Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen und Folgen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine hohe Strafe nach sich ziehen
Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine hohe Strafe nach sich ziehen

Der Führerschein ist nur eine Plastikkarte, ein Stück Papier, ein „Lappen“. Die Fahrerlaubnis ist für viele Deutsche jedoch eine der wichtigsten Berechtigungen überhaupt.

Über 37,5 Millionen Kartenführerscheine waren 2017 im Zentralen Fahrerlaubnis Register (ZFER) verzeichnet.

Es gibt unzählige Möglichkeiten, wegen Fahrens ohne Fahrlaubnis belangt zu werden. Fahren trotz Fahrverbot, Fahren mit ausländischem Führerschein, der in Deutschland nur eine begrenzte Zeit gültig ist, oder mal kurz den Nachwuchs hinter das Steuer lassen, der keinen Führerschein besitzt.

Der nachfolgende Ratgeber soll einen umfassenden Überblick geben, was beim Fahren ohne Fahrerlaubnis auf Sie zukommen kann und was das Verkehrsrecht in diesen Fällen regelt.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert?

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?

Fahren Sie trotz Fahrverbot, machen Sie sich ebenfalls strafbar und müssen mit den oben genannten Konsequenzen rechnen.

Und was, wenn ich meinen Führerschein nur vergessen habe?

Verfügen Sie über eine gültige Fahrerlaubnis und haben lediglich Ihren Führerschein nicht dabei, ist das Ganze mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro erledigt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis vs. Fahren ohne Führerschein

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland kein Bagatelldelikt, immerhin bedeutet es, dass das Fahrzeug trotz Fahrverbot, Führerscheinentzug oder sogar, ohne je eine Fahrerlaubnis besessen zu haben, bewegt wurde.

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Der Führerschein ist Ausdruck der Fahrerlaubnis und ein mitzuführendes Dokument.

Das Fahren ohne Führerschein ist in der Regel hingegen lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Es bedeutet, den Führerschein nicht zur Hand zu haben, wenn – beispielsweise bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle – dieser verlangt wurde. Meist wird für dieses Vergehen ein Bußgeld von zehn Euro fällig.

Die Fahrerlaubnis darf nur von der Fahrerlaubnisbehörde oder durch eine gerichtliche Anordnung entzogen werden. Der Führerschein darf auch bei einer allgemeinen Polizeikontrolle o. Ä. von den Polizeibeamten eingezogen werden, wenn die Beamten an der Tauglichkeit des Fahrer zur Teilnahme am Straßenverkehr zweifeln.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Regelung und Strafe

Fahren ohne Fahrerlaubnis wird im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Die Geldstrafen richten sich nach dem Einkommen der straffällig gewordenen Person.
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird geregelt von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes.

Fahren ohne Fahrerlaubnis wird geregelt von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes.

Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg. Zudem können die Haftpflicht- und die Rentenversicherungsansprüche in Folge vom Fahren ohne Fahrerlaubnis erlischen.

Das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist deswegen so hoch, weil davon ausgegangen wird, dass die Person mit den Begebenheiten des Straßenverkehrs und des Führens eines Fahrzeugs (noch) nicht vertraut ist oder sich durch – meist schwerwiegende – Verstöße disqualifiziert hat. Lässt sich der Strafbefehl nicht nachvollziehen, kann es sich immer lohnen, einen Verkehrsanwalt zu Rate zu ziehen. Nachdem der Führerschein entzogen wurde, einfach trotzdem zu fahren, sollte jedoch besser unterlassen werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wie und wann es passieren kann

§ 21 StVG macht hier keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Gründen, wegen derer „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ als Straftatbestand greift.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Fahren trotz Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist der Verlust der Fahrerlaubnis auf Zeit. Meist sind es ein bis drei Monate Fahrverbot, die der Fahrer auferlegt bekommen hat. Sie sind Folge einer groben Ordnungswidrigkeit (zumeist ein 2-Punkte-vergehen) oder einer wiederholten einfachen Ordnungswidrigkeit. Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt.

