Zentrales Testamentsregister: Damit der letzte Wille nicht verloren geht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Viele Menschen machen sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über den Verbleib ihres Nachlasses und passen mithilfe eines letzten Willens die gesetzliche Erbfolge ihren persönlichen Wünschen an. Doch wie lässt sich sicherstellen, dass dieses wichtige Dokument nach dem eigenen Ableben auch tatsächlich gefunden und umgesetzt wird? Ein zentrales Testamentsregister kann hierbei hilfreich sein.

FAQ: Testamentsregister

Wozu dient ein zentrales Testamentsregister?

Ein zentrales Testamentsregister speichert Informationen über Verfügungen von Todes wegen, die sich in der amtlichen Verwahrung befinden.

Welche Funktion hat eine Registrierung?

Die Registrierung soll sicherstellen, dass das Testament oder der Erbvertrag im Erbfall auch tatsächlich gefunden wird und eine Umsetzung der darin formulierten Wünsche erfolgt.

Ist die Eintragung vorgeschrieben?

Bei einem notariellen Testament ist die Eintragung ins Testamentsregister vom Gesetzgeber vorgeschrieben, bei handschriftlichen Testamenten ist dies freiwillig möglich.

Testament sichern: Was bringt ein zentrales Testamentsregister?

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Es gibt immer wieder Fälle, in denen Angehörige ein handschriftliches Testament erst Monate oder teilweise sogar Jahre nach dem Ableben des Erblassers finden. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass Wertgegenstände, die eigentlich als Vermächtnis gedacht waren, bereits verkauft wurden und der Vermächtnisnehmer statt einem geliebten Erinnerungsstück nur einen Wertersatz erhält.

Auch aus diesem Grund führt die deutsche Bundesnotarkammer ein zentrales Testamentsregister, welches seinen Betrieb am 01. Januar 2012 aufnahm. Seitdem ist bei jedem Sterbefall das Register auf mögliche Eintrag zu prüfen, denn nur so lässt sich gewährleisten, dass eine bestehende Verfügung von Todes wegen Anwendung findet.

Doch wie können Sie Ihren letzten Willen in ein zentrales Testamentsregister eintragen? Die Registrierung erfolgt vor allem durch Notare, welche die Daten der Urkunden – bei denen es sich unter anderem um Testamente und Erbverträge handeln kann – elektronisch an die Bundesnotarkammer übersenden. Die Verpflichtung dazu ergibt sich aus § 34a Beurkundungsgesetz (BeurkG):

Der Notar übermittelt nach Errichtung einer erbfolgerelevanten Urkunde […] die Verwahrangaben […] unverzüglich elektronisch an die das Zentrale Testamentsregister führende Registerbehörde.

Im Register  werden demnach die Daten zum Erblasser, zur Verwahrstelle sowie das Verwahrkennzeichen – wie die Nummer der Urkundenrolle – des Dokumentes gespeichert. Um ein Höchstmaß an Datensicherheit zu gewährleisten, enthält der Eintrag allerdings keinerlei Informationen zum Inhalt der Urkunde und auch eine Hinterlegung dieser ermöglicht die Bundesnotarkammer nicht. Zudem ist es nicht möglich, auf das Testamentsregister online zuzugreifen, stattdessen ist dafür ein gesichertes Netzwerk notwendig. Zugriff auf dieses erhalten in der Regel ausschließlich die Justiz und Notare.

Zentrales Testamentsregister: Ist eine Anmeldung ohne Notar möglich?

The Statue of Justice – lady justice or Iustitia / Justitia the Roman goddess of Justice

Wie zuvor bereits ausgeführt, erfolgt die Registrierung im Testamentsregister bei allen notariellen Urkunden, welche die Erbfolge beeinflussen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, ein handschriftliches Testament eintragen zu lassen.

Diese Option besteht allerdings nur unter einer bestimmten Voraussetzung. So muss der Erblasser seinen letzten Willen in die besondere amtliche Verwahrung geben. Möglich ist dies beim zuständigen Nachlassgericht, welches dann auch die Eintragung in ein zentrales Testamentsregister übernimmt.

Die amtliche Verwahrung ist unerlässlich, denn nur so lässt sich sichererstellen, dass im Todesfall auch auf das Testament zugegriffen werden kann. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eigenhändige Testamente, die zu Hause in einer Schublade oder einem Safe liegen, ins zentrale Testamentsregister einzutragen.

Sie sind sich nicht sicher, ob es sinnvoll ist, Ihren letzten Willen im Testamentsregister einzutragen? Rechtsanwälte für Erbrecht können Sie in einem solchen Fall umfassend beraten und Sie zudem dabei unterstützen, Ihr Testament rechtssicher zu formulieren.  

Was kostet die Eintragung eines Testaments?

Die unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale zur Geldanlage ist nicht kostenlos - kann sich aber lohnen.
Die unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale zur Geldanlage ist nicht kostenlos – kann sich aber lohnen.

Wird eine Verfügung von Todes wegen in ein zentrales Testamentsregister eingetragen, geht dieser Vorgang mit Kosten einher. So erhebt die Bundesnotarkammer für jede Registrierung eine Gebühr in Höhe von 15 Euro, wobei keine Umsatzsteuer anfällt. Diese Ausgabe ist einmalig zu tätigen und beinhaltet die Kosten für:

  • Registrierung
  • Ergänzungen
  • Folgeregistrierungen (z. Bsp. bei einem neuen Testament)
  • Benachrichtigungen im Sterbefall

Die Kosten sind dabei grundsätzlich vom Erblasser zu tragen. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, nimmt der Notar bzw. das Gericht die Gebühren für die Bundesnotarkammer entgegen und gibt diese anschließend weiter. Ist dieses Vorgehen nicht möglich, berechnet die Bundesnotarkammer dem Erblasser eine Gebühr in Höhe von 18 Euro.

Wichtig! Für die Verwahrung beim Nachlassgericht eines handschriftlichen Testaments entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 75 Euro. Diese Gebühr ist ebenfalls einmalig zu entrichten. Allerdings können sich diese Ausgaben durchaus lohnen, denn durch die Eintragung in ein zentrales Testamentsregister und die Hinterlegung können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich Beachtung findet und gleichzeitig auch die Gefahr einer Testamentsfälschung reduzieren.

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Zentrales Testamentsregister: Damit der letzte Wille nicht verloren geht
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

2 Gedanken zu „Zentrales Testamentsregister: Damit der letzte Wille nicht verloren geht

  1. Merja

    Wo und wie kann ich anfragen, ob meine gestorbene Tante einen Testament in der Zentrales Testamentsregister angemeldet hat?

  2. Merja

    Wo und wie kann ich anfragen, ob meine gestorbene Tante einen Testament in der Zentrales Testamentsregister angemeldet hat?

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