Wahlbenachrichtigung verloren: Was tun, um dennoch wählen zu können?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Dürfen Personen, die ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, trotzdem wählen?
Dürfen Personen, die ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, trotzdem wählen?

FAQ: Wahlbenachrichtigung verloren

Wozu dient die Wahlbenachrichtigung?

Durch die Wahlbenachrichtigung erfahren Bürger, dass sie für eine bestimmte Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind. Die Benachrichtigung informiert unter anderem über den Wahltag und das zuständige Wahllokal.

Kann man noch wählen, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren wurde?

Ja, eine fehlende Wahlbenachrichtigung beeinträchtigt das Wahlrecht in der Regel nicht. Wie die Stimmabgabe möglich ist, erfahren Sie hier.

Lässt sich ohne die Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen?

Die Unterlagen für die Briefwahl können auch ohne die Benachrichtigung angefordert werden. Möglich ist dies per Brief, E-Mail und vielerorts auch über entsprechende Online-Formulare. Wahlberechtigte müssen dabei den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift und falls bekannt ihre Nummer im Wählerverzeichnis angeben.

Wer bekommt eine Benachrichtigung?

Wann findet die Wahlberechtigung üblicherweise den Weg in den Briefkasten?
Wann findet die Wahlberechtigung üblicherweise den Weg in den Briefkasten?

Jede Gemeinde führt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ein Wählerverzeichnis, in welches alle wahlberechtigten Einwohner aufgenommen werden. Die zuständigen Behörden berücksichtigen dabei Personen, die an einem festgelegten Stichtag im Einwohnermelderegister verzeichnet sind und die gesetzlichen Anforderungen wie zum Beispiel das vorgeschriebene Wahlalter erfüllen.

An den so ermittelten Personenkreis werden dann amtliche Mitteilungen, die sogenannten die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese belegen einerseits die Wahlberechtigung und enthalten andererseits zahlreiche Informationen zur Wahl und der eigenen Stimmabgabe. Dazu gehören insbesondere:

  • Wahltag
  • Wahlzeit
  • Ort des Wahllokals
  • Informationen zur Barrierefreiheit
  • Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Es zeigt sich also, dass die Karte allerhand wichtige Informationen enthält, weshalb Sie sicherstellen sollten, dass die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich verloren geht. Zudem sollte die Mitteilung auch zur Stimmabgabe mitgebracht werden, da sich dadurch der Ablauf im Wahllokal beschleunigen lässt.

Ich habe keine Mitteilung bekommen. Hat die Post meine Wahlberechtigung verloren?

In der Regel versenden die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Laut Bundeswahlordnung (BWO) musss die Mitteilung spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin erfolgen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Post erhalten hat, sollte sich bei der Gemeinde melden und prüfen lassen, ob überhaupt eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt oder ob diese fehlerhaft ist. Dabei ist allerdings etwas Eile geboten, denn nur in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl besteht die Möglichkeit, Einspruch wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses einzulegen.

Stimmabgabe ohne Wahnbenachrichtigung: So geht’s!

Wahlbenachrichtigung verloren: Welches Wahllokal ist das Richtige?
Wahlbenachrichtigung verloren: Welches Wahllokal ist das Richtige?

Trotz aller Vorsicht kann es natürlich immer passieren, dass die Wahlbenachrichtigung verloren geht. Doch bedeutet dies automatisch, dass Bürger dadurch nicht mehr von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen können?

Grundsätzlich gilt, steht eine Person im Wählerverzeichnis, ist die Stimmabgabe im Wahllokal auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich. Dabei müssen die Wähler aber verschiedenes beachten. Denn ist die Wahlbenachrichtigung weg, fehlen mitunter auch die notwendigen Informationen zum Wahllokal. Um dies in Erfahrung zu bringen, empfiehlt sich ein Anruf beim zuständigen Wahlamt. Die Nummer der Behörde findet sich im Vorfeld der Wahl meist leicht auf der Internetseite der Stadt oder Gemeinde.

Brechen die wahlberechtigten Bürger am Wahltag zum Wahllokal auf, sollten diese unbedingt an ihren Personalausweis oder Reisepass denken. Denn ist die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen, müssen die Daten mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen werden.

Übrigens! Ein Ausweisdokument sollte grundsätzlich jeder Wähler bei der Stimmabgabe mitführen. Allerdings reicht es dem Wahlvorstand häufig bereits aus, wenn diese im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung vorzeigen. Auf eine Kontrolle der Personalien verzichten die Wahlhelfer also mitunter auch.

Wahlbenachrichtigung verloren und Briefwahl beantragen: Ist dies möglich?

Eine fehlende Wahlbenachrichtigung verhindert nicht die Beantragung der Briefwahl.
Eine fehlende Wahlbenachrichtigung verhindert nicht die Beantragung der Briefwahl.

Auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, belegt der Versand, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen und somit grundsätzlich dazu berechtigt sind, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die dafür notwendigen Maßnahmen und geltenden Fristen sind üblicherweise auf der Benachrichtigung vermerkt, allerdings stellen viele Gemeinden entsprechende Informationen zusätzlich auch im Internet bereit. Ist dies an Ihrem Wohnort nicht der Fall, können Sie sich für die benötigten Angaben auch direkt an das Wahlamt wenden.

Das Wahlamt oder die Gemeindeverwaltung ist zudem auch der richtige Ansprechpartner, für die Beantragung der Briefwahl. Möglich ist dies in der Regel persönlich vor Ort sowie per Brief, Fax oder E-Mail. Darüber hinaus bieten Gemeinden vielerorts auch Online-Formulare für die Beantragung an. Unabhängig davon welchen Weg Sie wählen, werden folgende Angaben zu Ihrer Person benötigt:

  • Vollständiger Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Nummer im Wählerverzeichnis

Die Daten zur eigenen Person kann eigentlich jeder problemlos angeben, wohingegen dies bei der Nummer im Wählerverzeichnis schon schwierig ist, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen ist. Diese erleichtert zwar die Zuordnung, ist für den Versand der Briefwahlunterlagen allerdings nicht unbedingt notwendig.

Wichtig! Haben Sie die Briefwahlunterlagen und somit den Wahlschein erhalten, sollten Sie auf diesen besonders gut aufpassen. Denn geht dieser verloren, besteht meist keine Chance mehr, einen Ersatz für diesen zu bekommen. Auch der Gang ins Wahllokal ermöglicht dann keine Stimmabgabe, denn die Behörden vermerken die Herausgabe der Briefwahlunterlagen im Wählerverzeichnis.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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