Ab Antrittsdatum des Fahrverbots ist es dem Fahrer untersagt, jegliche Form des Kraftfahrzeugs zu führen. In dem Fall greift das Fahren ohne Fahrerlaubnis vom Motorrad bis hin zum Mofa. In der Regel wir dabei allerdings Absatz 2 des § 21 StVG herangezogen: Eine drohende Freiheitsstrafe wird dort mit maximal sechs Monaten vergolten, da in der Regel von einer fahrlässigen Handlung ausgegangen wird.

Fahren nach Führerscheinentzug

Der Entzug der Fahrerlaubnis, also der Führerscheinentzug gilt als härteste Nebenstrafe (soll heißen: Strafe neben einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe) in Deutschland. Wer sich nach einem Führerscheinentzug des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig macht, riskiert neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch die baldige Wiederteilung der Fahrerlaubnis.

Fahren, ohne jemals eine gültige Fahrerlaubnis besessen zu haben

Vor bestandener Führerscheinprüfung am Straßenverkehr teilzunehmen, kommt dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gleich.
Vor bestandener Führerscheinprüfung am Straßenverkehr teilzunehmen, kommt dem Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gleich.

Ob bei einer kleinen Übungsfahrt auf dem Parkplatz oder für ein paar Minuten hinter dem Steuer des besten Kumpels. Der klassische Fall von „ich darf zwar nicht, kann es aber eigentlich“ wird im Strafrecht nicht einfach mit (meist) jugendlichem Übermut abgetan – doch vor dem Gesetzgeber ist der Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ damit erfüllt.

Personen, die kurz vor der eigenen Führerscheinprüfung stehen, bürden sich damit eine hohe Hypothek auf, wenn sie erwischt werden. Denn die Führerscheinprüfung kann sich nach einem solchen Vorfall um Jahre verschieben.

Eine Ausnahme ist im Gesetzestext gelassen: auf privaten oder umfriedeten (soll heißen: durch eine Schranke o. Ä. getrennten) Grundstücken ist das Üben erlaubt. Der Besitzer des Grundstückes muss dabei aber ausdrücklich einwilligen.

Übrigens: Bei jungen Leuten kann das Jugendschutzgesetz greifen, welches in der Regel keine Geldstrafe vorsieht. Die Strafe muss dann anders verbüßt werden.

Fahren mit ausländischer Fahrerlaubnis

Ist eine Übersetzung des Führerscheins nötig?

Eine Person, die keinen internationalen Führerschein besitzt und die Fahrerlaubnis nicht aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des EWR, also des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen), besitzt, muss dringend eine Übersetzung der Fahrerlaubnis mit sich führen, wenn diese nicht in deutscher Sprache verfasst ist.

Bei einigen Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer Übersetzung. Diese sind: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.

Beim Mindestalter gilt das deutsche Verkehrsrecht

Sollte das Mindestalter für eine Führerscheinklasse in einem anderen Land von den Bestimmungen des deutschen Verkehrsrechts abweichen und der Fahrer in der Folge nach deutschem Recht zu jung sein, gilt die Fahrerlaubnis nicht. Auch wenn die Gültigkeit der Fahrerlaubnis abläuft und nicht rechtzeitig eine neue beantragt wurde, ist es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Fahren ohne deutschen Führerschein

Maximal sechs Monate darf in Deutschland mit einer ausländischen (nicht der EU oder dem EWR zugehörigen) gefahren werden. In dieser Zeit muss zwingend ein deutscher Führerschein oder eine Verlängerung beantragt werden. Letzteres ist dann möglich, wenn Sie sich maximal ein Jahr in Deutschland aufhalten.

„Führerscheintourismus“ soll konsequenter verfolgt werden

Wird eine Fahrerlaubnis im Ausland erworben, obwohl der ordentliche Wohnsitz (mind. 185 Tage im Jahr) in Deutschland liegt, kann die Führerscheinstelle die Gültigkeit ebenfalls aberkennen.

