine Briefwahl online möglich?

Zwar können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen, allerdings müssen Sie den Wahlzettel handschriftlich ausfüllen und an die Wahlbehörde zurückschicken. Eine „Onlinewahl“ ist demnach nicht möglich.

Per Briefwahl die Stimme abgeben 

Das Wahlrecht ist eine wichtige Säule der Demokratie. Durch verschiedene Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl) können die Bürgerinnen und Bürger bestimmen, wer sie auf politischer Ebene vertreten soll.

Wahlen finden in regelmäßigen Abständen statt, der Deutsche Bundestag wird zum Beispiel alle vier Jahre gewählt. Zwar muss der Wahltag auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, dennoch ist es manchen Wahlberechtigten nicht möglich, persönlich an der Wahl teilzunehmen.

In diesen Fällen ist es möglich, eine Briefwahl per Antrag durchzuführen. Doch wie genau ist bei einer Briefwahl der Ablauf? Bis wann muss der Stimmzettel zurückgeschickt werden? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

Briefwahl: Wie geht das eigentlich? 

Briefwahl: Bis wann ist das möglich?
Briefwahl: Bis wann ist das möglich?

Haben Sie die Briefwahl erfolgreich beantragt, werden die Wahlunterlagen in aller Regel vier Wochen vor Beginn der Wahl bei Ihnen eintreffen. Sie erhalten dann:

Den Stimmzettel inklusive Umschlag (in aller Regel blau)

Einen Wahlschein inklusive Umschlag (in aller Regel weiß)

Einen frankierten Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde für die Rücksendung (Versandkosten fallen dafür nicht an)

Auf dem Wahlschein müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie den Stimmzettel selbst ausgefüllt haben. So soll sichergestellt werden, dass es zu keinem Wahlbetrug durch Dritte kommen kann. Die Unterlagen zur Briefwahl enthalten eine Anleitung, welche Ihnen alle Schritte erläutert.

Gut zu wissen: Bis wann müssen Sie die Unterlagen für die Briefwahl eigentlich abgeschickt haben? Grundsätzlich sollten Sie die Unterlagen spätestens drei Tage vor der Wahl abschicken. So ist in aller Regel sichergestellt, dass diese rechtzeitig zum Wahltermin eintreffen und somit in die Stimmenauszählung einfließen können.

Können Sie die Briefwahl online beantragen? 

Sind Sie am Tag der Wahl verhindert oder leiden Sie an einer Krankheit, die es Ihnen nicht erlaubt, das Haus zu verlassen, sollten Sie so früh wie möglich einen Antrag auf die Briefwahl stellen. Dazu haben Sie zwei Optionen:

In Ihrer Wahlbenachrichtigung werden Sie auf die Möglichkeit einer Briefwahl hingewiesen. Sie können das Formular entsprechend ausfüllen und somit die Briefwahl beantragen. Zudem ist es auch möglich, online bei Ihrem zuständigen Bezirksamt eine Briefwahl zu beantragen.

Interessant: Bis zum Jahr 2008 mussten Antragsteller noch angeben, warum Sie eine Briefwahl nutzen müssen. Die Nennung von Gründen wurde dann aber abgeschafft, sodass heute quasi jedermann eine Briefwahl beantragen kann.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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