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, den sogenannten Führerscheintourismus zu bekämpfen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert dazu auf seine Website:

Die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ist ein wesentliches Ziel der Verkehrspolitik der Bundesregierung. Der sogenannte ‚Führerscheintourismus‘, der durch die Umgehung von Rechtsvorschriften die genannten Ziele unterwandert, ist in Deutschland noch immer ein gravierendes Problem. Immer wieder versuchen Personen, die von den deutschen Behörden als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs angesehen werden, die hier gestellten Anforderungen an die Fahrtauglichkeit zu umgehen, indem sie einen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat erwerben.

Fahren ohne Fahrerlaubnis für einen Anhänger

Fahren ohne Fahrerlaubnis für einen Anhänger ist ebenfalls strafbar.
Fahren ohne Fahrerlaubnis für einen Anhänger ist ebenfalls strafbar.

Der Tatbestand gilt auch für das Führen eines Fahrzeugs, für das die Fahrerlaubnis einer anderen Führerscheinklasse nötig ist. Wer sich nur mit einem Führerschein der Klasse B auf ein Motorrad (Klasse A1) oder in ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen (z. B. Klasse C) setzt, macht sich ebenfalls des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig.

Wer also mit einem Führerschein der Klasse B einen Anhänger zieht, ohne auch die Erlaubnis dafür zu besitzen (B96 oder BE), riskiert ebenfalls hohe Strafen.

Beispiel: Der Führerschein der Klasse BE berechtigt zum Führen einer Zugkombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger. Überschreiten die beiden Teile der Kombination in ihrer Gesamtmasse jeweils das zulässige Maximalgewicht von 3500 Kilogramm, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich. Ist diese nicht vorhanden, ist der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren.

Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Wenigsten werden wohl vorsätzlich ohne gültige Fahrerlaubnis ins Auto steigen oder sich aufs Motorrad setzen. Fahren ohne Fahrerlaubnis bleibt jedoch – im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein – eine Straftat, auch wenn die Tat fahrlässig begangen wurde. Allerdings ist im Strafmaß dafür fast immer eine abgemilderte Strafe von maximal sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen vorgesehen.

Zur Information: Ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen gelten Sie bereits als vorbestraft.

Strafen für Fahrer und Halter

Wie der Gesetzestext bereits vermuten lässt, wird nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter für das Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt. Es ist dabei unwichtig, ob der Halter die Fahrt angeordnet hat oder nur wissentlich zuließ. Letzteres passiert gerne innerhalb der Familie: Elternteile oder Partner, die mit dem Wissen der fehlenden Fahrerlaubnis eine Fahrt mit dem eigenen Auto zulassen, wird ebenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

Lassen Sie Ihren noch nicht volljährigen Nachwuchs ohne Führerschein hinter das Steuer Ihres eigenen Wagens, da Sie davon überzeugt sind, dass er es bereits beherrscht und nehmen mit ihm am Straßenverkehr teil, riskieren Sie selbst den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis, sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

In der Regel muss der Halter ebenfalls mit einer Verurteilung nach Absatz 2 § 21 StVG rechnen, also einer abgemilderten Strafe. Dies gilt jedoch nur für den Fall einer erstmaligen Tat.

Die Haftpflichtversicherung wird im Falle eines Unfalls oder Schadens in Folge vom unerlaubten Fahren wahrscheinlich Regressansprüche an den Halter stellen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Mofa-Fahren erlaubt?

Um Mofa zu fahren, wird kein Führerschein benötigt. Es reicht eine Prüfbescheinigung. Wer diese hat, kann auch ohne Fahrerlaubnis Mofa fahren. Bei einem Führerscheinentzug ist es so möglich, weiterhin motorisiert mobil zu bleiben.

Es kann allerdings beim Entzug der Fahrerlaubnis gerichtlich auch die Erlaubnis, Mofa zu fahren, entzogen werden.
In einigen Fällen dürfen Betroffene Mofa fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis für ein anderes Kfz zu haben.
In einigen Fällen dürfen Betroffene Mofa fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis für ein anderes Kfz zu haben.

Personen, denen der Führerschein komplett entzogen wurde, haben in diesem Punkt einen (einzigen) kleinen Vorteil gegenüber Menschen, die ein Fahrverbot absitzen. Denn ein Fahrverbot schließt das Fahren mit dem Mofa ein.

Wer in dieser Zeit Mofa fährt macht sich des Tatbestandes „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig.

Wohlgemerkt ist es selbstverständlich auch möglich, sich auf dem Mofa dem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig zu machen: zum Beispiel wenn, das Mofa oder der Mofaroller nicht wie vorgegeben auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gedrosselt ist, der Fahrer jedoch nur eine Prüfbescheinigung besitzt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Härtere Strafe für Wiederholungstäter

Zwar sind gesetzlich Geld- und Freiheitsstrafe aufgeführt, um Personen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und dennoch gefahren sind, zu sanktionieren, in den meisten Fällen dürfte es jedoch bei einer Geldstrafe bleiben. Anders sieht es aus, wenn festgestellt wird, dass eine Tat vorsätzlich und vor allem mehrfach begangen wurde. Wiederholungstäter des Tatbestandes Fahren ohne Fahrerlaubnis droht eher eine Freiheitsstrafe als einem erstmalig Auffälligem.

Prominenter Fall: Deutscher Nationalspieler

Im Jahr 2015 wurde der Fall eines deutschen Fußballnationalspielers bekannt, der 2014 wegen Fahrens ohne Führerschein in sechs Fällen einen Strafbefehl in Höhe von 540.000 Euro erhielt. Der Fall hatte große Aufmerksamkeit erregt und es wurde das Argument aufgeführt, „die reichen Fußballer könnten sich aus allem herauskaufen“. Die sechs Fälle waren im juristischen Sinne jedoch keine Wiederholungstat, da zwischen Ihnen keine Verurteilung stattfand. Wäre der betroffene Nationalspieler nach der Zahlung der Geldstrafe erneut auffällig geworden, hätte eine Wiederholungstat mit der Konsequenz härterer Strafmaßnahmen wahrscheinlich gewesen.

Auch das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden

Fahren trotz Führerscheinentzug kann sogar das Fahrzeug kosten
Fahren trotz Führerscheinentzug kann sogar das Fahrzeug kosten

In letzter Konsequenz kann auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Absatz 3 des § 21 StVG regelt, dass das Fahrzeug eingezogen werden kann, wenn der Fahrer ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Dabei handelt es sich immer um das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht.

Dies entscheidet der Gesetzgeber im Einzelfall, zumeist betrifft es jedoch die Fahrzeughalter, denen die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wurde und die eine Sperre absitzen müssen, bevor sie eine neue beantragen dürfen.

Das Fahrzeug kann auch dann eingezogen werden, wenn der Fahrer (oder Halter) innerhalb der drei Jahre zuvor schon einmal wegen Fahrens ohne Faherlaubnis verurteilt wurde.

Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz Sperre berechtigt den Gesetzgeber damit zu scheinbar rabiaten Handlungen. Es soll bewirken, dass für Personen, die sich ohne Berechtigung im Straßenverkehr aufhalten, die Bedingungen für eine weitere Gefährdung erschwert wird.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eine MPU ist wahrscheinlich

Auch eine MPU kann wegen des Tatbestands "Fahren ohne Fahrerlaubnis"drohen.
Auch eine MPU kann wegen des Tatbestands „Fahren ohne Fahrerlaubnis“drohen.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll die geistige und körperliche Fähigkeit überprüfen, sich, ohne andere zu gefährden, im Straßenverkehr bewegen zu können. Ist eine MPU beim Fahren ohne Fahrerlaubnis vor diesem Hintergrund denn sinnvoll?

Die Fahrtüchtigkeit kann nicht nur wegen medizinischer oder psychologischer Bedenken angezweifelt werden.

Selbst die Kenntnis der Verkehrsregeln wird überprüft

So kann es bei der MPU, die in der Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet wurde, auch darum gehen, ob dem Betroffenen überhaupt die Verkehrsregeln bekannt sind. Das ist gerade für diejenigen von Bedeutung, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen. Aber auch bei allen anderen wird mit den Fragen nach Verkehrsregeln und anderen Verhaltensweisen die Eignung für eine Teilnahme am Straßenverkehr überprüft.

Die MPU wird zumeist bei schweren Verstößen gegen das Verkehrsrecht angeordnet. Darunter fallen: Alkohol am Steuer, Fahrerflucht und eben auch Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Ungeachtet der MPU als Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, kann diese auch angeordnet werden, wenn es grundsätzlich um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis geht – also wenn die Person für die Fahrerlaubnis bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuerteilung gestellt hat.

Wann darf ohne Fahrerlaubnis gefahren werden?

Fahren ohne Fahrerlaubnis beinhaltet immer, dass die Person im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist. Auf abgesperrten Privatgrundstücken, oder anderweitig klar vom Straßenverkehr getrennten Flächen, ist in der Regel auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis erlaubt.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

36 Gedanken zu „Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen und Folgen

  1. Löffler

    Hallo, mir ist was am Freitag passiert. Ich bin ein 50er Roller Mofa gefahren, was etwas schneller fährt als 25. Meine Frage ist jetzt, ich befinde mich in der Fahrschule, kann ich trotzdem mein Führerschein weitermachen?

    Bitte um Rückmeldung!

  2. Majdi

    Ich fahre ohne fahrelaubnis ich habe eine Strafe bekommet und ich habe als erklärt aber die fahrelaubnis hat mir gesagte muss ausbildung machen und ich kann nicht meine auslandich furscheine Umschreibung

  3. Fipsi24

    Guten Abend,
    Ich hätte eine Frage,
    Ich bin fahrschüler aber mir wurde die fahrerlaubnis vom Amtsgericht genommen, wegen Trunkenheit mit einem Escooter. Es gibt nich kein Urteil. Darf ich noch Fahrstunden machen?

  4. Günther

    mir war wirklich nicht klar, dass es unzählige Möglichkeiten gibt, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt zu werden. Mein Bruder wurde mit meinem Auto geblitzt und jetzt darf ich das ausbaden. Deswegen habe ich mir einen Anwalt gesucht.

  5. Lima

    Hallo,
    mein Freund wurde heute von der Polizei angehalten. Er hat einen Ausländischen Führerschein und wir wussten nicht das er nur 6 Monate hier fahren darf.
    Die Polizisten waren zwar echt lieb, aber haben denn noch gesagt dass das ganze noch vernommen wird und ich als Zeugin gerufen werde. Und das ganze nochmals geprüft wird.
    Ich wollte gerne wissen, wie hoch die Geld Strafe sein wird und ob das ganze jetzt vor Gericht geht…?
    Sollen wir uns einen Anwalt nehmen oder warten bis wir einen Brief bekommen.

    1. Paul

      Hallo, wie wurde der Fall Ihres Freundes gelöst? Hat das zu weiteren Konsequenzen geführt? Danke für Ihre Antwort

  6. T

    Hallo, leider wurde ich beim unwissentlichen fahren ohne Führerschein mit Anhänger erwischt. Mir war klar, dass ich nicht über 3,5 Tonnen kommen darf, dass sich das aber auf das Vermögen bezieht wusste ich nicht. mein Auto 2,2t zgG der Hänger 2t zgG realgewicht schätze ich mal bei 2,5 t. Da stoße ich ja an die Grenzen meiner Tolleranzen. hätte ich den Hänger auf einen anderen Hänger mit 1,3 t zgG gestellt und wäre damit gefahren, wäre es ok gewesen, den leeren 2 t Hänger darf ich nicht fahren?!? Wer denkt sich denn sowas dämliches aus? Und vor allem wer ändert sowas wieder auf eine irdisch nachvollziehbare Regelung? und was droht mir jetzt dafür für eine Strafe? Sowas sind ja echt Gründe für mich auszuwandern, woanders werden Leute noch geschätzt, die Handwerklich etwas Aufbauen. Ein Führerschein Entzug wäre das berufliche Aus für mich und ab 60 tagessätzen wäre ich den Jagdschein los. Hat da jemand eine Referenzstrafe? Finde sowas echt nicht gut, ich zahle meine Steuern doch um die Beamten für Straftäterverfolgung zu bezahlen und nicht um mich einfscher Weise zum Straftäter zu machen und nochmal von mir zu kassieren, ich hab doch niemandem was getan und war zu keiner Zeit unsicher im Umgang mit dem Gespann.

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